Rechtsprechung
FG Sachsen-Anhalt, 04.12.2006 - 4 K 1015/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kindergeldanspruch eines verheirateten Kindes; Berücksichtigungsfähigkeit der Belastung durch die Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem eigenen, leiblichen oder fremden Kind für die Bemessungsgrenze des eigenen Kindergeldanspruchs; Vorrangige Unterhaltspflicht des ...
- Judicialis
EStG § 62 Abs. 1; ; EStG § 63 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2a; ; BGB § 1608 S. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kindergeldanspruch für den volljährigen verheirateten Sohn mit eigenem Kind (sog. Mangelfall)
- rechtsportal.de
Kindergeldanspruch für den volljährigen verheirateten Sohn mit eigenem Kind (sog. Mangelfall)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kindergeldanspruch für den volljährigen verheirateten Sohn mit eigenem Kind (sog. Mangelfall)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2007, 696
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 02.03.2000 - VI R 13/99
Kein Kindergeld/-freibetrag für verheiratete Kinder
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 04.12.2006 - 4 K 1015/03
Ist das Kind bereits verheiratet, ist zusätzlich Voraussetzung, dass ihm sein Ehegatte mangels ausreichender Einkünfte keinen Unterhalt leisten kann (BFH-Urteil vom 02. März 2000 IV R 13/99, BFHE 191, 69 BStBl II 2000, 522).Gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich das erkennende Gericht angeschlossen hat, haben die Eltern eines verheirateten Kindes für die Monate nach seiner Eheschließung grds. keinen Anspruch mehr auf Kindergeld, weil nun der Ehegatte vorrangig unterhaltsverpflichtet ist (BFH-Urteil vom 02. März 2000 IV R 13/99, BFHE 191, 69, BStBl II 2000, 522).
Ausnahmsweise besteht ein Anspruch auf Kindergeld, falls die Einkünfte des Ehegatten und die Einkünfte des Kindes nur unzureichend sind und folglich ein sog. Mangelfall gegeben ist (BFH-Urteil vom 02. März 2000 IV R 13/99, BFHE 191, 69 BStBl II 2000, 522).
Es ist gerade nicht entscheidend, ob die typisierende Annahme im Einzelfall zutrifft (BFH-Urteile vom 02. März 2000 IV R 13/99, BFHE 191, 69, BStBl II 2000, 522;… vom 30. November 2004 VIII R 9/04, BFH/NV 2005, 860).
- BFH, 19.08.1999 - IV R 13/99
Klage durch GbR-Gesellschafter
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 04.12.2006 - 4 K 1015/03
Ist das Kind bereits verheiratet, ist zusätzlich Voraussetzung, dass ihm sein Ehegatte mangels ausreichender Einkünfte keinen Unterhalt leisten kann (BFH-Urteil vom 02. März 2000 IV R 13/99, BFHE 191, 69 BStBl II 2000, 522).Gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich das erkennende Gericht angeschlossen hat, haben die Eltern eines verheirateten Kindes für die Monate nach seiner Eheschließung grds. keinen Anspruch mehr auf Kindergeld, weil nun der Ehegatte vorrangig unterhaltsverpflichtet ist (BFH-Urteil vom 02. März 2000 IV R 13/99, BFHE 191, 69, BStBl II 2000, 522).
Ausnahmsweise besteht ein Anspruch auf Kindergeld, falls die Einkünfte des Ehegatten und die Einkünfte des Kindes nur unzureichend sind und folglich ein sog. Mangelfall gegeben ist (BFH-Urteil vom 02. März 2000 IV R 13/99, BFHE 191, 69 BStBl II 2000, 522).
Es ist gerade nicht entscheidend, ob die typisierende Annahme im Einzelfall zutrifft (BFH-Urteile vom 02. März 2000 IV R 13/99, BFHE 191, 69, BStBl II 2000, 522;… vom 30. November 2004 VIII R 9/04, BFH/NV 2005, 860).
- BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 04.12.2006 - 4 K 1015/03
Ausgehend von der in § 1601 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) den Eltern auferlegten Pflicht, für den Unterhalt ihrer Kinder zu sorgen, war der Gesetzgeber gehalten, den Einkommensbetrag in Höhe des Existenzminimums ihres Kindes von der Besteuerung freizuhalten, um die verminderte Leistungsfähigkeit der Eltern ausreichend zu berücksichtigen (BVerfG-Beschluss vom 29. Mai 1990 1 BvL 20/84, 1 BvL 26/84, BVerfGE 82, 60, BStBl II 1990, 653). - BFH, 30.11.2004 - VIII R 9/04
Kindergeld: Verhältnis Berufsausbildung - Vollzeiterwerbstätigkeit
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 04.12.2006 - 4 K 1015/03
Es ist gerade nicht entscheidend, ob die typisierende Annahme im Einzelfall zutrifft (BFH-Urteile vom 02. März 2000 IV R 13/99, BFHE 191, 69, BStBl II 2000, 522; vom 30. November 2004 VIII R 9/04, BFH/NV 2005, 860).
- BFH, 04.08.2011 - III R 48/08
Einkünfte mindernde Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen des verheirateten …
Die vorstehend genannte Frage kann jedoch unbeantwortet bleiben, weil der Höhe nach --wie auch in der DA-FamEStG (Abschn. 63.4.1.1 Abs. 2 DA-FamEStG, BStBl I 2004, 742, 773; Abschn. 63.4.3.4 Abs. 1 DA-FamEStG, BStBl I 2009, 1030, 1084) geregelt und von mehreren FG (FG Düsseldorf, Urteil vom 14. Juni 2007 14 K 2833/06 Kg, EFG 2007, 1887; FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 4. Dezember 2006 4 K 1015/03, EFG 2007, 696) entschieden-- allenfalls eine Unterhaltsbelastung des P in Höhe von 1.980 EUR berücksichtigt werden könnte. - FG Bremen, 19.07.2007 - 4 K 69/05
Aufhebung der Gewährung von Kindergeld wegen Überschreitung der …
Würde man insoweit einen (Unterhalts-)Betrag bei der Ermittlung der Einkünfte bzw. Bezüge des Kindes mindernd berücksichtigen, stünde dies den tatsächlich bestehenden Unterhaltspflichten entgegen und wäre demgemäß mit dem oben genannten Zweck der Neuregelung des Familienleistungsausgleichs nicht zu vereinbaren, vgl. Urteil des FG Düsseldorf vom 14.10.2004 14 K 2996/03 Kg, EFG 2005, 53; Urteil des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt vom 04.12.2006 4 K 4015/03, EFG 2007, 696.