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ArbG Nürnberg, 15.11.2017 - 4 Ca 4318/17 |
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Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg, 15.11.2017 - 4 Ca 4318/17
- LAG Nürnberg, 14.03.2018 - 6 Ta 22/18
- BAG, 04.09.2018 - 9 AZB 10/18
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 04.09.2018 - 9 AZB 10/18
Rechtsweg - Zusammenhangsklage - Amtshaftung - Folgenbeseitigungs- und …
Auf die Rechtsbeschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 14. März 2018 - 6 Ta 22/18 - unter Zurückweisung der Rechtsbeschwerde im Übrigen aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht den Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 15. November 2017 - 4 Ca 4318/17 - teilweise abgeändert hat, und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:.Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 15. November 2017 - 4 Ca 4318/17 - wird zurückgewiesen.
- LAG Nürnberg, 14.03.2018 - 6 Ta 22/18
Auskunftsanspruch nach § 34 BDSG - Rechtsweg
Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 15.11.2017, Az.: 4 Ca 4318/17, wie folgt teilweise abgeändert:.