Rechtsprechung
   BVerwG, 01.04.2015 - 4 C 6.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,5920
BVerwG, 01.04.2015 - 4 C 6.14 (https://dejure.org/2015,5920)
BVerwG, Entscheidung vom 01.04.2015 - 4 C 6.14 (https://dejure.org/2015,5920)
BVerwG, Entscheidung vom 01. April 2015 - 4 C 6.14 (https://dejure.org/2015,5920)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,5920) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    BNatSchG § 34 Abs. 1, 2, 3 bis 5, § 63 Abs. 2 Nr. 5, § 64 Abs. 1; UmwRG § 3; VwVfG § 9; AK Art. 6 Abs. 1 und 4, Art. 9 Abs. 3 und 4; FFH-RL Art. 6 Abs. 3 und 4
    Bundeswehr; Tiefflugübungen; Projekt; Vogelschutzgebiet; anerkannte Naturschutzvereinigung; Mitwirkungsrecht; Verträglichkeitsprüfung; Erhaltungsziele; Abweichungsentscheidung; "Befreiung"; habitatschutzrechtliche Prüf- und Verfahrensschritte; sachlicher Bezug; "Verbote ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BNatSchG § 34 Abs. 1, 2, 3 bis 5, § 63 Abs. 2 Nr. 5, § 64 Abs. 1
    "Abweichungsregime"; "Befreiung"; "Entscheidung"; "Erteilung"; "Sachverstandspartizipation"; "Verbote zum Schutz von Natura 2000-Gebieten"; Abweichungsentscheidung; Auslegung contra legem; Berücksichtigung; Bundeswehr; Einsicht in Sachverständigengutachten; Ergebnisse ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 63 Abs 2 Nr 5 BNatSchG 2009, § 34 Abs 1 BNatSchG 2009, § 34 Abs 2 BNatSchG 2009, § 34 Abs 3 Nr 1 BNatSchG 2009, § 34 Abs 3 Nr 2 BNatSchG 2009
    Mitwirkung anerkannter Naturschutzverbände an Abweichungsentscheidungen nach § 34 Abs. 3 bis 5 BNatSchG 2009; Verfahrensschritte; militärische Tiefflugübungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 63 Abs 2 Nr 5 BNatSchG 2009, § 34 Abs 1 BNatSchG 2009, § 34 Abs 2 BNatSchG 2009, § 34 Abs 3 Nr 1 BNatSchG 2009, § 34 Abs 3 Nr 2 BNatSchG 2009
    Mitwirkung anerkannter Naturschutzverbände an Abweichungsentscheidungen nach § 34 Abs. 3 bis 5 BNatSchG 2009; Verfahrensschritte; militärische Tiefflugübungen

  • Wolters Kluwer

    Mitwirkungsrechte einer anerkannten Naturschutzvereinigung im Rahmen der Zulassung eines Projekts im Wege einer habitatschutzrechtlichen Abweichungsentscheidung

  • doev.de PDF

    Habitatschutzrechtliche Abweichungsentscheidung; Mitwirkungsrecht anerkannter Naturschutzvereinigung

  • rewis.io

    Mitwirkung anerkannter Naturschutzverbände an Abweichungsentscheidungen nach § 34 Abs. 3 bis 5 BNatSchG 2009; Verfahrensschritte; militärische Tiefflugübungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitwirkungsrechte einer anerkannten Naturschutzvereinigung im Rahmen der Zulassung eines Projekts im Wege einer habitatschutzrechtlichen Abweichungsentscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Beteiligung von Naturschutzverbänden bei Beeinträchtigungen von sog. FFH-Gebieten

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Beteiligung von Naturschutzverbänden bei Beeinträchtigungen von sog. FFH-Gebieten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beteiligung von Naturschutzverbänden bei der Beeinträchtigungen von FFH-Gebieten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Tiefflüge über Naturschutzgebiet: Dämpfer für Naturschutzverbände

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beteiligung von Naturschutzverbänden bei Beeinträchtigungen von sog. FFH-Gebieten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Naturschutzvereinigung hat Mitwirkungsrechte bei Projektzulassung über habitatschutzrechtliche Abweichungsentscheidung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Naturschutzvereinigung hat Mitwirkungsrechte bei Projektzulassung über habitatschutzrechtliche Abweichungsentscheidung

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Beteiligung von Naturschutzverbänden bei Beeinträchtigungen von sog. FFH-Gebieten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Mitsprache von Naturschutzverbänden bei Tiefflügen über Naturschutzgebiet begrenzt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 152, 10
  • NVwZ 2015, 1532
  • DÖV 2015, 851
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 10.04.2013 - 4 C 3.12

    Bundeswehr; Tiefflugübungen; FFH-Gebiet; anerkannte Naturschutzvereinigung;

    Auszug aus BVerwG, 01.04.2015 - 4 C 6.14
    Der Senat hat das Berufungsurteil mit Urteil vom 10. April 2013 - 4 C 3.12 - (BVerwGE 146, 176) aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.

    Tatsächliche Feststellungen dazu, ob es sich bei dem Vogelschutzgebiet über der Colbitz-Letzlinger Heide um ein ausgewiesenes Vogelschutzgebiet handelt, das dem Rechtsregime des § 34 BNatSchG unterliegt, oder ob vielmehr von einem faktischen Vogelschutzgebiet auszugehen ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 8. Januar 2014 - 9 A 4.13 - BVerwGE 149, 31 ; zu dem insoweit einschlägigen Rechtsregime des Art. 4 Abs. 4 Satz 1 V-RL vgl. BVerwG, Urteil vom 10. April 2013 - 4 C 3.12 - BVerwGE 146, 176 Rn. 12), hat das Oberverwaltungsgericht nicht getroffen.

    In seinem Urteil vom 10. April 2013 - 4 C 3.12 - (BVerwGE 146, 176 Rn. 22) hatte sich der Senat bereits dahingehend festgelegt, dass die in § 34 Abs. 2 BNatSchG für den Fall einer erheblichen Beeinträchtigung eines Gebiets angeordnete Unzulässigkeit des Projekts ein "Verbot" im Sinne des § 63 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG ist, und dass eine Abweichungsentscheidung nach § 34 Abs. 3 bis 5 BNatSchG, mit der die Unzulässigkeit nach § 34 Abs. 2 BNatSchG überwunden werden kann, unter den Begriff der "Befreiung" fällt.

    Das Urteil vom 10. April 2013 - 4 C 3.12 - (BVerwGE 146, 176) enthält ferner die Aussage, dass anerkannten Naturschutzvereinigungen gemäß § 63 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG "vor einer gegebenenfalls erforderlichen habitatschutzrechtlichen Abweichungsentscheidung" Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Einsicht in die einschlägigen Sachverständigengutachten zu geben ist.

    a) Das System habitatschutzrechtlicher Prüf- und Verfahrensschritte, das der Bundesgesetzgeber in § 34 BNatSchG in Umsetzung der FFH-Richtlinie geregelt hat, hat der Senat in seinem Urteil vom 10. April 2013 - 4 C 3.12 - (BVerwGE 146, 176 Rn. 10; vgl. auch Urteile vom 19. Dezember 2013 - 4 C 14.12 - BVerwGE 149, 17 Rn. 27 ff. und vom 18. Dezember 2014 - 4 C 35.13 - NVwZ 2015, 656 Rn. 33) zusammenfassend beschrieben:.

    Es muss also eine behördliche Entscheidung in Rede stehen, wie sie bei der Abweichung nach § 34 Abs. 3 bis 5 BNatSchG getroffen wird, auch wenn das fachrechtliche Zulassungsverfahren als Trägerverfahren nicht notwendigerweise ein Verwaltungsverfahren im Sinne des § 9 VwVfG, mithin eine nach außen wirkende Tätigkeit der Behörde sein muss (BVerwG, Urteil vom 10. April 2013 - 4 C 3.12 - BVerwGE 146, 176 Rn. 23).

    Ihre Mitwirkung ist eine die Behörde bei ihrer Entscheidung unterstützende, auf die Einbringung naturschutzfachlichen Sachverstandes zielende "Sachverstandspartizipation" (BVerwG, Urteil vom 10. April 2013 - 4 C 3.12 - BVerwGE 146, 176 Rn. 24), die Vollzugsdefiziten im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege entgegenwirken soll (BVerwG, Urteil vom 12. November 1997 - 11 A 49.96 - BVerwGE 105, 348 ).

    Das hat der Senat in seinem Urteil vom 10. April 2013 - 4 C 3.12 - (BVerwGE 146, 176 Rn. 10 und 20) bestätigt mit der Aussage, die Zulassung eines Projekts im Rahmen des "Abweichungsregimes" setze ihrerseits voraus, dass zuvor eine den Anforderungen des § 34 Abs. 1 BNatSchG genügende Verträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde, weil diese die Informationen vermittele, derer es bedarf, um das Vorliegen der Ausnahmevoraussetzungen festzustellen.

    Sie ist - wie dargelegt - zwar ein obligatorischer habitatschutzrechtlicher Verfahrensschritt (BVerwG, Urteil vom 10. April 2013 - 4 C 3.12 - BVerwGE 146, 176 Rn. 10), aber - anders als die Abweichungsentscheidung nach Art. 6 Abs. 3 FFH-RL und § 34 Abs. 3 bis 5 BNatSchG - lediglich ein naturschutzfachliches Überprüfungsverfahren.

  • EuGH, 08.03.2011 - C-240/09

    Lesoochranárske zoskupenie - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus -

    Auszug aus BVerwG, 01.04.2015 - 4 C 6.14
    Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 8. März 2011 - C-240/09 [ECLI:EU:C:2002:296], - Slg. 2011, I-1255) hat Art. 9 Abs. 3 AK im Unionsrecht keine unmittelbare Wirkung.

    Die Gerichte der Mitgliedstaaten haben "das Verfahrensrecht in Bezug auf die Voraussetzungen, die für die Einleitung eines verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Überprüfungsverfahrens vorliegen müssen, so weit wie möglich im Einklang sowohl mit den Zielen von Art. 9 Abs. 3 AK als auch mit dem Ziel eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes für die durch das Unionsrecht verliehenen Rechte auszulegen, um es einer Umweltschutzvereinigung ... zu ermöglichen, eine Entscheidung, die am Ende eines Verwaltungsverfahrens ergangen ist, das möglicherweise im Widerspruch zum Umweltrecht der Union steht, vor einem Gericht anzufechten" (EuGH, Urteil vom 8. März 2011 a.a.O.; vgl. hierzu Berkemann, DVBl 2013, 1137, ).

    Die vom Europäischen Gerichtshof (Urteil vom 8. März 2011 - C-240/09 - Slg. 2011, I-1255) konstatierte Pflicht der Gerichte der Mitgliedstaaten, das Verfahrensrecht in Bezug auf die Voraussetzungen, die für die Einleitung eines verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Überprüfungsverfahrens vorliegen müssen, so weit wie möglich im Einklang sowohl mit den Zielen von Art. 9 Abs. 3 AK als auch mit dem Ziel eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes für die durch das Unionsrecht verliehenen Rechte auszulegen, knüpft an eine "Entscheidung, die am Ende eines Verwaltungsverfahrens ergangen ist", an.

  • BVerwG, 19.12.2013 - 4 C 14.12

    Flugverfahren; Anflugverfahren; Abflugverfahren; Flugrouten; Natura 2000-Gebiet;

    Auszug aus BVerwG, 01.04.2015 - 4 C 6.14
    a) Das System habitatschutzrechtlicher Prüf- und Verfahrensschritte, das der Bundesgesetzgeber in § 34 BNatSchG in Umsetzung der FFH-Richtlinie geregelt hat, hat der Senat in seinem Urteil vom 10. April 2013 - 4 C 3.12 - (BVerwGE 146, 176 Rn. 10; vgl. auch Urteile vom 19. Dezember 2013 - 4 C 14.12 - BVerwGE 149, 17 Rn. 27 ff. und vom 18. Dezember 2014 - 4 C 35.13 - NVwZ 2015, 656 Rn. 33) zusammenfassend beschrieben:.

    Eine Naturschutzvereinigung kann sich aber - wie auch im vorliegenden Fall - nachträglich Gehör verschaffen, indem sie Rechtsschutz in Anspruch nimmt und geltend macht, dass die Behörde das Projekt in rechtswidriger Weise ohne Abweichungsentscheidung zugelassen und damit Mitwirkungsrechte unterlaufen habe (BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 4 C 14.12 - BVerwGE 149, 17 Rn. 26).

    Denn in diesem Fall kann eine Naturschutzvereinigung geltend machen, dass das Projekt nur im Wege einer mitwirkungspflichtigen Abweichungsentscheidung hätte zugelassen werden dürfen, sei es, weil eine Verträglichkeitsprüfung zu Unrecht nicht durchgeführt wurde, sei es, weil eine durchgeführte Prüfung zu Unrecht zum Ergebnis der Verträglichkeit des Projekts gelangt ist oder die Behörde trotz festgestellter Unverträglichkeit in rechtswidriger Weise von der Durchführung eines Abweichungsverfahrens abgesehen hat (siehe BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 4 C 14.12 - BVerwGE 149, 17 Rn. 26).

  • BVerwG, 05.09.2013 - 7 C 21.12

    Luftreinhalteplan; Luftqualitätsplan; Stickstoffoxid; Minimierungsgebot;

    Auszug aus BVerwG, 01.04.2015 - 4 C 6.14
    Der Europäische Gerichtshof gibt den Gerichten der Mitgliedstaaten jedoch auf, Umweltverbänden nach Maßgabe interpretationsfähiger Vorschriften des nationalen Rechts einen möglichst weiten Zugang zu den Gerichten zu ermöglichen, um so die Durchsetzung des Umweltrechts der Union zu gewährleisten (BVerwG, Urteil vom 5. September 2013 - 7 C 21.12 - BVerwGE 147, 312 Rn. 25).

    Denn eine Auslegung contra legem fordert das Unionsrecht nicht (BVerwG, Urteil vom 5. September 2013 - 7 C 21.12 - BVerwGE 147, 312 Rn. 36).

  • EuGH, 16.02.2012 - C-182/10

    Solvay u.a. - Umweltverträglichkeitsprüfung bei Projekten - Begriff

    Auszug aus BVerwG, 01.04.2015 - 4 C 6.14
    Das entspricht auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 16. Februar 2012 -C-182/10 [ECLI:EU:C:2012:82], Solvay - ABl. EU 2012, Nr. C 98, 5-6 Rn. 74 f.), der die Kenntnis der Verträglichkeit als eine unerlässliche Voraussetzung für die Anwendung des Art. 6 Abs. 4 der FFH-RL bezeichnet hat, weil anderenfalls keine der Anwendungsvoraussetzungen dieser Ausnahmeregelung geprüft werden könne.

    Auch im Rahmen des Abweichungsverfahrens sind naturschutzfachliche Einschätzungen maßgeblich, und zwar in allen Prüfschritten (siehe hierzu und zum Folgenden noch einmal EuGH, Urteil vom 16. Februar 2012 - C-182/10 - ABl. EU 2012, Nr. C 98, 5-6).

  • EuGH, 16.05.2002 - C-63/00

    Schilling und Nehring

    Auszug aus BVerwG, 01.04.2015 - 4 C 6.14
    Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 8. März 2011 - C-240/09 [ECLI:EU:C:2002:296], - Slg. 2011, I-1255) hat Art. 9 Abs. 3 AK im Unionsrecht keine unmittelbare Wirkung.
  • EuGH, 20.09.2007 - C-304/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus BVerwG, 01.04.2015 - 4 C 6.14
    Eine Entscheidung in diesem Sinne ist die in § 34 Abs. 3 bis 5 BNatSchG normierte Abweichungsentscheidung, mit der ein Projekt unter strikter Wahrung der dort geregelten, eng auszulegenden Voraussetzungen (EuGH, Urteil vom 20. September 2007 - C-304/05 [ECLI:EU:C:2007:532] - Slg. 2007, I-7495 Rn. 83 = NuR 2007, 679) abweichend von § 34 Abs. 2 BNatSchG zugelassen werden kann.
  • Drs-Bund, 20.06.2001 - BT-Drs 14/6378
    Auszug aus BVerwG, 01.04.2015 - 4 C 6.14
    Dieses nach Systematik und Wortlaut des Unionsrechts klare Auslegungsergebnis wird auch durch die Begründung des Regierungsentwurfs zu § 59 Abs. 2 Nr. 3 BNatSchG 2002 (BT-Drs. 14/6378 S. 60 Spalte 2) - der Vorgängervorschrift des § 63 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG - ersichtlich nicht in Frage gestellt, wonach die Einbeziehung ausgewiesener Schutzgebiete "auch der in Art. 6 Abs. 3 Satz 2 der FFH-RL angesprochenen Beteiligung der Öffentlichkeit" entspreche.
  • BVerwG, 12.11.1997 - 11 A 49.96

    Naturschutzverband, anerkannter; Beteiligungsrecht; Planfeststellung;

    Auszug aus BVerwG, 01.04.2015 - 4 C 6.14
    Ihre Mitwirkung ist eine die Behörde bei ihrer Entscheidung unterstützende, auf die Einbringung naturschutzfachlichen Sachverstandes zielende "Sachverstandspartizipation" (BVerwG, Urteil vom 10. April 2013 - 4 C 3.12 - BVerwGE 146, 176 Rn. 24), die Vollzugsdefiziten im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege entgegenwirken soll (BVerwG, Urteil vom 12. November 1997 - 11 A 49.96 - BVerwGE 105, 348 ).
  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

    Auszug aus BVerwG, 01.04.2015 - 4 C 6.14
    Die Verträglichkeitsprüfung indes ist kein behördliches Entscheidungsverfahren, sondern ein naturschutzfachliches Überprüfungsverfahren (BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 61 f.).
  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 35.13

    Flugverfahren; Flugroute; Umweltrechtsbehelf; Verbandsklage;

  • BVerwG, 08.01.2014 - 9 A 4.13

    Naturschutzvereinigung; eigene Rechte; gerichtlicher Vergleich; Planänderung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.05.2011 - 2 L 30/10

    Beteiligung eines Naturschutzverbandes vor der Durchführung militärischer

  • VG Schleswig, 20.11.2019 - 3 A 113/18

    EuGH-Vorlage: Wann dürfen Umweltverbände klagen?

    Eine solche Auslegung ist im Unionsrecht nicht angelegt (BVerwG, Urteil vom 05.09.2013 - 7 C 21.12; Urteil vom 01.04.2015 - 4 C 6.14).
  • OLG Frankfurt, 09.06.2016 - 6 U 73/15

    Verbot der Vermittlung von Fahrten durch "UberPOP" bestätigt

    Diese Einschätzung wird von der rechtswissenschaftlichen Literatur geteilt (vgl. dazu Bidinger aaO., Rn 233 zu § 2 PBefG; Nebel/Kramer NVwZ 2015, 1532; Liese TransportR 2015, 222, 226; Alexander/Knauff GewA 2015, 200, 202; Ingold NJW 2014, 3334, 3338).
  • VG Düsseldorf, 24.01.2018 - 6 K 12341/17

    Kein Anspruch der Deutschen Umwelthilfe auf Stilllegung von Fahrzeugen mit

    vgl. BVerwG, Urteile vom 5. September 2013 - 7 C 21/12 -, juris Rn. 36; vom 18. Dezember 2014 - 4 C 35/13 -, juris Rn. 61 sowie vom 1. April 2015 - 4 C 6.14 -, juris Rn. 34 f.; vgl. auch EuGH, Urteile vom 4. Juli 2006 - C-212/04 - (Adeneler), Slg. 2006 I-6057, Rn. 110 und vom 16. Juni 2005 - C-105/03 - (Pupino), Slg. 2005 I-5285, Rn. 44, 47.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht