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   BVerwG, 10.06.1955 - IV C 55.54   

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BVerwG, 10.06.1955 - IV C 55.54 (https://dejure.org/1955,181)
BVerwG, Entscheidung vom 10.06.1955 - IV C 55.54 (https://dejure.org/1955,181)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juni 1955 - IV C 55.54 (https://dejure.org/1955,181)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1956, 604
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 28.10

    Zeitsoldat; Betäubungsmittelkonsum; fristlose Entlassung, Amtsaufklärung;

    Das Gericht muss daher alle Aufklärungsbemühungen unternehmen, auf die die Beteiligten - insbesondere durch begründete Beweisanträge - hinwirken oder die sich hiervon unabhängig aufdrängen (Beschluss vom 13. Oktober 2008 - BVerwG 2 B 119.07 - Buchholz 235.1 § 69 BDG Nr. 5; Urteil vom 22. Februar 1996 - BVerwG 2 C 12.94 - Buchholz 237.6 § 86 NdsLBG Nr. 4 ; vgl. auch Urteil vom 10. Juni 1955 - BVerwG 4 C 55.54 - Buchholz 427.3 § 339 LAG Nr. 4 und zur Kritik der neueren Rechtsprechung Rixen, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., § 86 Rn. 15).
  • BVerwG, 19.12.1989 - 4 B 224.89

    Rücksichtnahme eines Planungsträgers

    Die Beschwerde meint ferner, das angegriffene Urteil weiche auch von dem Urteil des beschließenden Senats vom 12. Februar 1988 - BVerwG 4 C 55.54 - (Buchholz 316 § 78 VwVfG Nr. 2) insoweit ab, als von einer "einheitlich notwendigen Entscheidung" der Planfeststellungsbehörde hier nicht ausgegangen werden könne.
  • BVerwG, 09.12.1955 - IV C 67.55

    Rechtsmittel

    Auch im Verwaltungsstreitverfahren muß eine beim Gericht trotz erschöpfender Sachaufklärung dennoch verbleibende Ungewißheit über die rechtsbegründenden Tatsachen dem Kläger zur Last fallen (vgl. hierzu Urteile des Bundesverwaltungsgerichts IV C 55.54 vom 10. Juni 1955 und III A 232.53 vom 25. März 1954).
  • BVerwG, 03.03.1971 - III CB 93.70

    Verpflichtung zur Schadensfeststellung wegen Verlustes von Girokonten in einer

    Auf diese Entscheidungen (BVerwG IV B 122.54 und BVerwG IV C 55.54) hatte der beschließende Senat bereits in seinem zurückverweisenden Urteil vom 25. April 1969 - BVerwG III C 183.67 - Bezug genommen.
  • BVerwG, 08.08.1958 - VII C 232.57

    Rechtsmittel

    Sollte die Kontrolle und Prüfung daran scheitern, daß die klagenden Automatenaufsteller oder ihre Berufskollegen eine Mitwirkung in Gestalt der Zulassung eines einwandfreien Verschlusses der unter Kontrolle stehenden Apparate oder in Gestalt der Gestattung der Einsichtnahme in die Steuerunterlagen verweigern, geht das zu Lasten der klagenden Automatenaufsteller (BVerwGE 3, 110 [115]; 3, 2455 BVerwGE 3, 308 [310]; Urteil vom 10. Juni 1955; - BVerwG IV C 55.54 -, NJW 1956, 604).
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   BVerwG, 22.10.1955 - IV C 055.54   

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