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   VGH Bayern, 17.02.2011 - 4 CE 11.287   

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VGH Bayern, 17.02.2011 - 4 CE 11.287 (https://dejure.org/2011,15411)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.02.2011 - 4 CE 11.287 (https://dejure.org/2011,15411)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Februar 2011 - 4 CE 11.287 (https://dejure.org/2011,15411)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Gemeindliche Einrichtung; Kulturzentrum; Anspruch auf Überlassung; Widmung; politische Veranstaltung (NPD); Änderung der Zweckbestimmung; Auswirkungen auf einen bereits zuvor gestellten Überlassungsantrag

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 3 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 21 Abs. 1 GG, § 5 PartG, Art. 21 GO, § 123 VwGO
    Kommunalrecht: Überlassung von Kulturzentrum für Parteiveranstaltung | Gemeindliche Einrichtungen; Kulturzentrum; Anspruch auf Überlassung; Widmung; Politische Veranstaltung (NPD); Änderung der Zweckbestimmung; Auswirkung auf einen bereits zuvor gestellten ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 3 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 21 Abs. 1 GG, § 5 PartG, Art. 21 GO, § 123 VwGO
    Kommunalrecht: Überlassung von Kulturzentrum für Parteiveranstaltung | Gemeindliche Einrichtungen; Kulturzentrum; Anspruch auf Überlassung; Widmung; Politische Veranstaltung (NPD); Änderung der Zweckbestimmung; Auswirkung auf einen bereits zuvor gestellten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Überlassung einer gemeindlichen Einrichtung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2011, 700
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.03.1969 - VII C 49.67

    Überlassung gemeindlicher Räume an die NPD

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2011 - 4 CE 11.287
    Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28.3.1969 - BVerwGE 31, 368), der sich der Senat bereits angeschlossen hat (vgl. Beschluss vom 21.1.1988, BayVBl 1988, 497/498), setzt sich eine Gemeinde, die die Zweckbestimmung ihrer Einrichtung ändert, nachdem bereits ein Antrag auf Überlassung vorliegt, dem naheliegenden Verdacht aus, dass sie dies nicht aus einem anzuerkennenden allgemeinen Grund getan hat, sondern nur, um den Antrag ablehnen zu können.

    Daher ist die Frage, ob sich die vom Antragsteller beabsichtigte Veranstaltung im Rahmen des Widmungszwecks bewegt, nach den bis zum Erlass des Stadtratsbeschlusses vom 25. November 2010 geltenden Benutzungsgrundsätzen zu beantworten (vgl. BVerwG vom 28.3.1969 a.a.O; VGH Bad.-Württ. Vom 15.7.1997 Az. 1 S 1640/97 RdNr. 2 m.w.N.; Morlok in: Dreier, GG, 2. Aufl., Bd II, RdNr. 93 zu Art. 21; Streinz in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, 5. Auflage, Bd. 2, RdNr. 141 zu Art. 21 Abs. 1; Ossenbühl, DVBl. 1973, 289/296).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.1997 - 1 S 1640/97

    Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit -

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2011 - 4 CE 11.287
    Daher ist die Frage, ob sich die vom Antragsteller beabsichtigte Veranstaltung im Rahmen des Widmungszwecks bewegt, nach den bis zum Erlass des Stadtratsbeschlusses vom 25. November 2010 geltenden Benutzungsgrundsätzen zu beantworten (vgl. BVerwG vom 28.3.1969 a.a.O; VGH Bad.-Württ. Vom 15.7.1997 Az. 1 S 1640/97 RdNr. 2 m.w.N.; Morlok in: Dreier, GG, 2. Aufl., Bd II, RdNr. 93 zu Art. 21; Streinz in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, 5. Auflage, Bd. 2, RdNr. 141 zu Art. 21 Abs. 1; Ossenbühl, DVBl. 1973, 289/296).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.1995 - 1 S 1283/95

    Zulassung nicht verbotener politischer Parteien zu öffentlichen Einrichtungen

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2011 - 4 CE 11.287
    Daher ist eine Widmungsbeschränkung dahingehend, solche Veranstaltungen von der Zugangsberechtigung auszuschließen, rechtlich unbedenklich (vgl. VGH Baden-Württemberg vom 11.5.1995 Az. 1 S 1283/95 â?¹jurisâ?º).
  • BVerfG, 15.08.2002 - 1 BvR 1790/00

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung einstweiligen Rechtsschutzes

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2011 - 4 CE 11.287
    Angesichts drohender vollendeter Tatsachen und der potentiellen, im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigenden (Grund)Rechtsverletzung des Antragstellers gebietet aber Art. 19 Abs. 4 GG zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes in solchen Fällen, die sachliche Prüfung des Anordnungsanspruches nicht am Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache scheitern zu lassen (BVerfG Beschluss vom 15.8.2002 Az. 1 BvR 1790/00, NJW 2002, 3691 f; Eyermann/Happ, VwGO, 13. Aufl. 2010, RdNrn. 66a, 66c zu § 123).
  • VGH Bayern, 21.01.1988 - 4 CE 87.03883
    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2011 - 4 CE 11.287
    Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28.3.1969 - BVerwGE 31, 368), der sich der Senat bereits angeschlossen hat (vgl. Beschluss vom 21.1.1988, BayVBl 1988, 497/498), setzt sich eine Gemeinde, die die Zweckbestimmung ihrer Einrichtung ändert, nachdem bereits ein Antrag auf Überlassung vorliegt, dem naheliegenden Verdacht aus, dass sie dies nicht aus einem anzuerkennenden allgemeinen Grund getan hat, sondern nur, um den Antrag ablehnen zu können.
  • VGH Bayern, 21.02.2008 - 4 AE 08.282

    Öffentliche Einrichtung; Stadthalle; Anspruch auf Überlassung; Politische Partei

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2011 - 4 CE 11.287
    Damit hat sie die (konkludente) Widmung der öffentlichen Einrichtung erweitert und den Kreis der Nutzungsberechtigten entsprechend ausgedehnt, so dass grundsätzlich auch der Antragsteller die Räume für die Durchführung eines Bezirksparteitages der NPD-Schwaben beanspruchen konnte (vgl. BayVGH vom 21.2.2008 Az. 4 AE 08.282 m.w.N.).
  • VG Darmstadt, 19.02.2013 - 3 L 89/13

    Wildtierverbot bei Platzvergabe an Zirkus unzulässig

    Auf gleiche Weise kann die Widmung auch geändert werden (Bay. VGH, Beschl. v. 17.02.2011, a.a.O.).

    Die Widmung des Messplatzes unter anderem auch zur Durchführung von Zirkusveranstaltungen beruht zumindest auf der bisherigen Vergabepraxis der Antragsgegnerin (vgl. dazu Bay. VGH, Beschl. v. 17.02.2011 - 4 CE 11.287 -, juris).

    Ändert die Gemeinde die Zweckbestimmung, nachdem ein Antrag auf Überlassung der Einrichtung bereits vorliegt, so setzt sie sich dem naheliegenden Verdacht aus, dass sie die Zweckbestimmung nicht aus einem anzuerkennenden allgemeinen Grund geändert hat, sondern nur, um den Antrag ablehnen zu können (BVerwG, Urt. v. 28.03.1969 - VII C 49.67 -, BVerwGE 31, 368; Bay. VGH, Beschl. v. 17.02.2011, a.a.O.; Ossenbühl, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 17.11.2020 - 4 B 19.1358

    Landeshauptstadt München muss Veranstaltungssaal für BDS-Podiumsdiskussion zur

    Zudem kann eine lediglich einmalige Zulassungsentscheidung nur dann eine kraft behördlicher Selbstbindung beachtliche neue Verwaltungspraxis begründen, wenn zumindest aus den Umständen die behördliche Absicht erkennbar wird, in Zukunft vergleichbare Fälle ebenso zu behandeln (BayVGH, B.v. 21.1.1988 - 4 CE 87.03883 - BayVBl 1988, 497/498; B.v. 17.2.2011 - 4 CE 11.287 - KommPr BY 2011, 276 Rn. 18; Gassner, VA 85 [1994], 533/540; enger OVG LSA, B.v. 10.10.2011, a.a.O.).
  • VG Neustadt, 17.10.2011 - 3 L 904/11

    Ausschluss von Parteien von der Vergabe gemeindlicher Räume

    Da Gemeinden nicht von vornherein verpflichtet sind, Räumlichkeiten zur Durchführung parteipolitischer Veranstaltungen zu überlassen, ist eine solche Beschränkung rechtlich unbedenklich (BayVGH, Beschluss vom 17. Februar 2011 - 4 CE 11.287 -, juris, Rn. 23).
  • OVG Niedersachsen, 08.06.2022 - 10 ME 75/22

    Einrichtung, kommunale; Einrichtung, öffentliche; Landesparteitag;

    Dies gilt jedoch nicht, wenn die Kommune den Verdacht, die Widmung nicht aus einem anzuerkennenden allgemeinen Grund geändert zu haben, sondern nur, um einen bereits gestellten Überlassungsantrag ablehnen zu können, entkräftet (Senatsbeschluss vom 14.4.2011 - 10 ME 47/11 -, juris Rn. 32; Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.2.2011 - 4 CE 11.287 -, juris Rn. 24; a.A. wohl OVG A-Stadt-Brandenburg, Beschluss vom 28.6.2010 - OVG 3 S 40.10 -, juris Rn. 10 f.).

    Eine nachträgliche Änderung des Widmungszwecks einer öffentlichen Einrichtung zur Ablehnung eines bestimmten Überlassungsantrags einer politischen Partei ist aber mit der Pflicht der Kommunen zur Gleichbehandlung aller nicht verbotenen und damit unter das Parteienprivileg fallenden politischen Parteien (§ 5PartG) nicht zu vereinbaren, so dass der bereits gestellte Antrag nach den bisher geltenden Grundsätzen beschieden werden muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.3.1969 - VII C 49.67 -, juris Rn. 46; OVG A-Stadt-Brandenburg, Beschluss vom 28.6.2010 - OVG 3 S 40.10 -, juris Rn. 9; Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.2.2011 - 4 CE 11.287 -, juris Rn. 24).

  • OVG Niedersachsen, 14.04.2011 - 10 ME 47/11

    Gezielte Änderung der Benutzungsordnung einer Halle zum Ausschluss einer Partei

    In diesem Fall ist die Satzungsänderung, soweit sie sich Wirkung auch für den bereits gestellten Antrag beilegt, wegen eines Verstoßes gegen das verfassungsrechtliche Willkürverbot teilweise unwirksam und der gestellte Antrag daher noch nach den bisher geltenden Grundsätzen, und d. h. nach dem bisher geltenden Satzungsrecht und der auf seiner Grundlage gebildeten Verwaltungspraxis, zu verbescheiden (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.3.1969 - BVerwG VII C 49.67 -, BVerwGE 31, 368 [370]; VGH BW, Beschl. v. 11.5.1995 - 1 S 1283/95 -, NVwZ-RR 1996, 681 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 15; Sächs. OVG, Beschl. v. 12.4.2001 - 3 BS 10/01 -, a. a. O., Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28.6.2010 - OVG 3 S 40.10 -, NVwZ-RR 2010, 765 f., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 9; Bay. VGH, Beschl. v. 17.2.2011 - 4 CE 11.287 -, juris, Langtext Rn. 23 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2019 - 1 S 2580/19

    Überlassung Grundstücks für ein Zirkusgastspiel mit Wildtiervorführungen

    Das ist für rechtmäßige Einschränkungen des Widmungszwecks anerkannt (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.03.1969 - VII C 49.67 - BVerwGE 31, 368; Senat, Beschl. v. 11.05.1995 - 1 S 1283/95 - NVwZ-RR 1996, 681; BayVGH, Beschl. v. 17.02.2011 - 4 CE 11.287 - juris m.w.N.) und gilt für - wie hier - zunächst formell rechtswidrig verfügte und nur "nachgenehmigte" Einschränkungen erst recht.
  • VGH Bayern, 04.01.2012 - 4 CE 11.3002

    Vergabe von Schulräumen an Parteien; Voraussetzungen einer konkludenten Widmung

    Da bis zum Beschluss des Stadtrats vom 16. Dezember 2011 keine rechtsverbindliche konkludente Widmung von Räumlichkeiten der Schule für politische bzw. Parteiveranstaltungen erfolgt war, unterlag die Antragsgegnerin zu diesem Zeitpunkt noch nicht den Regeln, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vom 28.3.1969 BVerwGE 31, 368) und des erkennenden Senats (zuletzt vom 17.2.2011 Az. 4 CE 11.287 ; vgl. auch OVG Lüneburg vom 14.4.2011 Az. 10 ME 47/11 ) für die Änderung oder Einschränkung der Zweckbestimmung einer öffentlichen Einrichtung gelten.
  • VG Regensburg, 21.12.2011 - RN 3 E 11.1905

    Überlassung von Räumen einer Schule an rechtsextreme Partei

    Das Gebot der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes gebietet es, die sachliche Prüfung des Anordnungsanspruchs nicht an zu hohen Anforderungen scheitern zu lassen (vgl. BayVGH vom 17.2.2011 Az. 4 CE 11.287 m.w.N.).

    Der Widmungszweck wird dann durch die Vergabepraxis bestimmt (vgl. BayVGH vom 17.2.2011 a.a.O.).

    Daher ist grundsätzlich davon auszugehen, dass zumindest bis zum 16. Dezember 2011 solche parteipolitischen Veranstaltungen mit überörtlichem Charakter grundsätzlich zugelassen waren (vgl. BayVGH vom 17.2.2011 a.a.O.).

  • VG Köln, 07.03.2024 - 4 K 1425/23
    Denn solche Widmungsbeschränkungen begründen nicht die rechtliche Möglichkeit, bereits zuvor gestellte - unliebsame - Benutzungsanträge abzulehnen, vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17. Februar 2011 - 4 CE 11.287 -, juris Rn. 23; VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 28. Juni 2023 - 3 K 961/22.NW -, juris Rn. 41.
  • VG Karlsruhe, 10.09.2014 - 6 K 1670/14

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung: Anspruch einer Bundespartei auf

    Eine Vorwegnahme der Hauptsache könnte unter diesem Gesichtspunkt zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes geboten sein (so z.B. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof , Beschluss vom 17.02.2011 - 4 CE 11.287, Rdnr. 16 unter Verweis auf Bundesverfassungsgericht , Beschluss vom 15.08.2002 - 1 BvR 1790/00 ).
  • VG München, 06.04.2016 - M 7 K 15.200

    Nutzung einer ehemaligen Kirche als öffentliche Einrichtung zu

  • VG Minden, 03.05.2023 - 2 L 353/23
  • VG Lüneburg, 12.05.2022 - 1 B 17/22

    Änderung des Widmungszwecks; Indizien; Neue Einrichtung; öffentliche Einrichtung;

  • VG Neustadt, 28.06.2023 - 3 K 961/22

    Versagung der Nutzung eines gemeindlichen Veranstaltungsraumes durch kommunale

  • VG Koblenz, 26.07.2018 - 1 L 701/18

    Kein Anspruch der AfD-Stadtratsfraktion auf Nutzung des Koblenzer Rathaussaals

  • VG Neustadt, 11.04.2019 - 3 L 342/19

    Zugangsberechtigung von kommunalen Wählervereinigungen zu örtlichen

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