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   BVerwG, 09.08.2016 - 4 C 5.15   

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https://dejure.org/2016,23419
BVerwG, 09.08.2016 - 4 C 5.15 (https://dejure.org/2016,23419)
BVerwG, Entscheidung vom 09.08.2016 - 4 C 5.15 (https://dejure.org/2016,23419)
BVerwG, Entscheidung vom 09. August 2016 - 4 C 5.15 (https://dejure.org/2016,23419)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    VwGO § 137 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, § 113 Abs. 1 Satz 1; BauGB § 14 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, § 36 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 3; LBO BW § 54 Abs. 4
    Bauvorbescheid; Verlängerung; Veränderungssperre; Wirksamkeit einer Veränderungssperre; Ausnahme von der Veränderungssperre; gemeindliches Einvernehmen; Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; maßgeblicher Zeitpunkt; Aufhebungsanspruch.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 137 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, § 113 Abs. 1 Satz 1
    Aufhebungsanspruch; Ausnahme von der Veränderungssperre; Bauvorbescheid; Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; Verlängerung; Veränderungssperre; Wirksamkeit einer Veränderungssperre; gemeindliches Einvernehmen; maßgeblicher Zeitpunkt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 3 BauGB, § 14 Abs 2 S 1 BauGB, § 14 Abs 2 S 2 BauGB, § 36 Abs 2 S 3 BauGB, § 113 Abs 1 S 1 VwGO
    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens für Ausnahme von Veränderungssperre; maßgeblicher Zeitpunkt

  • Wolters Kluwer

    Klage einer Gemeinde gegen die unter Zulassung einer Ausnahme von einer Veränderungssperre und unter Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens erteilten Verlängerung eines Bauvorbescheids

  • doev.de PDF

    Verlängerung eines Bauvorbescheids; Ausnahme von einer Veränderungssperre

  • rewis.io

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens für Ausnahme von Veränderungssperre; maßgeblicher Zeitpunkt

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauvorbescheid; Verlängerung; Veränderungssperre; Wirksamkeit einer Veränderungssperre; Ausnahme von der Veränderungssperre; gemeindliches Einvernehmen; Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; maßgeblicher Zeitpunkt; Aufhebungsanspruch

  • rechtsportal.de

    Klage einer Gemeinde gegen die unter Zulassung einer Ausnahme von einer Veränderungssperre und unter Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens erteilten Verlängerung eines Bauvorbescheids

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gemeindliches Einvernehmen ersetzt: Erlasszeitpunkt ist für Rechtmäßigkeit maßgeblich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens bei Ausnahme von einer Veränderungssperre

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens bei Ausnahme von einer Veränderungssperre

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausnahme von einer Veränderungssperre - und die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens bei Ausnahme von einer Veränderungssperre

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens bei Ausnahme von einer Veränderungssperre

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 156, 1
  • NVwZ 2016, 12
  • NVwZ-RR 2017, 717
  • DVBl 2016, 1543
  • DÖV 2017, 37
  • BauR 2017, 96
  • ZfBR 2017, 62
 
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Wird zitiert von ... (132)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 01.07.2010 - 4 C 4.08

    Windenergieanlage; Regionalplan; in Aufstellung befindliches Ziel;

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2016 - 4 C 5.15
    Da die Gemeinde ihr Einvernehmen nur aus den in § 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB genannten Gründen versagen darf, sind die Voraussetzungen der §§ 31, 33 bis 35 BauGB auf das Rechtsmittel der Gemeinde hin in vollem Umfang nachzuprüfen (BVerwG, Urteil vom 1. Juli 2010 - 4 C 4.08 - BVerwGE 137, 247 Rn. 32).

    Für diese Prüfung ist maßgeblich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des mit der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens verbundenen Bescheids abzustellen (BVerwG, Urteil vom 1. Juli 2010 a.a.O. Rn. 17).

    Diese Rechtsprechung ist auf das Einvernehmenserfordernis nach § 14 Abs. 2 Satz 2 BauGB übertragbar, denn § 14 BauGB dient - wie die Überschrift des Ersten Kapitels, Zweiter Teil des Baugesetzbuchs belegt - der Sicherung der Bauleitplanung (vgl. Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Februar 2016, § 14 Rn. 1 und 106) und damit ebenfalls der Wahrung der gemeindlichen Planungshoheit (vgl. zu § 36 BauGB z.B. BVerwG, Urteil vom 1. Juli 2010 - 4 C 4.08 - BVerwGE 137, 247 Rn. 32).

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.07

    Widerspruchsbehörde; Gemeinde als untere Bauaufsichtsbehörde;

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2016 - 4 C 5.15
    Der materiell-rechtliche Bezugspunkt zur Bestimmung des maßgeblichen Zeitpunkts ist das aus der gemeindlichen Planungshoheit folgende Recht der Bauleitplanung (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2007 - 4 C 9.07 - BVerwGE 130, 113 Rn. 10) und deren Sicherung durch eine Veränderungssperre, die in § 14 BauGB bundesrechtlich geregelt ist.

    Erst die erteilte Genehmigung setzt der gemeindlichen Planungshoheit eine Grenze (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2007 - 4 C 9.07 - BVerwGE 130, 113 Rn. 10).

  • BVerwG, 21.10.2010 - 4 BN 26.10

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2016 - 4 C 5.15
    Eine Veränderungssperre darf erst erlassen werden, wenn die Planung, die sie sichern soll, ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll (stRspr; BVerwG, Beschlüsse vom 1. Oktober 2009 - 4 BN 34.09 - Buchholz 406.11 § 14 BauGB Nr. 29 und vom 21. Oktober 2010 - 4 BN 26.10 - BRS 76 Nr. 108; Urteil vom 19. Februar 2004 - 4 CN 16.03 - BVerwGE 120, 138 ).

    Insofern ist es grundsätzlich erforderlich, aber auch ausreichend, dass die Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses einer Veränderungssperre zumindest Vorstellungen über die Art der baulichen Nutzung besitzt, sei es, dass sie einen bestimmten Baugebietstyp, sei es, dass sie nach den Vorschriften des § 9 Abs. 1 bis 2a BauGB festsetzbare Nutzungen ins Auge gefasst hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 2012 - 4 C 1.11 - BVerwGE 144, 82 Rn. 12; Beschlüsse vom 21. Oktober 2010 - 4 BN 26.10 - BRS 76 Nr. 108 und vom 5. Februar 1990 - 4 B 191.89 - Buchholz 406.11 § 15 BBauG/BauGB Nr. 6).

  • BVerwG, 30.08.2012 - 4 C 1.11

    Mobilfunkanlagen; Standortplanung; Versorgungssicherheit; Veränderungssperre;

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2016 - 4 C 5.15
    Die Veränderungssperre schützt die künftige Planung, nicht aber lediglich die abstrakte Planungshoheit (BVerwG, Urteil vom 30. August 2012 - 4 C 1.11 - BVerwGE 144, 82 Rn. 10; Beschluss vom 19. Mai 2004 - 4 BN 22.04 - BRS 67 Nr. 119).

    Insofern ist es grundsätzlich erforderlich, aber auch ausreichend, dass die Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses einer Veränderungssperre zumindest Vorstellungen über die Art der baulichen Nutzung besitzt, sei es, dass sie einen bestimmten Baugebietstyp, sei es, dass sie nach den Vorschriften des § 9 Abs. 1 bis 2a BauGB festsetzbare Nutzungen ins Auge gefasst hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 2012 - 4 C 1.11 - BVerwGE 144, 82 Rn. 12; Beschlüsse vom 21. Oktober 2010 - 4 BN 26.10 - BRS 76 Nr. 108 und vom 5. Februar 1990 - 4 B 191.89 - Buchholz 406.11 § 15 BBauG/BauGB Nr. 6).

  • BVerwG, 05.02.1990 - 4 B 191.89

    Voraussetzungen für die Zurückstellung eines Baugesuchs

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2016 - 4 C 5.15
    Wesentlich ist dabei, dass die Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses einer Veränderungssperre bereits positive Vorstellungen über den Inhalt des Bebauungsplans entwickelt hat (BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 1990 - 4 B 191.89 - Buchholz 406.11 § 15 BBauG/BauGB Nr. 6).

    Insofern ist es grundsätzlich erforderlich, aber auch ausreichend, dass die Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses einer Veränderungssperre zumindest Vorstellungen über die Art der baulichen Nutzung besitzt, sei es, dass sie einen bestimmten Baugebietstyp, sei es, dass sie nach den Vorschriften des § 9 Abs. 1 bis 2a BauGB festsetzbare Nutzungen ins Auge gefasst hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 2012 - 4 C 1.11 - BVerwGE 144, 82 Rn. 12; Beschlüsse vom 21. Oktober 2010 - 4 BN 26.10 - BRS 76 Nr. 108 und vom 5. Februar 1990 - 4 B 191.89 - Buchholz 406.11 § 15 BBauG/BauGB Nr. 6).

  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2016 - 4 C 5.15
    Die Beigeladenen können sich schließlich auch nicht auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu sog. Nachbarrechtsbehelfen berufen, wonach Änderungen zu Lasten des Bauherrn, die nach der Genehmigungserteilung eintreten, außer Betracht bleiben, nachträgliche Änderungen zu seinen Gunsten dagegen Berücksichtigung finden (z.B. BVerwG, Beschluss vom 23. April 1998 - 4 B 40.98 - NVwZ 1998, 1179).

    Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass es mit der nach Maßgabe des einschlägigen Rechts gewährleisteten Baufreiheit nicht zu vereinbaren wäre, eine im Zeitpunkt des Erlasses rechtswidrige Baugenehmigung aufzuheben, die sogleich nach der Aufhebung wieder erteilt werden müsste (BVerwG, Beschluss vom 23. April 1998 - 4 B 40.98 - NVwZ 1998, 1179).

  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 62.98
    Auszug aus BVerwG, 09.08.2016 - 4 C 5.15
    Der Bundesgesetzgeber wollte mit der Einvernehmensregelung erreichen, dass die Gemeinde sich mit ihren Vorstellungen auch gegenüber einem etwaigen Rechtsanspruch des Bauherrn durchsetzt (BVerwG, Beschluss vom 5. März 1999 - 4 B 62.98 - Buchholz 406.11 § 36 BauGB Nr. 54 = juris Rn. 13).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 4 C 31.89

    Bauordnungsrecht: Gemeindlicher Anspruch auf Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2016 - 4 C 5.15
    Insoweit nimmt die Gemeinde mit § 36 Abs. 1 BauGB oder § 14 Abs. 2 Satz 2 BauGB eine ihr kompetenzmäßig zugewiesene Befugnis wahr, die es ihr gestattet, jene planerischen Ziele wirksam zu verfolgen, deren Erfüllung sie aus städtebaulichen Gründen für geboten erachtet (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1991 - 4 C 31.89 - Buchholz 406.11 § 36 BauGB Nr. 46 S. 12 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2013 - 3 S 2643/11

    Geltungsdauer einer Baugenehmigung; Aufhebung einer Baugenehmigung unter der

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2016 - 4 C 5.15
    Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass sie aufgrund der Klage der Gemeinde unterbrochen (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 29. Oktober 2013 - 3 S 2643/11 - juris Rn. 24 unter Hinweis auf VGH Mannheim, Urteil vom 25. März 1999 - 8 S 218/99 - VBlBW 1999, 269) oder zumindest gehemmt worden ist und der Bescheid deshalb noch Rechtswirkungen, insbesondere im Hinblick auf den im Dezember 2012 von den Beigeladenen gestellten Bauantrag, entfalten kann.
  • BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 5.03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Klage des

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2016 - 4 C 5.15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beurteilt sich die Frage, ob ein belastender Verwaltungsakt den Kläger i.S.v. § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO rechtswidrig in seinen Rechten verletzt, nach dem materiellen Recht, dem nicht nur die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Ermächtigungsgrundlage, sondern auch die Antwort auf die Frage zu entnehmen ist, zu welchem Zeitpunkt diese Voraussetzungen erfüllt sein müssen (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 1969 - 8 C 112.67, 8 C 115.67 - BVerwGE 34, 155 , vom 21. Mai 1976 - 4 C 80.74 - BVerwGE 51, 15 , vom 3. November 1987 - 9 C 254.86 - BVerwGE 78, 243 , vom 17. Oktober 1989 - 9 C 58.88 - NVwZ 1990, 654 und vom 31. März 2004 - 8 C 5.03 - BVerwGE 120, 246 ).
  • BVerwG, 10.08.1988 - 4 C 20.84

    Verletzung des gemeindlichen Beteiligungsrechts bei Anweisung zur Erteilung einer

  • BVerwG, 26.03.2015 - 4 C 1.14

    Windenergieanlage; Baugesuch; immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid;

  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 B 236.88

    Zeitpunkt der Beschlußfassung

  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.1999 - 8 S 218/99

    Geltungsdauer einer Baugenehmigung - Unterbrechung aufgrund nachbarlichen

  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

  • BVerwG, 17.10.1989 - 9 C 58.88

    Asylberechtigung wegen Bürgerkrieg - Asylrecht - Bundesbeauftragter -

  • BVerwG, 01.10.2009 - 4 BN 34.09

    Veränderungssperre; Bebauungsplan-Aufstellungsbeschluss; Rückwirkung; ergänzendes

  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86

    Ausweisungsanfechtung II

  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 87.88

    Zweitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen

  • BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 14.81

    Rückwirkung - Beitragssatzung - Beitragsbescheid - Rechtswidrigkeit - Heilung

  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 43.83

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung bei fehlendem Einvernehmen

  • BVerwG, 19.05.2004 - 4 BN 22.04

    Voraussetzungen für den Erlass und Zweck einer Veränderungssperre; Zulässigkeit

  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 13.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

  • BVerwG, 09.08.1991 - 4 B 135.91

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Wirksamkeit einer Veränderungssperre

  • BVerwG, 20.03.2014 - 4 C 11.13

    Streitgegenstand; Beschränkung des ~; Klageerweiterung; Berufungsbegründung;

  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst zwecks Weiterführung der Ausbildung - Einberufung

  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 3 S 1184/16

    Erteilung einer Baugenehmigung für eine Begräbnisstätte - Krypta - in einer im

    Andernfalls würde die Veränderungssperre ihre Aufgabe nicht erfüllen können (vgl. zu alledem BVerwG, Urt. vom 9.8.2016 - 4 C 5.15 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2021 - 2 L 79/17

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung der Änderung einer

    Dies bedeutet, dass die Voraussetzungen des § 35 BauGB auf das Rechtsmittel der Gemeinde hin in vollem Umfang nachzuprüfen sind (BVerwG, Urteil vom 20. Mai 2010 - 4 C 7.09 - juris Rn. 34; Urteil vom 1. Juli 2010 - 4 C 4.08 - juris Rn. 32; Urteil vom 9. August 2016 - 4 C 5.15 - juris Rn. 14; Urteil des Senats vom 2. April 2012 - 2 L 193/09 - juris Rn. 37; Rieger, in: Schrödter, BauGB, 9. Auflage 2019, § 36 BauGB Rn. 39; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: August 2020, § 36 BauGB Rn. 43a).

    Ein "Bebauungszusammenhang" ist gegeben, soweit die aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2015 - 4 C 5.15 - juris Rn. 11).

    Bestandteil des Bebauungszusammenhangs können drittens auch freie Flächen sein, die wegen ihrer natürlichen Beschaffenheit oder wegen ihrer besonderen Zweckbestimmung einer Bebauung entzogen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2015 - 4 C 5.15 - a.a.O. Rn. 13).

    Baulichkeiten, die nur vorübergehend genutzt werden oder in einem weiteren Sinne "Nebenanlagen" zu einer landwirtschaftlichen, (klein-)gärtnerischen oder sonstigen Hauptnutzung sind, sind in aller Regel keine Bauten, die für sich genommen ein für die Siedlungsstruktur prägendes Element darstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2015 - 4 C 5.15 - a.a.O. Rn. 14 f.).

    Darüber, wo die Grenze des Bebauungszusammenhangs verläuft, ist nicht nach geographisch-mathematischen Maßstäben, sondern aufgrund einer umfassenden, die gesamten örtlichen Gegebenheiten erschöpfend würdigenden Wertung und Bewertung des konkreten Sachverhalts zu entscheiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2015 - 4 C 5.15 - juris Rn. 16).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2017 - 11 B 6.15

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von

    Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Baurecht (Urteil vom 9. August 2016 - BVerwG 4 C 5.15 -, Juris, Rn. 14 ff.) ist auf den Erlasszeitpunkt des mit der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens verbundenen Bescheids abzustellen.
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