Rechtsprechung
ArbG Düsseldorf, 11.11.2015 - 4 Ga 82/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Streik, Kampfziel, Streikforderungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Bestimmtheit von Streikforderungen (hier: Flugbegleiterpersonal); Unterlassungsanspruch wegen Arbeitskampfmaßnahmen i.R.e. Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
Kurzfassungen/Presse
- spiegel.de (Pressebericht, 11.11.2015)
Lufthansa - Flugbegleiter dürfen auch in Düsseldorf streiken
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 11.11.2015 - 4 Ga 82/15
- LAG Düsseldorf, 12.11.2015 - 13 SaGa 16/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 10.12.2002 - 1 AZR 96/02
Streik um Firmentarifvertrag
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 11.11.2015 - 4 Ga 82/15
Die Friedenspflicht muss nicht gesondert vereinbart werden; sie ist dem Tarifvertrag als einer Friedensordnung immanent (vgl. BAG 10.12.2002 - 1 AZR 96/02, juris).Er schützt die Mitglieder der Tarifvertragsparteien davor, hinsichtlich der tariflich geregelten Materie mit Arbeitskampfmaßnahmen überzogen zu werden (vgl. BAG 10.12.2002 - 1 AZR 96/02, juris).
Die Friedenspflicht endet mit Ablauf der betreffenden tariflichen Regelungen, soweit sie für diesen Fall nicht durch zusätzliche Abreden der Tarifvertragsparteien verlängert wird; die Reichweite der Friedenspflicht ist in sachlicher Hinsicht durch Auslegung des Tarifvertrags zu bestimmen (BAG 10.12.2002 - 1 AZR 96/02, juris).
- BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 552/04
Einwirkungspflicht von Arbeitgeber-Spitzenorganisationen auf ihre regionalen …
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 11.11.2015 - 4 Ga 82/15
Haben die Tarifvertragsparteien lediglich eine Rahmenregelung getroffen, die gerade keine abschließende Ausgestaltung der zugrunde liegenden Materie sein soll, bleiben Kampfnahmen weiterhin zulässig (BAG 25.01.2006 - 4 AZR 552/04, juris). - LAG Sachsen-Anhalt, 12.03.1997 - 3 Sa 285/96
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 11.11.2015 - 4 Ga 82/15
Die Notwendigkeit einer Formulierung hinreichend konkreter Streikforderungen folgt im Übrigen auch daraus, dass die in dem Streikbeschluss enthaltene Streikforderung wesentliche Grundlage und maßgeblicher Ausgangspunkt einer jeden Rechtmäßigkeitsüberprüfung von Kampfmaßnahmen bildet (vgl. nur LAG Sachsen-Anhalt 12.03.1997 - 3 Sa 285/96, NZA-RR 1998, S. 270 ff.;… Otto, 2006, Arbeitskampfrecht, § 5 Rn. 2).