Weitere Entscheidung unten: AG Königs Wusterhausen, 31.01.2011

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 12.05.2011 - 4 C 308/10.N   

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VGH Hessen, 12.05.2011 - 4 C 308/10.N (https://dejure.org/2011,8631)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12.05.2011 - 4 C 308/10.N (https://dejure.org/2011,8631)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - 4 C 308/10.N (https://dejure.org/2011,8631)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeit einer Bebauungsplanänderung wegen des alleinigen Zwecks der Verhinderung eines Moscheebaus; Bebauungsplanänderung wegen des alleinigen Zwecks der Verhinderung eines Moscheebaus; Art. 20 Abs. 3 GG erfordert für die Wirksamkeit eines Bebauungsplans dessen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auf Bauantrag folgt Bebauungsplan: Negativplanung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bebauungsplan: Negative Festsetzungen sind nicht generell verboten! (IBR 2011, 611)

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1861
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

    Auszug aus VGH Hessen, 12.05.2011 - 4 C 308/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur "Verhinderungsplanung" (vgl. den grundlegenden Beschluss vom 18.12.1990 - BVerwG 4 NB 8/90 - BRS 50 Nr. 9, auf den auch in späteren Entscheidungen Bezug genommen wird, bspw. Beschluss vom 04.01.2007 - BVerwG 4 B 74.06 - BRS 68 Nr. 26) sind Festsetzungen in einem Bebauungsplan als "Negativplanung" nicht schon dann wegen Verstoßes gegen § 1 Abs. 3 BauGB nichtig, wenn ihr Hauptzweck in der Verhinderung bestimmter städtebaulich relevanter Nutzungen besteht.

    Eine solche negative Zielvorstellung darf nach der zuvor zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 18.12.1990, a.a.O.) auch den Hauptzweck einer konkreten Planung bilden.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in der oben bereits angeführten Entscheidung (Beschluss vom 18.12.1990, a.a.O.) dargelegt, dass aus der räumlichen Begrenzung des Bebauungsplans auf das Grundeigentum eines Antragstellers nicht abgeleitet werden könne, es sei der Gemeinde allein um die Verhinderung konkreter Projekte gegangen.

  • BVerwG, 27.01.1999 - 4 B 129.98

    Bebauungsplan; Ausfertigung; Bekanntmachung; Inkrafttreten; Festsetzung einer

    Auszug aus VGH Hessen, 12.05.2011 - 4 C 308/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 27.01.1999 - BVerwG 4 B 129.98 - BRS 62 Nr. 29; Beschluss vom 09.05.1996 - BVerwG 4 B 60.96 - BRS 58 Nr. 1), der der Senat folgt, muss ein Bebauungsplan vor seiner Bekanntmachung, das heißt vor dem Bekanntmachungsakt, ausgefertigt werden.
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 43.83

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung bei fehlendem Einvernehmen

    Auszug aus VGH Hessen, 12.05.2011 - 4 C 308/10
    Der Zweck der Einvernehmensregelung des § 36 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BauGB besteht (auch) gerade darin, der Gemeinde aus Anlass eines konkreten Bauantrages die Möglichkeit zu geben, die rechtlichen Voraussetzungen der Zulässigkeit des Vorhabens noch zu verändern (BVerwG, Urteil vom 7.2. 1986 - BVerwG 4 C 43.83 - NVwZ 1986).
  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus VGH Hessen, 12.05.2011 - 4 C 308/10
    Danach genügt ein Antragsteller seiner Darlegungspflicht, wenn er hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen eines Bebauungsplans in seinem Recht verletzt wird (BVerwG, Urteil vom 10.03.1998 - BVerwG 4 CN 6.97 - BRS 60 Nr. 44; BVerwG, Urteil vom 24.09.1998 - BVerwG 4 CN 2.98 - BRS 60 Nr. 46 -).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus VGH Hessen, 12.05.2011 - 4 C 308/10
    Danach genügt ein Antragsteller seiner Darlegungspflicht, wenn er hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen eines Bebauungsplans in seinem Recht verletzt wird (BVerwG, Urteil vom 10.03.1998 - BVerwG 4 CN 6.97 - BRS 60 Nr. 44; BVerwG, Urteil vom 24.09.1998 - BVerwG 4 CN 2.98 - BRS 60 Nr. 46 -).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Hessen, 12.05.2011 - 4 C 308/10
    Innerhalb des vorstehend beschriebenen Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde bei der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - BVerwG IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301).
  • BVerwG, 09.05.1996 - 4 B 60.96

    Bauplanungsrecht: Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans

    Auszug aus VGH Hessen, 12.05.2011 - 4 C 308/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 27.01.1999 - BVerwG 4 B 129.98 - BRS 62 Nr. 29; Beschluss vom 09.05.1996 - BVerwG 4 B 60.96 - BRS 58 Nr. 1), der der Senat folgt, muss ein Bebauungsplan vor seiner Bekanntmachung, das heißt vor dem Bekanntmachungsakt, ausgefertigt werden.
  • BVerwG, 04.01.2007 - 4 B 74.06

    Bebauungspläne als Inhalts- und Schrankenbestimmung der Eigentumsgarantie;

    Auszug aus VGH Hessen, 12.05.2011 - 4 C 308/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur "Verhinderungsplanung" (vgl. den grundlegenden Beschluss vom 18.12.1990 - BVerwG 4 NB 8/90 - BRS 50 Nr. 9, auf den auch in späteren Entscheidungen Bezug genommen wird, bspw. Beschluss vom 04.01.2007 - BVerwG 4 B 74.06 - BRS 68 Nr. 26) sind Festsetzungen in einem Bebauungsplan als "Negativplanung" nicht schon dann wegen Verstoßes gegen § 1 Abs. 3 BauGB nichtig, wenn ihr Hauptzweck in der Verhinderung bestimmter städtebaulich relevanter Nutzungen besteht.
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.08.2020 - 1 LB 17/17

    Auswirkung der Festsetzung von Baugrenzen auf Grundstücke ohne eine solche

    Sie sind nur dann unzulässig, wenn sie nicht dem planerischen Willen der Gemeinde entsprechen, sondern nur vorgeschoben sind, um eine andere Nutzung zu verhindern (BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1990 - 4 NB 8.90 -, LS 1, juris; vgl. Hess. VGH, Urteil vom 12. Mai 2011 - 4 C 308/10 -, Rn. 28, juris).

    Positive Planungsziele können nicht nur durch positive, sondern auch durch negative Beschreibungen festgesetzt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1990 - 4 NB 8.90 -, Rn. 13, juris; Hess. VGH, Urteil vom 12. Mai 2011 - 4 C 308/10 -, Rn. 28, juris).

  • VGH Bayern, 18.04.2013 - 2 N 11.1758

    Normenkontrollverfahren - Ausschluss sonstiger Wohngebäude in einem Dorfgebiet

    Damit ist planerisch grundsätzlich zu gewährleisten, dass eine weitere Zersiedelung des Raums unterbleibt (vgl. Hess. VGH, U.v. 12.5.2011 - 4 C 308/10 - juris).
  • VG Hamburg, 25.04.2013 - 7 K 2974/09

    Ausfertigung von landesrechtlichen Rechtsnormen

    aa) Nach ständiger höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung, die im rechtswissenschaftlichen Schrifttum geteilt wird, gebietet es das bundesverfassungsrechtlich in Art. 20 Abs. 3 GG verankerte Rechtsstaatsprinzip, dass Rechtsnormen ausgefertigt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.12.2011, 8 B 72/11 - juris Rn. 6; Urt. v. 1.7.2010, 4 C 4/08 - BVerwGE 137, 247, juris Rn. 13; Urt. v. 5.2.2009, 7 CN 1/08 - Buchholz 406.400 § 23 BNatSchG 2002 Nr. 1, juris Rn. 23; Beschl. v. 25.7.2000, 6 B 38/00 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 399, juris Rn. 3; Beschl. v. 21.1.1998, 4 NB 3/97 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 24, juris Rn. 16 f.; Beschl. v. 9.5.1996, 4 B 60/96 - Buchholz 406.11 § 12 BauGB Nr. 21, juris Rn. 3; Beschl. v. 16.5.1991, 4 NB 26/90 - BVerwGE 88, 204, juris Rn. 13; Beschl. v. 24.5.1989, 4 NB 10.89 - Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 1, juris Rn. 3; vgl. auch Urt. v. 16.12.1993, 4 C 22/92 - Buchholz 406.11 § 29 BauGB Nr. 52, juris Rn.18; OVG Bautzen, Urt. v. 1.7.2011, 1 C 25/08 - NuR 2012, 58, juris Rn. 34 f.>; Urt. v. 13.3.2008, 1 D 6/07 - BRS 73 Nr. 24, juris Rn. 20; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 12.11.2008, OVG 9 A 3.08 - juris Rn. 23; Urt. v. 25.10.2007, OVG 10 A 2.06 - juris Rn. 23; VGH Kassel, Urt. v. 12.5.2011, 4 C 308/10.N - BauR 2011, 1861, juris Rn. 25; OVG Koblenz, Urt. v. 29.11.1989, 10 C 18/89 - BRS 49 Nr. 20, juris Rn. 19; OVG Lüneburg, Urt. v. 10.3.2005, 8 KN 41/02 - NdsVBl.
  • VGH Hessen, 11.05.2021 - 4 C 3070/19

    Baurechts Bebauungsplan Nr.16 - Veränderungssperre

    Auch eine Planung, die zunächst nur auf Verhinderung einer - aus Sicht der Gemeinde - drohenden Fehlentwicklung gerichtet ist, kann einen Inhalt haben, der rechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. Beschluss des Senats vom 12. Mai 2011 - 4 C 308/10.N -, juris Rdnr. 31).
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Rechtsprechung
   AG Königs Wusterhausen, 31.01.2011 - 4 C 308/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,32735
AG Königs Wusterhausen, 31.01.2011 - 4 C 308/10 (https://dejure.org/2011,32735)
AG Königs Wusterhausen, Entscheidung vom 31.01.2011 - 4 C 308/10 (https://dejure.org/2011,32735)
AG Königs Wusterhausen, Entscheidung vom 31. Januar 2011 - 4 C 308/10 (https://dejure.org/2011,32735)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • reise-recht-wiki.de

    Fluglotsenstreik begründet einen außergewöhnlichen Umstand

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Ausgleichsleistung / Außergewöhnliche Umstände / Fluglotsenstreik

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Ausgleichszahlung bei Annullierung wegen Fluglotsenstreik

 
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Wird zitiert von ...

  • AG Bremen, 23.02.2017 - 9 C 82/16

    Flugannullierung - Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Ersatzbeförderung

    Das erkennende Gericht ist gleichwohl der Ansicht, dass bei sachgemäßer Umsetzung eines von Eurocontrol erbetenen Reduktionszieles durch das Luftfahrtunternehmen ein außergewöhnlicher Umstand gegeben ist (ebenso: AG Königs Wusterhausen, Urteil vom 31. Januar 2011 - 4 C 308/10 -, juris, RRa 2011, 240; AG Memmingen, Urteil vom 07.12.2016, 11 C 724/16 n.v.).
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