Rechtsprechung
   AG Neu-Ulm, 08.07.2016 - 4 C 507/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,21070
AG Neu-Ulm, 08.07.2016 - 4 C 507/16 (https://dejure.org/2016,21070)
AG Neu-Ulm, Entscheidung vom 08.07.2016 - 4 C 507/16 (https://dejure.org/2016,21070)
AG Neu-Ulm, Entscheidung vom 08. Juli 2016 - 4 C 507/16 (https://dejure.org/2016,21070)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,21070) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW

    § 7 StVG, § 115 VVG, § 249 BGB

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall: Höhe ersatzfähiger Reparaturkosten und Werkstattrisiko

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Tatsächlich angefallene Reparaturkosten sind zu ersetzen - Werkstattrisiko geht zulasten des Schädigers

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus AG Neu-Ulm, 08.07.2016 - 4 C 507/16
    Die Schadensbetrachtung hat sich nicht nur an objektiven Kriterien zu orientieren, sondern ist auch subjektbezogen (BGHZ 54, 82, 85; BGH, NJW 1992, 302, 303).

    Dabei ist bei der Beurteilung, welcher Herstellungsaufwand erforderlich ist, auch Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (vgl. BGHZ 115, 364, 368 f; 132, 373, 376 f; 155, 1, 4 f; 162, 161, 164 f; 163, 362, 365).

    Das Werkstattrisiko geht insofern zu Lasten des Schädigers (BGHZ 63, 182, 185; BGH NJW 1992, 302, 303; LG Köln, Urt. v. 07.05.2014 - 9 S 314/13, juris; AG Villingen-Schwenningen, Urt. v. 15.01.2015 - 11 C 507/14, juris).

  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73

    Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung

    Auszug aus AG Neu-Ulm, 08.07.2016 - 4 C 507/16
    Es widerspräche dem Sinn und Zweck des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, wenn der Geschädigte bei Ausübung der Ersetzungsbefugnis im Verhältnis zum ersatzpflichtigen Schädiger mit Mehraufwendungen der Schadensbeseitigung belastet bliebe, deren Entstehung seinem Einfluss entzogen und die ihren Grund darin haben, dass die Schadensbeseitigung in einer fremden, vom Geschädigten nicht mehr kontrollierbaren Einflusssphäre stattfinden muss (BGHZ 63, 182, 185; OLG Hamm, Urteil vom 31.01.1995, BeckRS 1995, 01930).

    Das Werkstattrisiko geht insofern zu Lasten des Schädigers (BGHZ 63, 182, 185; BGH NJW 1992, 302, 303; LG Köln, Urt. v. 07.05.2014 - 9 S 314/13, juris; AG Villingen-Schwenningen, Urt. v. 15.01.2015 - 11 C 507/14, juris).

    Dem Schädiger entsteht dadurch auch kein Nachteil, da er nach den Grundsätzen der Vorteilsanrechnung die Abtretung der Ansprüche des Geschädigten gegen die Werkstatt verlangen kann (BGHZ 63, 182, 187).

  • AG Villingen-Schwenningen, 15.01.2015 - 11 C 507/14

    Ersatzfähigkeit der Kosten der Endkontrolle und Endreinigung im Rahmen des

    Auszug aus AG Neu-Ulm, 08.07.2016 - 4 C 507/16
    Das Werkstattrisiko geht insofern zu Lasten des Schädigers (BGHZ 63, 182, 185; BGH NJW 1992, 302, 303; LG Köln, Urt. v. 07.05.2014 - 9 S 314/13, juris; AG Villingen-Schwenningen, Urt. v. 15.01.2015 - 11 C 507/14, juris).

    Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Werkstatt dem Geschädigten unnötige Arbeiten in Rechnung stellt, überhöhte Preise oder Arbeitszeiten in Ansatz bringt oder Arbeiten berechnet, die in dieser Weise nicht ausgeführt worden sind (OLG Hamm, Urteil vom 31.01.1995, BeckRS 1995, 01930; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.10.2004, NJW-RR 2005, 248, 249, AG Villingen-Schwenningen, Urt. v. 15.01.2015 - 11 C 507/14, juris).

  • OLG Hamm, 31.01.1995 - 9 U 168/94

    Reparaturkosten-Ersatz Höhe: Werkstattrechnung mit inkorrekten Angaben

    Auszug aus AG Neu-Ulm, 08.07.2016 - 4 C 507/16
    Es widerspräche dem Sinn und Zweck des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, wenn der Geschädigte bei Ausübung der Ersetzungsbefugnis im Verhältnis zum ersatzpflichtigen Schädiger mit Mehraufwendungen der Schadensbeseitigung belastet bliebe, deren Entstehung seinem Einfluss entzogen und die ihren Grund darin haben, dass die Schadensbeseitigung in einer fremden, vom Geschädigten nicht mehr kontrollierbaren Einflusssphäre stattfinden muss (BGHZ 63, 182, 185; OLG Hamm, Urteil vom 31.01.1995, BeckRS 1995, 01930).

    Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Werkstatt dem Geschädigten unnötige Arbeiten in Rechnung stellt, überhöhte Preise oder Arbeitszeiten in Ansatz bringt oder Arbeiten berechnet, die in dieser Weise nicht ausgeführt worden sind (OLG Hamm, Urteil vom 31.01.1995, BeckRS 1995, 01930; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.10.2004, NJW-RR 2005, 248, 249, AG Villingen-Schwenningen, Urt. v. 15.01.2015 - 11 C 507/14, juris).

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

    Auszug aus AG Neu-Ulm, 08.07.2016 - 4 C 507/16
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung hat der Schädiger danach die Aufwendungen zu ersetzen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte (vgl. BGHZ 155, 1; BGHZ 160, 377, 383 f.).

    Dabei ist bei der Beurteilung, welcher Herstellungsaufwand erforderlich ist, auch Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (vgl. BGHZ 115, 364, 368 f; 132, 373, 376 f; 155, 1, 4 f; 162, 161, 164 f; 163, 362, 365).

  • OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 17 U 107/04

    Beseitigung von Baumängeln: Kostentragungsrisiko bei nicht angemessenen

    Auszug aus AG Neu-Ulm, 08.07.2016 - 4 C 507/16
    Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Werkstatt dem Geschädigten unnötige Arbeiten in Rechnung stellt, überhöhte Preise oder Arbeitszeiten in Ansatz bringt oder Arbeiten berechnet, die in dieser Weise nicht ausgeführt worden sind (OLG Hamm, Urteil vom 31.01.1995, BeckRS 1995, 01930; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.10.2004, NJW-RR 2005, 248, 249, AG Villingen-Schwenningen, Urt. v. 15.01.2015 - 11 C 507/14, juris).
  • BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

    Auszug aus AG Neu-Ulm, 08.07.2016 - 4 C 507/16
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung hat der Schädiger danach die Aufwendungen zu ersetzen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte (vgl. BGHZ 155, 1; BGHZ 160, 377, 383 f.).
  • BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68

    Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei

    Auszug aus AG Neu-Ulm, 08.07.2016 - 4 C 507/16
    Die Schadensbetrachtung hat sich nicht nur an objektiven Kriterien zu orientieren, sondern ist auch subjektbezogen (BGHZ 54, 82, 85; BGH, NJW 1992, 302, 303).
  • BGH, 09.03.2010 - VI ZR 6/09

    Mietwagenkostenersatz nach Verkehrsunfall: Ausschluss einer Erkundigungspflicht

    Auszug aus AG Neu-Ulm, 08.07.2016 - 4 C 507/16
    Denn er ist nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen, sofern er die Höhe der für die Schadensbeseitigung aufzuwendenden Kosten beeinflussen kann (BGH, Urteil vom 09.03.2010, VI ZR 6/09).
  • LG Köln, 07.05.2014 - 9 S 314/13

    Vorliegen eines Prognoserisikos bei einer Fehlbeurteilung der Erforderlichkeit

    Auszug aus AG Neu-Ulm, 08.07.2016 - 4 C 507/16
    Das Werkstattrisiko geht insofern zu Lasten des Schädigers (BGHZ 63, 182, 185; BGH NJW 1992, 302, 303; LG Köln, Urt. v. 07.05.2014 - 9 S 314/13, juris; AG Villingen-Schwenningen, Urt. v. 15.01.2015 - 11 C 507/14, juris).
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

  • BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04

    Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf

  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

  • AG Essen, 04.06.2019 - 135 C 5/19

    Unfallregulierung, Reparaturkosten, Verbringungskosten, Renigungskosten,

    Zu diesem Zeitpunkt war für die Klägerin nicht zu erkennen, dass die Werkstatt diese Arbeiten in Rechnung stellen würde (so auch AG Neu-Ulm, Urteil vom 08.07.2016 - 4 C 507/16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht