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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81   

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BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81 (https://dejure.org/1984,26)
BVerwG, Entscheidung vom 30.05.1984 - 4 C 58.81 (https://dejure.org/1984,26)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Mai 1984 - 4 C 58.81 (https://dejure.org/1984,26)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Luftverkehr - Planfeststellung - Fluglärm - Zumutbarkeit - Verkehrsflughafen - Luftsicherheit - Planfeststellungsbeschluß - Luftverkehrsrecht - Gemeinde - Klagebefugnis - Luftfahrtunternehmen - Beiladung - Aufsichtsratmitglieder - Beteiligungsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz Josef Strauß; Rechtsmittelbefugnis des beigeladenen Luftfahrtunternehmens; Klagebefugnis der planbetroffenen Gemeinde; Mitwirkungsverbot von Aufsichtsratsmitgliedern; Mindestabstand zwischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • uni-konstanz.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Differenzierung zwischen Vorgangs- und Ergebniskontrolle bei planerischen Abwägungsentscheidungen (RA Dr. Martin Ibler; DVBl 1988, 469)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 69, 256
  • NVwZ 1984, 718
  • DVBl 1984, 1075
  • DÖV 1985, 358
 
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Wird zitiert von ... (368)

  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

    Ein Kausalzusammenhang ist dagegen zu bejahen, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den angenommenen Verfahrensmangel die Entscheidung anders ausgefallen wäre (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Mai 1984 - 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 und vom 28. Juni 2018 - 2 C 14.17 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 148 Rn. 32; Emmenegger, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Auflage 2019, § 46 Rn. 92; Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 20. Aufl. 2019, § 46 Rn. 34; Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 46 Rn. 80, 83).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Im Urteil vom 30. Mai 1984 nahm der erkennende Senat die Gelegenheit, im Rahmen einer Sprungrevision gegen das erstinstanzliche Urteil vom 27. Mai 1981 zu einzelnen Rechtsfragen seine Auffassung darzulegen (BVerwGE 69, 256 [263 ff.]).

    Die Kläger machen geltend, der Planfeststellungsbeschluß vom 8. Juli 1979 und der Änderungsbeschluß vom 7. Juni 1984 seien unter Mitwirkung ausgeschlossener oder befangener Amtsträger ergangen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 [263 ff.]).

    Für den Bereich des Art. 20 Abs. 1 BayVwVfG muß insoweit zumindest die konkrete Möglichkeit bestehen, daß ohne den angenommenen Verfahrensfehler die angegriffene Entscheidung anders ausgefallen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 [270]).

    Dazu zählt auch ein Verfahren, das gegenüber dem eigentlichen Verwaltungsverfahren Aufsichtsfunktionen wahrnimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 [267]).

    Nach den Umständen des Falles besteht jedenfalls nicht die konkrete Möglichkeit, daß ohne den zugunsten der Kläger unterstellten Verfahrensmangel die angegriffene Entscheidung anders ausgefallen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 [269 f.]).

    Dabei kommt es nicht auf die "abstrakte Möglichkeit" einer derartigen Fragestellung an (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 [269]).

    Das schließt Kontaktaufnahmen, Informationen und Kenntnisnahmen nicht aus, sofern daraus nicht im Einzelfall entscheidungsbezogene Aktivitäten betreffend den Verlauf und den Inhalt des Planfeststellungsverfahrens hervorgehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 [267]).

    Der erkennende Senat hat hierzu nur ausgeführt, daß es um die Frage gehe, ob sich an einem anderen Standort eine bessere Lösung - auch für die betroffene Umgebung - finden lasse (vgl. Urteil vom 11. Dezember 1978 - BVerwG 4 C 13.78 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 8 = DÖV 1979, 517 [519]; vgl. auch Urteil vom 22. März 1974 - BVerwG 4 C 42.73 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 6 = DVBl. 1974, 562 [566]; Urteil vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 56.81 - BVerwGE 69, 256 [273]).

    Der erkennende Senat bemerkt insoweit klarstellend: Unter dem Gesichtspunkt der Planrechtfertigung ist zu prüfen, ob das Vorhaben bereits deshalb rechtswidrig ist, weil es den Zielsetzungen des jeweiligen Fachplanungsgesetzes nicht entspricht oder jedenfalls in dieser Weise nicht "vernünftigerweise geboten" ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 15.83 - BVerwGE 71.166 [170]; Urteil vom 6. Dezember 1985 - BVerwG 4 C 59.82 - BVerwGE 72, 282 [284 ff]; vgl. auch Urteil vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 [270/271]).

    Um eine Prüfung der Planrechtfertigung handelt es sich bei der Frage der zutreffenden Dimensionierung aber nicht (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 [271]).

    Insbesondere ist die Zurückweisung sich anbietender oder aufdrängender Planungsvarianten abwägend darzulegen (vgl. BVerwG, Urteil von 11. Dezember 1978 - BVerwG 4 C 13.78 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 8; Urteil vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 [273]; Urteil 22. März 1985 - BVerwG 4 C 15.83 - BVerwGE 71, 166 [172] Außerdem ist die Zurückweisung erhobener Einwendungen zu begründen (vgl. Art. 74 Abs. 2 Satz 1 BayVwVfG in Verb, mit § 10 Abs. 7 LuftVG).

  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 A 5.14

    Energieleitung; 380 kV-Höchstpannungs-Freileitung; Uckermarkleitung;

    Erkenntnisziel ist, ob nach den Umständen des Einzelfalls die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den angenommenen Verfahrensmangel die Entscheidung anders ausgefallen wäre (grundlegend BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1984 - 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 ; stRspr).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.02.1982 - 4 C 58.81   

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BVerwG, 04.02.1982 - 4 C 58.81 (https://dejure.org/1982,454)
BVerwG, Entscheidung vom 04.02.1982 - 4 C 58.81 (https://dejure.org/1982,454)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Februar 1982 - 4 C 58.81 (https://dejure.org/1982,454)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsgerichtsverfahren Zwischenurteil - Berufung - Revision - Anschlusssprungrevision - Zurücknahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 65, 27
  • NVwZ 1982, 372
  • DVBl 1982, 839
  • DÖV 1982, 326
 
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Wird zitiert von ... (27)

  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

    Unter diesen Umständen kann dahinstehen, ob die Anschlußrevision der Kläger auch ohne eigene Beschwer zulässig wäre (vgl. dazu einerseits BVerwG, Urteil vom 7. Juni 1977 - BVerwG 1 C 20.74 -, Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 164 und andererseits BVerwGE 65, 27 ).
  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

    Nach Rücknahme der Sprungrevision durch die Klägerin hat der Senat durch Zwischenurteil vom 4. Februar 1982 (BVerwGE 65, 27) deren Revisionsverfahren eingestellt und entschieden, daß die Revisionen des Beklagten und der Beigeladenen zu 1) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zulässig sind.

    Das hat der Senat durch Zwischenurteil vom 4. Februar 1982 (BVerwGE 65, 27) entschieden.

  • BVerwG, 21.01.2015 - 4 B 42.14

    Zulässigkeit eines Zwischenurteils; Umstellung einer Verpflichtungs- auf eine

    § 109 VwGO dient der Prozessökonomie: Es soll durch die Klärung der Zulässigkeit der Klage (oder auch einzelner Zulässigkeitsvoraussetzungen) zum einen vermieden werden, dass sich das Gericht und die Verfahrensbeteiligten mit dem - möglicherweise schwierigen und umfangreichen - Prozessstoff abschließend in der Sache befassen müssen (BVerwG, Urteil vom 4. Februar 1982 - 4 C 58.81 - BVerwGE 65, 27 ; Lindner, in: Posser/Wolff, Beck´scher Online Kommentar VwGO, Stand 1. Oktober 2014, § 109 vor Rn. 1).

    Wie sich bereits aus dem Wortlaut des § 109 VwGO ergibt, steht der Erlass eines Zwischenurteils im Ermessen des Gerichts (siehe schon BVerwG, Urteile vom 22. Juni 1962 - 4 C 245.61 - BVerwGE 14, 273 und vom 4. Februar 1982 - 4 C 58.81 - BVerwGE 65, 27 ).

  • BGH, 22.12.1992 - VI ZR 53/92

    Schmerzensgeld für die Verletzung durch ein Tier

    8 Ebenso kann aber auch die Klägerin das Urteil wegen des nach ihrer Auffassung zu Unrecht bejahten Mitverschuldens auch wegen der Höhe des Schmerzensgeldes angreifen, denn die Zulassung der Revision wirkt, solange sie insoweit nicht ausdrücklich beschränkt ist, zu Gunsten aller Parteien des Rechtsstreits (vgl. BVerwGE 65, 27, 30 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2016 - 16 A 2447/12

    Widerrufserklärungen und Richtigstellungserklärungen auf Äußerungen im

    vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Februar 1982 - 4 C 58.81 -, BVerwGE 65, 27 = juris, Rn. 6, und Beschluss vom 21. Januar 2015 - 4 B 42.14 -, juris, Rn. 5; OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 4. November 2011 - OVG 10 B 14.11 -, juris, Rn. 14, und Zwischenurteil vom 13. April 2016  - OVG 10 B 10.15 -, juris, Rn. 10.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.10.2008 - 1 A 10388/08

    Zulassung einer Zielabweichung von Bestimmungen des Landesentwicklungsprogramms

    Gemäß § 109 VwGO kann das Gericht über die Zulässigkeit der Klage durch Zwischenurteil auch im Hinblick auf einzelne Prozessvoraussetzungen vorab entscheiden (BVerwG, Urteile vom 19.05.1988, NVwZ 1988, 913 und vom 22.06.1962, NJW 1962, 2074) und zwar auch im Rechtsmittelverfahren (NdsOVG, Urteil vom 03.10.1979, GewArch 1980, 203; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, 15. EL 2007, § 109 II 1 d; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 04.02.1982, DVBl 1982, 839).
  • OVG Hamburg, 20.04.2017 - 5 Bf 51/16

    Zur Klagebefugnis des Jagdausübungsberechtigten gegen eine Befriedungsanordnung

    Das Berufungsgericht kann gemäß § 109 VwGO vorab über die Zulässigkeit der Klage durch Zwischenurteil entscheiden (BVerwG, Urt. v. 4.2.1982, 4 C 58.81, BVerwGE 65, 27, juris Rn. 6; OVG Bautzen, Zw.-Urt. v. 27.3.2014, 1 A 857/10, juris).

    Das Zwischenurteil hat den Zweck, die entscheidungsreife Zulässigkeitsfrage zu klären, bevor sich das Gericht und die Verfahrensbeteiligten mit dem - möglicherweise schwierigen und umfangreichen - Prozessstoff abschließend in der Sache selbst befassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.1.2015, 4 B 42.14, SächsVBl 2015, 164, juris Rn. 5; BVerwG, Urt. v. 4.2.1982, 4 C 58.81, a.a.O., juris Rn. 6; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 24.11.2011, OVG 10 B 14.11, juris Rn. 14).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2016 - 10 B 10.15

    Zwischenurteil über Zulässigkeit der Berufung; schriftliche Entscheidung;

    Die Vorschrift des § 109 VwGO erwähnt zwar ausdrücklich Zwischenurteile nur als Entscheidung über die Zulässigkeit der Klage, sie gilt aber auch für Entscheidungen über die Zulässigkeit der Berufung oder Revision (BVerwG, Urteil vom 4. Februar 1982 - BVerwG 4 C 58.81 -, BVerwGE 65, 27, juris Rn. 6).

    Die allein auf die Frage der Zulässigkeit der Berufung beschränkte Entscheidung kann gemäß § 125 Abs. 1 Satz 1, § 101 Abs. 2 VwGO im schriftlichen Verfahren ohne mündliche Verhandlung ergehen, weil sich die Beteiligten damit einverstanden erklärt haben (vgl. auch dazu BVerwG, Urteil vom 4. Februar 1982 - BVerwG 4 C 58.81 -, BVerwGE 65, 27, juris Rn. 7).

  • BSG, 28.08.1997 - 3 RK 13/96

    Abgabepflicht nach dem KSVG bei einmaliger Mitwirkung an Fernseh-Talkshows über

    Die jetzige Einbeziehung in das Verfahren ist als Anschlußrevision zu bewerten, die zwar der Zulassung nicht bedarf (BVerwGE 65, 27, 31; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozeßordnung , 55. Aufl 1997, § 556 RdNr 8), jedoch vor Ablauf der Frist von einem Monat nach Zustellung der Revisionsbegründung (§ 202 SGG iVm § 556 Abs. 1 ZPO; BSGE 44, 184 f) eingelegt werden muß.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2000 - 11 A 10349/99
    Deshalb entscheidet der Senat nach seinem Ermessen gemäß § 109 VwGO vorab über die Zulässigkeit der Berufung (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 4. Februar 1982 -- 4 C 58.81 -- BVerwGE 65, 27 (29)) und der Klage.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2011 - 1 C 10276/11

    Normenkontrollantrag; Bebauungsplan; Antragsbefugnis einer als gemeinnützig

  • BVerwG, 07.09.2000 - 3 C 31.99

    Ausbildungsverkehr; Mindereinnahmen im Ausbildungsverkehr; Ausgleichszahlungen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2016 - 1 A 10842/15

    Entscheidung durch Zwischenurteil; Tenorierung des Obergerichts bei fehlerhaftem

  • BAG, 12.06.1996 - 4 ABR 1/95

    Anschlußsprungrechtsbeschwerde im Beschlußverfahren

  • OVG Niedersachsen, 16.06.1997 - 4 M 1219/97

    Träger der freien Jugendhilfe; Kindertagesstätte; Anspruch auf Förderung;

  • BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 7/92

    Ehemalige DDR - Fachambulanz - Krankenhaus - Kirchliche Trägerschaft

  • VG Koblenz, 16.07.2015 - 4 K 118/15

    Zwischenurteil über Klage eines Naturschutzbundes gegen

  • BVerwG, 25.11.1992 - 4 C 16.92

    Sprungrevision - Zustimmung in mündlicher Verhandlung - Revisionsfrist -

  • BSG, 03.08.1999 - B 4 RA 34/99 R

    Revision - Beschwer - Klageantrag - Abweichung - Berufung - Umdeutung - Revision

  • BVerwG, 08.03.2002 - 5 C 54.01

    Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision in der mündlichen Verhandlung des

  • VG Ansbach, 21.10.2021 - AN 17 K 19.02135

    Klagebefugnis eines Umweltverbandes gegen Baugenehmigung und

  • BVerwG, 11.02.1997 - 8 C 4.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Form der Zustimmung zur Sprungsrevision

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2011 - 10 B 14.11

    Zwischenurteil; Unzulässigkeit der Klage; (kein) selbständiges Zwischenurteil;

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2022 - 2 LB 2/22

    Zustellungszeitpunkt bei Zustellung gegen elektronische Empfangsbekenntnisse

  • VG Münster, 08.05.2008 - 3 K 465/06

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen bei nicht wirksamem Bebauungsplan; Folgen der

  • BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 47.84

    Versagung des Billigkeitserlasses - Nacherhobene Kirchensteuer -

  • VG Berlin, 23.08.2011 - 21 K 21.11

    Fristversäumnis wegen verspäteter Einreichung der Klageschrift; Übermittlung

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   BVerwG, 16.03.1982 - 4 C 58.81   

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