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   BVerwG, 23.01.1981 - IV C 85.77   

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BVerwG, 23.01.1981 - IV C 85.77 (https://dejure.org/1981,433)
BVerwG, Entscheidung vom 23.01.1981 - IV C 85.77 (https://dejure.org/1981,433)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Januar 1981 - IV C 85.77 (https://dejure.org/1981,433)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Erteilung einer Bebauungsgenehmigung eines zerstörten Wohngebäudes - Anforderungen an eine planlose Zersiedlung der Landschaft - Auslegung des § 35 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 Bundesbaugesetz (BBauG) 1976/1979 - Auslegung des Begriffes "vergleichbar neues Gebäude" - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 35 Abs. 4 Nr. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 61, 290
  • NJW 1981, 2828
  • MDR 1981, 695
  • DÖV 1981, 459
  • BauR 1981, 249
  • ZfBR 1981, 146
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 23.77

    Wiederaufbau von zerstörten Gebäuden im Außenbereich; Vor Inkrafttreten der

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 85.77
    Ein "vergleichbares neues Gebäude" im Sinne des § 35 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BBauG 1979 ist ein solches, das im Bauvolumen, in der Nutzung und Funktion dem abgebrannten Gebäude gleichartig ist (im Anschluß an dasUrteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 23.77 - BVerwGE 58, 124).

    Zuzustimmen ist dem Berufungsgericht darin, daß hier die Voraussetzungen für einen Wiederaufbau grundsätzlich erfüllt sind: Das zerstörte Gebäude ist "zulässigerweise errichtet" worden, die Zerstörung ist auf einen Brand zurückzuführen, die Klägerin hat nach der Zerstörung des Gebäudes ihre Absicht, es wieder aufzubauen, "alsbald" durch Stellung eines Bauantrages zu erkennen gegeben (vgl. hierzu Urteil des Senatsvom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 23.77 - BVerwGE 58, 124 [128 f.]).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 8. Juni 1979 a.a.O. S. 130 ausgeführt, daß ein "vergleichbares Gebäude" ein in jeder bodenrechtlichen Beziehung dem alten Gebäude "gleichartiges" Gebäude sei, also gleichartig - abgesehen von dem bereits behandelten Standort - vor allem im Hinblick auf das Bauvolumen, die Nutzung und die Funktion.

  • BVerwG, 23.05.1980 - 4 C 84.77

    Begriff des "vergleichbaren Gebäudes" i.S. von § 35 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 85.77
    Insoweit liegt es bei § 35 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit Abs. 5 Satz 2 BBauG nicht anders als etwa bei den ebenfalls in § 35 Abs. 4 und 5 BBauG enthaltenen Begriffen "ohne wesentliche Änderung einer baulichen Anlage" oder der "geringfügigen Erweiterung" (vgl. dazu Urteile des Senatsvom 24. Oktober 1980 - BVerwG 4 C 81.77 - undvom 23. Mai 1980 - BVerwG 4 C 84.77 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 162).
  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 81.77

    Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung von Erneuerungsarbeiten

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 85.77
    Insoweit liegt es bei § 35 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit Abs. 5 Satz 2 BBauG nicht anders als etwa bei den ebenfalls in § 35 Abs. 4 und 5 BBauG enthaltenen Begriffen "ohne wesentliche Änderung einer baulichen Anlage" oder der "geringfügigen Erweiterung" (vgl. dazu Urteile des Senatsvom 24. Oktober 1980 - BVerwG 4 C 81.77 - undvom 23. Mai 1980 - BVerwG 4 C 84.77 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 162).
  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88

    Sicherung der Erschließung im Außenbereich - Ersatzbau

    Entscheidend ist, daß das neue Gebäude dem alten Gebäude in bodenrechtlicher Beziehung, also im Hinblick auf Standort, Bauvolumen, Nutzung und Funktion, gleichartig ist (BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 85.77 - BVerwGE 61, 290 ).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 C 4.03

    Außenbereich; Entprivilegierung; sonstiges Vorhaben; Wohngebäude; Bauernhaus;

    Gleichartigkeit bedeutet nach der Rechtsprechung des Senats Gleichartigkeit in jeder bodenrechtlich beachtlichen Beziehung, also insbesondere die Gleichartigkeit im Standort, im Bauvolumen, in der Nutzung und in der Funktion (BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 23.77 - BVerwGE 58, 124 ; Urteil vom 13. Juni 1980 - a.a.O.; Urteil vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 85.77 - BVerwGE 61, 290 ).
  • BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 35.81

    Voraussetzungen für die zulässige Änderung der bisherigen Nutzung ohne

    (Zum Begriff der "wesentlichen Änderung der baulichen Anlage" vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24. Oktober 1980 - BVerwG 4 C 81.77 - BVerwGE 61, 112 ; Urteil vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 85.77 - BVerwGE 61, 290 ; Urteil vom 12. März 1982 - BVerwG 4 C 3.79 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 187.).
  • BVerwG, 12.03.1982 - 4 C 3.79

    Erneuerung - Dach - Bestandsschutz - Dachform - Fußböden - Anlagen - Innenwände -

    Es hätte jedoch entscheidend darauf abstellen müssen, ob diese baulichen Änderungen in dem Sinne "wesentlich" sind, daß sie im Hinblick auf die genannten Öffentlichen Belange nicht mehr zu verantworten sind, weil sie diese Belange mehr als geringfügig über das hinaus beeinträchtigen, was das Gesetz mit der in § 35 Abs. 4 BBauG zugelassenen Änderung der Nutzung in Kauf nimmt (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1960 - BVerwG 4 C 81.77 - BVerwGE 61, 112 [114 f.]; Urteil vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 85.77 - BVerwGE 61, 290 [292 unten] mit weiteren Hinweisen).

    Bei dieser Fragestellung spricht wenig dafür, die innere bauliche Umgestaltung des früheren Mühlenbauwerks als eine "wesentliche Änderung" anzusehen; denn sie "schlägt bodenrechtlich nicht zu Buche", sie "wirkt sich auf die genannten öffentlichen Belange nicht zusätzlich negativ aus" (vgl. Urteil vom 23. Januar 1981 a.a.O. S. 294).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.1995 - 11 A 3761/93

    Bauplanungsrecht: Ersatzbau im Außenbereich, Begriff der Gleichartigkeit

    Ein gleichartiges Gebäude liegt nur vor, wenn es im Standort, im Bauvolumen, in der Nutzung und in der objektiven Zweckbestimmung (Funktion) nicht wesentlich vom zerstörten Gebäude abweicht (im Anschluß an BVerwGE 61, 290 = BRS 38 Nr. 97).

    BVerwG, Urteil vom 23.1.1981 - 4 C 85.77 -, BVerwGE 61, 290 = BRS 38 Nr. 97.

    hierzu BVerwG, Urteil vom 23.1.1981 a.a.O. und Urteil vom 31.1.1968 - IV C 170.65 - BVerwGE 29, 86, 89.

  • VG Freiburg, 12.12.2023 - 2 K 3207/23

    Öffentliches Baurecht: Einstweiliger Rechtsschutz einer Gemeinde gegen die

    Ob eine geringfügige Abweichung zulässig ist, hängt davon ab, dass öffentliche Belange durch die Standortverschiebung zusätzlich nicht mehr als geringfügig betroffen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.01.1981 - IV C 85.77 - juris).
  • BVerwG, 10.04.1986 - 4 B 56.86

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Der beschließende Senat hat in seiner bisherigen Rechtsprechung, wie im Urteil vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 85.77 - (BVerwGE 61, 290) nachgewiesen, die Merkmale "wesentlich" und "geringfügig" in den Abs. 4 und 5 des § 35 BBauG in erster Linie als qualitative gesetzliche Bewertung der jeweiligen Änderung am Maßstab der öffentlichen Belange angesehen und dem quantitativen Ausmaß der Änderung vor allem indizielle Bedeutung beigemessen (vgl. auch Urteil vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 30.83 - zum Begriff "wesentlich" in § 35 Abs. 4 BBauG).

    Das gilt, wie der Senat schon im genannten Urteil - BVerwG 4 C 85.77 - angedeutet hat, auch für den Begriff der Geringfügigkeit in § 35 Abs. 5 Nr. 4 Buchst. b) BBauG.

    Es weicht deshalb auch nicht von dem genannten Urteil - BVerwG 4 C 85.77 - ab.

  • OVG Hamburg, 27.03.2003 - 2 Bf 399/99

    Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides für den Neubau eines Doppelhauses

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  • VG München, 02.07.2020 - M 11 K 18.1331

    Beseitigungsanordnung hinsichtlich eines im Außenbereich errichteten Wohnhauses

    aa) "Gleichartigkeit" des neu errichteten Gebäudes bedeutet, dass es im Bauvolumen, in der Nutzung und in der Funktion mit dem zerstörten Gebäude gleichartig ist (vgl. (BVerwG U.v. 8.6.1979 - 4 C 23.77; U.v. 13.6.1980 - 4 C 63.77; U.v. 23.1.1981 - 4 C 85.77 - jew. juris).

    Eine geänderte Raumaufteilung oder eine nur untergeordnete Veränderung der Nutzung einzelner Räume berührt die Gleichartigkeit demgegenüber nicht (BVerwG, U.v. 23.1.1981 - 4 C 85.77 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.1990 - 8 S 3077/89

    Bauen im Außenbereich - alsbaldige Neuerrichtung eines brandzerstörten Gebäudes

    Ein gleichartiges Gebäude im Sinne des § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB liegt vor, wenn es im Standort, im Bauvolumen, in der Nutzung bzw. in der objektiven Zweckbestimmung (Funktion) nicht wesentlich vom zerstörten Gebäude abweicht (vgl. BVerwGE 58, 124/130, v. 13.6.1980 -- IV C 63.77 -- DÖV 1980, 765 und BVerwGE 61, 290).

    Auf die Gleichartigkeit der inneren Gebäudeeinteilung kommt es dagegen nicht an (vgl. BVerwGE 61, 290).

  • BVerwG, 09.10.1981 - 4 C 66.80

    Gebäude - Planung - Enteignung - Beseitigung - Deichverstärkung -

  • OVG Berlin, 02.06.1987 - 2 S 38.87

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Asylbewerberwohnheims im allgemeinen

  • OVG Niedersachsen, 17.12.1998 - 1 L 7125/96

    Wohngebäudeerweiterung; Außenbereich; Baugenehmigung

  • VG München, 16.05.2012 - M 9 K 11.1364

    Außenbereich; Ersatzbau; Kein gleichartiges Gebäude bei Erhöhung der Kubatur um

  • BVerwG, 18.12.1989 - 4 B 229.89

    Anforderungen an die Darlegung des Abweichens eines Urteils von einer

  • BVerwG, 20.09.1991 - 4 B 163.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.06.1994 - 1 L 89/93

    Wiedererrichtung; Gebäude; Charakter

  • BVerwG, 06.03.1991 - 4 B 11.91

    Rechtsmittel

  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.1990 - 8 S 48/89

    Ausstellungsplatz für Landmaschinen im Außenbereich; Nutzungsänderung; fehlende

  • VG Gelsenkirchen, 28.10.2014 - 9 K 6111/12

    Außenbereich; Flächennutzungsplan

  • VG Minden, 20.01.2005 - 9 K 5679/03

    Erteilung eines Vorbescheides für die Errichtung eines Einfamilienhauses im

  • BVerwG, 18.04.1983 - 4 B 54.83

    Rechtsmittel

  • VG Oldenburg, 25.11.2002 - 4 A 3275/01

    Außenbereich; Bauvorbescheid; Ersatzbau; Flächennutzungsplan; Gebäudeerweiterung;

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