Weitere Entscheidung unten: ArbG Freiburg, 04.03.2011

Rechtsprechung
   ArbG Offenbach, 07.06.2011 - 4 Ca 12/11   

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https://dejure.org/2011,32343
ArbG Offenbach, 07.06.2011 - 4 Ca 12/11 (https://dejure.org/2011,32343)
ArbG Offenbach, Entscheidung vom 07.06.2011 - 4 Ca 12/11 (https://dejure.org/2011,32343)
ArbG Offenbach, Entscheidung vom 07. Juni 2011 - 4 Ca 12/11 (https://dejure.org/2011,32343)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 67/11

    Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren

    Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Offenbach vom 7. Juni 2011 - 4 Ca 12/11 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hessen, 08.11.2011 - 9 Ta 271/11

    Equal-Pay Anspruch eines Leiharbeitnehmers - Tariffähigkeit der CGZP vor dem

    Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 7. Juni 2011 - 4 Ca 12/11 - abgeändert.
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   ArbG Freiburg, 04.03.2011 - 4 Ca 12/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,19518
ArbG Freiburg, 04.03.2011 - 4 Ca 12/11 (https://dejure.org/2011,19518)
ArbG Freiburg, Entscheidung vom 04.03.2011 - 4 Ca 12/11 (https://dejure.org/2011,19518)
ArbG Freiburg, Entscheidung vom 04. März 2011 - 4 Ca 12/11 (https://dejure.org/2011,19518)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bestand des Arbeitsverhältnisses - Weiterbeschäftigung - hilfsweise Zahlung einer Abfindung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Für die Klage eines Rabbiners gegen seine Kündigung durch die jüdische Gemeinde ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen nicht eröffnet; Eröffnung des Rechtswegs zu den Gerichten für Arbeitssachen bei einer Klage eines Rabbiners gegen seine Kündigung durch ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigungsschutzklage eines Rabbiners

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ein Rabbiner kann vor staatlichen Gerichten keine Kündigungsschutzklage erheben

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 11.03.1986 - 1 ABR 26/84

    Kirchliche Mitarbeitervertretung

    Auszug aus ArbG Freiburg, 04.03.2011 - 4 Ca 12/11
    In diesem Fall haben auch sie das für alle geltende Gesetz zu beachten (BAG, Urteil vom 25.4. 1978, 1 AZR 70/76, NJW 1978, 2116), so dass arbeitsvertragliche Streitigkeiten kirchlicher Bediensteter gem. § 2 Absatz I Nr. 3 ArbGG der staatlichen Arbeitsgerichtsbarkeit unterliegen (BAG, Beschluss vom 11.03.1986 - 1 ABR 26/84, NZA 1986, 685).

    Zu dem innerkirchlichen bzw. internen Bereich der Religionsgesellschaft, in dem die staatliche Gerichtsbarkeit in das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen bzw. der Religionsgesellschaften nicht eingreifen kann, gehören vor allem geistlich-seelsorgerische Angelegenheiten (BAG, Beschluss vom 11.03.1986, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.10.1966 - II C 98.64
    Auszug aus ArbG Freiburg, 04.03.2011 - 4 Ca 12/11
    Dies ist in Artikel 130 GG in Verbindung mit 137 Abs. 3 Satz 2 WRV ausdrücklich anerkennt (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.10.1966, II C 98/64, NJW 1967, 1672).

    Entscheidend ist, ob die beklagte Religionsgemeinschaft für die Streitigkeiten aus dem Dienst- und Amtsverhältnis eine eigene kirchliche bzw. religiöse Gerichtsbarkeit gegründet hat, oder ob sie insoweit den stattlichen Rechtsweg offen gelassen hat (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.10.1966, II C 98/64, NJW 1967, 1672).

  • BAG, 25.04.1978 - 1 AZR 70/76

    Kirchenautonomie - Erzieherische Einrichtungen der Kirche - Karitative

    Auszug aus ArbG Freiburg, 04.03.2011 - 4 Ca 12/11
    In diesem Fall haben auch sie das für alle geltende Gesetz zu beachten (BAG, Urteil vom 25.4. 1978, 1 AZR 70/76, NJW 1978, 2116), so dass arbeitsvertragliche Streitigkeiten kirchlicher Bediensteter gem. § 2 Absatz I Nr. 3 ArbGG der staatlichen Arbeitsgerichtsbarkeit unterliegen (BAG, Beschluss vom 11.03.1986 - 1 ABR 26/84, NZA 1986, 685).

    Sie haben das Grundgesetz und die für alle geltenden Gesetze zu beachten, wenn sie sich zur Regelung ihrer Angelegenheiten in weltlicher Weise weltlicher Mittel bedienen, wie es z.B. bei der Regelung arbeitsvertraglicher Vereinbarungen der Fall ist (vgl. bereits BAG, Urteil vom 25.04.1978, 1 AZR 70/76, Juris, dort Rdnr. 27).

  • BAG, 07.02.1990 - 5 AZR 84/89

    Rechtsweg für Klage eines Priesters auf Pfarrvergütung

    Auszug aus ArbG Freiburg, 04.03.2011 - 4 Ca 12/11
    Ist die Kirche nur im innerkirchlichen Bereich tätig geworden, liegt kein Akt öffentlicher Gewalt vor, gegen den der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten eröffnet wäre (vgl. BAG, Urteil vom 07.02.1990, 5 AZR 84/89, dort I Ziffer 1 mit Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 17.2. 1965, 1 BvR 732/64, BVerfGE 18, ,385).
  • BVerfG, 17.02.1965 - 1 BvR 732/64

    Teilung einer Kirchengemeinde

    Auszug aus ArbG Freiburg, 04.03.2011 - 4 Ca 12/11
    Ist die Kirche nur im innerkirchlichen Bereich tätig geworden, liegt kein Akt öffentlicher Gewalt vor, gegen den der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten eröffnet wäre (vgl. BAG, Urteil vom 07.02.1990, 5 AZR 84/89, dort I Ziffer 1 mit Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 17.2. 1965, 1 BvR 732/64, BVerfGE 18, ,385).
  • BVerfG, 18.09.1998 - 2 BvR 1476/94

    Rechtsschutz gegen kirchliche Maßnahmen - hier: Erfolglose Verfassungsbeschwerden

    Auszug aus ArbG Freiburg, 04.03.2011 - 4 Ca 12/11
    Insoweit ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Gerichtszuständigkeiten bei kirchenrechtlichen Versorgungsstreitigkeiten entsprechend heranzuziehen (BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 18.09.1998, 2 BvR 14/76-94, NJW 1999, 349).
  • BVerwG, 15.12.1967 - VI C 68.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus ArbG Freiburg, 04.03.2011 - 4 Ca 12/11
    Der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten wäre nur dann gegeben, wenn eine entsprechende innerkirchliche Regelung vorliegt, welche den Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten eröffnet (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15.12.1967, VI C 68/67, NJW 1968, 1345).
  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 717/08

    Innerkirchliche Rechtsakte sind der staatlichen Gerichtsbarkeit entzogen

    Auszug aus ArbG Freiburg, 04.03.2011 - 4 Ca 12/11
    Die Kirchen und Religionsgesellschaften nehmen keine Staatsaufgaben wahr, sind nicht in die Staatsorganisation eingebunden und unterliegen keiner staatlichen Aufsicht (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Kammerbeschluss vom 09. Dezember 2008, 2 BvR 717/08, NJW 2009, 1195 m.w.N.).
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