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   BVerwG, 23.11.2016 - 4 CN 2.16   

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https://dejure.org/2016,41846
BVerwG, 23.11.2016 - 4 CN 2.16 (https://dejure.org/2016,41846)
BVerwG, Entscheidung vom 23.11.2016 - 4 CN 2.16 (https://dejure.org/2016,41846)
BVerwG, Entscheidung vom 23. November 2016 - 4 CN 2.16 (https://dejure.org/2016,41846)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 1 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 7, § 2 Abs. 3, § 34 Abs. 1 Satz 1, § 214 Abs. 3 Satz 1
    Art der baulichen Nutzung; Bebauungsplan; Erforderlichkeit; Fortentwicklung; Innenbereich, unbeplanter; Kasernengelände; Konversion; Ortsteil; aufgegebenes Kasernengelände; organische Siedlungsstruktur; prägende Wirkung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34 Abs 1 S 1 BauGB, § 1 Abs 3 S 1 BauGB, § 214 Abs 3 S 1 BauGB, Art 14 Abs 1 GG
    Aufgegebenes Kasernengelände; keine prägende Kraft im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB

  • Wolters Kluwer

    Aufgabe der militärischen Nutzung eines Kasernengeländes; Fehlen einer Siedlungsstruktur hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung; Abwägung des Eigentumsrechts an den überplanten Grundstücken; Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 1 Abs. 3 Satz 1 und Satz 7, § 2 Abs. 3, § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB
    Bauplanungsrecht: Bauplanungsrechtliche Qualifizierung eines ehemals militärisch genutzten Kasernenareals | Bebauungsplan; Kasernengelände; Ortsteilqualität; Organische Siedlungsstruktur; Art der Nutzung; Prägende Wirkung

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 1 Abs. 3 Satz 1 und Satz 7, § 2 Abs. 3, § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB
    Bauplanungsrecht: Bauplanungsrechtliche Qualifizierung eines ehemals militärisch genutzten Kasernenareals | Bebauungsplan; Kasernengelände; Ortsteilqualität; Organische Siedlungsstruktur; Art der Nutzung; Prägende Wirkung

  • doev.de PDF

    Keine prägende Wirkung einer aufgegebenen Nutzung

  • rewis.io

    Aufgegebenes Kasernengelände; keine prägende Kraft im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bebauungsplan; Erforderlichkeit; Innenbereich, unbeplanter; Kasernengelände; aufgegebenes Kasernengelände; Konversion; Ortsteil; organische Siedlungsstruktur; Fortentwicklung; Art der baulichen Nutzung; prägende Wirkung

  • rechtsportal.de

    Aufgabe der militärischen Nutzung eines Kasernengeländes; Fehlen einer Siedlungsstruktur hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung; Abwägung des Eigentumsrechts an den überplanten Grundstücken; Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und ...

  • datenbank.nwb.de

    Aufgegebenes Kasernengelände; keine prägende Kraft im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufgegebenes Kasernengelände ist kein unbeplanter Innenbereich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Ehemaliges Kasernengelände kein unbeplanter Innenbereich

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Ehemaliges Kasernengelände kein unbeplanter Innenbereich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das ehemalige Kasernengelände - und seine bauliche Nutzung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das ehemalige Kasernengelände - und die Bauleitplanung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ehemaliges Kasernengelände ist kein Bauland

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ehemaliges Kasernengelände kein unbeplanter Innenbereich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ehemaliges Kasernengelände kein unbeplanter Innenbereich

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 1 Abs. 3 Satz 1 und Satz 7, § 2 Abs. 3, § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB
    Bauplanungsrecht: Bauplanungsrechtliche Qualifizierung eines ehemals militärisch genutzten Kasernenareals | Bebauungsplan; Kasernengelände; Ortsteilqualität; Organische Siedlungsstruktur; Art der Nutzung; Prägende Wirkung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 156, 336
  • NVwZ 2017, 412
  • DVBl 2017, 504
  • DÖV 2017, 389
  • BauR 2017, 774
  • BauR 2017, 865
  • ZfBR 2017, 261
 
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Wird zitiert von ... (140)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerwG, 17.05.2002 - 4 C 6.01

    Vorauszahlungsbescheid; Ausgleichsbetrag; Sanierungsgebiet; Entwicklungssatzung;

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2016 - 4 CN 2.16
    Das Senatsurteil vom 17. Mai 2002 - 4 C 6.01 - (Buchholz 406.11 § 154 BauGB Nr. 4) führt zu keinem abweichenden Ergebnis.

    Die dortige Annahme, dass einzelne Gebäude eines Kasernengeländes Bestandteil eines von einer zivil genutzten Umgebungsbebauung gebildeten Ortsteils sein können (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2002 a.a.O. S. 14), kann nicht die Frage beantworten, ob eine außerhalb der Ortslage errichtete und später aufgegebene Kaserne selbst einen Ortsteil begründet.

    Zwar hat es der Senat für eine prägende Wirkung gelegentlich ausreichen lassen, wenn der vorhandenen Bebauung ein ausreichender Maßstab für die Frage zu entnehmen war, ob sich eine bestimmte Nutzungsart in die Eigenart der näheren Umgebung einfügte (BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2002 - 4 C 6.01 - Buchholz 406.11 § 154 BauGB Nr. 4 S. 15).

    Denn zu einer solchen Prägung kann auch eine Bebauung beitragen, die in einer Weise geduldet wird, die erkennen lässt, dass sich die zuständigen Behörden mit ihrem Vorhandensein abgefunden haben (BVerwG, Urteile vom 14. September 1992 - 4 C 15.90 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 152 S. 68 und vom 17. Mai 2002 - 4 C 6.01 - Buchholz 406.11 § 154 BauGB Nr. 4 S. 15).

  • BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14

    Bauvorbescheid; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Wohnbauvorhaben;

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2016 - 4 CN 2.16
    Die Tatbestandsmerkmale "im Zusammenhang bebaut" und "Ortsteil" gehen dabei nicht ineinander auf, die Vorschrift fordert vielmehr das kumulative Vorliegen beider Merkmale (BVerwG, Urteile vom 19. April 2012 - 4 C 10.11 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 386 Rn. 13 und vom 30. Juni 2015 - 4 C 5.14 - BVerwGE 152, 275 Rn. 11).

    Ortsteil im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist nur ein Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist (BVerwG, Urteile vom 6. November 1968 - 4 C 31.66 - BVerwGE 31, 22 und vom 30. Juni 2015 - 4 C 5.14 - BVerwGE 152, 275 Rn. 11; stRspr).

    Der innere Grund für die Rechtsfolge des § 34 BauGB liegt darin, die nach der Siedlungsstruktur angemessene Fortentwicklung der Bebauung zuzulassen (BVerwG, Urteile vom 6. November 1968 a.a.O., vom 14. September 1992 - 4 C 15.90 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 152 S. 67 und vom 30. Juni 2015 - 4 C 5.14 - BVerwGE 152, 275 Rn. 21).

    Die Revision beanstandet ferner die Formulierung der Vorinstanz, die Annahme einer Wohnnutzung könne dazu führen, dass wegen der großvolumigen Gebäude auf dem ehemaligen Kasernengelände das Merkmal des Maßes der baulichen Nutzung jede Kontur gegenüber der südlich des Kasernengeländes und damit außerhalb des Bebauungszusammenhangs vorhandenen Bebauung verlieren werde (in Anschluss an BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2015 - 4 C 5.14 - BVerwGE 152, 275 Rn. 21).

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2016 - 4 CN 2.16
    Ortsteil im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist nur ein Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist (BVerwG, Urteile vom 6. November 1968 - 4 C 31.66 - BVerwGE 31, 22 und vom 30. Juni 2015 - 4 C 5.14 - BVerwGE 152, 275 Rn. 11; stRspr).

    Für das Vorliegen eines Ortsteils ist nicht erforderlich, dass die Bebauung einem bestimmten städtebaulichen Ordnungsbild entspricht, eine bestimmte städtebauliche Ordnung verkörpert oder als eine städtebauliche Einheit in Erscheinung tritt (BVerwG, Urteil vom 6. November 1968 - 4 C 31.66 - BVerwGE 31, 22 ).

    Der innere Grund für die Rechtsfolge des § 34 BauGB liegt darin, die nach der Siedlungsstruktur angemessene Fortentwicklung der Bebauung zuzulassen (BVerwG, Urteile vom 6. November 1968 a.a.O., vom 14. September 1992 - 4 C 15.90 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 152 S. 67 und vom 30. Juni 2015 - 4 C 5.14 - BVerwGE 152, 275 Rn. 21).

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2016 - 4 CN 2.16
    Allerdings können von bereits abgerissenen Gebäuden noch prägende Wirkungen ausgehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 1986 - 4 C 15.84 - BVerwGE 75, 34 ) ebenso wie bereits eingestellte Nutzungen noch eine prägende Wirkung behalten können.

    Dabei übersieht der Senat nicht, dass selbst eine Bebauung prägende Wirkung haben kann, die nach der Art der Nutzung einen Rahmen setzt, der über das hinausgeht, was in einzelnen Baugebieten nach der Baunutzungsverordnung zulässig sein mag (BVerwG, Urteil vom 19. September 1986 - 4 C 15.84 - BVerwGE 75, 34 ).

  • BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 15.90

    Bauplanungsrecht: Zurechnung zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, mit

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2016 - 4 CN 2.16
    Der innere Grund für die Rechtsfolge des § 34 BauGB liegt darin, die nach der Siedlungsstruktur angemessene Fortentwicklung der Bebauung zuzulassen (BVerwG, Urteile vom 6. November 1968 a.a.O., vom 14. September 1992 - 4 C 15.90 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 152 S. 67 und vom 30. Juni 2015 - 4 C 5.14 - BVerwGE 152, 275 Rn. 21).

    Denn zu einer solchen Prägung kann auch eine Bebauung beitragen, die in einer Weise geduldet wird, die erkennen lässt, dass sich die zuständigen Behörden mit ihrem Vorhandensein abgefunden haben (BVerwG, Urteile vom 14. September 1992 - 4 C 15.90 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 152 S. 68 und vom 17. Mai 2002 - 4 C 6.01 - Buchholz 406.11 § 154 BauGB Nr. 4 S. 15).

  • BVerwG, 22.06.2015 - 4 B 60.14

    Flughafen München: Klagen des Bundes Naturschutz in Bayern und mehrerer

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2016 - 4 CN 2.16
    Die Rüge der Aktenwidrigkeit verlangt den schlüssigen Vortrag, zwischen den in der angegriffenen Entscheidung getroffenen tatsächlichen Annahmen und dem insoweit unumstrittenen Akteninhalt sei ein Widerspruch gegeben, und zudem eine genaue Darstellung des Verstoßes durch konkrete Angaben von Textstellen aus den vorinstanzlichen Verfahren, aus denen sich der Widerspruch ergeben soll (BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 1999 - 4 BN 41.99 - juris Rn. 24 und vom 22. Juni 2015 - 4 B 60.14 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 08.01.2015 - 4 B 46.14

    Beteiligungsrecht einer Gemeinde beim Erlass einer Rechtsverordnung zur

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2016 - 4 CN 2.16
    Dieser Widerspruch muss offensichtlich sein, so dass es einer weiteren Beweiserhebung zur Klärung des richtigen Sachverhalts nicht bedarf (BVerwG, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 4 B 46.14 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 02.11.1999 - 4 BN 41.99
    Auszug aus BVerwG, 23.11.2016 - 4 CN 2.16
    Die Rüge der Aktenwidrigkeit verlangt den schlüssigen Vortrag, zwischen den in der angegriffenen Entscheidung getroffenen tatsächlichen Annahmen und dem insoweit unumstrittenen Akteninhalt sei ein Widerspruch gegeben, und zudem eine genaue Darstellung des Verstoßes durch konkrete Angaben von Textstellen aus den vorinstanzlichen Verfahren, aus denen sich der Widerspruch ergeben soll (BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 1999 - 4 BN 41.99 - juris Rn. 24 und vom 22. Juni 2015 - 4 B 60.14 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 21.02.1991 - 4 NB 16.90

    Bauplanungsrecht: Festsetzung einer öffentlichen Gründfläche bzw. einer Fläche

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2016 - 4 CN 2.16
    Schränkt sie bestehende Baurechte ein, muss sie diese Tatsache und den möglichen Umfang hierfür zu leistender Entschädigungen in die Abwägung einstellen (BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 1991 - 4 NB 16.90 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 51 S. 36 und Urteil vom 11. April 2013 - 4 CN 2.12 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 391 Rn. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 3 S 2309/05

    Unzulässigkeit eines Lebensmittelmarktes auf einem ehemaligen Kasernengrundstück;

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2016 - 4 CN 2.16
    Nach der Aufgabe der militärischen Nutzung fehlte hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung eine Siedlungsstruktur, welche mit der künftigen Bebauung im Sinne der Rechtsprechung "fortentwickelt" werden konnte und die als Planersatz geeignet gewesen wäre, die künftige Bebauung zu lenken (ebenso zu militärischen Konversionsflächen VGH Mannheim, Urteil vom 10. Juli 2006 - 3 S 2309/05 - ZfBR 2006, 784 ; Uechtritz, BauR 1996, 485 ; Wallraven-Lindl/Strunz, UPR 1997, 94 ; Bell, LKV 2006, 102 (104); Blechschmidt, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand August 2016, § 37 Rn. 38a).
  • BVerwG, 01.09.2016 - 4 C 2.15

    Altrechtliche Pläne und Vorschriften; Bauverbot; Überleitung "als Bebauungsplan";

  • BVerwG, 05.11.2002 - 4 BN 8.02

    Einfluss des auf die Vereitelung der Umsetzung bauplanerischer Festsetzungen

  • BVerwG, 05.05.2015 - 4 CN 4.14

    Bebauungsplanung; Erforderlichkeit; Abwägung; Konflikttransfer; Umlegung;

  • BVerwG, 16.06.2009 - 4 B 50.08

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache i.R.d. Zulassung einer Revision im

  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 C 7.98

    Innenbereich, unbeplanter; Bebauungszusammenhang; Ortsteil; Gemeindegrenze;

  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 25.82

    Bebauungsrecht - Großhandel - Einzelhandel - Wechsel - Nutzungsänderung -

  • BVerwG, 02.03.1973 - IV C 40.71

    Nutzungen - Bebauungsplan - Kleingartennutzung - Nutzungsarten - Baulandswidrig -

  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

  • BVerwG, 30.08.2001 - 4 CN 9.00

    Bauleitplanung; Erschließung; Beseitigung von Niederschlagswasser; Festsetzung

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 1.11

    Außenbereich; Windkraftanlagen; Flächennutzungsplan; Darstellung einer

  • BVerwG, 11.04.2013 - 4 CN 2.12

    Außenbereich; Windenergieanlagen; Regionalplan; Vorrang- und Eignungsgebiete; ~

  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01

    Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit

  • BVerwG, 19.02.2014 - 4 B 40.13

    Zu den Anforderungen an die organische Siedlungsstruktur

  • BVerwG, 24.05.1988 - 4 CB 12.88

    Voraussetzungen für einen Mangel der Vertretung

  • BVerwG, 11.09.2014 - 4 CN 3.14

    Präklusion; ~ von Miteigentümern; Arten verfügbarer umweltbezogener

  • BVerwG, 25.06.2014 - 4 CN 4.13

    Laubmischwald; Laubholzanteil; Wald; Waldfläche; Waldumbau; Waldrand; Baumarten;

  • BVerwG, 25.03.1986 - 4 B 41.86

    Moorsiedlung - Ortsteil - Historische Entwicklung - Erweiterungsfähigkeit -

  • BVerwG, 19.04.2012 - 4 C 10.11

    Hafengebiet; Stellplätze; Parkplatz; Parkhaus; Lagerhalle; Nutzungsänderung;

  • BVerwG, 30.06.2014 - 4 BN 38.13

    Abwägungsrelevante Belange bei Angebotsbebauungsplan; Festsetzung eines

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2019 - 8 C 11387/18

    Überplanung einer sog. Außenbereichsinsel im beschleunigten Verfahren;

    Die Anforderungen an den Abwägungsvorgang ergeben sich aus den verfahrensrechtlichen Vorgaben des § 2 Abs. 3 BauGB, wonach die abwägungsbeachtlichen Belange zutreffend zu ermitteln und zu bewerten sind, sowie - materiell-rechtlich - aus § 1 Abs. 7 BauGB, wonach bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. November 2016 - 4 CN 2.16 -, BVerwGE 156, 336, Rn. 12).
  • OVG Niedersachsen, 18.06.2019 - 1 KN 64/15

    Bekanntmachung; Bekanntmachungsmangel; Ferienwohnen; Hauptsatzung; Sondergebiet;

    Das Abwägungsgebot ist verletzt, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattfindet oder in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. v. 23.11.2016 - 4 CN 2.16 -, juris, Rn. 12; Urt. v. 5.5.2015 - 4 CN 4.14 -, juris, Rn. 14; Beschl. v. 15.5.2013 - 4 BN 1.13 -, juris, Rn. 18).
  • VG Mainz, 27.10.2021 - 3 K 9/21

    Keine Baugenehmigung für Ferienhäuser im Rhein-Selz-Park

    aa) Es darf zwar davon ausgegangen werden, dass das Vorhabengrundstück innerhalb eines (rein äußerlich und faktisch zu bestimmenden) Bebauungszusammenhangs gelegen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.10.2015 - 4 B 28/15 -, ZfBR 2016, 67 und juris, Rn. 5; Urteil vom 23.11.2016 - 4 CN 2/16 -, BVerwGE 156, 336 und juris, Rn. 17).

    Für das Vorliegen eines Ortsteils ist dabei nicht erforderlich, dass die Bebauung einem bestimmten städtebaulichen Ordnungsbild entspricht, eine bestimmte städtebauliche Ordnung verkörpert oder als eine städtebauliche Einheit in Erscheinung tritt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.11.2016 - 4 CN 2/16 -, a.a.O. und juris, Rn. 17 m.w.N.).

    Diese teleologische Auslegung muss der Funktion des § 34 Abs. 1 BauGB im Sinne eines Planersatzes Rechnung tragen, der - im Gegensatz zu dem rein äußerlich und faktisch zu bestimmenden Begriff des Bebauungszusammenhangs - auch eine rechtliche Komponente hat, die in Beziehung zur Planungshoheit der Gemeinde steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.11.2016 - 4 CN 2/16 -, a.a.O. und juris, Rn. 17 m.w.N.; Urteil vom 30.6.2015 - 4 C 5/14 -, BVerwGE 152, 275 und juris, Rn. 21).

    - 4 C 5/14 -, a.a.O. und juris, Rn. 21; Urteil vom 23.11.2016 - 4 CN 2/16 -, a.a.O. und juris, Rn. 19).

    Mit der endgültigen Aufgabe der militärischen Nutzung des Kasernengeländes der "Anderson Barracks & Housing Dexheim" im Jahr 2009 entfiel nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die prägende Kraft der militärischen Anlagen hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.11.2016 - 4 CN 2/16 -, a.a.O. und juris, Rn. 18).

    Eine tatsächlich beendete bauliche Nutzung verliert ihre den Rahmen mitbestimmende Kraft, wenn sie endgültig aufgegeben worden ist und nach der Verkehrsauffassung mit ihr nicht mehr gerechnet wird, wobei es auf die Frage eines fortbestehenden Bestandsschutzes nicht ankommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.11.2016 - 4 CN 2/16 -, a.a.O. und juris, Rn. 18).

    Nach der Aufgabe der militärischen Nutzung des Geländes, das hier nicht Bestandteil eines von einer zivil genutzten Umgebungsbebauung gebildeten Ortsteils ist (vgl. zu einem solchen Fall BVerwG, Urteil vom 17.5.2002 - 4 C 6/01 -, ZfBR 2002, 801 und juris, Rn. 34), fehlt hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung eine Siedlungsstruktur, welche mit der künftigen Bebauung im Sinne der Rechtsprechung "fortentwickelt" werden könnte und die als Planersatz geeignet wäre, die künftige Bebauung zu lenken (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.11.2016 - 4 CN 2/16 -, a.a.O. und juris, Rn. 18).

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