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   BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 67.78   

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https://dejure.org/1983,685
BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 67.78 (https://dejure.org/1983,685)
BVerwG, Entscheidung vom 27.05.1983 - 4 C 67.78 (https://dejure.org/1983,685)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Mai 1983 - 4 C 67.78 (https://dejure.org/1983,685)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Umwandlung - Betriebswohnungen - Nutzungsänderung - Wohnung - Betriebsleiter - Gewerbliche Nutzung - Städtebaurecht - Immisionsschutzrecht - Gemengelage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 518
  • BauR 1983, 443
  • ZfBR 1984, 45
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 67.78
    Auch dagegen, daß das Oberverwaltungsgericht das durch Verkauf nach Grundstücksteilung vom Betrieb losgelöste Wohnhaus als Fremdkörper kennzeichnet, läßt sich als eine auf einer Tatsachenwürdigung beruhende Wertung rechtlich nicht beanstanden (vgl. Urteile des Senats vom 13. Juni 1969 - BVerwG 4 C 81.68 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 22 und vom 18. Oktober 1974 - BVerwG 4 C 77.73 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 45); ebensowenig die Wertung, daß die Wohnhäuser M.straße 96 und 98 und das Wohnhaus auf der Parzelle 342/48 wegen ihrer peripheren Lage, letzteres zusätzlich wegen weitgehender Abschirmung durch eine hohe Baumbecke, keinen prägenden Einfluß haben; denn mit zunehmender Entfernung vom Vorhaben nimmt die wechselseitige Prägung vorhandener Bebauung ab (vgl. Urteil des Senats vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369).

    Daß die von den Klägern zur Genehmigung gestellte allgemeine Wohnnutzung sich in diese Umgebung nicht einfügt, hat das Oberverwaltungsgericht zutreffend unter Anwendung der im Urteil des Senats vom 26. Mai 1978 (a.a.O.) entwickelten Grundsätze dargelegt.

    Sie würde die "vorgegebene Situation gleichsam in Bewegung" bringen (Urteil vom 26. Mai 1978 a.a.O.).

  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 58.79

    Zulässigkeit einer Diskothek im unbeplanten Innenbereich; Nutzungsänderung bei

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 67.78
    Der Senat hat entschieden, daß der Maßstab des "Einfügens" in § 34 Abs. 1 BBauG es nicht ausschließt, ein Vorhaben zuzulassen, das in einem vergleichbaren geplanten Baugebiet im Wege der Befreiung zugelassen werden kann (Urteil vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 58.79 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 87).

    Daß die Nutzungsänderung auch nach § 34 Abs. 3 BBauG i.V.m. §§ 8 und 9 BauNVO unzulässig ist, worauf das Oberverwaltungsgericht in erster Linie abgehoben hat, bedarf keiner weiteren Erörterung; denn auf § 34 Abs. 3 BBauG kommt es nicht mehr an, wenn die Zulässigkeit schon an Abs. 1 des § 34 BBauG scheitert (vgl. Urteil des Senats vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 58.79 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 87).

  • BVerwG, 11.02.1977 - 4 C 8.75

    Untersagung einer

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 67.78
    Wie der Senat (Urteil vom 11. Februar 1977 - BVerwG 4 C 8.75 - Buchholz 406.11 § 29 BBauG Nr. 21) bereits entschieden hat, ist freilich nicht jede Änderung einer Nutzungsweise, die das Landesrecht der Genehmigungspflicht unterwirft, eine Nutzungsänderung im Sinne des § 29 BBauG, sondern nur eine solche, die bodenrechtlich relevant ist.
  • BVerwG, 03.06.1977 - 4 C 29.75

    Fehlende bodenverkehrsrechtliche Genehmigungsfähigkeit unzureichend bestimmter

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 67.78
    Auch dies entspricht der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 3. Juni 1977 - BVerwG 4 C 29.75 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 137).
  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 77.73

    "Vorhandene Bebauung" i.S. von § 34 BBauG; Zulässigkeit von nach § 16 GewO oder §

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 67.78
    Auch dagegen, daß das Oberverwaltungsgericht das durch Verkauf nach Grundstücksteilung vom Betrieb losgelöste Wohnhaus als Fremdkörper kennzeichnet, läßt sich als eine auf einer Tatsachenwürdigung beruhende Wertung rechtlich nicht beanstanden (vgl. Urteile des Senats vom 13. Juni 1969 - BVerwG 4 C 81.68 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 22 und vom 18. Oktober 1974 - BVerwG 4 C 77.73 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 45); ebensowenig die Wertung, daß die Wohnhäuser M.straße 96 und 98 und das Wohnhaus auf der Parzelle 342/48 wegen ihrer peripheren Lage, letzteres zusätzlich wegen weitgehender Abschirmung durch eine hohe Baumbecke, keinen prägenden Einfluß haben; denn mit zunehmender Entfernung vom Vorhaben nimmt die wechselseitige Prägung vorhandener Bebauung ab (vgl. Urteil des Senats vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369).
  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 81.68
    Auszug aus BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 67.78
    Auch dagegen, daß das Oberverwaltungsgericht das durch Verkauf nach Grundstücksteilung vom Betrieb losgelöste Wohnhaus als Fremdkörper kennzeichnet, läßt sich als eine auf einer Tatsachenwürdigung beruhende Wertung rechtlich nicht beanstanden (vgl. Urteile des Senats vom 13. Juni 1969 - BVerwG 4 C 81.68 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 22 und vom 18. Oktober 1974 - BVerwG 4 C 77.73 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 45); ebensowenig die Wertung, daß die Wohnhäuser M.straße 96 und 98 und das Wohnhaus auf der Parzelle 342/48 wegen ihrer peripheren Lage, letzteres zusätzlich wegen weitgehender Abschirmung durch eine hohe Baumbecke, keinen prägenden Einfluß haben; denn mit zunehmender Entfernung vom Vorhaben nimmt die wechselseitige Prägung vorhandener Bebauung ab (vgl. Urteil des Senats vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.02.2018 - 8 A 11535/17

    Erleichterte Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes

    Dies ist vorliegend der Fall, da die Betriebsleiterwohnung nur für einen bestimmten Personenkreis bestimmt war (vgl. zur Umwandlung von Betriebswohnungen in allgemeine Wohnungen: BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1983 - 4 C 67/78 -, juris Rn. 13).
  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

    Die Frage, ob eine Änderung der Nutzungsweise über die der genehmigten Nutzungsart eigene Variationsbreite hinausgeht und die Kennzeichen einer Nutzungsänderung im bebauungsrechtlichen Sinne (§ 29 Satz 1 BBauG) aufweist, beurteilt sich danach, ob die in § 1 Abs. 6 BBauG genannten Belange berührt werden und die Genehmigungsfrage neu aufgeworfen wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Mai 1983 - BVerwG 4 C 67.78 - Buchholz 406.11 § 29 BauGB Nr. 31 = BauR 1983, 443 und vom 3. Februar 1984 - BVerwG 4 C 25.82 - BVerwGE 68, 360).
  • BVerwG, 16.03.1984 - 4 C 50.80

    Zulässigkeit von Wohnungen für Betriebsinhaber und -leiter im unbeplanten

    Hiervon ausgehend hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 27. Mai 1983 - BVerwG 4 C 67.78 - (ZfBR 1984, 45) für einen unbeplanten Innenbereich entschieden, daß den Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter ein geringerer Schutz gegen Immissionen zusteht als den sonstigen Wohnungen.
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