Rechtsprechung
   LG München I, 10.02.2020 - 4 HK O 14935/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,1443
LG München I, 10.02.2020 - 4 HK O 14935/16 (https://dejure.org/2020,1443)
LG München I, Entscheidung vom 10.02.2020 - 4 HK O 14935/16 (https://dejure.org/2020,1443)
LG München I, Entscheidung vom 10. Februar 2020 - 4 HK O 14935/16 (https://dejure.org/2020,1443)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,1443) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • JurPC

    Uber Black App

  • rewis.io

    Unterlassen des Anbietens der Dienste für Mietwagenfahrer und Mietwagenunternehmer Wettbewerbswidrigkeit des Angebots der Uber Black App bei Möglichkeit der Auftragsannahme durch den Fahrer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    UBER Apps in München verboten

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verbot von "UBER Black", "UBER X" und "UBER Van" in München wegen Verstoßes gegen Personenbeförderungsgesetz

  • lto.de (Pressebericht, 10.02.2020)

    Uber: Wieder ein Verbot, wieder zu spät?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    UBER Apps in München verboten

  • datev.de (Kurzinformation)

    Landgericht München I verbietet UBER Apps in München

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    UBER-Apps in München verboten

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Uber: Gericht verbietet App erneut

Papierfundstellen

  • MMR 2021, 91
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.12.2018 - I ZR 3/16

    Mietwagen-App "UBER Black" unzulässig

    Auszug aus LG München I, 10.02.2020 - 4 HKO 14935/16
    Insbesondere kann nicht davon ausgegangen werden, dass mit der Bezugnahme auf die entsprechende Smartphone-Applikation und die Beschränkung auf entgeltliche Beförderung die vom Kläger angegriffene Verletzungsform hinreichend bestimmt ist, wie dies der BGH im Urteil vom 13. Dezember 2018 - 1 ZR 3/16 [richtig: I ZR 3/16 - d. Red.] hinsichtlich der Applikation "... Black für Mietwagenfahrer und Mietwagenunternehmer" getan hat.
  • LG Düsseldorf, 30.04.2020 - 38 O 61/19
    Tatsächlich sind - ohne dass es darauf allerdings entscheidend ankäme - zwei solcher Fälle in dem vor dem Landgericht Frankfurt am Main gegen die Beklagte geführten Rechtsstreit 3-06 O 44/19 unstreitig geblieben und weitere Fälle in dem vor dem Landgericht München I gegen die Beklagte geführten Rechtsstreits 4 HK O 14935/16 nachgewiesen worden sind.
  • VGH Bayern, 26.04.2021 - 11 ZB 20.2076

    Abmahnung eines Mietwagenunternehmens

    Für die Frage, ob die Klägerin als Mietwagenunternehmerin gegen ihre Rückkehr- und Aufzeichnungspflichten verstoßen hat, ist nicht maßgebend, ob UBER als Unternehmen im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes einzustufen wäre und daher für seine Anwendungssoftware (App) eine Genehmigung nach § 2 Abs. 1 PBefG benötigt, ob deren Betrieb im Hinblick auf das Wettbewerbsrecht (vgl. BGH, U.v. 13.12.2018 - I ZR 3/16 - GewArch 2019, 157 = juris Rn. 26 ff.), die Niederlassungspflicht (§ 13 Abs. 1 Nr. 4 PBefG) und die Sachbezogenheit der Mietwagengenehmigung (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 PBefG) überhaupt genehmigungsfähig wäre, ob im Hinblick darauf die zur Ausführung an die Klägerin vermittelten Beförderungsverträge rechtmäßig waren oder die Entgegennahme von Beförderungsaufträgen über eine UBER-App im Mietwagenverkehr personenbeförderungsrechtlich generell unzulässig ist (vgl. dazu BGH, U.v. 13.12.2018 a.a.O. Rn. 31 ff.; LG München, U.v. 10.2.2020 - 4 HK O 14935/16, 4 HKO 14935/16 - MMR 2021, 91 = juris Rn. 52 ff.; Müller-Bidinger, jurisPR-WettbR 3/2019, Anm. 3; Kramer, GewArch 2015, 145/148 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht