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   ArbG Siegburg, 16.12.2020 - 4 Ga 18/20   

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ArbG Siegburg, 16.12.2020 - 4 Ga 18/20 (https://dejure.org/2020,41633)
ArbG Siegburg, Entscheidung vom 16.12.2020 - 4 Ga 18/20 (https://dejure.org/2020,41633)
ArbG Siegburg, Entscheidung vom 16. Dezember 2020 - 4 Ga 18/20 (https://dejure.org/2020,41633)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Arbeitgeber darf Maskenpflicht anordnen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Anordnung einer betrieblichen Maskenpflicht ist vom Direktionsrecht eines Arbeitgebers umfasst

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Corona: Beschäftigung Arbeitnehmer ohne Mund-Nasen-Bedeckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Keine Beschäftigung ohne Maske

  • nrw.de PDF (Pressemitteilung)

    Keine Beschäftigung ohne Maske

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Arbeitgeber darf Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während der Arbeitszeit anordnen

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Maskenverweigerung am Arbeitsplatz: Pauschales Attest reicht nicht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Beschäftigung ohne Maske - Corona-Virus

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Arbeitgeber darf das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung am Arbeitsplatz anordnen!

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Maskenpflicht am Arbeitsplatz trotz Attest?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber darf Maskenpflicht anordnen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Gilt die Maskenpflicht am Arbeitsplatz auch, wenn man ein Attest vorlegt?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Maskenbefreiung am Arbeitsplatz - Inhalt des ärztlichen Attest´s

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kann eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz verbindlich angeordnet werden?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber kann Maskenpflicht am Arbeitsplatz anordnen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Corona - Die Maskenpflicht für Arbeitnehmer

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Maskenpflicht im Büro - Arbeitsrecht in Corona-Zeiten

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber dürfen das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während der Arbeitszeit anordnen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Rathausmitarbeiter muss Mund-Nasen-Bedeckung tragen

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen fehlender Mund-Nase-Bedeckung während der Arbeitszeit

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Maskenpflicht am Arbeitsplatz trotz Attest

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber darf Maskenpflicht anordnen

Besprechungen u.ä.

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Coronavirus: Maskenpflicht und Befreiungsattest am Arbeitsplatz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2021, 581
  • NZA-RR 2021, 129
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 15.07.1992 - 5 AZR 312/91

    Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

    Auszug aus ArbG Siegburg, 16.12.2020 - 4 Ga 18/20
    Dabei ist die rechtliche Situation nicht vergleichbar mit der Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gegenüber dem Arbeitgeber, der ein hoher Beweiswert zukommt (st. Rspr., vgl. nur BAG 15.07.1992 - 5 AZR 312/91, juris).
  • LAG München, 18.09.2002 - 5 Sa 619/02

    Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung; Wirksamkeit einer Versetzung von einer

    Auszug aus ArbG Siegburg, 16.12.2020 - 4 Ga 18/20
    Dieser Beschäftigungsanspruch muss bei Vorliegen entsprechender Besonderheiten im Einzelfall nur dann zurücktreten, wenn entweder eine vertragliche Freistellungsregelung besteht - wie hier offensichtlich nicht - oder ein Fall objektiver Unmöglichkeit besteht, oder auch dann, wenn dem Beschäftigungsanspruch im konkreten Fall überwiegende, schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen und der Arbeitnehmer demgegenüber kein besonderes, vorrangig berechtigtes Interesse an der tatsächlichen Beschäftigung geltend machen kann (LAG München 18.09.2002 - 5 Sa 619/02, juris).
  • ArbG Augsburg, 07.05.2020 - 3 Ga 9/20

    Kein Anspruch auf Erbringung der Tätigkeit in Homeoffice oder Einzelbüro

    Auszug aus ArbG Siegburg, 16.12.2020 - 4 Ga 18/20
    Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer Tätigkeiten im Homeoffice zu ermöglichen (ArbG Augsburg, 07.05.2020 - 3 Ga 9/20, NZA-RR 2020 Nr. 417).
  • BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 591/54

    Arbeitsverhältnis: Zuweisung vertraglich nicht vereinbarter Tätigkeit,

    Auszug aus ArbG Siegburg, 16.12.2020 - 4 Ga 18/20
    Der Anspruch beruht unmittelbar auf der sich für den Arbeitgeber aus § 242 BGB unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Werteentscheidung der Art. 1 und 2 GG über den Persönlichkeitsschutz ergebenden arbeitsvertraglichen Pflicht zur Förderung der Beschäftigungsinteressen des Arbeitsnehmers (so bereits BAG 10.11.1955 - 2 AZR 591/54, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2020 - 13 B 1368/20

    Befreiung von der "Maskenpflicht" in der Schule erfordert Vorlage einer

    Auszug aus ArbG Siegburg, 16.12.2020 - 4 Ga 18/20
    In derartigen Konstellationen muss der Arbeitgeber bzw. das Gericht, wie auch in anderen Rechtsgebieten, aufgrund konkreter und nachvollziehbarer Angaben in den ärztlichen Bescheinigungen in die Lage versetzt werden, das Vorliegen der jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen selbständig zu prüfen (vgl. insoweit zur Maskentragepflicht an Schulen: OVG Münster 24.09.2020 - 13 B 1368/20, juris).
  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 23/12

    Stufenzuordnung nach §§ 16, 40 TV-L bei vorangegangener Tätigkeit aufgrund von

    Auszug aus ArbG Siegburg, 16.12.2020 - 4 Ga 18/20
    Der Leistung selbst geht jeweils die "Schaffung eines eigenen Regelwerks durch eigenes gestaltendes Verhalten" ( BAG 21.11.2013 - 6 AZR 23/12 , juris ) voraus, in der das generalisierende Prinzip festgelegt wird.
  • LAG Köln, 12.04.2021 - 2 SaGa 1/21

    Kein Beschäftigungsanspruch bei ärztlich attestierter Unfähigkeit, eine Maske zu

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 16.12.2020 - 4 Ga 18/20 - wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.

    Er beantragt, 1. das Urteil des Arbeitsgericht Siegburg vom 16.12.2020 - Az. 4 Ga 18/20 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, im Wege der einstweiligen Verfügung den Kläger bis zum rechtskräftigen und bestandskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens als Mitarbeiter der Verwaltung zu beschäftigen ohne verpflichtet zu sein, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen;.

  • ArbG Düsseldorf, 18.02.2022 - 11 Ca 5388/21

    Arbeitsvertragskündigung - Vorlage eines gefälschten Impfausweises

    Insoweit müssen Arbeitgeber nach § 28b Abs. 3 S. 1 IfSG die Einhaltung der Nachweispflichten jedes Beschäftigten täglich überwachen und das Ergebnis regelmäßig dokumentieren (ArbG Siegburg, Urt. v. 16.12.2020 - 4 Ga 18/20, NZA-RR 2021, 129, 130 (Rn. 18); ArbG Hamburg, Urt. v. 24.11.2021 - 27 Ca 208/21, NZA-RR 2022, 19, 22 (Rn. 63); ErfK/ Preis , § 106 GewO Rn. 33a, 22. Aufl. 2022; zu den Haftungsrisiken siehe Müller-Bonanni/Bertke , NJW 2020, 1617, 1618; Seiwerth/Witschen , NZA 2020, 825 ff.).
  • ArbG Siegburg, 18.08.2021 - 4 Ca 2301/20

    Hauptsacheverfahren bestätigt: Kein Beschäftigungsanspruch bei ärztlich

    Der Kläger hat sein Begehren bereits in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (4 Ga 18/20; 2 SaGa 1/21) geltend gemacht.
  • AG Bremen, 26.03.2021 - 9 C 493/20

    Trotz Attests: Maskenverweigerer muss draußen bleiben!

    Die Anordnung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beruht auf erkennbar vernünftigen Gründen des Gemeinwohls und ist auch geeignet, in geschlossenen Räumen mögliche Infektionen zu verhindern oder zumindest die Wahrscheinlichkeit hierfür zu senken; mildere Mittel sind nicht ersichtlich (explizit: BVerfG, MDR 2020, 1523 für Maskentragungspflicht im Gerichtsaal; vgl. auch: ArbG Sieburg, Urt. v. 16.12.2020, 4 Ga 18/20, für Maskentragungspflicht am Arbeitsplatz).
  • LG Chemnitz, 12.04.2021 - 4 Qs 108/21

    Corona, Masketragen, Hauptverhandlung, Verteidiger, Attest

    Auch unter arbeitsrechtlichen Aspekten gilt - mit in der Sache gleicher Begründung - dass derjenige, der sich auf die Befreiung von der Tragepflicht berufen möchte, hierzu ein ärztliches Attest vorzulegen hat, aus dem sich die Tatsachen ergeben, die eine Befreiung rechtfertigen können (ArbG Siegburg, Urt. v. 16.12.2020 - 4 Ga 18/20).

    Allein die Mitteilung "Befreiung von der Maskenpflicht aus medizinischen Gründen" genügt hierfür ersichtlich nicht (OVG Münster Beschl. v. 24.9.2020 - 13 B 1368/20; VGH München, Beschluss vom 26.10.2020 - 20 CE 20.2185; VG Regensburg, Beschluss vom 02.11.2020 - RN 4 S 20.2660; ArbG Siegburg, Urt. v. 16.12.2020 - 4 Ga 18/20).

  • ArbG Hamburg, 31.03.2022 - 4 Ca 323/21

    Fristlose Kündigung wegen der Vorlage eines Testzertifikats, das unzutreffend

    Deshalb mussten Arbeitgeber nach § 28b Abs. 3 S. 1 IfSG die Einhaltung der Nachweispflichten jedes Beschäftigten täglich überwachen und das Ergebnis regelmäßig dokumentieren (ArbG Düsseldorf 18.02.2022 - 11 Ca 5388/21 - Rn. 28; ArbG Siegburg 16.12.2020 - 4 Ga 18/20; zu den Haftungsrisiken siehe Müller-Bonanni/Bertke, NJW 2020, 1617, 1618 f.; Seiwerth/Witschen, NZA 2020, 825 ff.).
  • VG Neustadt, 17.08.2021 - 5 K 125/21

    Landkreis verlangt zu Recht Einhaltung von Corona-Regeln in Arztpraxis

    Unabhängig von § 1 Abs. 3 Satz 1 der 24. CoBeLVO , nach dem in der Praxis der Klägerin eine grundsätzliche Maskenpflicht auch für deren Mitarbeiter besteht (s.o.) und § 2 Abs. 2 der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 25. Juni 2021 - Corona-ArbSchV -, der die Bereitstellung von medizinischer Gesichtsmasken durch den Arbeitgeber vorsieht, ist die Anordnung zum Tragen der Maske grundsätzlich vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gegenüber den Mitarbeitern umfasst (vgl. § 106 Abs. 1 Gewerbeordnung - GewO - s. auch ArbG Siegburg, Urteil vom 16. Dezember 2020 - 4 Ga 18/20 -, juris Rn. 26 und Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 12. April 2021 - 2 SaGa 1/21 -, juris Rn. 28).

    Der Arbeitgeber kann und muss die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Betrieb daher mittels seines Direktionsrechts umsetzen (ArbG Siegburg, Urteil vom 16. Dezember 2020 - 4 Ga 18/20 -, juris Rn. 28).

  • ArbG Berlin, 26.04.2022 - 58 Ca 12302/21

    Kündigungsgrund gefälschter Genesenennachweis

    Insoweit mussten Arbeitgeber nach § 28b Absatz 3 Satz 1 IfSG a.F. die Einhaltung der Nachweispflichten jedes Beschäftigten täglich überwachen und das Ergebnis regelmäßig dokumentieren (ArbG Düsseldorf, 18.02.2022 - 11 Ca 5388/21, BeckRS 2022, 5208; ArbG Siegburg, 16.12.2020 - 4 Ga 18/20, NZA-RR 2021, 129 Rn. 18; ArbG Hamburg, 24.11.2021 - 27 Ca 208/21, NZA-RR 2022, 19 Rn. 63; ErfK/Preis, 22. Auflage, § 106 GewO Rn. 33a; zu den Haftungsrisiken siehe Müller-Bonanni/Bertke, NJW 2020, 1617, 1618; Seiwerth/Witschen, NZA 2020, 825 fortfolgende).
  • VG Neustadt, 01.02.2021 - 5 L 49/21

    Trotz ärztlichem Attest - Kein Entsorgen von Abfällen im

    Der Antragsgegner darf den Betrieb ohne geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Ansteckung der dort Beschäftigten (vgl. ArbG Siegburg, Urteil vom 16. Dezember 2020 - 4 Ga 18/20 -, BeckRS 2020, 36972) und ebenso der übrigen Nutzer nicht führen.
  • ArbG Villingen-Schwenningen, 17.02.2021 - 4 Ca 425/20

    Maskenpflicht - Eignung von Gesichtsvisieren - ärztliche Maskenbefreiung -

    Im arbeitsrechtlichen Zusammenhang spiegelt sich die verfassungsrechtliche Wertung bei der Prüfung der "Billigkeit" der Weisung (vgl. ArbG Siegburg vom 16. Dezember 2020 - 4 Ga 18/20).

    Hier liegt es auch anders als bei einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die bezogen konkret auf die - vom Patienten geschilderten - Umstände am Arbeitsplatz eine ärztliche Stellungnahme beinhaltet (vgl. zum Unterschied nur auch etwa ArbG Siegburg vom 16. Dezember 2020 - 4 Ga 18/20, juris Rn. 20; Fuhlrott, NZA-RR 2021, S. 129, 132).

  • ArbG München, 18.04.2023 - 40 BVGa 8/23

    Einstweiliges Verfügungsverfahren - Keine mitbestimmungspflichtige Regelung des

  • ArbG Bielefeld, 06.10.2022 - 1 Ca 948/22

    Ärztin in Weiterbildung, gefälschter Covid-19- Impfnachweis

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