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VGH Bayern, 25.10.2005 - 4 CS 05.2079 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (11)
- VG München, 05.08.2015 - M 7 K 14.3249
Erfolglose Klage gegen Kostenauferlegung eines Feuerwehreinsatzes nach grob …
In subjektiver Hinsicht muss ein unentschuldbares Fehlverhalten als ein gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigerter Schuldvorwurf hinzukommen (vgl. BayVGH, B. v. 25. Oktober 2005 - 4 CS 05.2079 - juris Rn. 9;… BGH, B. v. 15. November 2011 - II ZR 304/09 - juris Rn. 9).Ferner ist der objektive Zurechnungszusammenhang zwischen dem Entzünden des Räumfeuers und der Entwicklung des Flächenbrandes nicht dadurch unterbrochen worden, dass eine Windböe brennendes Material auf die umgebende trockene Wiese getragen hat, auf der es sich dann rasch ausgebreitet hat (vgl. BayVGH, B. v. 25. Oktober 2005 - 4 CS 05.2079 - juris Rn. 11).
Ferner spricht die Einstellung des Strafverfahrens gem. § 153 a Abs. 1 StPO unter einer Geldauflage nicht gegen die Annahme grober Fahrlässigkeit (vgl. BayVGH, B. v. 25. Oktober 2005 - 4 CS 05.2079 - juris Rn. 11;… LG München II, U. v. 8. Mai 2014 - 10 O 4590/13, 10 O 4590/13 Ver - juris Rn. 33).
- VG München, 05.08.2015 - M 7 K 14.5186
Inanspruchnahme für Kosten eines gemeindlichen Feuerwehreinsatzes
In subjektiver Hinsicht muss ein unentschuldbares Fehlverhalten als ein gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigerter Schuldvorwurf hinzukommen (vgl. BayVGH, B. v. 25. Oktober 2005 - 4 CS 05.2079 - juris Rn. 9;… BGH, B. v. 15. November 2011 - II ZR 304/09 - juris Rn. 9).Ferner ist der objektive Zurechnungszusammenhang zwischen dem Entzünden des Räumfeuers und der Entwicklung des Flächenbrandes nicht dadurch unterbrochen worden, dass eine Windböe brennendes Material auf die umgebende trockene Wiese getragen hat, auf der es sich dann rasch ausgebreitet hat (vgl. BayVGH, B. v. 25. Oktober 2005 - 4 CS 05.2079 - juris Rn. 11).
Ferner spricht die Einstellung des Strafverfahrens gem. § 153 a Abs. 1 StPO unter einer Geldauflage nicht gegen die Annahme grober Fahrlässigkeit (vgl. BayVGH, B. v. 25. Oktober 2005 - 4 CS 05.2079 - juris Rn. 11;… LG München II, U. v. 8. Mai 2014 - 10 O 4590/13, 10 O 4590/13 Ver - juris Rn. 33).
- VGH Bayern, 25.04.2017 - 4 BV 16.346
Erstattung notwendiger Auflagen durch Feuerwehreinsatz
Wie der Senat bereits früher dargelegt hat, lassen sich aus den zu einem solchen Schadensfall ergangenen rechtlichen Bewertungen und Reaktionen Dritter, etwa von Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden oder Versicherungen, keine Argumente dazu gewinnen, um welchen Grad an Fahrlässigkeit es sich gehandelt hat (BayVGH, B.v. 25.10.2005 - 4 CS 05.2079 - juris Rn. 11).
- VGH Bayern, 18.11.2019 - 4 CS 19.1839
Feststellung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen zwei …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats zählen die Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen Kostenbescheide im Feuerwehrrecht zu den Geldleistungsstreitigkeiten, bei denen der Streitwert grundsätzlich mit einem Viertel des für das Hauptsacheverfahren anzunehmenden Streitwerts zu bemessen ist (vgl. BayVGH, B.v. 25.10.2005 - 4 CS 05.2079 - juris Rn. 13;… B.v. 7.4.2011 - 4 CS 11.129 - juris Rn. 8). - VG Würzburg, 25.11.2021 - W 5 K 21.29
Rechtmäßiger Kostenersatzanspruch für das Tätigwerden der gemeindlichen …
Grobe Fahrlässigkeit setzt objektiv voraus, dass die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in hohem Maße außer Acht gelassen und das Nächstliegende, das jedem in der gegebenen Situation einleuchtet, nicht beachtet wird; hinzu kommen muss in subjektiver Hinsicht ein unentschuldbares Fehlverhalten als ein gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigerter Schuldvorwurf (BayVGH, B.v. 25.10.2005 - 4 CS 05.2079 - juris).Es ist allgemein bekannt, dass beim Verbrennen größerer Holz- und Reisighaufen unter der Asche Glutstöcke verbleiben, die noch tagelang glimmen und wieder aufflammen können (BayVGH, B.v. 25.10.2005 - 4 CS 05.2079 - juris).
- VG Würzburg, 25.11.2021 - W 5 K 21.2
Zur Kostentragung eines Feuerwehreinsatzes zwecks Ablöschung eines großflächigen …
Grobe Fahrlässigkeit setzt objektiv voraus, dass die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in hohem Maße außer Acht gelassen und das Nächstliegende, das jedem in der gegebenen Situation einleuchtet, nicht beachtet wird; hinzu kommen muss in subjektiver Hinsicht ein unentschuldbares Fehlverhalten als ein gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigerter Schuldvorwurf (BayVGH, B.v. 25.10.2005 - 4 CS 05.2079 - juris).Es ist allgemein bekannt, dass beim Verbrennen größerer Holz- und Reisighaufen unter der Asche Glutstöcke verbleiben, die noch tagelang glimmen und wieder aufflammen können (BayVGH, B.v. 25.10.2005 - 4 CS 05.2079 - juris).
- VGH Bayern, 01.08.2016 - 4 ZB 16.345
Ersatz von Feuerwehrkosten wegen fahrlässiger Brandverursachung
Wie der Senat bereits in einer früheren Entscheidung dargelegt hat, lassen sich aus den zu einem solchen Schadensfall ergangenen Bewertungen und Reaktionen Dritter, etwa von Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden oder Versicherungen, keine eigenständigen Argumente dazu gewinnen, um welchen Grad an Fahrlässigkeit es sich jeweils gehandelt hat (BayVGH, B. v. 25.10.2005 - 4 CS 05.2079 - juris Rn. 11). - VGH Bayern, 02.10.2014 - 4 ZB 14.1562
Feuerwehr; Kostenersatz; Garagenbrand nach Anbohren eines gefüllten Benzintanks; …
Diesen hat das Verwaltungsgericht eigenverantwortlich festzustellen (BayVGH, B.v. 25.10.2005 - 4 CS 05.2079 - juris Rn 11). - VG München, 22.03.2017 - M 7 K 14.5426
Kosten eines Feuerwehreinsatzes
Insofern sieht das Gericht kein zu beanstandendes Handeln darin, dass die Einsatzleitung beim nächtlichen Einsatz am 23. Juni 2012 darauf verzichtet hat, einen Bagger an die Brandstelle zu bringen, um zuverlässig auszuschließen, dass Glutnester bestehen oder eine auswärtige Feuerwehr mit Wärmebildkamera zu alarmieren und stattdessen beschlossen hat, eine Überprüfung der Brandstelle in den Folgetagen vorzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 25.10.2005 - 4 CS 05.2079 - juris Rn. 10). - VGH Bayern, 29.10.2009 - 4 ZB 09.822
Kosten für Feuerwehreinsatz; Waldbrand durch Abbrennen einer Silvesterrakete; …
Grobe Fahrlässigkeit setzt objektiv voraus, dass die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in hohem Maße außer Acht gelassen und das Nächstliegende, das jedem in der gegebenen Situation einleuchtet, nicht beachtet wird (vgl. z.B. BayVGH vom 25.10.2005 Az. 4 CS 05.2079). - VGH Bayern, 14.09.2022 - 4 B 22.898
Zur Frage der Notwendigkeit eines Feuerwehreinsatzes