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   BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95   

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https://dejure.org/1996,73
BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95 (https://dejure.org/1996,73)
BVerwG, Entscheidung vom 21.03.1996 - 4 C 9.95 (https://dejure.org/1996,73)
BVerwG, Entscheidung vom 21. März 1996 - 4 C 9.95 (https://dejure.org/1996,73)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verkehrslärm - Beurteilungspegel - Verkehrslärm - Straßenbau - Vorbelastung - Summenpegel - Lärmschutz - Immissionsschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 101, 1
  • NJW 1996, 3355 (Ls.)
  • NVwZ 1996, 1003
  • DVBl 1996, 916
  • DÖV 1997, 72
 
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Wird zitiert von ... (312)

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Das Gleiche gilt, wenn der Lärm von so hoher Einwirkungsintensität ist, dass er den Grad einer Gesundheitsgefährdung erreicht (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Januar 1991 - BVerwG 4 C 51.98 - BVerwGE 87, 332, 383, vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 9.95 - BVerwGE 101, 1, 12, vom 6. Juni 2002 - BVerwG 4 A 44.00 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 59 und vom 23. Februar 2005 - BVerwG 4 A 5.04 - BVerwGE 123, 23, 25).

    Droht - und sei es erst aufgrund der Summationswirkungen verschiedener Lärmquellen - ein Verfassungsverstoß (vgl. Art. 2 Abs. 2 GG), so darf es mit einer bloß sektoralen Lärmbeurteilung nicht sein Bewenden haben (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 9.95 - BVerwGE 101, 1, 9 f., vom 20. Mai 1998 - BVerwG 11 C 3.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 18 S. 51 und vom 23. Februar 2005 - BVerwG 4 A 5.04 - BVerwGE 123, 23, 35).

  • BVerwG, 10.07.2012 - 7 A 11.11

    Planfeststellungsbeschluss; Planänderung; U-Bahn; Baustelle; Baustellenlärm;

    Selbst wenn man anerkennt, dass es für die Schädlichkeit von Umwelteinwirkungen nach der Definition des § 3 Abs. 2 BImSchG nicht darauf ankommt, woher, insbesondere aus wie vielen Quellen, die zu beurteilende Beeinträchtigung stammt (vgl. Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 9.95 - BVerwGE 101, 1 = Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 12 S. 23 ) und daher bei der immissionsschutzrechtlichen Beurteilung von Anlagen die vorhandene Geräuschvorbelastung grundsätzlich zu berücksichtigen ist, folgt daraus nicht, dass dem nur durch die Bildung eines alle Geräusche erfassenden Summenpegels Rechnung getragen werden kann.

    Selbst wenn man anerkennt, dass es für die Schädlichkeit von Umwelteinwirkungen nach der Definition des § 3 Abs. 2 BImSchG nicht darauf ankommt, woher, insbesondere aus wie vielen Quellen, die zu beurteilende Beeinträchtigung stammt (vgl. Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 9.95 - BVerwGE 101, 1 = Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 12 S. 23 ) und daher bei der immissionsschutzrechtlichen Beurteilung von Anlagen die vorhandene Geräuschvorbelastung grundsätzlich zu berücksichtigen ist, folgt daraus nicht, dass dem nur durch die Bildung eines alle Geräusche erfassenden Summenpegels Rechnung getragen werden kann.

    Selbst wenn man anerkennt, dass es für die Schädlichkeit von Umwelteinwirkungen nach der Definition des § 3 Abs. 2 BImSchG nicht darauf ankommt, woher, insbesondere aus wie vielen Quellen, die zu beurteilende Beeinträchtigung stammt (vgl. Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 9.95 - BVerwGE 101, 1 = Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 22 S. 23 ) und daher bei der immissionsschutzrechtlichen Beurteilung von Anlagen die vorhandene Geräuschvorbelastung grundsätzlich zu berücksichtigen ist, folgt daraus nicht, dass dem nur durch die Bildung eines alle Geräusche erfassenden Summenpegels Rechnung getragen werden kann.

  • BVerwG, 04.04.2012 - 4 C 8.09

    Luftrechtliche Planfeststellung; Flughafenausbau; Planfeststellungsbeschluss;

    Ohne Bezugnahme auf ein derartiges Verfahren wären sie unbestimmt; ihnen fehlte die maßgebliche Bezugsebene (Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 9.95 - BVerwGE 101, 1 m.w.N.).
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