Rechtsprechung
LG München I, 10.02.2020 - 4 HK O 14935/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
UWG § 3a, § 8; PBefG § 49 Abs. 4 S. 2, 3; ZPO § 92 Abs. 1, § 709 S. 1
Unterlassen des Anbietens der Dienste für Mietwagenfahrer und Mietwagenunternehmer - verkehrslexikon.de
Verbot der Uber-Apps in München
Kurzfassungen/Presse (7)
- bayern.de (Pressemitteilung)
UBER Apps in München verboten
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Verbot von "UBER Black", "UBER X" und "UBER Van" in München wegen Verstoßes gegen Personenbeförderungsgesetz
- lto.de (Pressebericht, 10.02.2020)
Uber: Wieder ein Verbot, wieder zu spät?
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
UBER Apps in München verboten
- datev.de (Kurzinformation)
Landgericht München I verbietet UBER Apps in München
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
UBER-Apps in München verboten
- e-recht24.de (Kurzinformation)
Uber: Gericht verbietet App erneut
Papierfundstellen
- MMR 2021, 91
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.12.2018 - I ZR 3/16
Mietwagen-App "UBER Black" unzulässig
Auszug aus LG München I, 10.02.2020 - 4 HKO 14935/16
Insbesondere kann nicht davon ausgegangen werden, dass mit der Bezugnahme auf die entsprechende Smartphone-Applikation und die Beschränkung auf entgeltliche Beförderung die vom Kläger angegriffene Verletzungsform hinreichend bestimmt ist, wie dies der BGH im Urteil vom 13. Dezember 2018 - 1 ZR 3/16 [richtig: I ZR 3/16 - d. Red.] hinsichtlich der Applikation "... Black für Mietwagenfahrer und Mietwagenunternehmer" getan hat.
- LG Düsseldorf, 30.04.2020 - 38 O 61/19 Tatsächlich sind - ohne dass es darauf allerdings entscheidend ankäme - zwei solcher Fälle in dem vor dem Landgericht Frankfurt am Main gegen die Beklagte geführten Rechtsstreit 3-06 O 44/19 unstreitig geblieben und weitere Fälle in dem vor dem Landgericht München I gegen die Beklagte geführten Rechtsstreits 4 HK O 14935/16 nachgewiesen worden sind.
- VGH Bayern, 26.04.2021 - 11 ZB 20.2076
Abmahnung eines Mietwagenunternehmens
Für die Frage, ob die Klägerin als Mietwagenunternehmerin gegen ihre Rückkehr- und Aufzeichnungspflichten verstoßen hat, ist nicht maßgebend, ob UBER als Unternehmen im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes einzustufen wäre und daher für seine Anwendungssoftware (App) eine Genehmigung nach § 2 Abs. 1 PBefG benötigt, ob deren Betrieb im Hinblick auf das Wettbewerbsrecht (…vgl. BGH, U.v. 13.12.2018 - I ZR 3/16 - GewArch 2019, 157 = juris Rn. 26 ff.), die Niederlassungspflicht (§ 13 Abs. 1 Nr. 4 PBefG) und die Sachbezogenheit der Mietwagengenehmigung (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 PBefG) überhaupt genehmigungsfähig wäre, ob im Hinblick darauf die zur Ausführung an die Klägerin vermittelten Beförderungsverträge rechtmäßig waren oder die Entgegennahme von Beförderungsaufträgen über eine UBER-App im Mietwagenverkehr personenbeförderungsrechtlich generell unzulässig ist (…vgl. dazu BGH, U.v. 13.12.2018 a.a.O. Rn. 31 ff.; LG München, U.v. 10.2.2020 - 4 HK O 14935/16, 4 HKO 14935/16 - MMR 2021, 91 = juris Rn. 52 ff.; Müller-Bidinger, jurisPR-WettbR 3/2019, Anm. 3; Kramer, GewArch 2015, 145/148 f.).