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   FG Rheinland-Pfalz, 14.03.2019 - 4 K 1005/18   

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https://dejure.org/2019,13867
FG Rheinland-Pfalz, 14.03.2019 - 4 K 1005/18 (https://dejure.org/2019,13867)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.03.2019 - 4 K 1005/18 (https://dejure.org/2019,13867)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. März 2019 - 4 K 1005/18 (https://dejure.org/2019,13867)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 55 Abs 1 Nr 1 InsO, § 80 Abs 1 InsO, § 35 Abs 1 InsO, § 2 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 2009, EStG VZ 2017
    Einkommensteuerschuld als Masseverbindlichkeit - Betriebsveräußerung durch Zwangsversteigerung eines Betriebsgrundstücks

  • Wolters Kluwer

    Betriebsvermögen; Insolvenzverfahren; sonstige Masseverbindlichkeit; Veräußerungsgewinn; Verwaltungsmaßnahme in sonstiger Weise; Zur ...

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Einkommensteuerschuld auf einen Veräußerungsgewinn als Masseverbindlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 2 Abs. 1 ; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1
    Betriebsvermögen; Insolvenzverfahren; sonstige Masseverbindlichkeit; Veräußerungsgewinn; Verwaltungsmaßnahme in sonstiger Weise; Zur Einkommensteuerschuld als Masseverbindlichkeit i. S. des § 55 Abs. 1 InsO

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Einkommensteuerschuld auf einen Veräußerungsgewinn als Masseverbindlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Insolvenzrechtliche Auswirkungen einer steuerpflichtigen Versteigerung des Betriebsgrundstücks

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Zur Qualifikation der Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit i. S. des § 55 Abs. 1 InsO

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 1777
  • NZI 2019, 604
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 16.05.2013 - IV R 23/11

    Einkommensteuer als sonstige Masseverbindlichkeit bei Veräußerung von mit

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.03.2019 - 4 K 1005/18
    Hieran knüpfe auch die Entscheidung des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 16. Mai 2013 IV R 23/11 (BStBl II 2013, 759) an.

    Die Anfrage beim Beklagten sei allein im Hinblick auf die Frage, ob eine freihändige Veräußerung im Zusammenwirken mit der absonderungsberechtigten Gläubigerin in Frage komme, wegen des zitierten Urteils des BFH vom 16. Mai 2013 (IV R 23/11) erfolgt.

    Die Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn sei nämlich auch dann in voller Höhe Masseverbindlichkeit, wenn das verwertete Wirtschaftsgut mit Absonderungsrechten belastet gewesen sei und - nach Vorwegbefriedigung der absonderungsberechtigten Gläubiger aus dem Verwertungserlös - der (tatsächlich) zur Masse gelangte Erlös nicht ausreiche, um die aus der Verwertungshandlung resultierende Einkommensteuerforderung zu befriedigen (LS 2 des BFH-Urteils vom 16. Mai 2013 IV R 23/11, a.a.O.).

    Dies insgesamt stellt eine Verwaltungsmaßnahme "in anderer Weise" gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 1 2. Alt InsO dar (vgl. insoweit BFH-Urteil vom 16. Mai 2013 IV R 23/11, BStBl II 2013, 233).

    Der Umstand, dass ein Verwertungserlös - letztlich - nicht in zur Masse gelangt war, steht der Einkommensteuerschuld als Masseverbindlichkeit in voller Höhe ebenfalls nicht entgegen (LS 2 des BFH-Urteils vom 16. Mai 2013 IV R 23/11, a.a.O.).

    Deshalb ist die Forderung gegen die Insolvenzmasse in Höhe von 524, 70 EUR, die durch den Einkommensteuervorauszahlungsbescheid richtigerweise festgesetzt wurde (vgl. BFH-Urteile vom 18. Mai 2010 X R 60/08, BStBl II 2011, 429; vom 16. Mai 2013 IV R 23/11, BStBl II 2013, 759; vom 9. Dezember 2014 X R 12/12, BStBl II 2016, 852; und BFH-Beschluss vom 31. Oktober 2018 III B 77/18, BFH/NV 2019, 123), weder dem Grunde noch der Höhe nach zu beanstanden.

  • BFH, 14.02.1978 - VIII R 28/73

    Konkursverfahren - Zwangsversteigerung - Einkommensteuer - Massekosten -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.03.2019 - 4 K 1005/18
    Der Kläger sieht vorliegend eine Vergleichbarkeit eines vom Finanzgericht Sachsen entschiedenen Sachverhalts (Urteil vom 18. Oktober 2013 - 4 K 579/13, juris, für den Fall der Freigabe eines Grundstücks), der sich auf eine BFH-Entscheidung vom 14. Februar 1978 (VII R 28/73, BStBl II 1978, 356) zur Konkursordnung gestützt habe.

    25 5. Das vom Kläger angeführte Urteil des BFH vom 14. Februar 1978 VIII R 28/73 (BStBl II 1978, 356) erging unter der Geltung der Konkursordnung und bezog sich auf den Sonderfall, dass ein absonderungsberechtigter Gläubiger die vor Eröffnung des Konkursverfahrens eingeleitete Zwangsversteigerung eines Grundstücks des Gemeinschuldners weiter betrieben hatte.

    Insbesondere ist klärungsbedürftig, ob an der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (so BFH-Urteil vom 14. Februar 1978 VIII R 28/73), die noch zu den Regelungen der KO ergangen ist, auch unter Geltung der InsO festgehalten werden kann.

  • FG Sachsen, 18.10.2013 - 4 K 579/13

    Bekanntgabe des das insolvenzfreie Vermögen betreffenden Einkommensteuerbescheids

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.03.2019 - 4 K 1005/18
    Der Kläger sieht vorliegend eine Vergleichbarkeit eines vom Finanzgericht Sachsen entschiedenen Sachverhalts (Urteil vom 18. Oktober 2013 - 4 K 579/13, juris, für den Fall der Freigabe eines Grundstücks), der sich auf eine BFH-Entscheidung vom 14. Februar 1978 (VII R 28/73, BStBl II 1978, 356) zur Konkursordnung gestützt habe.

    Dies war aber vorliegend jedoch gerade nicht der Fall (so der dem Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 18. Oktober 2013, 4 K 579/13 zugrundeliegende Sachverhalt).

  • BVerwG, 16.12.2009 - 8 C 9.09

    Aktie; Börse; Delisting; Einführung; Insolvenzforderung; Insolvenzmasse;

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.03.2019 - 4 K 1005/18
    Vielmehr genüge es, dass die Abgabenforderung selbst einen Bezug zur Insolvenzmasse aufweise und erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet worden sei (BVerwG-Urteil vom 16. Dezember 2009, 8 C 9/09, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 2012, 2152: Börsennotierungsgebühren als Masseverbindlichkeit).
  • BGH, 09.02.2012 - IX ZR 75/11

    Insolvenzrecht: Rechtsfolgen der Freigabe des Schuldnervermögens aus einer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.03.2019 - 4 K 1005/18
    Die Freigabe von Gegenständen bewirkt, dass diese aus der Masse ausscheiden und die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Schuldners wiederauflebt (vgl. BGH-Urteil vom 9.  Februar 2012 IX ZR 75/11, Neue Zeitschrift für Insolvenz- und Sanierungsrecht -NZI- 2012, 409 m. Anmerkung Andres).
  • BVerwG, 23.09.2004 - 7 C 22.03

    Bodenschutzrechtliche Anordnung; Ordnungspflichten; Insolvenz; schädliche

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.03.2019 - 4 K 1005/18
    Dies hat insbesondere bei wertausschöpfend belasteten oder erheblich kontaminierten Grundstücken große praktische Bedeutung." In gleicher Weise sieht dies das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urteil vom 23. September 2004, 7 C 22/03, BVerwGE 122, 75).
  • BGH, 21.04.2005 - IX ZR 281/03

    Rechtsfolgen der Freigabe eines Massegegenstandes durch den Insolvenzverwalter

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.03.2019 - 4 K 1005/18
    Der Bundesgerichtshof (BGH-Urteil vom 21. April 2005 IX ZR 281/03, BGHZ 163, 32) hat hierzu ausgeführt: "Ein rechtlich schutzwürdiges Bedürfnis, dem (Insolvenz-) Verwalter die Möglichkeit der Freigabe einzuräumen, besteht regelmäßig dort, wo zur Masse Gegenstände gehören, die wertlos sind oder Kosten verursachen, welche den zu erwartenden Veräußerungserlös möglicherweise übersteigen.
  • BFH, 18.05.2010 - X R 60/08

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Auflösung einer Rückstellung auf der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.03.2019 - 4 K 1005/18
    Deshalb ist die Forderung gegen die Insolvenzmasse in Höhe von 524, 70 EUR, die durch den Einkommensteuervorauszahlungsbescheid richtigerweise festgesetzt wurde (vgl. BFH-Urteile vom 18. Mai 2010 X R 60/08, BStBl II 2011, 429; vom 16. Mai 2013 IV R 23/11, BStBl II 2013, 759; vom 9. Dezember 2014 X R 12/12, BStBl II 2016, 852; und BFH-Beschluss vom 31. Oktober 2018 III B 77/18, BFH/NV 2019, 123), weder dem Grunde noch der Höhe nach zu beanstanden.
  • BFH, 13.04.2011 - II R 49/09

    Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit - Umfang der Verwaltungsbefugnis und

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.03.2019 - 4 K 1005/18
    Insoweit besteht jedenfalls auch eine Parallelität zur nach Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer -KfzSt-, die nach einhelliger Ansicht solange Masseverbindlichkeit bleibt, bis der Insolvenzverwalter das betreffende Fahrzeug freigibt oder zumindest abmeldet (BFH-Urteil vom 13. April 2011 II R 49/09, BStBl II 2011, 944 mit Anmerkung Pfützenreuter, jurisPR-SteuerR 43/2011 Anm. 4; zustimmende Anmerkungen von Sinz/Hiebert, Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht -EWiR- 2011, 573, und Junghans, EWiR 2012, 179).
  • BFH, 08.09.2011 - II R 54/10

    Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit bei Freigabe der selbstständigen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.03.2019 - 4 K 1005/18
    Insoweit besteht jedenfalls auch eine Parallelität zur nach Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer -KfzSt-, die nach einhelliger Ansicht solange Masseverbindlichkeit bleibt, bis der Insolvenzverwalter das betreffende Fahrzeug freigibt oder zumindest abmeldet (BFH-Urteil vom 13. April 2011 II R 49/09, BStBl II 2011, 944 mit Anmerkung Pfützenreuter, jurisPR-SteuerR 43/2011 Anm. 4; zustimmende Anmerkungen von Sinz/Hiebert, Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht -EWiR- 2011, 573, und Junghans, EWiR 2012, 179).
  • BFH, 09.12.2014 - X R 12/12

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit nach Eröffnung der Insolvenz

  • BFH, 31.10.2018 - III B 77/18

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit nach Eröffnung der Insolvenz

  • BFH, 07.07.2020 - X R 13/19

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Zwangsversteigerung eines

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 14.03.2019 - 4 K 1005/18 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Für diesen ist regelmäßig frühzeitig absehbar, ob ein Gegenstand für die Masse belastend und daher freizugeben ist (vgl. Debus/Hackl, EWiR 2019, 535, 536).

  • FG Rheinland-Pfalz, 03.03.2020 - 5 K 1193/17

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Verwertung durch

    Die Anknüpfung der Besteuerung an die "Realisationshandlung" gilt uneingeschränkt nicht nur dann, wenn sie der Insolvenzverwalter im Rahmen seiner Verwaltungsbefugnis nach § 80 Abs. 1 InsO oder im Rahmen seiner Verwertungsbefugnis nach § 166 Abs. 1 InsO selbst vornimmt, sondern auch dann, wenn er die Verwertung an einen Dritten delegiert oder sie - wie im Falle des § 170 Abs. 2 InsO - einem absonderungsberechtigten Gläubiger überträgt (so i.E. auch Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. März 2019 4 K 1005/18, juris).
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