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   ArbG Freiburg, 07.09.2004 - 4 Ca 128/04   

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https://dejure.org/2004,26452
ArbG Freiburg, 07.09.2004 - 4 Ca 128/04 (https://dejure.org/2004,26452)
ArbG Freiburg, Entscheidung vom 07.09.2004 - 4 Ca 128/04 (https://dejure.org/2004,26452)
ArbG Freiburg, Entscheidung vom 07. September 2004 - 4 Ca 128/04 (https://dejure.org/2004,26452)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung der Kosten einer Videoüberwachung gegenüber einer wegen Diebstahls überführten Kassiererin

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • ArbG Düsseldorf, 05.11.2003 - 10 Ca 8003/03

    Erstattungsfähigkeit von Kosten der Videoüberwachung eines Arbeitnehmers als sog.

    Auszug aus ArbG Freiburg, 07.09.2004 - 4 Ca 128/04
    Diese Grundsätze gelten entsprechend für den Ersatz von Videoüberwachungskosten, da die Interessenlage der Parteien in diesen Fällen identisch ist (ebenso Arbeitsgericht Düsseldorf vom 05.11.2003 - 10 Ca 8003/03, NZA - RR 2004, 345).
  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 51/02

    Verdachtskündigung - Videoüberwachung - Beweisverwertung - Mitbestimmung

    Auszug aus ArbG Freiburg, 07.09.2004 - 4 Ca 128/04
    Danach ist die heimliche Videoüberwachung eines Arbeitnehmers zulässig, wenn der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers besteht, weniger einschneidende Mittel zur Aufklärung des Verdachts ausgeschöpft sind, die verdeckte Videoüberwachung praktisch das einzig verbleibende Mittel darstellt und insgesamt nicht unverhältnismäßig ist (BAG vom 27.03.2003 - 2 AZR 51/02, AP Nr. 36 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).
  • BAG, 03.12.1985 - 3 AZR 277/84

    Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf Übernahme der Detektivkosten -

    Auszug aus ArbG Freiburg, 07.09.2004 - 4 Ca 128/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 03.12.1985 - 3 AZR 277/84; vom 17.09.1998 - 8 AZR 5/97, AP Nr. 133 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) hat ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber anlässlich eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmer überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird.
  • BAG, 17.09.1998 - 8 AZR 5/97

    Schadensersatz wegen Detektivkosten

    Auszug aus ArbG Freiburg, 07.09.2004 - 4 Ca 128/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 03.12.1985 - 3 AZR 277/84; vom 17.09.1998 - 8 AZR 5/97, AP Nr. 133 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) hat ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber anlässlich eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmer überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird.
  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 226/08

    Schadensersatz - Erstattung von Detektivkosten - Kostenfestsetzungsverfahren

    Auszug aus ArbG Freiburg, 07.09.2004 - 4 Ca 128/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 03.12.1985 - 3 AZR 277/84; vom 17.09.1998 - 8 AZR 5/97, AP Nr. 133 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) hat ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber anlässlich eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmer überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird.
  • ArbG Düsseldorf, 03.05.2011 - 11 Ca 7326/10

    Kündigung zweier Ausschankmitarbeiter

    Ob Bildmaterial, das in öffentlichen Räumen ohne Berücksichtigung der Hinweispflicht aus § 6b Abs. 2 BDSG in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren verwertet werden darf, ist in Literatur und Rechtsprechung umstritten (dafür: LAG Köln, Urteil vom 18.11.2010 - 6 Sa 817/10 - Fundstelle: Juris-Online; ArbG Freiburg, Urteil vom 07.09.2004 - 4 Ca 128/04 - ZfSch 2004, S. 551; Dzida, Grau, Verwertung von Beweismitteln bei Verletzung des Arbeitnehmerdatenschutzes, NZA 2010, S. 1201; Grimm, Schiefer, Videoüberwachung am Arbeitsplatz, RdA 2009, S. 329; Otto, Anmerkung zu BAG, Urteil vom 27.03.2003 - 2 AZR 51/02 - AP Nr. 36 zu § 87 BetrVG 1972; Gola/Schomerus, 10. Auflage, 2010, § 6b Rdnr. 28; dagegen: Bayreuther, Videoüberwachung am Arbeitsplatz, NZA 2005, S. 1038).
  • LAG Köln, 29.09.2006 - 4 Sa 772/06

    Zur Zulässigkeit einer verdeckten Videoüberwachung durch den Arbeitnehmer

    Diese Grundsätze gelten zunächst auch für den Ersatz von Videoüberwachungskosten (vgl. dazu Arbeitsgericht Düsseldorf, 05.11.2003, NZA RR 2004, 345; Arbeitsgericht Freiburg, 07.11.2004 - 4 Ca 128/04 -).
  • ArbG Düsseldorf, 29.04.2011 - 9 BV 183/10

    Kündigung zweier Ausschankmitarbeiter

    Ob Bildmaterial, das in öffentlichen Räumen ohne Berücksichtigung der Hinweispflicht aus § 6b Abs. 2 BDSG in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren verwertet werden darf, ist in Literatur und Rechtsprechung umstritten (dafür: LAG Köln, Urteil vom 18.11.2010 - 6 Sa 817/10 - Fundstelle: Juris-Online; ArbG Freiburg, Urteil vom 07.09.2004 - 4 Ca 128/04 - ZfSch 2004, S. 551; Dzida, Grau, Verwertung von Beweismitteln bei Verletzung des Arbeitnehmerdatenschutzes, NZA 2010, S. 1201; Grimm, Schiefer, Videoüberwachung am Arbeitsplatz, RdA 2009, S. 329; Otto, Anmerkung zu BAG, Urteil vom 27.03.2003 - 2 AZR 51/02 - AP Nr. 36 zu § 87 BetrVG 1972; Gola/Schomerus, 10. Auflage, 2010, § 6b Rdnr. 28; dagegen: Bayreuther, Videoüberwachung am Arbeitsplatz, NZA 2005, S. 1038).
  • AG Hamburg-Altona, 24.08.2007 - 318c C 22/07
    Nur im ersteren Fall sind die Kosten dem Überführten anzulasten, im Übrigen sind sie aber den allgemeinen Verwaltungskosten zuzurechnen ( ArbG Freiburg, Entscheidung vom 7.9.2004, 4 Ca 128/04, ZfSch 2004, 551; ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.11.2003, 10 Ca 8003/03 , NZA-RR 2004, 345).
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