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   BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 73.82   

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BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 73.82 (https://dejure.org/1985,80)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.1985 - 4 C 73.82 (https://dejure.org/1985,80)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 1985 - 4 C 73.82 (https://dejure.org/1985,80)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Planungsleitsatz (Begriffsbestimmung) - Zielvorgabe - Fernstraßen - Optimierungsgebot - Öffentliche Belange - Abwägung - Bundesfernstraße

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BFernStrG § 1 Abs. 3 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • uni-konstanz.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Differenzierung zwischen Vorgangs- und Ergebniskontrolle bei planerischen Abwägungsentscheidungen (RA Dr. Martin Ibler; DVBl 1988, 469)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 71, 163
  • NJW 1986, 82
  • NVwZ 1986, 121 (Ls.)
  • DVBl 1985, 899
 
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Wird zitiert von ... (112)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 09.11.1984 - 7 C 15.83

    Versagung der Zulassung von Abfallbeseitigungsanlagen

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 73.82
    Der vornehmlich in der älteren Literatur vertretene Standpunkt, die Konzentrationswirkung einer Planung wirke sich dahin aus, daß gesetzliche Bestimmungen nicht nach ihrem eigenen Geltungsanspruch, sondern nur als Abwägungsmaterial zu beachten und damit auch überwindbar seien, ist - soweit die gesetzlichen Bestimmungen strikte Gebote oder Verbote ausdrücken - vom Bundesverwaltungsgericht mit Recht als überholt bezeichnet worden (BVerwG, Urteil vom 9. November 1984 - BVerwG 7 C 15.83 - DÖV 1985, 150; UPR 1985, 64; s. auch Jarass, Konkurrenz, Konzentration und Bindungswirkung von Genehmigungen 1984 S. 53 ff.).
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 73.82
    Solche Bindungen können sich insbesondere aus gesetzlichen "Planungsleitsätzen" ergeben, die sowohl im Fachplanungsgesetz selbst als auch in anderen Gesetzen enthalten sein können (BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG 4 C 21, 74 - BVerwGE 48, 56 [BVerwG 14.02.1975 - IV C 21/74]).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Das gilt selbst dann, wenn man den Trennungsgrundsatz im Sinne einer früheren Rechtsprechung als "Optimierungsgebot" (BVerwG, Urteil vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 73.82 - BVerwGE 71, 163) bezeichnet, das eine möglichst weitgehende Berücksichtigung von Belangen des Umweltschutzes in der Planung verlangt.
  • BVerwG, 03.03.2011 - 9 A 8.10

    Planauslegung; Anstoßfunktion; Gutachten; Ausführungsplanung; informelles

    Vielmehr ist in § 7 Abs. 1 Satz 1 BHO als öffentlicher Belang unter anderem das Gebot der wirtschaftlichen Mittelverwendung normiert (vgl. Urteil vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 73.82 - BVerwGE 71, 163 ; Beschluss vom 30. September 1998 - BVerwG 4 VR 9.98 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 142 S. 291); dementsprechend sind nach § 7 Abs. 2 Satz 1 BHO für alle finanzwirksamen Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen.

    Somit stellt das Interesse, den finanziellen Aufwand für den Straßenbau gering zu halten, einen öffentlichen Belang dar, der im Rahmen der Abwägung neben dem Gebot der Wirtschaftlichkeit eigenständig zu berücksichtigen ist (vgl. Urteile vom 22. März 1985 a.a.O. und vom 9. November 2000 - BVerwG 4 A 51.98 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 159 S. 67).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - 10 D 121/07

    Bebauungsplan für Steinkohlekraftwerk in Datteln unwirksam

    BVerwG, Beschluss vom 5.12.2008 - 9 B 28.08 - UPR 2009, 154; Urteil vom 22.3.2007 - 4 CN 2.06 - BVerwGE 128, 238; Urteil vom 28.1.1999 - 4 CN 5.98 - BVerwGE 108, 248; Urteil vom 22.3.1985 - 4 C 73.82 - BVerwGE 71, 163; zusammenfassend Moench/Hennig, DVBl 2009, 807, 808 f. .
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