Rechtsprechung
ArbG Siegburg, 11.11.2020 - 4 Ca 1240/20 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- dgbrechtsschutz.de
Dürfen Arbeitgeber einseitig Kurzarbeit anordnen?
- arbeitsrecht-hessen.de
Kurzarbeit muss vereinbart sein
- arbeitsrechtsiegen.de
Rückständiges Arbeitsentgelt nach angeordneter Kurzarbeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Keine Kurzarbeit ohne wirksame Vereinbarung
- beck-blog (Kurzinformation)
Ohne wirksame Vereinbarung keine Kurzarbeit
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Auch bei Busfahrern kann Kurzarbeit nicht ohne Vereinbarung angeordnet werden
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die wirksame Vereinbarung von Kurzarbeit
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Keine Kurzarbeit ohne wirksame Vereinbarung
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Dürfen Arbeitgeber einseitig Kurzarbeit anordnen?
- haufe.de (Kurzinformation)
Keine Kurzarbeit ohne wirksame Vereinbarung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Keine Kurzarbeit ohne eine wirksame Vereinbarung
- etl-rechtsanwaelte.de (Pressemitteilung)
Keine Kurzarbeit ohne wirksame Vereinbarung!
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kurzarbeit nur mit wirksamer Vereinbarung
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Kurzarbeit nur mit Vereinbarung durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag
Besprechungen u.ä.
- heuking.de (Entscheidungsbesprechung)
Keine Kurzarbeit ohne wirksame Vereinbarung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 11.06.2003 - 5 AZB 1/03
Rechtsweg; nachträgliche Korrektur einer Lohnsteuerbescheinigung
Auszug aus ArbG Siegburg, 11.11.2020 - 4 Ca 1240/20
Der Streit darüber, ob eine nachträgliche Korrektur einer bereits ausgestellten Lohnsteuerbescheinigung in die Zuständigkeit Finanzgerichte fällt (so BAG 11.06.2003 - 5 AZB 1/03, juris) oder nach Auffassung der hiesigen Kammer richtigerweise in die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte fällt (so FG Niedersachsen 01.08.2008 - 11 K 239/08 juris) kann dahin gestellt bleiben, da es vorliegend nicht um die Korrektur einer falsch ausgestellten Lohnsteuerbescheinigung geht, sondern darum, dass weitere Zahlungen, die von der Beklagten erfolgen müssen noch zusätzlich in die Lohnsteuerbescheinigung aufgenommen werden müssen.Diese Pflicht des Arbeitgebers ergibt sich aus der Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis (BAG 11.06.2003 - 5 AZB 1/03, juris).
- FG Niedersachsen, 01.08.2008 - 11 K 239/08
Eröffnung des Rechtsweges zu den Arbeitsgerichten für Klagen eines Arbeitnehmers …
Auszug aus ArbG Siegburg, 11.11.2020 - 4 Ca 1240/20
Der Streit darüber, ob eine nachträgliche Korrektur einer bereits ausgestellten Lohnsteuerbescheinigung in die Zuständigkeit Finanzgerichte fällt (so BAG 11.06.2003 - 5 AZB 1/03, juris) oder nach Auffassung der hiesigen Kammer richtigerweise in die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte fällt (so FG Niedersachsen 01.08.2008 - 11 K 239/08 juris) kann dahin gestellt bleiben, da es vorliegend nicht um die Korrektur einer falsch ausgestellten Lohnsteuerbescheinigung geht, sondern darum, dass weitere Zahlungen, die von der Beklagten erfolgen müssen noch zusätzlich in die Lohnsteuerbescheinigung aufgenommen werden müssen.