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   BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98   

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https://dejure.org/1998,36
BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98 (https://dejure.org/1998,36)
BVerwG, Entscheidung vom 24.09.1998 - 4 CN 2.98 (https://dejure.org/1998,36)
BVerwG, Entscheidung vom 24. September 1998 - 4 CN 2.98 (https://dejure.org/1998,36)
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Pferdekoppel

§ 47 VwGO nF, Antragsbefugnis

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Normenkontrolle - Antragsbefugnis - Rechtsverletzung - Geltendmachung - Darlegungsanforderungen - Recht auf Abwägung - Abwägungsgebot - Drittschutz

  • opinioiuris.de

    Pferdekoppel

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; Darlegungsanforderungen; Recht auf Abwägung; Abwägungsgebot; Drittschutz

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 6; ; VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 1 Abs. 6; VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1
    Normenkontrolle gegen Bebauungspläne: Anforderungen für die Geltendmachung einer Rechtsverletzung; Recht auf gerechte Abwägung privater Interessen drittschützend

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anforderungen an Rechtsverletzung gem. § 47 VwGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Drittschutz des Abwägungsgebots

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Recht auf gerechte Abwägung nun anerkannt! (IBR 1999, 176)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 107, 215
  • NJW 1999, 592
  • NVwZ 1999, 414 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 929
  • NJ 1999, 215
  • DVBl 1999, 100
  • DÖV 1999, 208
  • BauR 1999, 134
  • ZfBR 1999, 39
 
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Wird zitiert von ... (1185)

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Darüber hinaus hat das planungsrechtliche Abwägungsgebot drittschützenden Charakter, soweit private Belange betroffen sind, die als Teil des Abwägungsmaterials berücksichtigt werden müssen (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Februar 1975 - BVerwG 4 C 21.74 - BVerwGE 48, 56, 66, vom 14. Mai 1992 - BVerwG 4 C 9.89 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 88 S. 81 und vom 24. September 1998 - BVerwG 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215, 220 f.).
  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    § 102 SGB VII begründet aber einen solchen öffentlich-rechtlichen Anspruch, weil er nicht nur dem öffentlichen Interesse dienen soll, sondern auch dem Interesse eines aus der Norm abgrenzbaren Kreises Privater; diesen Begünstigten verleiht er zudem die Rechtsmacht, vom Hoheitsträger die Befolgung seiner öffentlich-rechtlichen Pflicht rechtlich verlangen zu können (zu diesen Voraussetzungen eines subjektiv-öffentlichen Rechts BVerfGE 27, 297, 307 unter Bezugnahme auf Ottmar Bühler, Die subjektiven öffentlichen Rechte und ihr Schutz in der deutschen Verwaltungsrechtsprechung, 1914, 42 ff, 224; BSGE 97, 63, 70 = SozR 4-2500 § 255 Nr. 1; BVerwGE 107, 215, 220 mwN).
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2012 - 11 KN 187/12

    Auf Wochenendnächte begrenztes Trinkverbot auf Straße kann zulässig sein

    Die Antragsbefugnis fehlt daher nur dann, wenn unter Zugrundelegung des Antragsvorbringens Rechte des Antragstellers offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise verletzt sein können (stRspr des BVerwG, vgl. Urt. v. 24.9.1998 - 4 CN 2/98 -, BVerwGE 107, 215, 217 ff.; Beschl. v. 2.3.2005 - 6 BN 7/04 -, juris, Rn. 6, und v. 8.6.2011 - 4 BN 42/10 -, juris, Rn. 3).
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