Rechtsprechung
   BVerwG, 22.06.1979 - IV C 40.75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,145
BVerwG, 22.06.1979 - IV C 40.75 (https://dejure.org/1979,145)
BVerwG, Entscheidung vom 22.06.1979 - IV C 40.75 (https://dejure.org/1979,145)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juni 1979 - IV C 40.75 (https://dejure.org/1979,145)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,145) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen wesentlicher Erweiterungen und Änderungen - Verneinung der Genehmigungsbedürftigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 718
  • DÖV 1980, 135
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 11.12.1978 - 4 C 13.78

    Beteiligung kommunaler Selbstverwaltungskörperschaften am luftverkehrsrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 40.75
    Das gilt sowohl für die Fälle, in denen die luftverkehrsrechtliche Zulassung eines Vorhabens allein und abschließend durch eine Genehmigung geschieht (vgl. dazu Urteil vom 14. Februar 1969 - BVerwG IV C 82.66 - in Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 2), als auch in den Fällen, in denen die luftverkehrsrechtliche Zulassung außer von einer Genehmigung auch noch von einer Planfeststellung abhängt (Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - in BVerwGE 56, 110 [136] sowie Urteil vom 11. Dezember 1978 - BVerwG 4 C 13.78 - in Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 8 S. 1 [4]).

    Insoweit gehört es zu jenen Verfahrensregelungen, die nicht nur der Ordnung des Verfahrensablaufs dienen, sondern dem betroffenen Dritten in spezifischer Weise und unabhängig vom materiellen Recht eine eigene, nämlich selbständig durchsetzbare verfahrensrechtliche Rechtsposition gewähren, sei es im Sinne eines Anspruchs auf die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens überhaupt, sei es im Sinne eines Anspruchs auf die ordnungsgemäße Beteiligung an einem anderweitig eingeleiteten Verwaltungsverfahren (vgl. dazu Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 50.71 - in BVerwGE 44, 235 [239]; Urteil vom 11. Dezember 1978 - BVerwG 4 C 13.78 - a.a.O.).

  • BVerwG, 13.07.1973 - VII C 6.72

    Zulässigkeit einer Klage - Anspruch von Eigentümern, Mietern und Pächtern eines

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 40.75
    Diese ihre Rechtsschutzbehauptung würde unter dem Gesichtspunkt des § 42 Abs. 2 VwGO für die Zulässigkeit der Klage nur dann nicht ausreichen, wenn sie in tatsächlicher oder in rechtlicher Hinsicht in dem Sinne unschlüssig wäre, daß die von der Klägerin als verletzt behaupteten Rechte offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise bestehen oder ihr zustehen können (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil vom 13. Juli 1973 - BVerwG VII C 6.72 - in BVerwGE 44, 1 [BVerwG 13.07.1973 - VII C 6/73] [3]; Beschluß vom 13. Juni 1977 - BVerwG IV B 13.77 - in BVerwGE 54, 99 [100]).
  • BVerwG, 08.10.1976 - VII C 24.73

    Betroffenheit der Anlieger durch einen Verwaltungsakt der Genehmigungsbehörde

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 40.75
    Aus alledem ergibt sich, daß die Entscheidung der Genehmigungsbehörde über die Notwendigkeit einer Genehmigung bei geplanten baulichen oder betrieblichen Erweiterungen oder Änderungen eines Flughafens sowohl gegenüber dem Flughafenunternehmer als auch gegenüber den durch Erweiterungen oder Änderungen des Flughafens potentiell Betroffenen unmittelbare Rechtswirkungen hat und daher vom Berufungsgericht mit Recht als Verwaltungsakt angesehen worden ist (vgl. - für die Entscheidung nach § 10 Abs. 1 Satz 2 LuftVG - Urteil vom 8. Oktober 1976 - BVerwG VII C 24.73 - in Buchholz 442.01 § 28 PBefG Nr. 3 S. 1 [4]).
  • BVerwG, 14.02.1969 - IV C 82.66

    Rechtsstellung von Gemeinden bei überörtlicher Planung

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 40.75
    Das gilt sowohl für die Fälle, in denen die luftverkehrsrechtliche Zulassung eines Vorhabens allein und abschließend durch eine Genehmigung geschieht (vgl. dazu Urteil vom 14. Februar 1969 - BVerwG IV C 82.66 - in Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 2), als auch in den Fällen, in denen die luftverkehrsrechtliche Zulassung außer von einer Genehmigung auch noch von einer Planfeststellung abhängt (Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - in BVerwGE 56, 110 [136] sowie Urteil vom 11. Dezember 1978 - BVerwG 4 C 13.78 - in Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 8 S. 1 [4]).
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 40.75
    Das gilt sowohl für die Fälle, in denen die luftverkehrsrechtliche Zulassung eines Vorhabens allein und abschließend durch eine Genehmigung geschieht (vgl. dazu Urteil vom 14. Februar 1969 - BVerwG IV C 82.66 - in Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 2), als auch in den Fällen, in denen die luftverkehrsrechtliche Zulassung außer von einer Genehmigung auch noch von einer Planfeststellung abhängt (Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - in BVerwGE 56, 110 [136] sowie Urteil vom 11. Dezember 1978 - BVerwG 4 C 13.78 - in Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 8 S. 1 [4]).
  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 50.71

    Anspruch auf Beseitigung von Schäden - Versumpfung von Grundstücken

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 40.75
    Insoweit gehört es zu jenen Verfahrensregelungen, die nicht nur der Ordnung des Verfahrensablaufs dienen, sondern dem betroffenen Dritten in spezifischer Weise und unabhängig vom materiellen Recht eine eigene, nämlich selbständig durchsetzbare verfahrensrechtliche Rechtsposition gewähren, sei es im Sinne eines Anspruchs auf die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens überhaupt, sei es im Sinne eines Anspruchs auf die ordnungsgemäße Beteiligung an einem anderweitig eingeleiteten Verwaltungsverfahren (vgl. dazu Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 50.71 - in BVerwGE 44, 235 [239]; Urteil vom 11. Dezember 1978 - BVerwG 4 C 13.78 - a.a.O.).
  • BVerwG, 11.02.1977 - 4 C 8.75

    Untersagung einer

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 40.75
    Wesentlich sind Änderungen bereits immer dann, wenn sie - bezogen auf die hinter dem Genehmigungserfordernis stehenden Schutzgüter - nach ihrer Art oder nach ihrem Umfang zu einer erneuten Prüfung Anlaß geben, d.h., wenn sie sozusagen die Genehmigungsfrage erneut aufwerfen; und das eben trifft zu, sobald jene Belange in rechtserheblicher Weise berührt sein können (vgl. Urteil vom 11. Februar 1977 - BVerwG IV C 9.75 - in Buchholz 406.25 § 4 BImSchG Nr. 2 S. 1 [6]; ebenso, zu § 29 BBauG, Urteil vom 11. Februar,1977 - BVerwG IV C 8.75 - in Buchholz 406.11 § 29 BBauG Nr. 21 S. 7 [10]).
  • BVerwG, 11.02.1977 - 4 C 9.75

    Beiladung der Gemeinde im Verwaltungsstreitverfahren wegen

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 40.75
    Wesentlich sind Änderungen bereits immer dann, wenn sie - bezogen auf die hinter dem Genehmigungserfordernis stehenden Schutzgüter - nach ihrer Art oder nach ihrem Umfang zu einer erneuten Prüfung Anlaß geben, d.h., wenn sie sozusagen die Genehmigungsfrage erneut aufwerfen; und das eben trifft zu, sobald jene Belange in rechtserheblicher Weise berührt sein können (vgl. Urteil vom 11. Februar 1977 - BVerwG IV C 9.75 - in Buchholz 406.25 § 4 BImSchG Nr. 2 S. 1 [6]; ebenso, zu § 29 BBauG, Urteil vom 11. Februar,1977 - BVerwG IV C 8.75 - in Buchholz 406.11 § 29 BBauG Nr. 21 S. 7 [10]).
  • BVerwG, 13.06.1977 - 4 B 13.77

    Zulassung der Revision - Divergenz - Unzureichende Rechtsschutzbehauptung -

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 40.75
    Diese ihre Rechtsschutzbehauptung würde unter dem Gesichtspunkt des § 42 Abs. 2 VwGO für die Zulässigkeit der Klage nur dann nicht ausreichen, wenn sie in tatsächlicher oder in rechtlicher Hinsicht in dem Sinne unschlüssig wäre, daß die von der Klägerin als verletzt behaupteten Rechte offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise bestehen oder ihr zustehen können (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil vom 13. Juli 1973 - BVerwG VII C 6.72 - in BVerwGE 44, 1 [BVerwG 13.07.1973 - VII C 6/73] [3]; Beschluß vom 13. Juni 1977 - BVerwG IV B 13.77 - in BVerwGE 54, 99 [100]).
  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Darin liege eine formelle Rechtsbeeinträchtigung (vgl BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1979 - BVerwG 4 C 40.75 -).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Das ist eine vom Gesetzgeber in § 10 Abs. 1 Satz 1 LuftVG in Kauf genommene Entscheidung der jeweiligen Landesregierung (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1979 - BVerwG 4 C 40.75 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 11).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß eine Gemeinde mit eigenen Planungen eine Fachplanung grundsätzlich nur abwehren kann, wenn ihre eigene Planung hinreichend konkret und verfestigt ist (Urteil vom 22. Juni 1976 - BVerwG 4 C 40.75 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 11; Urteil vom 29. Juni 1983 - BVerwG 7 C 102.82 - DVBl 1984, 88; Urteil vom 11. April 1986 - BVerwG 4 C 51.83 - BVerwGE 74, 124 [132]; vgl. auch Urteil vom 30. August 1993 - BVerwG 7 A 14.93 - NVwZ 1994, 371 = ZfBR 1994, 43, zur Darlegungslast der Gemeinde bezüglich ihrer konkreten Planung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht