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ArbG Bielefeld, 31.01.2007 - 4 Ca 1794/06 |
Verfahrensgang
- ArbG Bielefeld, 31.01.2007 - 4 Ca 1794/06
- LAG Hamm, 17.08.2007 - 10 Sa 512/07
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 17.08.2007 - 10 Sa 512/07
Kündigung eines Arbeitsverhältnisses per SMS ist unwirksam
Die Berufung des Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 31.01.2007 - 4 Ca 1794/06 - wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.das Teilurteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 31.01.2007 - 4 Ca 1794/06 - teilweise abzuändern und die Klage abzuweisen, soweit festgestellt worden ist, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis weder durch die Kündigung des Beklagten per SMS vom 21.06.2006 noch durch die Kündigung vom 06.07.2006 mit sofortiger Wirkung aufgelöst worden ist, sondern bis zum 15.08.2006 fortbestanden hat, und soweit der Beklagte verurteilt worden ist, an den Kläger 1.010,00 EUR brutto zuzüglich 120, 00 EUR Verpflegungszuschuss für den Monat Juni 2006 und 1.010,00 EUR brutto für den Monat Juli 2006 zu zahlen.
Auf das Ergebnis der Beweisaufnahme, sowie es in der Sitzungsniederschrift des Arbeitsgerichts vom 25.04.2007 - 4 Ca 1794/06 - (Bl. 183 ff.d.A.) niedergelegt ist, wird ebenso Bezug genommen wie auf den weiteren Inhalt der von den Parteien gewechselten Schriftsätze.