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   OVG Thüringen, 17.03.2009 - 4 EO 269/07   

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OVG Thüringen, 17.03.2009 - 4 EO 269/07 (https://dejure.org/2009,16509)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 17.03.2009 - 4 EO 269/07 (https://dejure.org/2009,16509)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 17. März 2009 - 4 EO 269/07 (https://dejure.org/2009,16509)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürKAG § 7 Abs 1 S 1
    Ausbaubeiträge; Beitragspflicht eines Hinterliegergrundstücks; Beitrag; Ausbaubeitrag; Hinterlieger; Hinterliegergrundstück; gefangenes Grundstück; Eigentümeridentität

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit PDF

    Beitragspflicht eines Hinterliegergrundstück

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beitragspflicht eines im Eigentum derselben Person wie ein Anliegergrundstück stehenden Hinterliegergrundstücks; Erfordernis einer vorhandenen Zufahrt über das Anliegergrundstück zum Hinterliegergrundstück zur Inanspruchnahme der ausgebauten Straße bei ...

  • Judicialis

    ThürKAG § 7 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ThürKAG § 7 Abs. 1 S. 1
    Ausbaubeiträge - Beitragspflicht eines Hinterliegergrundstücks: Beitrag; Ausbaubeitrag; Hinterlieger; Hinterliegergrundstück; gefangenes Grundstück; Eigentümeridentität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Thüringen, 15.01.2007 - 4 ZKO 1215/05
    Auszug aus OVG Thüringen, 17.03.2009 - 4 EO 269/07
    Im Beschluss vom 15.01.2007 (Az. 4 ZKO 1215/05, Abdruck S. 5 - 7, m. w. Nw.), der den Beteiligten bekannt ist, hat er ausgeführt, durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Ortsstraße hätten diejenigen Grundstücke besondere Vorteile (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 1 und 3 ThürKAG), bei denen im Verhältnis zu anderen Grundstücken davon ausgegangen werden kann, dass sie wegen ihrer räumlich engen Beziehung zur ausgebauten Anlage diese in stärkerem Umfang in Anspruch nehmen, um das Grundstück zu erreichen - also in erster Linie die unmittelbar anliegenden Grundstücke.

    Soweit vertreten wird, die Erreichbarkeit über das Anliegergrundstück könne in eng begrenzten Ausnahmefällen entfallen, wenn es wegen einer Überbauung des Anliegergrundstücks ausgeschlossen ist, sich vom Hinterliegergrundstück aus einen Zugang zu verschaffen (vgl. dazu Beschluss vom 15.01.2007, a. a. O., S. 6, m. Nw.), ist ein solcher Ausnahmefall bei dem Hinterliegergrundstück des Antragstellers nach den vorliegenden Unterlagen nicht erkennbar.

    Wie der Senat bereits im Beschluss vom 15.01.2007 (a. a. O.) ausgeführt hat, teilt er nicht die Auffassung, dass die Inanspruchnahmemöglichkeit über das Vorderliegergrundstück trotz Eigentümeridentität im Falle einer bereits anderweitigen vollen Erschließung des Hinterliegergrundstücks nur dann beitragsrelevant sein soll, wenn tatsächlich eine Zweiterschließung durch die Herstellung einer Zufahrt über das Vorderliegergrundstück erfolgt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2005 - 15 A 240/04

    Vorliegen einer atypische Erschließungssituation

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.03.2009 - 4 EO 269/07
    (so u. a. OVG NW, Beschluss vom 14.10.2005, 15 A 240/04, KStZ 2006, S. 16 [17]; Urteil vom 25.01.2005, 15 A 548/03, NVwZ-RR 2006, S. 63).
  • OVG Thüringen, 10.02.2003 - 4 ZEO 1139/98

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeitrag, Möglichkeit der Inanspruchnahme bei bepflanztem

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.03.2009 - 4 EO 269/07
    Denn für die Annahme einer vorteilsrelevanten Inanspruchnahmemöglichkeit reicht es im Straßenausbaubeitragsrecht grundsätzlich aus, wenn an das Grundstück herangefahren werden kann, d. h. wenn auf der Fahrbahn der Straße bis zur Höhe des Grundstücks gefahren und es von da aus betreten werden kann (vgl. Beschlüsse des Senats vom 10.02.2003, 4 ZEO 1139/98; und vom 10.11.2003, 4 ZEO 817/00).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2005 - 15 A 548/03

    Beitragspflicht eines Hinterliegergrundstücks

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.03.2009 - 4 EO 269/07
    (so u. a. OVG NW, Beschluss vom 14.10.2005, 15 A 240/04, KStZ 2006, S. 16 [17]; Urteil vom 25.01.2005, 15 A 548/03, NVwZ-RR 2006, S. 63).
  • OVG Thüringen, 24.06.2013 - 4 EO 233/10

    Zur Erhebung eines Straßenausbaubeitrags für ein als Seniorenwohnheim und als

    Bei einem Wohngrundstück setzt die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit voraus, dass auf der Fahrbahn der ausgebauten Straße bis in Höhe des Grundstücks herangefahren und es von dort betreten werden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. März 2009 - 4 EO 269/07 - juris Rn. 6, vom 10. Februar 2003 - 4 ZEO 1139/98 - juris Rn. 6 und vom 10. März 2003 - 4 ZEO 817/00 - sowie Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: März 2013, Rn. 396a m. w. N.).

    Aufgrund der von der Baunutzungsverordnung vorgegebenen Nutzungsmöglichkeiten ist dort für die Annahme einer vorteilsrelevanten Inanspruchnahmemöglichkeit erforderlich, dass mit (Nutz-)Fahrzeugen auf das Grundstück heraufgefahren werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 17. März 2009 - 4 EO 269/07 - juris Rn. 7; OVG Lüneburg, Urteile vom 11. Juni 2010 - 9 LB 182/08 - juris Rn. 22 und vom 24. September 1986 - 9 A 153/83 - KStZ 1987, 115 f.; zum Erschließungsbeitragsrecht vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1994 - 8 C 24/92 - juris Rn. 14; VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 4. Dezember 1989 - 2 S 1119/89 - juris Rn. 29).

  • OVG Thüringen, 17.11.2015 - 4 KO 162/11

    Erhebung eines Straßenausbaubeitrags; Bekanntmachung der Beitragssatzung;

    Bei einem Wohngrundstück setzt die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit voraus, dass auf der Fahrbahn der ausgebauten Straße bis in Höhe des Grundstücks herangefahren und es von dort betreten werden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. März 2009 - 4 EO 269/07 - juris Rn. 6, vom 10. Februar 2003 - 4 ZEO 1139/98 - juris Rn. 6 und vom 10. März 2003 - 4 ZEO 817/00 - sowie Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: März 2013, Rn. 396a m. w. N.).

    Aufgrund der von der Baunutzungsverordnung vorgegebenen Nutzungsmöglichkeiten ist dort für die Annahme einer vorteilsrelevanten Inanspruchnahmemöglichkeit erforderlich, dass mit (Nutz-)Fahrzeugen auf das Grundstück heraufgefahren werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 17. März 2009 - 4 EO 269/07 - juris Rn. 7; OVG Lüneburg, Urteile vom 11. Juni 2010 - 9 LB 182/08 - juris Rn. 22 und vom 24. September 1986 - 9 A 153/83 - KStZ 1987, 115 f.; zum Erschließungsbeitragsrecht vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1994 - 8 C 24/92 - juris Rn. 14; VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 4. Dezember 1989 - 2 S 1119/89 - juris Rn. 29).".

  • OVG Thüringen, 30.10.2013 - 4 KO 1307/10

    Bestimmung der Anlage zur Beitragserhebung bei einem Verlauf durch eine

    Bei einem Wohngrundstück setzt die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit voraus, dass auf der Fahrbahn der ausgebauten Straße bis in Höhe des Grundstücks herangefahren und es von dort betreten werden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. März 2009 - 4 EO 269/07 - juris Rn. 6, vom 10. Februar 2003 - 4 ZEO 1139/98 - juris Rn. 6 und vom 10. März 2003 - 4 ZEO 817/00 - sowie Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: März 2013, Rn. 396a m. w. N.).

    Aufgrund der von der Baunutzungsverordnung vorgegebenen Nutzungsmöglichkeiten ist dort für die Annahme einer vorteilsrelevanten Inanspruchnahmemöglichkeit erforderlich, dass mit (Nutz-)Fahrzeugen auf das Grundstück heraufgefahren werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 17. März 2009 - 4 EO 269/07 - juris Rn. 7; OVG Lüneburg, Urteile vom 11. Juni 2010 - 9 LB 182/08 - juris Rn. 22 und vom 24. September 1986 - 9 A 153/83 - KStZ 1987, 115 f.; zum Erschließungsbeitragsrecht vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1994 - 8 C 24/92 - juris Rn. 14; VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 4. Dezember 1989 - 2 S 1119/89 - juris Rn. 29).".

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2014 - 1 L 220/13

    Straßenausbaubeitragserhebung; wirtschaftlicher Vorteil für

    Vielmehr bedarf es als Korrektiv zusätzlich einer wertenden Betrachtung (so auch OVG Bautzen, Urt. v. 31.01.2013 - 5 A 783/10 -, juris und Urt. v. 03.09.2008 - 5 A 348/08 -, SächsVBl 2009, 40; VGH Kassel, Urt. v. 03.09.2008 - 5 A 688/08 -, juris; OVG Magdeburg, Urt. v. 03.04.2007 - 4 L 230/06 -, KStZ 2007, 178; VGH München, Beschl. v. 24.03.2014 - 6 ZB 13.2465 -, juris; in diese Richtung auch VG Schwerin, Urt. v. 04.01.2013 - 4 A 420/09 - a. A. OVG Weimar, Beschl. v. 17.03.2009 - 4 EO 269/07 -, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.04.2007 - 9 LA 92/06 -, NStN 2007, 186 = DVBl. 2007, 851; VG Greifswald, Urt. v. 22.11.2013 - 3 A 217/12 -, juris; vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht auch VGH Kassel, Beschl. v. 14.12.2012 - 5 A 1884/12 - juris, das Revisionsverfahren hierzu ist beim BVerwG - 9 B 9/13 - anhängig).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2014 - 1 L 81/13

    Berücksichtigung eines Hinterliegergrundstücks bei Eigentümeridentität zwischen

    Vielmehr bedarf es als Korrektiv zusätzlich einer wertenden Betrachtung (so auch OVG Bautzen, Urt. v. 31.01.2013 - 5 A 783/10 -, juris und Urt. v. 03.09.2008 - 5 A 348/08 -, SächsVBl 2009, 40; VGH Kassel, Urt. v. 03.09.2008 - 5 A 688/08 -, juris; OVG Magdeburg, Urt. v. 03.04.2007 - 4 L 230/06 -, KStZ 2007, 178; VGH München, Beschl. v. 24.03.2014 - 6 ZB 13.2465 -, juris; in diese Richtung auch VG Schwerin, Urt. v. 04.01.2013 - 4 A 420/09 - a. A. OVG Weimar, Beschl. v. 17.03.2009 - 4 EO 269/07 -, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.04.2007 - 9 LA 92/06 -, NStN 2007, 186 = DVBl. 2007, 851; VG Greifswald, Urt. v. 22.11.2013 - 3 A 217/12 -, juris; vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht auch VGH Kassel, Beschl. v. 14.12.2012 - 5 A 1884/12 - juris, das Revisionsverfahren hierzu ist beim BVerwG - 9 B 9/13 - anhängig).
  • VG Meiningen, 26.03.2014 - 5 K 629/12

    Betriebsfertiger Anschluss eines Hinterliegergrundstücks

    Eine rechtliche Sicherung der Leitung bedarf es insoweit nicht, weil das einheitliche Eigentum eine ausreichende rechtliche Sicherung bietet und es der Eigentümer selbst in der Hand hat, eine dingliche Sicherung über eine Vereinigung nach § 890 BGB herbeizuführen (Dietzel in Driehaus § 8 Rdnr. 544 a.E.; zum Ausbaubeitragsrecht ebenso: ThürOVG, B. v. 17.03.2009 - 4 EO 269/07; vgl. auch OVG Lüneburg, U. v. 26.07.2000 - 9 L 4660 - zit. nach juris Rn. 4).
  • VG Frankfurt/Oder, 21.08.2013 - 3 K 330/10

    Straßenausbaubeitrag bei einem zweiterschlossenen Hinterliegergrundstück

    Die vom Beklagten vertretene Auffassung, bei einer bloßen Eigentümeridentität hinsichtlich des anliegenden und des hinterlegenden Grundstücks vermittele schon die dadurch auf Dauer gesicherte Möglichkeit der Inanspruchnahme den wirtschaftlichen Vorteil, ist vor diesem Hintergrund nicht richtig (so allerdings auch Hessischer VGH, Urteil vom 6. Mai 2009 - 5 A 2017/08 -, http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de Rn. 22 ff., jedoch auf der Grundlage anderen Landesrechts; offen gelassen vom Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 17. März 2009 - 4 EO 269/07 -, zitiert nach http://www.thovg.thueringen.de ).
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