Rechtsprechung
   BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 9.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,10
BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 9.86 (https://dejure.org/1987,10)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.1987 - 4 C 9.86 (https://dejure.org/1987,10)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 1987 - 4 C 9.86 (https://dejure.org/1987,10)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,10) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Magnetbahn Berlin

§ 42 Abs. 2 VwGO, Verbandsklage (hier: von Naturschutzverbänden) kann auch landesrechtlich eingeführt werden, selbst in Bezug auf ein bundesrechtlich geregeltes Verwaltungsverfahren (Hinweis: jedoch nicht für Maßnahmen von Bundesbehörden, vgl. BVerwG, «Bundesbahnstrecke Erfurt-Bebra II»), im Rahmen des § 113 Abs. 1 VwGO besteht dann ein beschränktes Prüfungsprogramm auf einzelne Rechtswidrigkeitsgründe;

§ 137 VwGO, hinsichtlich der Auslegung von Landesrecht durch das Oberverwaltungsgericht kann das Bundesverwaltungsgericht prüfen, ob das Gebot bundesrechtskonformer Auslegung richtig angewandt worden ist (Hinweis: vgl. hierzu auch BVerwG, «außerplanmäßiger Professor»)

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Klagerecht - Einführung - Ausgestaltung - Naturschutzverbände - Landesrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässige Einführung und (einschränkende) Ausgestaltung eines Klagerechts für anerkannte Naturschutzverbände durch den Landesgesetzgeber [hier: gem. § 39a Abs. 2 NatSchG Berlin; Magnetbahn Berlin]; Verfassungskonforme Auslegung und Nachprüfung durch das Revisionsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 78, 347
  • NJW 1988, 1863 (Ls.)
  • NVwZ 1988, 492
  • NVwZ 1988, 527
  • NVwZ 1989, 97
  • DVBl 1988, 492
  • DÖV 1988, 560
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (125)Neu Zitiert selbst (42)

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 20/77

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 9.86
    Läßt nämlich ein Berufungsgericht eine Norm des Landesrechts außer Anwendung, weil sie - angeblich - mit höherrangigem Recht unvereinbar ist, so verletzt seine auf Nichtanwendung der Norm beruhende Entscheidung Bundes-(Verfassungs-)Recht auch dann, wenn es bei der Feststellung des Inhalts der Norm die im Einzelfall gegebenen Möglichkeiten, sie im Einklang mit der Verfassung auszulegen, nicht beachtet oder nicht ausgeschöpft hat: Das die Gerichte verpflichtende Gebot verfassungskonformer Auslegung von Gesetzen (vgl. BVerfGE 2, 266 ; 8, 28 ; 31, 119 ; 48, 40 ) wurzelt im Grundgesetz.

    Es dient zum einen der Durchsetzung der Einheit der von der Verfassung geprägten Rechtsordnung und zum anderen dazu, die Autorität des Gesetzgebers zu wahren und damit zugleich auch die rechtsstaatlichen Prinzipien der Rechtssicherheit und der Bindung der Gerichte an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) zu verwirklichen (vgl. Zippelius, Bundesverfassungsgericht und Grundgesetz , Band II, S. 108 ; H. Simon, Handbuch des Verfassungsrechts , S. 1253 ; Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland , Rdz. 81; vgl. auch BVerfGE 48, 40 ).

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 9.86
    Die soeben dargelegte Auslegung hält sich innerhalb der Grenzen, die jeder - auch der verfassungskonformen - Auslegung durch den im Gesetzeswortlaut zum Ausdruck gekommenen Willen des Gesetzgebers sowie durch Sinn und Zweck des Gesetzes gezogen werden (vgl. hierzu BVerfGE 8, 28 ; 18, 97 ; 54, 277 ; 71, 81 ).

    Wird sie zugrunde gelegt, so läßt sich - abweichend von der Ansicht des Berufungsgerichts - die Frage, ob der Verband im jeweiligen Fall klagebefugt ist oder nicht, generell mit einem Maß an Sicherheit und Vorhersehbarkeit beantworten, das den rechtsstaatlichen Mindestanforderungen an die Klarheit und Bestimmtheit von Regelungen über den Zugang zu den Gerichten (vgl. hierzu BVerfGE 49, 148 ; 54, 277 ; 57, 9 ) noch genügt (im Ergebnis ebenso Gassner, Treuhandklage zugunsten von Natur und Landschaft , S. 16 f.; Möllers, NuR 1987, 217 ff.).

  • BVerwG, 06.08.1982 - 4 C 66.79

    Wasserstraßen - Planfeststellungsverfahren - Einwendungsfrist - Versäumung -

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 9.86
    Anders liegt es, wenn ein klagebefugter Dritter aufgrund verfahrensrechtlicher Bestimmungen von der Geltendmachung naturschutzrechtlicher Einwände ausgeschlossen (präkludiert) ist, weil er versäumt hat, seine Einwendungen im Verwaltungsverfahren rechtzeitig geltend zu machen (vgl. hierzu BVerwGE 60, 297 ; 66, 99 ).

    In einem Verwaltungsstreitverfahren kann er dann nur noch geltend machen, daß er zu Unrecht der materiellen Präklusion unterworfen sei (BVerwGE 66, 99 ).

  • BVerwG, 11.11.2015 - 8 CN 2.14

    Ladenöffnung; Sonn- und Feiertagsschutz; verfassungsrechtlicher Schutzauftrag;

    Die Auslegung des Landesrechts durch den Verwaltungsgerichtshof ist für das Revisionsgericht an sich auch bindend (BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1987 - 4 C 9.86 - BVerwGE 78, 347 ).

    Dieses verlangt, dass ein Gericht eine Vorschrift nur dann wegen Verstoßes gegen Verfassungsrecht außer Anwendung lassen bzw. für unwirksam erklären darf, wenn keine nach anerkannten Auslegungsgrundsätzen zulässige und mit der Verfassung zu vereinbarende Auslegung möglich ist (BVerwG, Urteile vom 18. Dezember 1987 - 4 C 9.86 - BVerwGE 78, 347 und vom 13. Mai 2009 - 9 C 7.08 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 28 Rn. 23).

  • BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08

    Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf

    Verstößt die Vorschrift des Landesrechts in der Auslegung, die ihr das Berufungsgericht gegeben hat, gegen Bundesrecht, insbesondere gegen das Grundgesetz, ist das Revisionsgericht nicht an die Auslegung gebunden (Urteile vom 19. Dezember 1963 - BVerwG 1 C 71.61 - BVerwGE 17, 322 , vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 C 9.86 - BVerwGE 78, 347 und vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 C 17.90 - BVerwGE 88, 191 ).
  • BVerwG, 12.09.2013 - 5 C 35.12

    Analogie; Analogieschluss; Anspruch auf Kindergartenplatz; Anspruch auf

    Es hat aber nachzuprüfen, ob die Vorinstanz eine irrevisible Norm des Landesrechts unter Verkennung von oder im Widerspruch zu Bundesrecht ausgelegt hat (vgl. Urteile vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 C 9.86 - BVerwGE 78, 347 = Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 151 S. 9, vom 23. August 1994 - BVerwG 1 C 18.91 - BVerwGE 96, 293 = Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 230 S. 15 und vom 21. September 2005 - BVerwG 6 C 16.04 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 40).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht