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   VG Weimar, 23.06.2003 - 4 E 584/03.We   

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VG Weimar, 23.06.2003 - 4 E 584/03.We (https://dejure.org/2003,17447)
VG Weimar, Entscheidung vom 23.06.2003 - 4 E 584/03.We (https://dejure.org/2003,17447)
VG Weimar, Entscheidung vom 23. Juni 2003 - 4 E 584/03.We (https://dejure.org/2003,17447)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    GG Art 97 I; GVG § 21e; analog §§ 42 II; VwGO § 123 I
    Recht der Richter; Recht der Richter; Gerichtspräsidium; Beteiligungsfähigkeit; Antragsbefugnis; richterliche Unabhängigkeit; Richteröffentlichkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren des Präsidiums des Thüringer Landessozialgerichtes zur fakultativen Richteröffentlichkeit; Beteiligungsfähigkeit eines Präsidiums eines Gerichtes im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Antragsbefugnis bezüglich Öffentlichkeit einer Gerichtspräsidiumssitzung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Weimar, 23.06.2003 - 4 E 206/03

    Recht der Richter; Recht der Richter; Antragsbefugnis; Dienstaufsicht;

    Auszug aus VG Weimar, 23.06.2003 - 4 E 584/03
    Am 05.02.2003 hat der Antragsteller u.a. wegen des Beschlusses zur Richteröffentlichkeit zum Aktenzeichen 4 E 206/03.We gegen den Freistaat Thüringen, vertreten durch den Justizminister, um Eilrechtsschutz nachgesucht und parallel dazu zum Aktenzeichen 4 K 207/03.We Klage erhoben.

    Mit gerichtlicher Verfügung vom 03.03.2003 im Verfahren 4 E 206/03.We war darauf hingewiesen worden, dass nach Zwischenberatung in der Kammer die Beiladung des Präsidiums des LSG (die später mit Beschluss vom 26.03.2003 erfolgte) beabsichtigt sei, da das Gericht davon ausgehe, dass das Präsidium eines Gerichts im verwaltungsgerichtlichen Verfahren insoweit beteiligtenfähig sein kann, als ihm das Gerichtsverfassungsgesetz eigene Rechte und Pflichten zuweist.

    Tage eingegangen, den vorliegende Antrag gestellt, indem er erklärte, dass der Antrag zu I. des Verfahrens 4 E 206/03.We (auch) gegen das Präsidium des LSG gerichtet wird.

    § 21e Abs. 8 GVG meine eine Ermessensentscheidung im jeweiligen Einzelfall (s. i.E. die Ausführungen im Schriftsatz - SS - v. 05.02.2003 im Verfahren 4 E 206/03.We, der im vorliegenden Verfahren in Bezug genommen wird, S. 7 - 11).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Schriftsätze des Antragstellers vom 18.03.2003 (nebst Anlagen und Bezugnahme auf das bisherige Vorbringen im SS vom 05.02.2003 zum Verfahren 4 E 206/03.We) und vom 13.06.2003 - der allerdings unter Bezeichnung des Freistaats Thüringen als Antragsgegner eingereicht ist - sowie des Antragsgegners vom 08.04/25.02.2003 und die im Verfahren 4 E 206/03.We vorgelegten Unterlagen des Präsidiums des LSG (betreffend die Geschäftsverteilung der Jahre 2001 - 2003) Bezug genommen.

  • BVerwG, 28.11.1975 - VII C 47.73

    Geschäftsverteilungsplan - Präsidium eines Gerichts - Dienstgeschäfte -

    Auszug aus VG Weimar, 23.06.2003 - 4 E 584/03
    Zwar ist der Verwaltungsrechtsweg für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art, wie sie im Rahmen der Präsidialverfassung vorkommen können eröffnet, wenn es - wie hier - keine Zuweisung an ein anderes Gericht gibt (vgl. i. E. BVerwGE 50, 11 ff.).

    Über die Richteröffentlichkeit wie auch über das übrige Verfahren im Präsidium entscheidet das Präsidium durch Mehrheitsbeschluss in richterlicher Unabhängigkeit (BGH Dienstgericht des Bundes, U. v. 07.04.1995 - RiZ (R) 7/94 - , NJW 1995, 2494; Kissel, a.a.O., § 21 e Rn 125; generell zur richterlichen Unabhängigkeit von Präsidiumsmitgliedern: BGHZ 46, 147, 149; BVerwGE 50, 11, 13; B. v. 07.08.1986 - 2 B 76.86 -, bei Buchh.

  • BVerwG, 07.08.1986 - 2 B 76.86

    Geschäftsverteilung - Zustimmung des Richterrats

    Auszug aus VG Weimar, 23.06.2003 - 4 E 584/03
    Über die Richteröffentlichkeit wie auch über das übrige Verfahren im Präsidium entscheidet das Präsidium durch Mehrheitsbeschluss in richterlicher Unabhängigkeit (BGH Dienstgericht des Bundes, U. v. 07.04.1995 - RiZ (R) 7/94 - , NJW 1995, 2494; Kissel, a.a.O., § 21 e Rn 125; generell zur richterlichen Unabhängigkeit von Präsidiumsmitgliedern: BGHZ 46, 147, 149; BVerwGE 50, 11, 13; B. v. 07.08.1986 - 2 B 76.86 -, bei Buchh.
  • BVerfG, 29.02.1996 - 2 BvR 136/96

    Vorläufige Dienstenthebung eines Richters durch die Dienstgerichte

    Auszug aus VG Weimar, 23.06.2003 - 4 E 584/03
    Das sind solche, die sich nicht auf durch Gesetz oder durch Geschäftsverteilungsplan vermittelte richterliche Gewalt stützen können (worunter auch Richter fallen können, wenn z.B. ein Vorsitzender oder Präsident in Entscheidungen eines [anderen] Einzelrichters "korrigierend´ eingreift; vgl. so den Fall zur Entscheidung BVerfG, DVBl. 1996, 1123 ff.).
  • VG Potsdam, 13.02.2000 - 4 L 4/00

    Rechtmäßigkeit der Aufstellung eines gerichtlichen Geschäftsverteilungsplans ;

    Auszug aus VG Weimar, 23.06.2003 - 4 E 584/03
    Der Antragsgegner ist vorliegend auch gemäß § 61 Nr. 2 VwGO beteiligungsfähig, weil das Präsidium durch § 21e GVG mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestattet ist (vgl. so schon BVerwGE 44, 172 [174] ), um die es speziell im Hinblick auf § 21e Abs. 8 GVG sowie das dem Präsidium im Rahmen des § 21e GVG im Übrigen eingeräumte Ermessen zur Verfahrensgestaltung auch vorliegend geht (zur Beteiligungsfähigkeit von Gerichtspräsidien vgl. ausführlich: HessVGH, B. v. 14.12.1977 - VIII TG 4/77 -, in juris und VG Potsdam, B. v. 13.02.2000 - 4 L 4/00 -, in juris jew. mit zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen, - auch zur nicht überzeugenden a.A. des VG München in DÖD 1987, 83 und des VGH Mannheim in DRiZ 1973, 320).
  • BGH, 07.06.1966 - RiZ(R) 1/66

    Geschäftsverteilung durch das Präsidium eines Gerichts und Dienstaufsicht

    Auszug aus VG Weimar, 23.06.2003 - 4 E 584/03
    Über die Richteröffentlichkeit wie auch über das übrige Verfahren im Präsidium entscheidet das Präsidium durch Mehrheitsbeschluss in richterlicher Unabhängigkeit (BGH Dienstgericht des Bundes, U. v. 07.04.1995 - RiZ (R) 7/94 - , NJW 1995, 2494; Kissel, a.a.O., § 21 e Rn 125; generell zur richterlichen Unabhängigkeit von Präsidiumsmitgliedern: BGHZ 46, 147, 149; BVerwGE 50, 11, 13; B. v. 07.08.1986 - 2 B 76.86 -, bei Buchh.
  • BVerwG, 25.04.1991 - 7 C 11.90

    Recht der Namensänderung - Wichtiger Grund - Beschlüsse im Umlaufverfahren -

    Auszug aus VG Weimar, 23.06.2003 - 4 E 584/03
    300 § 21 e GVG und zur grundsätzlich bestehenden Verfahrensautonomie der Gerichtspräsidien: BVerwG, B. vom 5. April 1983 - BVerwG 9 CB 12.80 - Buchholz 300 § 21 e GVG Nr. 9 sowie BVerwGE 88, 159 ff.).
  • BGH, 07.04.1995 - RiZ(R) 7/94

    Anfechtung der Entscheidung des Präsidiums über die Zulassung der Richterschaft

    Auszug aus VG Weimar, 23.06.2003 - 4 E 584/03
    Über die Richteröffentlichkeit wie auch über das übrige Verfahren im Präsidium entscheidet das Präsidium durch Mehrheitsbeschluss in richterlicher Unabhängigkeit (BGH Dienstgericht des Bundes, U. v. 07.04.1995 - RiZ (R) 7/94 - , NJW 1995, 2494; Kissel, a.a.O., § 21 e Rn 125; generell zur richterlichen Unabhängigkeit von Präsidiumsmitgliedern: BGHZ 46, 147, 149; BVerwGE 50, 11, 13; B. v. 07.08.1986 - 2 B 76.86 -, bei Buchh.
  • BVerwG, 12.11.1973 - VII A 7.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Weimar, 23.06.2003 - 4 E 584/03
    Der Antragsgegner ist vorliegend auch gemäß § 61 Nr. 2 VwGO beteiligungsfähig, weil das Präsidium durch § 21e GVG mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestattet ist (vgl. so schon BVerwGE 44, 172 [174] ), um die es speziell im Hinblick auf § 21e Abs. 8 GVG sowie das dem Präsidium im Rahmen des § 21e GVG im Übrigen eingeräumte Ermessen zur Verfahrensgestaltung auch vorliegend geht (zur Beteiligungsfähigkeit von Gerichtspräsidien vgl. ausführlich: HessVGH, B. v. 14.12.1977 - VIII TG 4/77 -, in juris und VG Potsdam, B. v. 13.02.2000 - 4 L 4/00 -, in juris jew. mit zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen, - auch zur nicht überzeugenden a.A. des VG München in DÖD 1987, 83 und des VGH Mannheim in DRiZ 1973, 320).
  • BVerwG, 05.04.1983 - 9 CB 12.80

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer asylrechtlich erheblichen politischen

    Auszug aus VG Weimar, 23.06.2003 - 4 E 584/03
    300 § 21 e GVG und zur grundsätzlich bestehenden Verfahrensautonomie der Gerichtspräsidien: BVerwG, B. vom 5. April 1983 - BVerwG 9 CB 12.80 - Buchholz 300 § 21 e GVG Nr. 9 sowie BVerwGE 88, 159 ff.).
  • VGH Hessen, 14.12.1977 - VIII TG 4/77
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1973 - I 1344/72
  • OVG Thüringen, 30.11.2004 - 2 EO 709/03

    Recht der Richter; Richteröffentlichkeit bei Präsidiumssitzungen; Präsidium;

    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Weimar vom 23. Juni 2003 - 4 E 584/03.We - wird zurückgewiesen.

    Das Verwaltungsgericht hat daraufhin das vorliegende Antragsverfahren gegen das Präsidium vom Verfahren 4 E 206/03.We abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 4 E 584/03 weiter geführt.

    Mit Beschluss vom 23. Juni 2003 - 4 E 584/03.We - hat das Verwaltungsgericht Weimar den Antrag abgelehnt.

    dem Antragsgegner unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Weimar vom 23. Juni 2003 - 4 E 584/03.We - im Wege der einstweiligen Anordnung bis zur Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache aufzuerlegen, vor jeder Präsidiumssitzung in nichtöffentlicher Runde zu entscheiden, ob die Sitzung öffentlich durchgeführt werden soll oder nicht.

  • VG Weimar, 23.06.2003 - 4 E 206/03
    Dieses Verfahren wird zum Aktenzeichen 4 E 584/03.We geführt; der Antrag ist mit Beschluss vom heutigen Tage wegen fehlender Antragsbefugnis des Antragstellers abgelehnt worden.
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