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   BVerwG, 10.04.2018 - 4 CN 2.17, 4 CN 3.17, 4 CN 4.17, 4 CN 5.17   

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BVerwG, 10.04.2018 - 4 CN 2.17, 4 CN 3.17, 4 CN 4.17, 4 CN 5.17 (https://dejure.org/2018,7928)
BVerwG, Entscheidung vom 10.04.2018 - 4 CN 2.17, 4 CN 3.17, 4 CN 4.17, 4 CN 5.17 (https://dejure.org/2018,7928)
BVerwG, Entscheidung vom 10. April 2018 - 4 CN 2.17, 4 CN 3.17, 4 CN 4.17, 4 CN 5.17 (https://dejure.org/2018,7928)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 1 Abs. 4, § 136 Abs. 1, Abs. 4 Satz 3, § 140, § 141 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, § 142 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, §§ 146, 149; StBauFG § 38 Abs. 1 Satz 1; ROG § 6 Abs. 2
    Anforderungen; Anpassungsgebot; Bebauungsplan als Enteignungsgrundlage; Durchführung der Sanierung; Finanzierbarkeit; Gesamtunwirksamkeit; Sanierungsgebiet; Sanierungssatzung; Satzungsbeschluss; Stand der Planung; Städtebauliche Sanierung; Verfahrensverzögerungen; ...

  • Wolters Kluwer

    Abwägungsfehlerfreie Beschlussfassung über eine Sanierungssatzung; Überschlägige Ermittlungen zu den Kosten der Gesamtmaßnahme und den in Betracht kommenden Finanzierungsmöglichkeiten; Nachvollziehbare Prognose der finanziellen Durchführbarkeit der Maßnahme

  • rewis.io

    Förmliche Kosten- und Finanzierungsübersicht und Beschluss einer Sanierungssatzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abwägungsfehlerfreie Beschlussfassung über eine Sanierungssatzung; Überschlägige Ermittlungen zu den Kosten der Gesamtmaßnahme und den in Betracht kommenden Finanzierungsmöglichkeiten; Nachvollziehbare Prognose der finanziellen Durchführbarkeit der Maßnahme

  • datenbank.nwb.de

    Förmliche Kosten- und Finanzierungsübersicht und Beschluss einer Sanierungssatzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sanierungssatzung erfordert keine förmliche Kosten- und Finanzierungsübersicht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Sanierungssatzung "Entwicklungsbereich südliche Innenstadt-Erweiterung - ESIE" der Stadt Köln unwirksam

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Sanierungssatzung "Entwicklungsbereich südliche Innenstadt-Erweiterung - ESIE" der Stadt Köln unwirksam

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sanierungssatzung für die Kölner Innenstadt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abwägungsfehlerfreie Beschlussfassung über eine Sanierungssatzung

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Wer sanieren will, muss auch das Geld haben

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Städtebauliche Sanierungsmaßnahme müssen von Kommunen finanziert werden können

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2018, 1490
  • BauR 2018, 1701
  • ZfBR 2018, 678
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 16.02.2001 - 4 BN 56.00

    Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme; zügige Durchführung; Finanzierbarkeit;

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2018 - 4 CN 2.17
    Als nicht oder nicht zügig durchführbar können sich städtebauliche Sanierungsmaßnahmen nicht nur aus rechtlichen, sondern auch aus finanziellen Gründen erweisen (BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 2001 - 4 BN 56.00 - Buchholz 406.11 § 165 BauGB Nr. 10 S. 16 f. ).

    Schon im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist die Gemeinde - wie dargestellt - grundsätzlich verpflichtet, die Kosten der Gesamtmaßnahme zumindest überschlägig zu ermitteln und die Finanzierungsmöglichkeiten zu erkunden (BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 2001 - a.a.O.).

    Die Kosten- und Finanzierungsübersicht ist nach § 142 BauGB weder Bestandteil der Sanierungssatzung, noch teilt sie deren rechtliches Schicksal (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 2001 - 4 BN 56.00 - Buchholz 406.11 § 165 BauGB Nr. 10 S. 17 ).

    Die verbliebene Formulierung "nach dem Stand der Planung" betont den Planungscharakter der Kosten- und Finanzierungsübersicht (BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 2001 - 4 BN 56.00 - Buchholz 406.11 § 165 BauGB Nr. 10 S. 16: Instrument der gemeindlichen Finanzplanung ; vgl. auch Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand August 2017, § 149 Rn. 22) und vermeidet eine starre zeitliche Festlegung.

    Das Vorliegen einer Kosten- und Finanzierungsübersicht im Sinne von § 149 BauGB im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses hat der Senat auch in seiner bisherigen Rechtsprechung (BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 2001 - 4 BN 56.00 - Buchholz 406.11 § 165 BauGB Nr. 10 S. 16 f.) nicht gefordert, sondern lediglich verlangt, dass die Kosten der Gesamtmaßnahme schon im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen überschlägig zu ermitteln sind.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.08.2000 - 1 A 10462/00

    Anwendung der §§ 29 ff. BauGB auf Kleinstbauten)

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2018 - 4 CN 2.17
    Der Gesetzgeber will, aber auch - gerade auch vor dem Hintergrund der von einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet ausgehenden grundrechtsbeschränkenden Wirkungen (vgl. dazu OVG Koblenz, Urteil vom 10. April 2000 - 1 C 10293/99 - BauR 2000, 1911 und Schmitz, in: Spannowsky/Uechtritz, BauGB, 3. Aufl. 2018, § 144 Rn. 1) - sicherstellen, dass bei der Durchführung der Sanierung ein gewisser zeitlicher Rahmen gewahrt bleibt.

    Soweit im Übrigen vertreten wird, dass eine Sanierungssatzung gegen das Gebot gerechter Abwägung verstoße, wenn der Beschlussfassung des Gemeinderats keine Kosten- und Finanzierungsübersicht zugrunde liege (z.B. OVG Koblenz, Urteile vom 24. April 1991 - 10 C 11555/90 - juris Rn. 21 und vom 10. April 2000 - 1 C 10293/99 - BauR 2000, 1911), wird überwiegend eine "vorläufige" (OVG Koblenz, Urteil vom 24. April 1991 a.a.O.) oder "grobe" (Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand August 2017, § 149 Rn. 16) Kosten- und Finanzierungsübersicht als ausreichend erachtet.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.04.2000 - 1 C 10293/99

    Umfang der Kostenregelung in einer Sanierungssatzung

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2018 - 4 CN 2.17
    Der Gesetzgeber will, aber auch - gerade auch vor dem Hintergrund der von einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet ausgehenden grundrechtsbeschränkenden Wirkungen (vgl. dazu OVG Koblenz, Urteil vom 10. April 2000 - 1 C 10293/99 - BauR 2000, 1911 und Schmitz, in: Spannowsky/Uechtritz, BauGB, 3. Aufl. 2018, § 144 Rn. 1) - sicherstellen, dass bei der Durchführung der Sanierung ein gewisser zeitlicher Rahmen gewahrt bleibt.

    Soweit im Übrigen vertreten wird, dass eine Sanierungssatzung gegen das Gebot gerechter Abwägung verstoße, wenn der Beschlussfassung des Gemeinderats keine Kosten- und Finanzierungsübersicht zugrunde liege (z.B. OVG Koblenz, Urteile vom 24. April 1991 - 10 C 11555/90 - juris Rn. 21 und vom 10. April 2000 - 1 C 10293/99 - BauR 2000, 1911), wird überwiegend eine "vorläufige" (OVG Koblenz, Urteil vom 24. April 1991 a.a.O.) oder "grobe" (Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand August 2017, § 149 Rn. 16) Kosten- und Finanzierungsübersicht als ausreichend erachtet.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.04.1991 - 10 C 11555/90

    Erlaß einer Sanierungssatzung; Durchführbarkeit der Sanierung; Finanzierbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2018 - 4 CN 2.17
    Darauf bezieht sich auch die Abwägung im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets durch Satzung (zutreffend OVG Koblenz, Urteil vom 24. April 1991 - 10 C 11555/90 - juris Rn. 21).

    Soweit im Übrigen vertreten wird, dass eine Sanierungssatzung gegen das Gebot gerechter Abwägung verstoße, wenn der Beschlussfassung des Gemeinderats keine Kosten- und Finanzierungsübersicht zugrunde liege (z.B. OVG Koblenz, Urteile vom 24. April 1991 - 10 C 11555/90 - juris Rn. 21 und vom 10. April 2000 - 1 C 10293/99 - BauR 2000, 1911), wird überwiegend eine "vorläufige" (OVG Koblenz, Urteil vom 24. April 1991 a.a.O.) oder "grobe" (Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand August 2017, § 149 Rn. 16) Kosten- und Finanzierungsübersicht als ausreichend erachtet.

  • BVerwG, 04.03.1999 - 4 C 8.98

    Ausgleichsbetrag; Sanierungsgebiet; Funktionsschwäche; Sanierungsziel; Begrenzung

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2018 - 4 CN 2.17
    Die Gemeinde kann gemäß § 142 Abs. 1 Satz 1 BauGB durch Beschluss ein Gebiet förmlich als Sanierungsgebiet festlegen; sie darf eine solche Satzung nur erlassen, wenn die einheitliche Vorbereitung und zügige Durchführung der Sanierung im öffentlichen Interesse liegt (BVerwG, Urteil vom 4. März 1999 - 4 C 8.98 - Buchholz 406.11 § 142 BauGB Nr. 5).

    Das Erfordernis einer zügigen Durchführung der Sanierung als Voraussetzung für den Erlass der Sanierungssatzung unterliegt dem Abwägungsgebot des § 136 Abs. 4 Satz 3 BauGB (BVerwG, Beschluss vom 10. November 1998 - 4 BN 38.98 - Buchholz 406.11 § 136 BauGB Nr. 4 und Urteil vom 4. März 1999 - 4 C 8.98 - Buchholz 406.11 § 142 BauGB Nr. 5).

  • BVerwG, 27.08.2009 - 4 CN 5.08

    Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern; Herstellung des

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2018 - 4 CN 2.17
    Zur Verwirklichung dieses öffentlichen Zwecks muss sich die Antragsgegnerin als Vorhabenträgerin von den jeweiligen Grundeigentümern das aus der Eigentümerposition (§ 903 Satz 1 BGB) fließende Nutzungsrecht verschaffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. August 2009 - 4 CN 5.08 - BVerwGE 134, 355 Rn. 22).
  • BVerwG, 10.07.2003 - 4 CN 2.02

    Sanierungssatzung; Unwirksamkeit; Fehlerbehebung; Rückwirkungsanordnung;

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2018 - 4 CN 2.17
    Sanierungsmaßnahmen, deren Realisierung in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist, sind rechtswidrig (BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2003 - 4 CN 2.02 - Buchholz 406.11 § 136 BauGB Nr. 6 = juris Rn. 19 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.09.2016 - 4 C 2.15

    Altrechtliche Pläne und Vorschriften; Bauverbot; Überleitung "als Bebauungsplan";

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2018 - 4 CN 2.17
    Das gilt insbesondere dann, wenn ein abwägungsfehlerfreier Satzungsbeschluss auch von Willensentscheidungen der Gemeinde abhängen kann, hinsichtlich derer sich ein Gericht nicht an die Stelle der Gemeinde setzen darf (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 1. September 2016 - 4 C 2.15 - ZfBR 2017, 151 Rn. 26), etwa darüber, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Haushaltsmittel für Zwecke der Sanierung eingesetzt werden müssen und sollen.
  • BVerwG, 10.11.1998 - 4 BN 38.98

    Sanierungssatzung; Abwägungsgebot; Ausfertigungsmangel; rückwirkendes

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2018 - 4 CN 2.17
    Das Erfordernis einer zügigen Durchführung der Sanierung als Voraussetzung für den Erlass der Sanierungssatzung unterliegt dem Abwägungsgebot des § 136 Abs. 4 Satz 3 BauGB (BVerwG, Beschluss vom 10. November 1998 - 4 BN 38.98 - Buchholz 406.11 § 136 BauGB Nr. 4 und Urteil vom 4. März 1999 - 4 C 8.98 - Buchholz 406.11 § 142 BauGB Nr. 5).
  • VGH Bayern, 29.02.2024 - 1 N 21.3084

    Sanierungssatzung, Fortschreibung und Erweiterung eines früher festgelegten

    Das Erfordernis einer zügigen Durchführung der Sanierung als Voraussetzung für den Erlass der Sanierungssatzung unterliegt dem Abwägungsgebot des § 136 Abs. 4 Satz 3 BauGB (vgl. BVerwG, U.v. 10.4.2018 - 4 CN 2.17 u.a. - BVerwGE 161, 345).

    Auch überschlägige Ermittlungen zu den Kosten der Gesamtmaßnahme und den in Betracht kommenden Finanzierungsmöglichkeiten können ausreichen, um den Anforderungen des sanierungsrechtlichen Abwägungsgebots zu genügen, sofern sich auf ihrer Grundlage die finanzielle Durchführbarkeit der Maßnahme nachvollziehbar prognostizieren lässt (vgl. BVerwG, U.v. 10.4.2018 - 4 CN 2.17 u.a. - BVerwGE 161, 345).

  • BVerwG, 21.03.2019 - 4 BN 38.18

    Dokumentation der Abwägungserwägungen der Gemeinde trotz fehlender förmlicher

    Auch wenn die Sanierungsplanung im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses im Regelfall noch wenig konkret sein wird (BVerwG, Urteil vom 10. April 2018 - 4 CN 2.17 u.a. - ZfBR 2018, 678 Rn. 11 ), entbindet dieser Umstand die Gemeinde nicht vom Erfordernis, eine Abwägungsentscheidung zu treffen.

    Den nach § 141 Abs. 1 BauGB vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets durchzuführenden oder zu veranlassenden vorbereitenden Untersuchungen kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. April 2018 - 4 CN 2.17 u.a. - ZfBR 2018, 678 Rn. 11).

    Denn ohne solche Unterlagen wird die Gemeinde die in der Sanierungssatzung getroffenen Entscheidungen nicht belastbar begründen und die von der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets ausgehenden grundrechtsbeschränkenden Wirkungen nicht im Einklang mit dem Abwägungsgebot rechtfertigen können (vgl. noch einmal BVerwG, Urteil vom 10. April 2018 - 4 CN 2.17 u.a. - ZfBR 2018, 678 Rn. 11 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2018 - 2 D 10/17

    Normenkontrollantrag gegen eine Satzung zur förmlichen Festsetzung eines

    vgl. BVerwG, Urteile vom 10. April 2018 - 4 CN 2.17 - BauR 2018, 1701 = juris Rn. 11, und vom 4. März 1999 - 4 C 8.98 -, BRS 62 Nr. 229 = juris Rn. 19, Beschlüsse vom 24. März 2010 - 4 BN 60.09 -, BauR 2010, 1176 = juris Rn. 3, und vom 10. November 1998 - 4 BN 38.98 -, BRS 60 Nr. 222 = juris Rn. 2.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 10. April 2018 - 4 CN 2.17 u. a. -, BauR 2018, 1701 = juris Rn. 10 ff., und vom 10. Juli 2003 - 4 CN 2.02 -, BRS 66 Nr. 226 = juris Rn. 19; OVG NRW, Urteile vom 23. Oktober 2007 - 7 D 37/07.NE -, juris Rn. 93, und vom 16. Oktober 2006 - 7 D 69/05.NE -, BRS 70 Nr. 214 = juris Rn. 63; Roeser, in: Berliner Kommentar zum BauGB, 3. Auflage, § 136 Rn. 5.

    vgl. zum Vorstehenden insgesamt BVerwG, Urteil vom 10. April 2018 - 4 CN 2.17 u. a. - BauR 2018, 1701 = juris Rn. 11 ff.

  • BVerwG, 21.03.2019 - 4 BN 34.18

    Darlegen der Abwägungsgründe der Gemeinde durch Dokumentation bei Erlass einer

    Auch wenn die Sanierungsplanung im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses im Regelfall noch wenig konkret sein wird (BVerwG, Urteil vom 10. April 2018 - 4 CN 2.17 u.a. - ZfBR 2018, 678 Rn. 11 ), entbindet dieser Umstand die Gemeinde nicht vom Erfordernis, eine Abwägungsentscheidung zu treffen.

    Den nach § 141 Abs. 1 BauGB vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets durchzuführenden oder zu veranlassenden vorbereitenden Untersuchungen kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. April 2018 - 4 CN 2.17 u.a. - ZfBR 2018, 678 Rn. 11).

    Denn ohne solche Unterlagen wird die Gemeinde die in der Sanierungssatzung getroffenen Entscheidungen nicht belastbar begründen und die von der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets ausgehenden grundrechtsbeschränkenden Wirkungen nicht im Einklang mit dem Abwägungsgebot rechtfertigen können (vgl. noch einmal BVerwG, Urteil vom 10. April 2018 - 4 CN 2.17 u.a. - ZfBR 2018, 678 Rn. 11 ).

  • BVerwG, 21.03.2019 - 4 BN 35.18

    Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander

    Auch wenn die Sanierungsplanung im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses im Regelfall noch wenig konkret sein wird (BVerwG, Urteil vom 10. April 2018 - 4 CN 2.17 u.a. - ZfBR 2018, 678 Rn. 11 ), entbindet dieser Umstand die Gemeinde nicht vom Erfordernis, eine Abwägungsentscheidung zu treffen.

    Den nach § 141 Abs. 1 BauGB vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets durchzuführenden oder zu veranlassenden vorbereitenden Untersuchungen kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. April 2018 - 4 CN 2.17 u.a. - ZfBR 2018, 678 Rn. 11).

    Denn ohne solche Unterlagen wird die Gemeinde die in der Sanierungssatzung getroffenen Entscheidungen nicht belastbar begründen und die von der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets ausgehenden grundrechtsbeschränkenden Wirkungen nicht im Einklang mit dem Abwägungsgebot rechtfertigen können (vgl. noch einmal BVerwG, Urteil vom 10. April 2018 - 4 CN 2.17 u.a. - ZfBR 2018, 678 Rn. 11 ).

  • BVerwG, 21.03.2019 - 4 BN 37.18
    Auch wenn die Sanierungsplanung im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses im Regelfall noch wenig konkret sein wird (BVerwG, Urteil vom 10. April 2018 - 4 CN 2.17 u.a. - ZfBR 2018, 678 Rn. 11 ), entbindet dieser Umstand die Gemeinde nicht vom Erfordernis, eine Abwägungsentscheidung zu treffen.

    Den nach § 141 Abs. 1 BauGB vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets durchzuführenden oder zu veranlassenden vorbereitenden Untersuchungen kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. April 2018 - 4 CN 2.17 u.a. - ZfBR 2018, 678 Rn. 11).

    Denn ohne solche Unterlagen wird die Gemeinde die in der Sanierungssatzung getroffenen Entscheidungen nicht belastbar begründen und die von der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets ausgehenden grundrechtsbeschränkenden Wirkungen nicht im Einklang mit dem Abwägungsgebot rechtfertigen können (vgl. noch einmal BVerwG, Urteil vom 10. April 2018 - 4 CN 2.17 u.a. - ZfBR 2018, 678 Rn. 11 ).

  • BVerwG, 21.03.2019 - 4 BN 36.18
    Auch wenn die Sanierungsplanung im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses im Regelfall noch wenig konkret sein wird (BVerwG, Urteil vom 10. April 2018 - 4 CN 2.17 u.a. - ZfBR 2018, 678 Rn. 11 ), entbindet dieser Umstand die Gemeinde nicht vom Erfordernis, eine Abwägungsentscheidung zu treffen.

    Den nach § 141 Abs. 1 BauGB vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets durchzuführenden oder zu veranlassenden vorbereitenden Untersuchungen kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. April 2018 - 4 CN 2.17 u.a. - ZfBR 2018, 678 Rn. 11).

    Denn ohne solche Unterlagen wird die Gemeinde die in der Sanierungssatzung getroffenen Entscheidungen nicht belastbar begründen und die von der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets ausgehenden grundrechtsbeschränkenden Wirkungen nicht im Einklang mit dem Abwägungsgebot rechtfertigen können (vgl. noch einmal BVerwG, Urteil vom 10. April 2018 - 4 CN 2.17 u.a. - ZfBR 2018, 678 Rn. 11 ).

  • VGH Bayern, 30.07.2018 - 9 ZB 16.1068

    Ausübung des Vorkaufsrechts an einem in einem Sanierungsgebiet gelegenen

    Auch wenn die Sanierungsplanung im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses im Regelfall noch wenig konkret sein wird (vgl. BVerwG, U.v. 10.4.2018 - 4 CN 2.17 - juris Rn. 11) und zu Beginn des Sanierungsverfahrens keine hohen Anforderungen an die Konkretisierung der Sanierungsziele gestellt werden dürfen (BVerwG, U.v. 4.3.1999 - 4 C 8.98 - juris Rn. 13), sind mit fortschreitendem Sanierungsverfahren jedoch höhere Anforderungen an die Konkretisierung der Sanierungsziele zu stellen (BVerwG, B.v. 15.3.1995 - 4 B 33.95 - juris Rn. 4 und U.v. 4.3.1999 a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2021 - 11 D 106/19

    Änderung des Regionalplans Köln durch Darstellung eines 'Regionalen

    eingelegte Revision hatte das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 10. April 2018 - 4 CN 2.17 u. a. - im Wesentlichen mit der Begründung zurückgewiesen, das Oberverwaltungsgericht habe im Ergebnis zu Recht angenommen, dass die streitgegenständliche Satzung in beachtlicher Weise abwägungsfehlerhaft und in vollem Umfang unwirksam sei.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2023 - 10 A 3.17
    Ob ein bestimmtes Gebiet sanierungsbedürftig ist und ob seine Sanierung aus der maßgeblichen Sicht der Gemeinde erforderlich ist, lässt sich daher abschließend nur unter Berücksichtigung des - seinerseits auf einer Abwägung beruhenden - Sanierungskonzepts und aller übrigen öffentlichen und privaten Belange, also im Wege einer Abwägung, entscheiden (zum Ganzen: BVerwG, Urteile vom 4. März 1999 - BVerwG 4 C 8.98 -, juris Rn. 18 f. und vom 10. April 2018 - BVerwG 4 CN 2.17 u.a. -, juris Rn. 9 ff. und sowie Beschlüsse vom 10. November 1998 - BVerwG 4 BN 38.98 -, juris Rn. 2 und vom 24. März 2010 - BVerwG 4 BN 60.09 -, juris Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2021 - 7 D 90/18
  • BVerwG, 10.04.2018 - 4 CN 4.17

    Sanierungssatzung "Entwicklungsbereich südliche Innenstadt-Erweiterung - ESIE"

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2021 - 7 D 47/19

    Bedenken gegen die Ausweisung eines Kreisverkehrs in einem Bebauungsplans

  • BVerwG, 10.04.2018 - 4 CN 3.17

    Sanierungssatzung "Entwicklungsbereich südliche Innenstadt-Erweiterung - ESIE"

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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.04.2018 - 4 CN 3.17   

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BVerwG, 10.04.2018 - 4 CN 3.17 (https://dejure.org/2018,7927)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Sanierungssatzung "Entwicklungsbereich südliche Innenstadt-Erweiterung - ESIE" der Stadt Köln unwirksam

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Sanierungssatzung "Entwicklungsbereich südliche Innenstadt-Erweiterung - ESIE" der Stadt Köln unwirksam

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  • BVerwG, 10.04.2018 - 4 CN 2.17

    Sanierungssatzung "Entwicklungsbereich südliche Innenstadt-Erweiterung - ESIE"

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2018 - 4 CN 3.17
    BVerwG 4 CN 2.17 - Urteil vom 10. April 2018.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2015 - 7 D 66/14

    Prüfung der Wirksamkeit einer städtebaulichen Sanierungssatzung; Aufnahme von

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2018 - 4 CN 3.17
    OVG Münster, 7 D 66/14.NE - Urteil vom 12. November 2015 -.
  • BVerwG, 10.04.2018 - 4 CN 4.17

    Sanierungssatzung "Entwicklungsbereich südliche Innenstadt-Erweiterung - ESIE"

    BVerwG 4 CN 3.17 - Urteil vom 10. April 2018.
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