Rechtsprechung
ArbG Kempten, 30.06.1999 - 04 Ca 477/99 L |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer außerordentlichen Änderungskündigung zum Zweck der Gehaltsreduzierung; Soziale Rechtsfertigung; Dringende betriebliche Erfordernisse ; Bemessung der sozialen Auslauffrist
- RA Kotz
Änderungskündigung zum Zwecke der Gehaltsanpassung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88
Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§ …
Auszug aus ArbG Kempten, 30.06.1999 - 4 Ca 477/99
Bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung ist das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gem. § 2 KSchG das Änderungsangebot bedingen und ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (…BAG a.a.O.; BAG AP Nr. 1 zu § 75 PVG sowie Urteil vom 25.10.1984 - 2 AZR 255/83; BAG AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl;… Hueck KSchG, 10. Auflage, § 2 Rd.Nr. 23; Herrschel/Löwisch, KSchG, 6. Auflage § 2 Rd.Nr. 32, 33 sowie Löwisch, Anm. zu BAG AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).Demnach ist zu prüfen, ob die schlechte Geschäftslage einer Weiterbeschäftigung des Arbeintehmers zu unveränderten Bedingungen entgegensteht.
Rechtsprechung
AG Kempten, 30.06.1999 - 04 Ca 477/99 L |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Änderungskündigung zum Zwecke der Gehaltsanpassung
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Kann das Gehalt des Chefarztes durch eine Änderungskündigung gekürzt werden?
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88
Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§ …
Auszug aus AG Kempten, 30.06.1999 - 4 Ca 477/99
Bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung ist das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gem. § 2 KSchG das Änderungsangebot bedingen und ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (…BAG a.a.O.; BAG AP Nr. 1 zu § 75 PVG sowie Urteil vom 25.10.1984 - 2 AZR 255/83; BAG AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl;… Hueck KSchG, 10. Auflage, § 2 Rd.Nr. 23; Herrschel/Löwisch, KSchG, 6. Auflage § 2 Rd.Nr. 32, 33 sowie Löwisch, Anm. zu BAG AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).Demnach ist zu prüfen, ob die schlechte Geschäftslage einer Weiterbeschäftigung des Arbeintehmers zu unveränderten Bedingungen entgegensteht.