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   BVerwG, 21.11.1980 - IV C 60.77   

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https://dejure.org/1980,2237
BVerwG, 21.11.1980 - IV C 60.77 (https://dejure.org/1980,2237)
BVerwG, Entscheidung vom 21.11.1980 - IV C 60.77 (https://dejure.org/1980,2237)
BVerwG, Entscheidung vom 21. November 1980 - IV C 60.77 (https://dejure.org/1980,2237)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sicherungsmaßnahmen der Strompolizei bei Schiffsunfällen - Unmittelbare Ausführung trotz Anwesenheit des Verantwortlichen - Voraussetzungen einer Selbstvornahme - Kompetenz des Wasseramtes und Schiffahrtsamtes zur Beseitigung einer Gefahr - Auferlegung der Kosten für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1571
  • DÖV 1981, 798
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 21.11.1980 - 4 C 71.78

    Wasserstraßen - Kostenerstattung - Strompolizeiliche Maßnahme

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1980 - 4 C 60.77
    Auf die umstrittene Frage, wie die zu ersetzenden Kosten zu bemessen sind, ist hier nicht einzugehen (vgl. dazu Urteil des Senats vom 21. November 1980 - BVerwG 4 C 71.78 -).
  • BVerwG, 12.01.2012 - 7 C 5.11

    Beschwer des Beklagten bei Klageabweisung; Zwischenfeststellungsklage;

    Sie nimmt ihm die Möglichkeit, den Vollstreckungszwang abzuwenden (vgl. Urteil vom 21. November 1980 - BVerwG 4 C 60.77 - Buchholz 445.5 § 28 WaStrG Nr. 1 = NJW 1981, 1571).
  • BVerwG, 22.12.1980 - 4 B 193.80

    Inanspruchnahme eines Störers - Durchführung notwendiger Sicherungsmaßnahmen -

    Diese letztgenannte Voraussetzung ist nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 22. August 1975 - BVerwG IV C 52.72 - Buchholz 445.5 § 30 WaStrG Nr. 1 und vom 21. November 1980 - BVerwG 4 C 60.77 -) dem Wortlaut entsprechend eng auszulegen.

    Wegen der Einzelheiten hierzu wird auf das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senats vom 21. November 1980 - BVerwG 4 C 60.77 - Bezug genommen.

  • BVerwG, 22.12.1980 - 4 B 192.80

    Bergung eines gesunkenen Schiffes - Gebotenenheit der sofortigen Bergung eines

    Die in § 30 WaStrG hinsichtlich der Beseitigung von Schiffahrtshindernissen getroffenen Sonderregelungen sind nicht auf den Regelungsbereich des § 23 WaStrG zu übertragen (vgl. Urteil des Senats vom 21. November 1980 - BVerwG 4 C 60.77 - betr. § 30 Abs. 1, letzter Halbsatz WaStrG).
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