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   BVerwG, 16.05.1986 - 4 CB 8.86   

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https://dejure.org/1986,505
BVerwG, 16.05.1986 - 4 CB 8.86 (https://dejure.org/1986,505)
BVerwG, Entscheidung vom 16.05.1986 - 4 CB 8.86 (https://dejure.org/1986,505)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Mai 1986 - 4 CB 8.86 (https://dejure.org/1986,505)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • ArgeLandentwicklung

    Zustellung; Zustellung durch die Post

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer

    Urkundenbeweis - Postzustellungsurkunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2127
  • NVwZ 1986, 739 (Ls.)
  • AnwBl 1987, 495
  • DÖV 1986, 974
  • Rpfleger 1986, 438
 
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Wird zitiert von ... (65)

  • BFH, 06.12.2011 - XI B 44/11

    Beweiskraft der Postzustellungsurkunde und Fristbeginn bei geheilten

    Derartige Gründe, die ein Fehlverhalten der Postzustellerin bei der Zustellung und damit eine Falschbeurkundung in der Postzustellungsurkunde belegen (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Mai 1986  4 CB 8/86, NJW 1986, 2127; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2008, 1860; in BFH/NV 2011, 809), hat die Klägerin mit ihrer Behauptung, die Postzustellerin habe keine Zustellung durch persönliche Übergabe des Schriftstücks versucht, nicht schlüssig vorgetragen.
  • BVerwG, 08.12.1987 - 8 C 70.86

    Vorliegen eines revisionseröffnenden Verfahrensmangels im Falle eines infolge

    Allerdings liegt ein die zulassungsfreie Verfahrensrevision eröffnender Verfahrensmangel im Sinne des § 133 Nr. 3 VwGO auch dann vor, wenn ein Beteiligter infolge nicht ordnungsgemäßer Ladung in der mündlichen Verhandlung unvertreten geblieben ist (vgl. u.a. Urteile vom 1. Dezember 1982 - BVerwG 9 CB 748.80 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 39 S. 13 und vom 13. Dezember 1982 - BVerwG 9 C 894.80 - Buchholz 310 § 102 VwGO Nr. 4 S. 2 ; Beschluß vom 16. Mai 1986 - BVerwG 4 CB 8.86 - Buchholz 303 § 418 ZPO Nr. 5 S. 5).

    Die Postzustellungsurkunde begründet als öffentliche Urkunde gemäß § 418 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit § 98 VwGO den vollen Beweis der darin bezeugten Tatsachen, insbesondere also auch dafür, daß der Postzusteller im Falle der Ersatzzustellung die vorgeschriebene Mitteilung in den Hausbriefkasten eingelegt hat (vgl. u.a. Beschlüsse vom 25. März 1982 - BVerwG 8 C 100.81 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 20 S. 1 und vom 16. Mai 1986, a.a.O. S. 5 jeweils m.weit.Nachw.).

    Der Gegenbeweis setzt vielmehr den vollen Nachweis eines anderen Geschehensablaufs voraus (vgl. Beschluß vom 16. Mai 1986, a.a.O. S. 6).

    Ein schlichtes Bestreiten des Empfangs der Benachrichtigung über die Niederlegung unter Benennung des Postzustellers als Zeugen genügt dem Substantiierungsgebot nicht (vgl. Urteil vom 13. November 1984 - BVerwG 9 C 23.84 - Buchholz 340 § 3 VwZG Nr. 10 S. 5 ; Beschluß vom 16. Mai 1986, a.a.O. S. 6).

    Notwendig ist vielmehr die Darlegung näherer Umstände, die ein Fehlverhalten des Postzustellers bei der Zustellung und damit eine Falschbeurkundung in der Postzustellungsurkunde zu belegen geeignet sind (vgl. Urteil vom 13. November 1984, a.a.O. S. 7; Beschluß vom 16. Mai 1986, a.a.O. S. 6).

    Das Vorbringen des Klägers, weder er noch der Zeuge Barthelmess habe seinem - des Klägers - Briefkasten einen Benachrichtigungsschein entnommen, vermag - bei unterstellter Richtigkeit - eine Falschbeurkundung des Postzustellers nicht darzutun; denn die Möglichkeit des Einwurfs der Niederlegungs-mitteilung in den Briefkasten des Klägers wird dadurch nicht ausgeschlossen (vgl. Beschlüsse vom 25. März 1982, a.a.O. S. 3, und vom 16. Mai 1986, a.a.O. S. 6).

    Daß der Kläger nach seinem als richtig unterstellten Vorbringen die Benachrichtigung nicht erhalten und auch nicht rechtzeitig Kenntnis von der Ladung erlangt hat, läßt die Wirksamkeit der Ersatzzustellung unberührt (vgl. Beschlüsse vom 25. März 1982, a.a.O. S. 3, und vom 16. Mai 1986, a.a.O. S. 6; Urteil vom 13. November 1984, a.a.O. S. 8).

  • VGH Bayern, 12.02.2021 - 1 B 20.875

    Abweichender Wortlaut in der Bekanntmachung einer Satzung

    Diese Vermutung kann jedoch widerlegt werden (vgl. BVerwG, B.v. 16.5.1986 - 4 CB 8.86 - NVwZ 1986, 739; Glaser in Widtmann/Grasser/Glaser a.a.O. Rn. 5).
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