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   BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 54.87   

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https://dejure.org/1989,1075
BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 54.87 (https://dejure.org/1989,1075)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.1989 - 4 C 54.87 (https://dejure.org/1989,1075)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 1989 - 4 C 54.87 (https://dejure.org/1989,1075)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Teilungsgenehmigung - Bindungswirkung einer Genehmigung - Baugenehmigungsantrag - Nachträglicher Änderungseintritt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 21 Abs. 1; BauGB § 21 Abs. 2
    Bindungswirkung einer Teilungsgenehmigung nach Änderung der rechtlichen oder tatsächlichen Voraussetzungen; Auslegung des § 21 BauGB; Änderung der Senatsrechtsprechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bindungswirkung einer Teilungsgenehmigung (IBR 1990, 292)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1495
  • NJW-RR 1990, 852 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 657 (Ls.)
  • DVBl 1990, 369
  • DÖV 1990, 477
  • BauR 1990, 191
  • ZfBR 1990, 191
  • ZfBR 1990, 95
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 12.11.1971 - IV C 53.69

    Erteilung einer Bodenverkehrsgenehmigung - Antrag auf Ausweisung von Bauland -

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 54.87
    Änderungen der für die Erteilung einer Teilungsgenehmigung maßgebenden rechtlichen oder tatsächlichen Voraussetzungen können der Bindungswirkung dieser Genehmigung für spätere Baugenehmigungsanträge auch dann entgegenstehen, wenn sie erst nach der Stellung des Genehmigungsantrages eintreten (Änderung der noch zu § 21 BBauG F. 1960/1976 ergangenen Rechtsprechung im Urteil vom 12. November 1971 - BVerwG 4 C 53.69 - Buchholz 406.11 § 21 BBauG Nr. 12).

    Änderungen der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse seien nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 12. November 1971 - BVerwG 4 C 53.69 - Buchholz 406.11 § 21 BBauG Nr. 12 = DöV 1972, 499) nur erheblich, wenn sie zeitlich früher lägen als die Antragstellung.

    Das Berufungsgericht, das dem Bebauungsplan nicht die Bedeutung einer Änderung der für die Teilungsgenehmigung maßgeblichen Verhältnisse im Sinne des § 21 Abs. 2 Satz 1 BauGB beigemessen hat, weil er erst nach der Stellung des Antrages auf Erteilung des Bauvorbescheides in Kraft getreten sei, hat zur Begründung seiner Auffassung auf das Urteil des erkennenden Senats vom 12. November 1971 - BVerwG 4 C 53.69 - (Buchholz 406.11 § 21 BBauG Nr. 12) verwiesen.

  • BVerwG, 09.12.1983 - 4 C 44.80

    Bebauungsfähigkeit - Baugenehmigung - Feststellungswirkung - Bauvorbescheid -

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 54.87
    Die Tragweite einer Bebauungsgenehmigung, mit der als vorweggenommenem Ausschnitt aus dem feststellenden Teil der Baugenehmigung verbindlich über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens in der Weise entschieden wird, daß sich die dem Inhaber der Genehmigung vermittelte Rechtsposition auch gegenüber späteren Rechtsänderungen durchsetzen kann (BVerwGE 48, 242 [BVerwG 23.05.1975 - IV C 28/72]; 68, 241 [BVerwG 06.12.1983 - 8 B 59/83]; 69, 1 ), hat die Teilungsgenehmigung nach der dem Gesetz zugrundeliegenden Wertung der gegenläufigen Interessen - auch innerhalb der Dreijahresfrist des § 21 Abs. 1 BauGB - nicht.
  • BVerwG, 11.03.1983 - 9 B 2597.82

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Zulässigkeit und

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 54.87
    Die zulässigen Revisionen der Landesanwaltschaft Bayern als Vertreterin des öffentlichen Interesses (vgl. hierzu BVerwGE 7, 226 [BVerwG 11.09.1958 - II C 167/57]; 67, 64 [BVerwG 11.03.1983 - 6 P 25/80]) und der beigeladenen Gemeinde, die im Hinblick auf § 36 BauGB durch das angefochtene Urteil des Berufungsgerichts beschwert ist, haben mit dem Ergebnis der Aufhebung der Berufungsentscheidung und der Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz Erfolg.
  • BVerwG, 14.02.1969 - IV C 39.68
    Auszug aus BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 54.87
    Nach dem Widerspruchsbescheid vom 9. Mai 1985 steht fest, daß die Genehmigungsfiktion, welcher dieselbe Wirkung zukommt wie einer nach § 19 Abs. 1 BauGB ausdrücklich erteilten Genehmigung (vgl. BVerwGE 31, 274 [BVerwG 14.02.1969 - IV C 39/68]), auch für den hier im Streit befindlichen südlichen Grundstücksteil gilt.
  • BVerwG, 19.11.1987 - 4 C 42.85

    Versagung einer Teilungsgenehmigung für bebautes Grundstücks im Außenbereich bei

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 54.87
    Aufgrund der genannten Gesetzesänderungen steht nunmehr die öffentlich-rechtliche Sicherungsfunktion der Teilungsgenehmigung im Vordergrund; ihre privatrechtliche Schutzfunktion hat demgegenüber wesentlich an Bedeutung verloren (vgl. Urteile vom 16. November 1984 - BVerwG 4 C 7.82 - ZfBR 1985, 89 = NJW 1985, 1354 und vom 19. November 1987 - BVerwG 4 C 42.85 - Buchholz 406.11 § 20 BBauG Nr. 19 = NJW 1988, 1226).
  • BVerwG, 23.05.1975 - IV C 28.72

    Rechtscharakter einer Bebauungsgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 54.87
    Die Tragweite einer Bebauungsgenehmigung, mit der als vorweggenommenem Ausschnitt aus dem feststellenden Teil der Baugenehmigung verbindlich über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens in der Weise entschieden wird, daß sich die dem Inhaber der Genehmigung vermittelte Rechtsposition auch gegenüber späteren Rechtsänderungen durchsetzen kann (BVerwGE 48, 242 [BVerwG 23.05.1975 - IV C 28/72]; 68, 241 [BVerwG 06.12.1983 - 8 B 59/83]; 69, 1 ), hat die Teilungsgenehmigung nach der dem Gesetz zugrundeliegenden Wertung der gegenläufigen Interessen - auch innerhalb der Dreijahresfrist des § 21 Abs. 1 BauGB - nicht.
  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 39.82

    Bindende Wirkung und Vorrang einer Bebauungsgenehmigung (Bauvorbescheid) vor

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 54.87
    Die Tragweite einer Bebauungsgenehmigung, mit der als vorweggenommenem Ausschnitt aus dem feststellenden Teil der Baugenehmigung verbindlich über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens in der Weise entschieden wird, daß sich die dem Inhaber der Genehmigung vermittelte Rechtsposition auch gegenüber späteren Rechtsänderungen durchsetzen kann (BVerwGE 48, 242 [BVerwG 23.05.1975 - IV C 28/72]; 68, 241 [BVerwG 06.12.1983 - 8 B 59/83]; 69, 1 ), hat die Teilungsgenehmigung nach der dem Gesetz zugrundeliegenden Wertung der gegenläufigen Interessen - auch innerhalb der Dreijahresfrist des § 21 Abs. 1 BauGB - nicht.
  • BVerwG, 26.10.1984 - 4 C 53.80

    Vollstreckungsabwehrklage gegen Urteil auf Erteilung einer Bebauungsgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 54.87
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats sind die Gemeinden als Träger der Planungshoheit befugt, gerade auch in Reaktion auf Bauanträge durch eine politische Entscheidung die planungsrechtlichen Beurteilungsgrundlagen für ein Vorhaben noch - wenn auch unter Umständen nur gegen Entschädigung - zu ändern (vgl. etwa Urteil vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 43.83 - Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 35 = NVwZ 1986, 556 mit weiteren Nachweisen; vgl. auch BVerwGE 70, 227 [BVerwG 26.10.1984 - 4 C 53/80]; 81, 111 <118, 120 f. [BVerwG 16.12.1988 - 4 C 48/86]>).
  • BVerwG, 16.11.1984 - 4 C 7.82

    Genehmigungserfordernis bei Teilung eines Außenbereichsgrundstücks zum Zwecke der

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 54.87
    Aufgrund der genannten Gesetzesänderungen steht nunmehr die öffentlich-rechtliche Sicherungsfunktion der Teilungsgenehmigung im Vordergrund; ihre privatrechtliche Schutzfunktion hat demgegenüber wesentlich an Bedeutung verloren (vgl. Urteile vom 16. November 1984 - BVerwG 4 C 7.82 - ZfBR 1985, 89 = NJW 1985, 1354 und vom 19. November 1987 - BVerwG 4 C 42.85 - Buchholz 406.11 § 20 BBauG Nr. 19 = NJW 1988, 1226).
  • BVerwG, 11.09.1958 - II C 167.57
    Auszug aus BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 54.87
    Die zulässigen Revisionen der Landesanwaltschaft Bayern als Vertreterin des öffentlichen Interesses (vgl. hierzu BVerwGE 7, 226 [BVerwG 11.09.1958 - II C 167/57]; 67, 64 [BVerwG 11.03.1983 - 6 P 25/80]) und der beigeladenen Gemeinde, die im Hinblick auf § 36 BauGB durch das angefochtene Urteil des Berufungsgerichts beschwert ist, haben mit dem Ergebnis der Aufhebung der Berufungsentscheidung und der Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz Erfolg.
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 43.83

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung bei fehlendem Einvernehmen

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

  • BVerwG, 06.12.1983 - 8 B 59.83

    Zivildienst - Wehrdienst - Überschreitung

  • BVerwG, 11.03.1983 - 6 P 25.80

    Waffentragende Beamte - Alkoholverbot - Mitbestimmung des Personalrats -

  • BVerwG, 10.05.1968 - IV C 8.67

    Wesen einer Bebauungsgenehmigung - Bebauungsgenehmigung als eine auf bestimmte

  • BVerwG, 09.11.1967 - IV B 113.66

    Rechtsmittel

  • BSG, 07.11.2017 - B 1 KR 15/17 R

    Anspruch Versicherter auf Hautstraffungsoperation kraft fingierter Genehmigung

    Dementsprechend bestimmt in der Rspr des BVerwG das jeweilige Fachrecht Inhalt und Tragweite der jeweils betroffenen Genehmigungsfiktion (vgl zB BVerwGE 127, 208 RdNr 37 ff mwN zur Fiktionswirkung des § 71 Abs. 2 S 1 LuftVG; BVerwG Urteil vom 24.11.1989 - 4 C 54/87 - Juris RdNr 25 zur Fiktionswirkung des § 19 Abs. 3 S 6 BBauG aF; vgl zum Bestand öffentlich-rechtlicher Fiktionsnormen im Verwaltungsrecht außerhalb des SGB Jachmann, Die Fiktion im öffentlichen Recht, 1998, S 234 ff) .
  • BSG, 07.11.2017 - B 1 KR 24/17 R

    Krankenversicherung - Leistungsanspruch aufgrund fingierter Genehmigung (hier:

    Dementsprechend bestimmt in der Rspr des BVerwG das jeweilige Fachrecht Inhalt und Tragweite der jeweils betroffenen Genehmigungsfiktion (vgl zB BVerwGE 127, 208 RdNr 37 ff mwN zur Fiktionswirkung des § 71 Abs. 2 S 1 LuftVG; BVerwG Urteil vom 24.11.1989 - 4 C 54/87 - Juris RdNr 25 zur Fiktionswirkung des § 19 Abs. 3 S 6 BBauG aF; vgl zum Bestand öffentlich-rechtlicher Fiktionsnormen im Verwaltungsrecht außerhalb des SGB Jachmann, Die Fiktion im öffentlichen Recht, 1998, S 234 ff).
  • BSG, 27.08.2019 - B 1 KR 36/18 R

    Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für

    Dementsprechend bestimmt in der Rspr des BVerwG das jeweilige Fachrecht Inhalt und Tragweite der jeweils betroffenen Genehmigungsfiktion (vgl zB BVerwGE 127, 208 RdNr 37 ff mwN zur Fiktionswirkung des § 71 Abs. 2 S 1 LuftVG; BVerwG Urteil vom 24.11.1989 - 4 C 54.87 - Juris RdNr 25 zur Fiktionswirkung des § 19 Abs. 3 S 6 BauGB aF; vgl zum Bestand öffentlich-rechtlicher Fiktionsnormen im Verwaltungsrecht außerhalb des SGB Jachmann, Die Fiktion im öffentlichen Recht, 1998, S 234 ff) .
  • BSG, 26.02.2019 - B 1 KR 33/17 R

    Anspruch auf Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine

    Dementsprechend bestimmt in der Rspr des BVerwG das jeweilige Fachrecht Inhalt und Tragweite der jeweils betroffenen Genehmigungsfiktion (vgl zB BVerwGE 127, 208 RdNr 37 ff mwN zur Fiktionswirkung des § 71 Abs. 2 S 1 LuftVG; BVerwG Urteil vom 24.11.1989 - 4 C 54/87 - Juris RdNr 25 zur Fiktionswirkung des § 19 Abs. 3 S 6 BBauG aF; vgl zum Bestand öffentlich-rechtlicher Fiktionsnormen im Verwaltungsrecht außerhalb des SGB Jachmann, Die Fiktion im öffentlichen Recht, 1998, S 234 ff) .
  • BSG, 26.02.2019 - B 1 KR 18/18 R

    Krankenversicherung - fingierte Genehmigung einer Leistung (hier: Liposuktion,

    Dementsprechend bestimmt in der Rspr des BVerwG das jeweilige Fachrecht Inhalt und Tragweite der jeweils betroffenen Genehmigungsfiktion (vgl zB BVerwGE 127, 208 RdNr 37 ff mwN zur Fiktionswirkung des § 71 Abs. 2 S 1 LuftVG; BVerwG Urteil vom 24.11.1989 - 4 C 54/87 - Juris RdNr 25 zur Fiktionswirkung des § 19 Abs. 3 S 6 BBauG aF; vgl zum Bestand öffentlich-rechtlicher Fiktionsnormen im Verwaltungsrecht außerhalb des SGB Jachmann, Die Fiktion im öffentlichen Recht, 1998, S 234 ff) .
  • BVerwG, 12.12.1991 - 4 C 31.89

    Bauordnungsrecht: Gemeindlicher Anspruch auf Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde

    Die Gemeinde ist als Trägerin der Planungshoheit befugt, gerade auch in Reaktion auf einen Bauantrag durch politische Entscheidung die planungsrechtlichen Beurteilungsgrundlagen für ein Vorhaben noch - wenn auch unter Umständen nur gegen Entschädigung - zu ändern (BVerwG, Urteil vom 24. November 1989 - BVerwG 4 C 54.87 - Buchholz 406.11 § 21 BBauG Nr. 22 mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.2003 - 5 S 2550/02

    Verpflichtung zur Erteilung des verweigerten Einvernehmens - Identität von

    Als Trägerin der Planungshoheit ist sie befugt, gerade auch in Reaktion auf einen Bauantrag durch Verweigerung des Einvernehmens die Erteilung der Baugenehmigung zu verhindern und sodann durch eine kommunalpolitische Entscheidung die Grundlagen für die planungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens zum Nachteil des Bauwilligen zu ändern und eine so veränderte planungsrechtliche Situation, auch im Rahmen einer nachfolgenden auf Erteilung der Baugenehmigung gerichteten Verpflichtungsklage, dem Vorhaben erfolgreich entgegen zu halten (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1989 - 4 C 54.87 - Buchholz 406.11 § 21 BBauG Nr. 22).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2001 - 7 A 2983/98

    Sicherung der Erschließung für einen Lebensmittelmarkt; Zulässigkeit einer

    vgl.: BVerwG, Urteil vom 24. November 1989 - 4 C 54.87 - BRS 49 Nr. 118.
  • BVerwG, 26.06.1992 - 4 NB 19.92

    Veränderungssperre - Planfeststellungsbeschluß - Dauer der Veränderungssperre

    Im übrigen ist höchstrichterlich geklärt, daß eine Gemeinde als Trägerin der Planungshoheit befugt ist, gerade auch in Reaktion auf einen Bauantrag durch politische Entscheidung die planungsrechtlichen Beurteilungsgrundlagen für das Vorhaben noch - wenn auch unter Umständen nur gegen Entschädigung - zu ändern (BVerwG, Urteil vom 24. November 1989 - BVerwG 4 C 54.87 - Buchholz 406.11 § 21 BBauG Nr. 22 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 29.08.1996 - 26 N 95.2983
    Die Antragsgegnerin war nicht grundsätzlich gehindert, das ihren städtebaulichen Vorstellungen widersprechende Bauvorhaben des Antragstellers zum Anlaß zu nehmen, die gegebene bauplanungsrechtliche Lage, nämlich, daß sich die Zulässigkeit von Vorhaben auf den genannten Grundstücken nach § 34 BauGB beurteilt, durch Aufstellung eines Bebauungsplans zu ändern (zu einer solchen Konstellation BVerwG v. 24.11.1989, NJW 1990, 1495, 1496 f.).
  • BGH, 27.02.1992 - III ZR 66/90

    Verfassungskonforme Auslegung einer Befristungsregelung in Landesbauordnung

  • VGH Bayern, 13.12.2016 - 15 N 14.1019

    Verlängerung einer Veränderungssperre

  • VGH Hessen, 11.04.1990 - 4 TG 3218/89

    Einvernehmen der Gemeinde - Unentbehrlichkeit in den Fällen des BauGB § 36

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2000 - 10 A 5693/98

    Erteilung eines Vorbescheids für die Errichtung eines mehrgeschossigen Wohnhauses

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