Rechtsprechung
   ArbG Köln, 25.03.2010 - 4 Ca 10458/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4766
ArbG Köln, 25.03.2010 - 4 Ca 10458/09 (https://dejure.org/2010,4766)
ArbG Köln, Entscheidung vom 25.03.2010 - 4 Ca 10458/09 (https://dejure.org/2010,4766)
ArbG Köln, Entscheidung vom 25. März 2010 - 4 Ca 10458/09 (https://dejure.org/2010,4766)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,4766) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertrauensbeschränkung des Arbeitnehmers in den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses bei einer Wartezeitkündigung; Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines ungepflegten äußeren Erscheinungsbildes

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigung wegen Schweißgericht am Arbeitsplatz?

  • rewis.io
  • rabüro.de

    Zur Kündigung eines Arbeitsverhältnisses während der Probezeit wegen Geruchsbelästigung am Arbeitsplatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Schweißgeruchs

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Ist Kündigung wegen Schweißgeruch während Probezeit rechtens?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung in der Probezeit wegen Schweißgeruchs wirksam

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Schlecht riechender Arbeitnehmer

  • efarbeitsrecht.net (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Schweißgeruch

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung wegen Schweißgeruchs in der Probezeit zulässig - Kündigungsschutz greift erst nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses ein

Papierfundstellen

  • BB 2010, 888
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 15/00

    Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

    Auszug aus ArbG Köln, 25.03.2010 - 4 Ca 10458/09
    Dies gilt jedenfalls für eine Kündigung, auf die wegen Nichterfüllung der Wartezeit nach § 1 KSchG das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, weil sonst für diese Fälle über § 242 BGB der kraft Gesetzes ausgeschlossene Kündigungsschutz doch gewährt werden und über Gebühr die Möglichkeit des Arbeitgebers eingeschränkt würde, die Eignung des Arbeitnehmers für die geschuldete Tätigkeit in seinem Betrieb während der Probezeit zu überprüfen (so die ständige Rechtsprechung des BAG; vgl. etwa BAG 2 AZR 926/98 vom 1. Juli 1999, NZA 00, 437; BAG 2 AZR 185/00 vom 5. April 2001, NZA 01, 890; zur Kündigung im Kleinunternehmen i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG: BAG 2 AZR 15/00 vom 21. Februar 2001, NZA 01, 833; BAG 2 AZR 579/99 vom 21. Februar 2001, NZA 01, 951; Landesarbeitsgericht Berlin vom 28.05.2002, 3 Sa 442/02 zitiert nach Juris).

    Zur Abwendung des Vorwurfs der Willkür muss der Arbeitgeber seinen Vortrag nicht so ausrichten, dass daraus auf einen i.S.d. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG verhaltens- oder personenbedingten Grund geschlossen werden kann (BAG NZA 01, 833 zu B II 4 c der Gründe).

  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 360/99

    Arbeitnehmerstatus einer Versicherungsvermittlerin; Kündigungsschutz im

    Auszug aus ArbG Köln, 25.03.2010 - 4 Ca 10458/09
    Zur Wirksamkeit einer derartigen Kündigung bedarf es nicht einer personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Rechtfertigung der Kündigung iSv § 111 KSchG, sondern lediglich eines - 4 - - 5 - irgendwie einleuchtenden, nicht willkürlichen Grundes für die Rechtsausübung (BAG 25.4.01, NZA 02, 87).

    Der Willkürvorwurf scheidet immer dann aus, wenn ein irgendwie gearteter, einleuchtender Grund für die Rechtsausübung vorliegt (vgl. dazu BAG 25. April 2001, NZA 02, 87; BAG 22.5.03, AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit).

  • BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54

    Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung,

    Auszug aus ArbG Köln, 25.03.2010 - 4 Ca 10458/09
    Der Willkürvorwurf scheidet immer dann aus, wenn ein irgendwie gearteter, einleuchtender Grund für die Rechtsausübung vorliegt (vgl. dazu BAG 25. April 2001, NZA 02, 87; BAG 22.5.03, AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit).
  • BVerfG, 21.06.2006 - 1 BvR 1659/04

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus ArbG Köln, 25.03.2010 - 4 Ca 10458/09
    Umgekehrt hat der Arbeitgeber bei der Einstellung eines Arbeitnehmers regelmäßig ein berechtigtes Interesse daran, prüfen zu können, ob der neue Mitarbeiter seinen Vorstellungen entspricht (BVerfG 21.6. 2006, NZA 2006, 913 f).
  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 926/98

    Probezeitkündigung; Personalratsbeteiligung

    Auszug aus ArbG Köln, 25.03.2010 - 4 Ca 10458/09
    Dies gilt jedenfalls für eine Kündigung, auf die wegen Nichterfüllung der Wartezeit nach § 1 KSchG das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, weil sonst für diese Fälle über § 242 BGB der kraft Gesetzes ausgeschlossene Kündigungsschutz doch gewährt werden und über Gebühr die Möglichkeit des Arbeitgebers eingeschränkt würde, die Eignung des Arbeitnehmers für die geschuldete Tätigkeit in seinem Betrieb während der Probezeit zu überprüfen (so die ständige Rechtsprechung des BAG; vgl. etwa BAG 2 AZR 926/98 vom 1. Juli 1999, NZA 00, 437; BAG 2 AZR 185/00 vom 5. April 2001, NZA 01, 890; zur Kündigung im Kleinunternehmen i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG: BAG 2 AZR 15/00 vom 21. Februar 2001, NZA 01, 833; BAG 2 AZR 579/99 vom 21. Februar 2001, NZA 01, 951; Landesarbeitsgericht Berlin vom 28.05.2002, 3 Sa 442/02 zitiert nach Juris).
  • LAG Berlin, 28.05.2002 - 3 Sa 442/02

    Wirksamkeit einer ordentlichen (fristgemäßen) Kündigung; Kündigung in der

    Auszug aus ArbG Köln, 25.03.2010 - 4 Ca 10458/09
    Dies gilt jedenfalls für eine Kündigung, auf die wegen Nichterfüllung der Wartezeit nach § 1 KSchG das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, weil sonst für diese Fälle über § 242 BGB der kraft Gesetzes ausgeschlossene Kündigungsschutz doch gewährt werden und über Gebühr die Möglichkeit des Arbeitgebers eingeschränkt würde, die Eignung des Arbeitnehmers für die geschuldete Tätigkeit in seinem Betrieb während der Probezeit zu überprüfen (so die ständige Rechtsprechung des BAG; vgl. etwa BAG 2 AZR 926/98 vom 1. Juli 1999, NZA 00, 437; BAG 2 AZR 185/00 vom 5. April 2001, NZA 01, 890; zur Kündigung im Kleinunternehmen i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG: BAG 2 AZR 15/00 vom 21. Februar 2001, NZA 01, 833; BAG 2 AZR 579/99 vom 21. Februar 2001, NZA 01, 951; Landesarbeitsgericht Berlin vom 28.05.2002, 3 Sa 442/02 zitiert nach Juris).
  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 185/00

    Kündigung zur Unzeit

    Auszug aus ArbG Köln, 25.03.2010 - 4 Ca 10458/09
    Dies gilt jedenfalls für eine Kündigung, auf die wegen Nichterfüllung der Wartezeit nach § 1 KSchG das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, weil sonst für diese Fälle über § 242 BGB der kraft Gesetzes ausgeschlossene Kündigungsschutz doch gewährt werden und über Gebühr die Möglichkeit des Arbeitgebers eingeschränkt würde, die Eignung des Arbeitnehmers für die geschuldete Tätigkeit in seinem Betrieb während der Probezeit zu überprüfen (so die ständige Rechtsprechung des BAG; vgl. etwa BAG 2 AZR 926/98 vom 1. Juli 1999, NZA 00, 437; BAG 2 AZR 185/00 vom 5. April 2001, NZA 01, 890; zur Kündigung im Kleinunternehmen i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG: BAG 2 AZR 15/00 vom 21. Februar 2001, NZA 01, 833; BAG 2 AZR 579/99 vom 21. Februar 2001, NZA 01, 951; Landesarbeitsgericht Berlin vom 28.05.2002, 3 Sa 442/02 zitiert nach Juris).
  • BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 579/99

    Ordentliche Kündigung eines Kirchenmusikers durch evangelische Kirchengemeinde;

    Auszug aus ArbG Köln, 25.03.2010 - 4 Ca 10458/09
    Dies gilt jedenfalls für eine Kündigung, auf die wegen Nichterfüllung der Wartezeit nach § 1 KSchG das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, weil sonst für diese Fälle über § 242 BGB der kraft Gesetzes ausgeschlossene Kündigungsschutz doch gewährt werden und über Gebühr die Möglichkeit des Arbeitgebers eingeschränkt würde, die Eignung des Arbeitnehmers für die geschuldete Tätigkeit in seinem Betrieb während der Probezeit zu überprüfen (so die ständige Rechtsprechung des BAG; vgl. etwa BAG 2 AZR 926/98 vom 1. Juli 1999, NZA 00, 437; BAG 2 AZR 185/00 vom 5. April 2001, NZA 01, 890; zur Kündigung im Kleinunternehmen i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG: BAG 2 AZR 15/00 vom 21. Februar 2001, NZA 01, 833; BAG 2 AZR 579/99 vom 21. Februar 2001, NZA 01, 951; Landesarbeitsgericht Berlin vom 28.05.2002, 3 Sa 442/02 zitiert nach Juris).
  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 828/98

    Anrechnung einer Vorbeschäftigung auf die Wartezeit - Beteiligung des

    Auszug aus ArbG Köln, 25.03.2010 - 4 Ca 10458/09
    Die Mitteilung der Bewertung des äußeren Erscheinungsbildes als solches reicht zur Begründung der Probezeitkündigung aus (vgl. etwa BAG 16. März 2000, NZA 00, 1337, 1342 zu II 2 b cc (1)).
  • ArbG Saarlouis, 28.05.2013 - 1 Ca 375/12

    Kündigung in der Probezeit wegen Rauchens

    Ob der Rauchgeruch eine sachliche Erwägung ist, konnte dahinstehen (so zum äußeren Erscheinungsbild ArbG Köln 25.3.2010 - 4 Ca 10458/09 - Juris Rn. 20 -, allerdings nach dem Führen erfolgloser Gespräche mit dem dortigen Kläger).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht