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   BVerwG, 08.03.2017 - 4 CN 1.16   

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https://dejure.org/2017,22249
BVerwG, 08.03.2017 - 4 CN 1.16 (https://dejure.org/2017,22249)
BVerwG, Entscheidung vom 08.03.2017 - 4 CN 1.16 (https://dejure.org/2017,22249)
BVerwG, Entscheidung vom 08. März 2017 - 4 CN 1.16 (https://dejure.org/2017,22249)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 1 Abs. 3, 4 und 7, § 1a Abs. 4, § 2a Satz 1 und 2, § 3 Abs. 2 Satz 1, § 4a Abs. 3 Satz 1
    Abwägung; Alternativenprüfung; Anpassungsgebot; Aufstellungsverfahren; Bebauungsplan; Darlegungsanforderungen; EAG Bau; Eigentümerbelange; FFH-Verträglichkeitsprüfung; Gehörsrüge; Gesetzesbegründung; Neubewertung vorhandener Sachinformationen; Normenkontrolle; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4a Abs 3 S 1 BauGB, § 3 Abs 2 BauGB, § 4 Abs 2 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB, Art 6 Abs 1 EGRL 42/2001
    Keine erneute öffentliche Auslegung eines Bebauungsplans bei Änderung des Umweltberichts als Teil der Begründung des Entwurfs

  • Wolters Kluwer

    Nicht erforderliche erneute gemeindliche Auslegung bei einem Umweltbericht als Bestandteil der Begründung des Bebauungsplan-Entwurfs; Vereinbarkeit des § 4a Abs. 3 S. 1 BauGB mit dem Unionsrecht

  • doev.de PDF

    Bebauungsplan; Aufstellungsverfahren; erneute öffentliche Auslegung; Änderung des Umweltberichts

  • rewis.io

    Keine erneute öffentliche Auslegung eines Bebauungsplans bei Änderung des Umweltberichts als Teil der Begründung des Entwurfs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 4a Abs. 3 S. 1
    Nicht erforderliche erneute gemeindliche Auslegung bei einem Umweltbericht als Bestandteil der Begründung des Bebauungsplan-Entwurfs; Vereinbarkeit des § 4a Abs. 3 S. 1 BauGB mit dem Unionsrecht

  • datenbank.nwb.de

    Keine erneute öffentliche Auslegung eines Bebauungsplans bei Änderung des Umweltberichts als Teil der Begründung des Entwurfs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umweltbericht wird geändert: Muss der Bebauungsplan neu ausgelegt werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Änderungen des Umweltberichts nicht stets erneut auslegungsbedürftig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verpflichtung zur erneuten Auslegung des Entwurfs eines Bebauungsplans bei einer Änderung

Besprechungen u.ä.

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Änderungen des Umweltberichts nicht stets erneut auslegungsbedürftig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 158, 182
  • NVwZ 2017, 1764
  • DVBl 2017, 1101
  • BauR 2017, 1474
  • BauR 2017, 1738
  • ZfBR 2017, 675
 
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Wird zitiert von ... (40)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2019 - 8 C 11387/18

    Überplanung einer sog. Außenbereichsinsel inmitten einer Ortslage im

    Wie das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 8. März 2017 - 4 CN 1.16 - (BauR 2017, 1474, Rn. 15) festgestellt hat, ist dieser Wortlaut eindeutig und sperrt grundsätzlich eine erweiternde Auslegung, entsprechend der Vorgängerregelung in § 3 Abs. 3 Satz 1 BauGB a.F. eine erneute Auslegung des Planentwurfs auch bei zusätzlich eingeholten Umweltinformationen zu verlangen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2020 - 2 D 100/17

    Feststellung der Unwirksamkeit der Änderung eines Flächennutzungsplanes zur

    vgl. dazu nur BVerwG, Urteil vom 8. März 2017 - 4 CN 1.16 -, BVerwGE 158, 182 = juris Rn. 15 ff., m. w. N.; zur möglichen Ausnahme einer - hier zweifellos nicht in Rede stehenden - fundamentalen Änderung des in der Begründung dargelegten Planungskonzeptes siehe OVG NRW, Urteil vom 14. März 2019 - 2 D 71/17.NE -, BauR 2019, 1418 = juris Rn. 60.
  • VGH Bayern, 07.02.2023 - 1 N 21.22

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan, Ausfertigungsmangel, Großflächiger

    Im Planaufstellungsverfahren ist aber schon vorausschauend zu ermitteln und zu beurteilen, ob die vorgesehenen Festsetzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse stoßen (vgl. BVerwG, U.v. 8.3.2017 - 4 CN 1.16 - BVerwGE 158, 182; B.v. 6.10.2011 - 4 BN 19.11 - BauR 2012, 222; B.v. 25.8.1997 - 4 NB 12.97 - BauR 1997, 978; BayVGH, U.v. 10.12.2020 - 1 N 16.682 u.a. - BayVBl 2021, 813 m.w.N.).
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