Weitere Entscheidung unten: AG Neumarkt/Oberpfalz, 20.08.2015

Rechtsprechung
   BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14   

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BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14 (https://dejure.org/2015,19980)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.2015 - 4 C 5.14 (https://dejure.org/2015,19980)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 2015 - 4 C 5.14 (https://dejure.org/2015,19980)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    BauGB § 34 Abs. 1, § 35 Abs. 1 Nr. 1
    Bauvorbescheid; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Wohnbauvorhaben; Straßenrandbebauung; Hintergelände; großflächige Gewächshäuser; unbeplanter Innenbereich; im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Ortsteil; Bebauungszusammenhang; Grenze; Zurechnung; Bebauung; tatsächlich ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 34 Abs. 1, § 35 Abs. 1 Nr. 1
    Bauvorbescheid; Bebauung; Bebauungszusammenhang; Bindung des Revisionsgerichts; Grenze; Hintergelände; Nebenanlagen; Ortsteil; Prägung; Rechtsirrtum; Sachverhalts- und Beweiswürdigung; Straßenrandbebauung; Wohnbauvorhaben; Zurechnung; angemessene Fortentwicklung; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34 Abs 1 S 1 BauGB, § 35 Abs 1 Nr 1 BauGB
    Begriff des im Zusammenhang bebauten Ortsteils i.S.v. § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB; maßstabbildende Funktion von massiven Gewächshäusern

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34 Abs 1 S 1 BauGB, § 35 Abs 1 Nr 1 BauGB
    Begriff des im Zusammenhang bebauten Ortsteils i.S.v. § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB; maßstabbildende Funktion von massiven Gewächshäusern

  • Wolters Kluwer

    Zurechnung von Bauwerken als maßstabsbildend für eine angemessene Fortentwicklung der Bebauung i.R.e. Vorhabens innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils; Verpflichtung zur Erteilung eines Bauvorbescheids bis zum Inkrafttreten einer Veränderungssperre

  • doev.de PDF

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil

  • rewis.io

    Begriff des im Zusammenhang bebauten Ortsteils i.S.v. § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB; maßstabbildende Funktion von massiven Gewächshäusern

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 34 Abs. 1 S. 1; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1
    Zurechnung von Bauwerken als maßstabsbildend für eine angemessene Fortentwicklung der Bebauung i.R.e. Vorhabens innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils; Verpflichtung zur Erteilung eines Bauvorbescheids bis zum Inkrafttreten einer Veränderungssperre

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Welche Bauwerke sind dem "im Zusammenhang bebauten Ortsteil" zuzurechnen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Land- und gartenwirtschaftliche Gewächshäuser sind regelmäßig nicht geeignet einen Bebauungszusammenhang zu vermitteln

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Welche Bauwerke sind dem "im Zusammenhang bebauten Ortsteil" zuzurechnen? (IBR 2015, 512)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 152, 275
  • NVwZ 2015, 1767
  • DÖV 2015, 933
  • BauR 2015, 1884
  • BauR 2015, 1958
  • ZfBR 2015, 778
 
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Wird zitiert von ... (335)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 02.04.2007 - 4 B 7.07

    "Bebauungszusammenhang" und "Ortsteil" i.S. des § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14
    a) Die Kriterien, anhand derer zu beurteilen ist, welche vorhandene Bebauung geeignet ist, den Bebauungszusammenhang selbst herzustellen oder an seiner Entstehung mitzuwirken, sind in der Rechtsprechung des Senats im Grundsatz geklärt (BVerwG, Beschluss vom 2. April 2007 - 4 B 7.07 - ZfBR 2007, 480).

    Die Gründe für deren Genehmigung sind unerheblich (BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 1998 - 4 B 29.98 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 192 und vom 2. April 2007 - 4 B 7.07 - ZfBR 2007, 480 = juris Rn. 4).

    Der Senat hat hieraus gefolgert, dass zur "Bebauung" im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB grundsätzlich nur Bauwerke gehören, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen (BVerwG, Beschlüsse vom 2. März 2000 - 4 B 15.00 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 198 S. 16 und vom 2. April 2007 - 4 B 7.07 - ZfBR 2007, 480 = juris Rn. 5 sowie Urteil vom 19. April 2012 - 4 C 10.11 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 386 Rn. 13 m.w.N.).

    Der Senatsrechtsprechung (BVerwG, Beschluss vom 2. April 2007 - 4 B 7.07 - ZfBR 2007, 480 = juris Rn. 5 f.) lässt sich zwar die Formulierung entnehmen, dass auch landwirtschaftlichen oder erwerbsgärtnerischen Zwecken dienende Betriebsgebäude zu den Bauwerken gehören können, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen.

  • BVerwG, 19.04.2012 - 4 C 10.11

    Hafengebiet; Stellplätze; Parkplatz; Parkhaus; Lagerhalle; Nutzungsänderung;

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14
    Die Tatbestandsmerkmale "im Zusammenhang bebaut" und "Ortsteil" gehen nicht ineinander auf, sondern sind kumulativer Natur (BVerwG, Urteil vom 19. April 2012 - 4 C 10.11 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 386 Rn. 13 m.w.N.).

    Der Senat hat hieraus gefolgert, dass zur "Bebauung" im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB grundsätzlich nur Bauwerke gehören, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen (BVerwG, Beschlüsse vom 2. März 2000 - 4 B 15.00 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 198 S. 16 und vom 2. April 2007 - 4 B 7.07 - ZfBR 2007, 480 = juris Rn. 5 sowie Urteil vom 19. April 2012 - 4 C 10.11 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 386 Rn. 13 m.w.N.).

    Baulichkeiten, die nur vorübergehend genutzt werden oder in einem weiteren Sinne "Nebenanlagen" zu einer landwirtschaftlichen, (klein-)gärtnerischen oder sonstigen Hauptnutzung sind, sind in aller Regel keine Bauten, die für sich genommen ein für die Siedlungsstruktur prägendes Element darstellen (BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1984 - 4 C 55.81 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 97 S. 34 und Beschlüsse vom 10. Juli 2000 - 4 B 39.00 - Buchholz 406.11 BauGB § 34 Nr. 201 und vom 11. Juli 2002 - 4 BN 30.02 - ZfBR 2002, 808; zuletzt Urteil vom 19. April 2012 a.a.O.).

    An dessen Wertung und Bewertung ist das Revisionsgericht gebunden, es sei denn, die Sachverhalts- und Beweiswürdigung beruht auf einem Rechtsirrtum oder verstößt gegen allgemeine Beweiswürdigungsgrundsätze, zu denen die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze und die allgemeinen Erfahrungssätze rechnen (BVerwG, Urteil vom 19. April 2012 - 4 C 10.11 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 386 Rn. 11 m.w.N.).

  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14
    Ein "Bebauungszusammenhang" ist gegeben, soweit die aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt (zusammenfassend BVerwG, Urteil vom 6. November 1968 - 4 C 2.66 - BVerwGE 31, 20 ; siehe auch Urteil vom 1. Dezember 1972 - 4 C 6.71 - BVerwGE 41, 227 ).

    Erforderlich ist vielmehr, dass das Grundstück selbst einen Bestandteil des Zusammenhangs bildet, selbst also an dem Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit teilnimmt (BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1972 - 4 C 6.71 - BVerwGE 41, 227 ).

    Mögliche Bestandteile eines Bebauungszusammenhangs sind nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1972 - 4 C 6.71 - a.a.O. S. 233 m.w.N.) erstens bebaute Grundstücke, soweit die darauf befindliche Bebauung geeignet ist, den Bebauungszusammenhang selbst herzustellen oder an seiner Entstehung mitzuwirken.

  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 55.81

    Anordnung zur Reduzierung der Höhe einer Kleingarten-Laube; Kleingartengebiet

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14
    Baulichkeiten, die nur vorübergehend genutzt werden oder in einem weiteren Sinne "Nebenanlagen" zu einer landwirtschaftlichen, (klein-)gärtnerischen oder sonstigen Hauptnutzung sind, sind in aller Regel keine Bauten, die für sich genommen ein für die Siedlungsstruktur prägendes Element darstellen (BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1984 - 4 C 55.81 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 97 S. 34 und Beschlüsse vom 10. Juli 2000 - 4 B 39.00 - Buchholz 406.11 BauGB § 34 Nr. 201 und vom 11. Juli 2002 - 4 BN 30.02 - ZfBR 2002, 808; zuletzt Urteil vom 19. April 2012 a.a.O.).

    Der Senat hat wiederholt hervorgehoben (grundlegend Urteil vom 17. Februar 1984 - 4 C 55.81 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 97; vgl. auch Beschluss vom 2. August 2001 - 4 B 26.01 - ZfBR 2002, 69), dass Baulichkeiten, die nur vorübergehend genutzt zu werden pflegen, unabhängig davon, ob sie landwirtschaftlichen Zwecken (z.B. Scheunen oder Ställe), Freizeitzwecken (z.B. Wochenendhäuser, Gartenhäuser) oder sonstigen Zwecken dienen, für sich allein genommen in aller Regel keine Bauten sind, die einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil bilden können.

  • BVerwG, 11.07.2002 - 4 B 30.02

    Begriff der "Bebauung" i.S. von § 34 Abs. 1 BauGB

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14
    Baulichkeiten, die nur vorübergehend genutzt werden oder in einem weiteren Sinne "Nebenanlagen" zu einer landwirtschaftlichen, (klein-)gärtnerischen oder sonstigen Hauptnutzung sind, sind in aller Regel keine Bauten, die für sich genommen ein für die Siedlungsstruktur prägendes Element darstellen (BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1984 - 4 C 55.81 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 97 S. 34 und Beschlüsse vom 10. Juli 2000 - 4 B 39.00 - Buchholz 406.11 BauGB § 34 Nr. 201 und vom 11. Juli 2002 - 4 BN 30.02 - ZfBR 2002, 808; zuletzt Urteil vom 19. April 2012 a.a.O.).

    Dass dies nur "in aller Regel" gilt und mithin abweichende Schlussfolgerungen in Ausnahmefällen nicht ausschließt (BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 2002 - 4 B 30.02 - ZfBR 2002, 808 = juris Rn. 3: "Raum für abweichende Fallgestaltungen" im Falle eines in Massivbauweise errichteten, für die Umgebung prägenden Sanitärgebäudes eines Campingplatzes), ändert nichts am Grundsatz.

  • BVerwG, 02.08.2001 - 4 B 26.01

    Begriff der Bebauung im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB; Ersetzung eines als

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14
    Zweitens können auch unbebaute Grundstücke dem Bebauungszusammenhang angehören, wenn es sich um eine Baulücke im engeren Sinne des Wortes handelt, d.h. um ein zwar unbebautes, aber bebauungsfähiges Grundstück, das trotz der fehlenden Bebauung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit der umgebenden Bebauung nicht stört; dem Fall eines unbebauten Grundstücks gleichzustellen sind Grundstücke mit baulichen Anlagen, die selbst nicht geeignet sind, den Bebauungszusammenhang herzustellen oder an seiner Entstehung mitzuwirken (BVerwG, Beschluss vom 2. August 2001 - 4 B 26.01 - ZfBR 2002, 69).

    Der Senat hat wiederholt hervorgehoben (grundlegend Urteil vom 17. Februar 1984 - 4 C 55.81 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 97; vgl. auch Beschluss vom 2. August 2001 - 4 B 26.01 - ZfBR 2002, 69), dass Baulichkeiten, die nur vorübergehend genutzt zu werden pflegen, unabhängig davon, ob sie landwirtschaftlichen Zwecken (z.B. Scheunen oder Ställe), Freizeitzwecken (z.B. Wochenendhäuser, Gartenhäuser) oder sonstigen Zwecken dienen, für sich allein genommen in aller Regel keine Bauten sind, die einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil bilden können.

  • BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 15.90

    Bauplanungsrecht: Zurechnung zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, mit

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14
    Den Bebauungszusammenhang selbst herstellen oder zu seiner Entwicklung beitragen können nur Bauwerke, die optisch wahrnehmbar sind und ein gewisses Gewicht haben, so dass sie geeignet sind, ein Gebiet als einen Ortsteil mit einem bestimmten Charakter zu prägen (BVerwG, Urteil vom 14. September 1992 - 4 C 15.90 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 152 S. 67).

    Der innere Grund für die Rechtsfolge des § 34 BauGB liegt darin, dass die nach der Siedlungsstruktur angemessene Fortentwicklung der Bebauung eines Bereichs zugelassen werden soll (BVerwG, Urteil vom 14. September 1992 - 4 C 15.90 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB S. 67 sowie Beschluss vom 2. März 2000 - 4 B 15.00 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 198 S. 16).

  • BVerwG, 02.03.2000 - 4 B 15.00

    Begriffe der "Bebauung" und des "Bebauungszusammenhangs" i.S. von § 34 Abs. 1

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14
    Der Senat hat hieraus gefolgert, dass zur "Bebauung" im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB grundsätzlich nur Bauwerke gehören, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen (BVerwG, Beschlüsse vom 2. März 2000 - 4 B 15.00 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 198 S. 16 und vom 2. April 2007 - 4 B 7.07 - ZfBR 2007, 480 = juris Rn. 5 sowie Urteil vom 19. April 2012 - 4 C 10.11 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 386 Rn. 13 m.w.N.).

    Der innere Grund für die Rechtsfolge des § 34 BauGB liegt darin, dass die nach der Siedlungsstruktur angemessene Fortentwicklung der Bebauung eines Bereichs zugelassen werden soll (BVerwG, Urteil vom 14. September 1992 - 4 C 15.90 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB S. 67 sowie Beschluss vom 2. März 2000 - 4 B 15.00 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 198 S. 16).

  • BVerwG, 10.07.2000 - 4 B 39.00

    Bauen im Außenbereich; im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Bebauungszusammenhang;

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14
    Baulichkeiten, die nur vorübergehend genutzt werden oder in einem weiteren Sinne "Nebenanlagen" zu einer landwirtschaftlichen, (klein-)gärtnerischen oder sonstigen Hauptnutzung sind, sind in aller Regel keine Bauten, die für sich genommen ein für die Siedlungsstruktur prägendes Element darstellen (BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1984 - 4 C 55.81 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 97 S. 34 und Beschlüsse vom 10. Juli 2000 - 4 B 39.00 - Buchholz 406.11 BauGB § 34 Nr. 201 und vom 11. Juli 2002 - 4 BN 30.02 - ZfBR 2002, 808; zuletzt Urteil vom 19. April 2012 a.a.O.).
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14
    Ein "Bebauungszusammenhang" ist gegeben, soweit die aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt (zusammenfassend BVerwG, Urteil vom 6. November 1968 - 4 C 2.66 - BVerwGE 31, 20 ; siehe auch Urteil vom 1. Dezember 1972 - 4 C 6.71 - BVerwGE 41, 227 ).
  • BVerwG, 09.09.2002 - 4 BN 30.02

    Ermöglichung der gewerblichen Nutzung einer Fläche aus dem Landschaftsschutz

  • BVerwG, 23.11.1998 - 4 B 29.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; vorhandene

  • BVerwG, 08.12.2016 - 4 C 7.15

    Bebauung; Bebauungszusammenhang; Dachgeschossausbau; Dorfgebiet; Einfirsthof;

    Baulichkeiten können auch dann die Eigenart der näheren Umgebung prägen, wenn sie nicht imstande sind, einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil zu bilden (Abgrenzung zu BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2015 - 4 C 5.14 - BVerwGE 152, 275).

    Der Beklagte beruft sich für seine gegenteilige Auffassung auf das Urteil des Senats vom 30. Juni 2015 - 4 C 5.14 - (BVerwGE 152, 275 Rn. 20), wonach Baulichkeiten, die nur vorübergehend genutzt zu werden pflegen, unabhängig davon, ob sie landwirtschaftlichen Zwecken (z.B. Scheunen oder Ställe), Freizeitzwecken (z.B. Wochenendhäuser, Gartenhäuser) oder sonstigen Zwecken dienen, für sich allein genommen in der Regel keine Bauten sind, die einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil bilden können.

    Darüber hinaus befasst sich das vom Beklagten bemühte Urteil des Senats vom 30. Juni 2015 - 4 C 5.14 - (BVerwGE 152, 275) nicht mit dem Tatbestandsmerkmal der Eigenart der näheren Umgebung, sondern allein mit dem Merkmal des im Zusammenhang bebauten Ortsteils.

    Nur hinsichtlich dieses Merkmals ist Gebäuden, die nicht dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen, sowie Nebengebäuden "in der Regel" die prägende und damit maßstabbildende Kraft abzusprechen (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2015 a.a.O. Rn. 15).

  • BVerwG, 05.04.2017 - 4 B 46.16

    Zur städtebaulich prägenden Wirkung von Gewächshäusern; Bindungswirkung eines

    Die maßgeblichen Kriterien hat der Senat in seinem in dieser Sache ergangenem Urteil vom 30. Juni 2015 - 4 C 5.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:300615U4C5.14.0] - (BVerwGE 152, 275 Rn. 14 f. und 19) zusammenfassend wiedergegeben:.

    Soweit sie meint, die Ausführungen im Urteil vom 30. Juni 2015 - 4 C 5.14 - (BVerwGE 152, 275) ließen vermuten, dass Gewächshäuser nach Auffassung des Senats nie dem dauernden Aufenthalt von Menschen dienen könnten und deshalb auch nie als die Siedlungsstruktur prägende Elemente anzusehen seien, findet dies in den wiedergegebenen Entscheidungsgründen dieses Urteils keine Stütze.

    Mit den Begriffen der "Bauwerke, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen", und der "Hauptanlagen" hat der Senat stets und so auch im Urteil vom 30. Juni 2015 - 4 C 5.14 - (BVerwGE 152, 275 Rn. 21) lediglich Hilfskriterien für die maßstabsbildende Kraft von Bauwerken formuliert.

    Die Beschwerde macht nicht geltend, dass die Vorinstanz von der Rechtsprechung des Senats abgewichen sei, sondern dass der Senat mit dem Urteil vom 30. Juni 2015 - 4 C 5.14 - (BVerwGE 152, 275) seiner eigenen Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 6. November 1968 - 4 C 2.66 - BVerwGE 31, 20 sowie Beschlüsse vom 18. Juni 1997 - 4 B 238.96 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 186 und vom 6. Dezember 2011 - 4 B 13.11 - ZfBR 2012, 379) widersprochen habe.

    Die Beschwerde wirft dem Oberverwaltungsgericht vor, es habe die Reichweite der Bindungswirkung des Urteils des Senats vom 30. Juni 2015 - 4 C 5.14 - (BVerwGE 152, 275) verkannt und damit der Klägerin das rechtliche Gehör abgeschnitten.

    Der Senat hat die Annahme des Oberverwaltungsgerichts, dass die Vorhabengrundstücke dem Bebauungszusammenhang der Straßenrandbebauung zuzurechnen seien, im Revisionsurteil vom 30. Juni 2015 - 4 C 5.14 - (BVerwGE 152, 275 Rn. 17 ff.) als bundesrechtswidrig beanstandet, weil es nicht zu dem Ergebnis hätte gelangen dürfen, dass die großflächigen Gewächshäuser, die sich auf den Vorhabengrundstücken befinden, geeignet seien, dem Gebiet ein bestimmtes Gepräge zu verleihen und deshalb den Bebauungszusammenhang aufgrund ihrer maßstabsbildenden Kraft selbst herzustellen.

  • BVerwG, 23.11.2016 - 4 CN 2.16

    Ehemaliges Kasernengelände kein unbeplanter Innenbereich

    Die Tatbestandsmerkmale "im Zusammenhang bebaut" und "Ortsteil" gehen dabei nicht ineinander auf, die Vorschrift fordert vielmehr das kumulative Vorliegen beider Merkmale (BVerwG, Urteile vom 19. April 2012 - 4 C 10.11 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 386 Rn. 13 und vom 30. Juni 2015 - 4 C 5.14 - BVerwGE 152, 275 Rn. 11).

    Ortsteil im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist nur ein Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist (BVerwG, Urteile vom 6. November 1968 - 4 C 31.66 - BVerwGE 31, 22 und vom 30. Juni 2015 - 4 C 5.14 - BVerwGE 152, 275 Rn. 11; stRspr).

    Der innere Grund für die Rechtsfolge des § 34 BauGB liegt darin, die nach der Siedlungsstruktur angemessene Fortentwicklung der Bebauung zuzulassen (BVerwG, Urteile vom 6. November 1968 a.a.O., vom 14. September 1992 - 4 C 15.90 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 152 S. 67 und vom 30. Juni 2015 - 4 C 5.14 - BVerwGE 152, 275 Rn. 21).

    Die Revision beanstandet ferner die Formulierung der Vorinstanz, die Annahme einer Wohnnutzung könne dazu führen, dass wegen der großvolumigen Gebäude auf dem ehemaligen Kasernengelände das Merkmal des Maßes der baulichen Nutzung jede Kontur gegenüber der südlich des Kasernengeländes und damit außerhalb des Bebauungszusammenhangs vorhandenen Bebauung verlieren werde (in Anschluss an BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2015 - 4 C 5.14 - BVerwGE 152, 275 Rn. 21).

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Rechtsprechung
   AG Neumarkt/Oberpfalz, 20.08.2015 - 4 C 5/14 WEG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,23321
AG Neumarkt/Oberpfalz, 20.08.2015 - 4 C 5/14 WEG (https://dejure.org/2015,23321)
AG Neumarkt/Oberpfalz, Entscheidung vom 20.08.2015 - 4 C 5/14 WEG (https://dejure.org/2015,23321)
AG Neumarkt/Oberpfalz, Entscheidung vom 20. August 2015 - 4 C 5/14 WEG (https://dejure.org/2015,23321)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Treuepflicht für Wohnungseigentümer hinsichtlich der Teilnahme an Eigentümerversammlungen; Herbeiführung der Beschlussunfähigkeit der Eigentümerversammlung durch vorzeitiges Verlassen des Wohnungseigentümers; Übertragbarkeit der Rechtsprechung zum Boykott einer ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wohnungseigentümer nicht zur Teilnahme an einer Eigentümerversammlung verpflichtet; §§ 25 Abs. 3, 4 WEG; 48 GmbHG

  • rewis.io

    Versammlung, Teilnahmepflicht

  • ra.de
  • ibr-online

    Eigentümer muss nicht an Versammlung teilnehmen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Eigentümerversammlung - Eigentümer dürfen gehen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Teilnahmepflicht eines Wohnungseigentümers an der Eigentümerversammlung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Eigentümerversammlung: Teilnahmepflicht eines Wohnungseigentümers?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Teilnahmepflicht eines Wohnungseigentümers an der Eigentümerversammlung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentümer darf Eigentümerversammlung verlassen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Beschlussunfähigkeit durch vorzeitiges Verlassen einer Eigentümerversammlung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Für Wohnungseigentümer besteht keine Treuepflicht zur Teilnahme an einer Eigentümerversammlung bis zum Ende - Wohnungseigentümer kann Versammlung jederzeit verlassen und somit Beschlussunfähigkeit herbeiführen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Pflicht des WEG-Eigentümers zur Teilnahme an Eigentümerversammlungen! (IMR 2015, 508)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2016, 160
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 09.11.1990 - 11 U 92/90
    Auszug aus AG Neumarkt/Oberpfalz, 20.08.2015 - 4 C 5/14
    Die Beklagtepartei sieht hierin einen Boykott und verweist auf eine Entscheidung des OLG Hamburg vom 09.11.1990 (11 U 92/90) in welcher das OLG für eine GmbH-Gesellschafterversammlung entschieden hat, dass ein Gesellschafter, der die Beschlussunfähigkeit der Gesellschafterversammlung durch Boykott herbeigeführt hat, sich im Rahmen einer Anfechtungsklage gegen die Beschlüsse, die trotz der fehlenden Beschlussfähigkeit getroffen wurden, nicht auf diesen Mangel berufen könne.
  • LG Karlsruhe, 25.10.2013 - 11 S 16/13

    Wohnungseigentum: Anberaumung einer Eigentümerversammlung innerhalb der

    Auszug aus AG Neumarkt/Oberpfalz, 20.08.2015 - 4 C 5/14
    An diesen Nachweis sind hohe Anforderungen zu stellen (LG Karlsruhe NJW-RR 2014, 197; Rüscher aaO., RdNr. C.667 mwN.).
  • LG Nürnberg-Fürth, 05.07.2016 - 14 S 6933/15

    Herbeiführung der Beschlussunfähigkeit durch Verlassen der Eigentümerversammlung

    vom 20.08.2015, Az. 4 C 5/14 WEG, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil sie einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert.
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