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ArbG Koblenz, 08.02.2012 - 4 Ca 2401/11 |
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Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 08.02.2012 - 4 Ca 2401/11
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.07.2012 - 3 Sa 148/12
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.07.2012 - 3 Sa 148/12
Tarifliche Unkündbarkeit - fristlose Kündigung wegen unentschuldigten Fehlens
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 08.02.2012 - 4 Ca 2401/11 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Mit Urteil vom 8. Februar 2012 - 4 Ca 2401/11 - hat das Arbeitsgericht Koblenz der Klage stattgegeben und zur Begründung ausgeführt, dass die Kündigung mangels ordnungsgemäßer Beteiligung des Personalrats unwirksam sei.
Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 8. Februar 2012 - 4 Ca 2401/11 - abzuändern und die Klage abzuweisen.