Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 22.07.2004

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   BVerwG, 16.12.2004 - 4 C 7.04   

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BVerwG, 16.12.2004 - 4 C 7.04 (https://dejure.org/2004,1228)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.2004 - 4 C 7.04 (https://dejure.org/2004,1228)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 2004 - 4 C 7.04 (https://dejure.org/2004,1228)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1
    Außenbereich; Landwirtschaft; landwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb; Nachhaltigkeit; Dauerhaftigkeit; - des Betriebs; - der Betriebsgebäude; - "für Generationen"; Betriebsnachfolge; Wirtschaftlichkeit; Gewinnerzielung; Absicht der.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1
    -- "für Generationen"; -- der Betriebsgebäude; -- des Betriebs; Absicht der --; Außenbereich; Betriebsnachfolge; Dauerhaftigkeit; Gewinnerzielung; Landwirtschaft; Nachhaltigkeit; Nebenerwerbsbetrieb; Wirtschaftlichkeit; landwirtschaftlicher Betrieb

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Dauerhaftigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebes in Abhängigkeit vom Beseitigungsaufwand der dem Betrieb dienenden baulichen Anlagen nach Einstellung der privilegierten Nutzung - Voraussetzungen für einen landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb ...

  • Judicialis

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1
    Gewinnerzielung als Indiz für Dauerhaftigkeit des Betriebs bei Gründung landwirtschaftlicher Nebenerwerbsstelle

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Dauerhaftigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 122, 308
  • NVwZ 2005, 587
  • BauR 2005, 1134
  • ZfBR 2005, 382
 
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Wird zitiert von ... (131)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70

    Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 4 C 7.04
    Soweit der Senat das Merkmal der Dauerhaftigkeit mit einer "auf Generationen" angelegten Planung verknüpft hat (vgl. z.B. Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG 4 C 41.65 - BVerwGE 26, 121 ; Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG 4 C 9.70 - BVerwGE 41, 138 ; Beschluss vom 21. Juli 1986 - BVerwG 4 B 138.86 - BRS 46 Nr. 76), hat er keinen Zeithorizont markiert, der jenseits eines überschaubaren und einer verlässlichen Planung noch zugänglichen Zeitraums liegt.

    Vielmehr genügt es, wenn erwartet werden kann, dass das Unternehmen nach dem Ausscheiden des derzeitigen Inhabers durch einen Verwandten oder Dritten fortgeführt werden wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG 4 C 9.70 - a.a.O. ; Beschluss vom 2. April 1979 - BVerwG 4 B 51.79 - n.v.; Beschluss vom 9. Dezember 1993 - BVerwG 4 B 196.93 - a.a.O.).

  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 67.82

    Betriebseigenschaft - Landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle - Gewinnerzielung -

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 4 C 7.04
    Sie ist nach der Rechtsprechung des Senats ein für die Ernsthaftigkeit des Vorhabens und die Sicherung der Beständigkeit gewichtiges Indiz, das besonders sorgfältig zu prüfen ist, wenn es wie hier um eine Nebenerwerbsstelle geht (vgl. Beschluss vom 20. Januar 1981 - BVerwG 4 B 167.80 - BRS 38 Nr. 85; Urteil vom 11. April 1986 - BVerwG 4 C 67.82 - BRS 46 Nr. 75; Beschluss vom 21. Juli 1986 - BVerwG 4 B 138.86 - a.a.O.); denn Bauanträge für Nebenerwerbsstellen sind in erhöhtem Maße dafür anfällig, dass ein Bauherr Ackerbau, Wiesen- oder Weidewirtschaft mehr oder weniger vorschiebt, um unter dem Deckmantel des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB im Außenbereich ein Wohnhaus errichten zu können - diese Gefahr besteht hier nach der Einschätzung der Vorinstanz nicht, weil das Wohnhaus des Klägers nur 200 m vom Stallgrundstück entfernt ist - oder um einen Tatbestand zu schaffen, der eine nach § 35 Abs. 4 BauGB begünstigte Umnutzung der Betriebsgebäude zu nichtprivilegierten Zwecken ermöglicht.

    Das im Berufungsurteil in Bezug genommene Senatsurteil vom 11. April 1986 (a.a.O.) steht diesem Verdikt nicht entgegen.

  • BVerwG, 09.12.1993 - 4 B 196.93

    Kennzeichnung eines landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebs - Dauerhaftigkeit

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 4 C 7.04
    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Senats, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb durch eine spezifisch betriebliche Organisation gekennzeichnet ist, dass er Nachhaltigkeit der Bewirtschaftung erfordert und dass es sich um ein auf Dauer gedachtes und auf Dauer lebensfähiges Unternehmen handeln muss (BVerwG, Urteil vom 4. März 1983 - BVerwG 4 C 69.79 - BRS 40 Nr. 71; Beschluss vom 2. Juli 1987 - BVerwG 4 B 107.87 - RdL 1987, 232; Beschluss vom 9. Dezember 1993 - BVerwG 4 B 196.93 - BRS 56 Nr. 71).

    Vielmehr genügt es, wenn erwartet werden kann, dass das Unternehmen nach dem Ausscheiden des derzeitigen Inhabers durch einen Verwandten oder Dritten fortgeführt werden wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG 4 C 9.70 - a.a.O. ; Beschluss vom 2. April 1979 - BVerwG 4 B 51.79 - n.v.; Beschluss vom 9. Dezember 1993 - BVerwG 4 B 196.93 - a.a.O.).

  • BVerwG, 21.07.1986 - 4 B 138.86

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensfehlers - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 4 C 7.04
    Soweit der Senat das Merkmal der Dauerhaftigkeit mit einer "auf Generationen" angelegten Planung verknüpft hat (vgl. z.B. Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG 4 C 41.65 - BVerwGE 26, 121 ; Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG 4 C 9.70 - BVerwGE 41, 138 ; Beschluss vom 21. Juli 1986 - BVerwG 4 B 138.86 - BRS 46 Nr. 76), hat er keinen Zeithorizont markiert, der jenseits eines überschaubaren und einer verlässlichen Planung noch zugänglichen Zeitraums liegt.

    Sie ist nach der Rechtsprechung des Senats ein für die Ernsthaftigkeit des Vorhabens und die Sicherung der Beständigkeit gewichtiges Indiz, das besonders sorgfältig zu prüfen ist, wenn es wie hier um eine Nebenerwerbsstelle geht (vgl. Beschluss vom 20. Januar 1981 - BVerwG 4 B 167.80 - BRS 38 Nr. 85; Urteil vom 11. April 1986 - BVerwG 4 C 67.82 - BRS 46 Nr. 75; Beschluss vom 21. Juli 1986 - BVerwG 4 B 138.86 - a.a.O.); denn Bauanträge für Nebenerwerbsstellen sind in erhöhtem Maße dafür anfällig, dass ein Bauherr Ackerbau, Wiesen- oder Weidewirtschaft mehr oder weniger vorschiebt, um unter dem Deckmantel des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB im Außenbereich ein Wohnhaus errichten zu können - diese Gefahr besteht hier nach der Einschätzung der Vorinstanz nicht, weil das Wohnhaus des Klägers nur 200 m vom Stallgrundstück entfernt ist - oder um einen Tatbestand zu schaffen, der eine nach § 35 Abs. 4 BauGB begünstigte Umnutzung der Betriebsgebäude zu nichtprivilegierten Zwecken ermöglicht.

  • BVerwG, 04.03.1983 - 4 C 69.79

    Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Forsthauses mit

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 4 C 7.04
    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Senats, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb durch eine spezifisch betriebliche Organisation gekennzeichnet ist, dass er Nachhaltigkeit der Bewirtschaftung erfordert und dass es sich um ein auf Dauer gedachtes und auf Dauer lebensfähiges Unternehmen handeln muss (BVerwG, Urteil vom 4. März 1983 - BVerwG 4 C 69.79 - BRS 40 Nr. 71; Beschluss vom 2. Juli 1987 - BVerwG 4 B 107.87 - RdL 1987, 232; Beschluss vom 9. Dezember 1993 - BVerwG 4 B 196.93 - BRS 56 Nr. 71).
  • BVerwG, 20.01.1981 - 4 B 167.80

    "Nachhaltigkeit" als Voraussetzungen für die Privilegierung eines

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 4 C 7.04
    Sie ist nach der Rechtsprechung des Senats ein für die Ernsthaftigkeit des Vorhabens und die Sicherung der Beständigkeit gewichtiges Indiz, das besonders sorgfältig zu prüfen ist, wenn es wie hier um eine Nebenerwerbsstelle geht (vgl. Beschluss vom 20. Januar 1981 - BVerwG 4 B 167.80 - BRS 38 Nr. 85; Urteil vom 11. April 1986 - BVerwG 4 C 67.82 - BRS 46 Nr. 75; Beschluss vom 21. Juli 1986 - BVerwG 4 B 138.86 - a.a.O.); denn Bauanträge für Nebenerwerbsstellen sind in erhöhtem Maße dafür anfällig, dass ein Bauherr Ackerbau, Wiesen- oder Weidewirtschaft mehr oder weniger vorschiebt, um unter dem Deckmantel des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB im Außenbereich ein Wohnhaus errichten zu können - diese Gefahr besteht hier nach der Einschätzung der Vorinstanz nicht, weil das Wohnhaus des Klägers nur 200 m vom Stallgrundstück entfernt ist - oder um einen Tatbestand zu schaffen, der eine nach § 35 Abs. 4 BauGB begünstigte Umnutzung der Betriebsgebäude zu nichtprivilegierten Zwecken ermöglicht.
  • BVerwG, 05.07.2001 - 4 B 49.01

    Voraussetzungen für die Annahme eines landwirschaftlichen Betriebs i.S. von § 35

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 4 C 7.04
    Zwar hängen die rechtlichen Anforderungen, die an die Lebensfähigkeit und Nachhaltigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebes zu stellen sind, von den unterschiedlichen Erscheinungsformen der Betriebe ab, wechseln von Betriebsart zu Betriebsart und sind abhängig von den Gegebenheiten und Gewohnheiten der jeweiligen Region, in der die Landwirtschaft betrieben wird (BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 2001 - BVerwG 4 B 49.01 - BRS 64 Nr. 92).
  • BVerwG, 02.04.1979 - 4 B 51.79

    Anerkennung einer Pferdepension als landwirtschaftlicher Betrieb - Erfordernis

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 4 C 7.04
    Vielmehr genügt es, wenn erwartet werden kann, dass das Unternehmen nach dem Ausscheiden des derzeitigen Inhabers durch einen Verwandten oder Dritten fortgeführt werden wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG 4 C 9.70 - a.a.O. ; Beschluss vom 2. April 1979 - BVerwG 4 B 51.79 - n.v.; Beschluss vom 9. Dezember 1993 - BVerwG 4 B 196.93 - a.a.O.).
  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 41.65

    Begriff des landwirtschaftlichen Betriebs i.S. von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 4 C 7.04
    Soweit der Senat das Merkmal der Dauerhaftigkeit mit einer "auf Generationen" angelegten Planung verknüpft hat (vgl. z.B. Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG 4 C 41.65 - BVerwGE 26, 121 ; Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG 4 C 9.70 - BVerwGE 41, 138 ; Beschluss vom 21. Juli 1986 - BVerwG 4 B 138.86 - BRS 46 Nr. 76), hat er keinen Zeithorizont markiert, der jenseits eines überschaubaren und einer verlässlichen Planung noch zugänglichen Zeitraums liegt.
  • BVerwG, 02.07.1987 - 4 B 107.87

    Qualifizierung einer Tierhaltung und berufsmäßigen Binnenfischerei als

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 4 C 7.04
    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Senats, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb durch eine spezifisch betriebliche Organisation gekennzeichnet ist, dass er Nachhaltigkeit der Bewirtschaftung erfordert und dass es sich um ein auf Dauer gedachtes und auf Dauer lebensfähiges Unternehmen handeln muss (BVerwG, Urteil vom 4. März 1983 - BVerwG 4 C 69.79 - BRS 40 Nr. 71; Beschluss vom 2. Juli 1987 - BVerwG 4 B 107.87 - RdL 1987, 232; Beschluss vom 9. Dezember 1993 - BVerwG 4 B 196.93 - BRS 56 Nr. 71).
  • BVerwG, 11.10.2012 - 4 C 9.11

    Außenbereich; landwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb; Schafzucht;

    35 Ein Betrieb im Sinne von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist ein nachhaltiges, ernsthaftes, auf Dauer angelegtes und lebensfähiges Unternehmen mit einer gewissen Organisation (BVerwG vom 16.12.2004 BVerwGE 122, 308; BVerwG vom 11.4.1986 NVwZ 1986 916; BVerwG vom 27.1.1967 BVerw- GE 26, 121).

    Sie sind abhängig, von den unterschiedlichen Erscheinungsformen der Betriebe und den Gegebenheiten und Gewohnheiten der jeweiligen Region, in der die Landwirtschaft betrieben wird und wechseln von Betriebsart zu Betriebsart (BVerwG vom 16.12.2004 a.a.O.; BVerwG vom 5.7.2001 BRS 64 Nr. 92).

    Dabei haben der mehr oder minder dauernd gesicherte Zugriff auf die nutzbare Fläche, die in landwirtschaftlicher Weise Gegenstand der unmittelbaren Bodenertragsnutzung sein soll, und die Wirtschaftlichkeit (Rentabilität) der Betätigung eine gewichtige Bedeutung für die Beurteilung der Ernsthaftigkeit und der Beständigkeit des Vorhabens (BVerwG vom 16.12.2004 a.a.O.).

    In personeller Hinsicht ist die Dauerhaftigkeit des Betriebes dann gewährleistet, wenn erwartet werden kann, dass das Unternehmen nach dem Ausscheiden des derzeitigen Betriebsinhabers durch einen Verwandten oder Dritten fortgeführt werden wird (BVerwG 16.12.2004 a.a.O.; BayVGH vom 19.3.2007 Az. 25 BV 03.2063; siehe auch Ziegler NVwZ 2010, 748).

    Bei Zweifeln an der Wirtschaftlichkeit einer landwirtschaftlichen Betätigung durch einen Nebenerwerbslandwirt kann von diesem ein Betriebskonzept verlangt werden, aus dem sich ergibt, wie ein wesentlicher Beitrag zum Lebensunterhalt des Betriebsinhabers erwirtschaftet werden kann (BVerwG vom 16.12.2004 a.a.O.).

    Dabei sind alle landwirtschaftlichen Betätigungen in den Blick zu nehmen, die das Unternehmen ausmachen, also auch z.B. der Verkauf von Heu aus einer Wiesenwirtschaft, denn es ist einem Landwirt nicht verwehrt, Überschüsse aus profitablen Betriebszweigen zur "Quersubventionierung" einer weniger rentablen Sparte zu verwenden (BVerwG vom 16.12.2004 a.a.O.).

    Auch wird bei einer schon bestehenden landwirtschaftlichen Betätigung eher von der Ernsthaftigkeit des Vorhabens auszugehen sein, als bei einer völligen Neuerrichtung (BVerwG vom 16.12.2004 a.a.O.; siehe auch schon BayVGH vom 10.10.1996, Az.: 1 B 93.1070).

  • VGH Bayern, 27.07.2018 - 15 B 17.1169

    Baugenehmigung für Errichtung eines Wohnhauses

    Es muss sich um ein auf Dauer - und zwar für Generationen - gedachtes und auf Dauer lebensfähiges, auf Gewinnerzielung gerichtetes Unternehmen gehandelt haben (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 16.12.2004 - 4 C 7.04 - BVerwGE 122, 308 = juris Rn. 10 ff. m.w.N.; VGH BW, U.v. 15.12.2010 - 8 S 2517/09 - DVBl. 2011, 294 = juris Rn. 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2015 - 2 A 1394/13

    Wann ist ein Ersatzbauvorhaben im Außenbereich zulässig?

    vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Dezember 2004- 4 C 7.04 -, BRS 67 Nr. 95 = juris Rn. 12, und vom 11. April 1986 - 4 C 67.82 -, BRS 46 Nr. 75 = juris Rn. 16.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.07.2004 - 4 C 7.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,61221
BVerwG, 22.07.2004 - 4 C 7.04 (https://dejure.org/2004,61221)
BVerwG, Entscheidung vom 22.07.2004 - 4 C 7.04 (https://dejure.org/2004,61221)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juli 2004 - 4 C 7.04 (https://dejure.org/2004,61221)
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