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   FG Münster, 09.06.2017 - 4 K 1034/15 E   

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https://dejure.org/2017,24435
FG Münster, 09.06.2017 - 4 K 1034/15 E (https://dejure.org/2017,24435)
FG Münster, Entscheidung vom 09.06.2017 - 4 K 1034/15 E (https://dejure.org/2017,24435)
FG Münster, Entscheidung vom 09. Juni 2017 - 4 K 1034/15 E (https://dejure.org/2017,24435)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verteilung von Entgelt auch bei unbestimmter Laufzeit zulässig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 1268
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.11.2016 - 1 K 2434/14

    Entschädigungszahlungen des Landes im Zusammenhang mit Hochwasserschutz für die

    Auszug aus FG Münster, 09.06.2017 - 4 K 1034/15
    Die Überlassung zur Nutzung i.S. des § 11 EStG kann dabei - angelehnt an das bürgerliche Recht (§ 100 des Bürgerlichen Gesetzbuches) - sowohl die Fruchtziehung als auch die bloße Gebrauchsüberlassung umfassen (ebenso FG Münster, Urteil vom 19. Februar 2013 10 K 2176/10 E, EFG 2014, 129; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. November 2016 1 K 2434/14, EFG 2017, 393).

    Anders als im Fall des FG Rheinland-Pfalz im Urteil vom 16. November 2016 1 K 2434/14, EFG 2017, 393, Rev. anh.

    bb) Zum Teil wird allerdings darüber hinaus gefordert, dass die Dauer der Nutzungsüberlassung (bzw. der Vorauszahlungszeitraum) von vornherein feststehen müsse (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. November 2016 1 K 2434/14, EFG 2017, 393, (Rev. anh. BFH VI R 54/16); Kister in Hermann/Heuer/Raupach, EStG, § 11 Anm. 87, 125; Kube/Schomäcker in Kirchhof/Söhn/Mellinghof, § 11 EStG, B 36, C 23; a.A. offenbar BMF-Schreiben zu Nutzungsrechten bei Vermietung und Verpachtung vom 30. September 2013, BStBl I 2013, 1184, Tz. 26).

    Die Revision war wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache im Hinblick auf die Auslegung von § 11 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 3 EStG sowie mit Blick auf die Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. November 2016 1 K 2434/14, a.a.O., zuzulassen.

  • FG Münster, 19.02.2013 - 10 K 2176/10

    Eine einmalig in voller Höhe gezahlte Entschädigung für Ersatzaufforstung kann

    Auszug aus FG Münster, 09.06.2017 - 4 K 1034/15
    Im Einspruchsverfahren machte N N geltend, dass man bei Vertragsabschluss von der Anwendung des Urteils des Finanzgerichts (FG) Münster vom 19. Februar 201310 K 2176/10 E (abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 129) und einer Verteilung des Gestattungsentgelts auf 25 Jahre ausgegangen sei.

    Die Überlassung zur Nutzung i.S. des § 11 EStG kann dabei - angelehnt an das bürgerliche Recht (§ 100 des Bürgerlichen Gesetzbuches) - sowohl die Fruchtziehung als auch die bloße Gebrauchsüberlassung umfassen (ebenso FG Münster, Urteil vom 19. Februar 2013 10 K 2176/10 E, EFG 2014, 129; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. November 2016 1 K 2434/14, EFG 2017, 393).

    Der Senat schließt sich damit in seiner Würdigung im Ergebnis den Ausführungen des 10. Senats im Urteil vom 19. Februar 2013 10 K 2176/10 E (a.a.O.) an.

  • BFH, 21.11.2018 - VI R 54/16
    Auszug aus FG Münster, 09.06.2017 - 4 K 1034/15
    Bundesfinanzhof (BFH), Az. VI R 54/16), in dem die (nur) mögliche Nutzung als Überflutungsfläche (Eintragung eines Flutungsrechts als Dienstbarkeit) im Streit stand, geht es im Streitfall um eine gewisse tatsächliche Nutzung der Flächen.

    bb) Zum Teil wird allerdings darüber hinaus gefordert, dass die Dauer der Nutzungsüberlassung (bzw. der Vorauszahlungszeitraum) von vornherein feststehen müsse (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. November 2016 1 K 2434/14, EFG 2017, 393, (Rev. anh. BFH VI R 54/16); Kister in Hermann/Heuer/Raupach, EStG, § 11 Anm. 87, 125; Kube/Schomäcker in Kirchhof/Söhn/Mellinghof, § 11 EStG, B 36, C 23; a.A. offenbar BMF-Schreiben zu Nutzungsrechten bei Vermietung und Verpachtung vom 30. September 2013, BStBl I 2013, 1184, Tz. 26).

  • BFH, 11.09.2013 - IV R 57/10

    Entschädigung für Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen bei

    Auszug aus FG Münster, 09.06.2017 - 4 K 1034/15
    Der entscheidende (tatsächliche) Unterschied zum Fall des BFH-Urteils vom 11. September 2013 IV R 57/10 (BFH/NV 2014, 316 zu § 13a EStG) liegt darin, dass der dortige Kläger die Aufforstung selbst vorgenommen hat und daher keine Nutzungsüberlassung vorlag.
  • BFH, 21.11.2018 - VI R 54/16

    Zuflusszeitpunkt von Entschädigungen für die Eintragung einer beschränkt

    cc) Nach der finanzgerichtlichen Rechtsprechung umfasst der Begriff der Nutzungsüberlassung in § 11 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Satz 3 EStG in Anlehnung an § 100 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowohl die Fruchtziehung als auch die Gebrauchsüberlassung (z.B. FG Münster, Urteil vom 19. Februar 2013  10 K 2176/10 E, EFG 2014, 129; FG Münster, Urteil vom 9. Juni 2017  4 K 1034/15 E, EFG 2017, 1268, Revision anhängig unter VI R 34/17; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 28. September 2016  2 K 2/16, Deutsches Steuerrecht-Entscheidungsdienst 2017, 1106).
  • BFH, 04.06.2019 - VI R 34/17

    Verteilung eines Gestattungsentgelts für die Überlassung landwirtschaftlicher

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 09.06.2017 - 4 K 1034/15 E wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) gab der hiergegen nach erfolglosem Vorverfahren erhobenen Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2017, 1268 veröffentlichten Gründen statt.

  • BFH, 20.07.2018 - IX R 3/18

    Ertragsteuerliche Beurteilung einer Einnahme für die Zurverfügungstellung eines

    Er ist der Auffassung, die streitgegenständliche Zahlung sei antragsgemäß auf einen Zeitraum von 25 Jahren zu verteilen, da der Kläger sein Grundstück zur Nutzung überlassen habe und § 11 Abs. 1 Satz 3 EStG nicht erfordere, dass in der zugrunde liegenden Vereinbarung explizit eine Vertragslaufzeit von mehr als fünf Jahren festgelegt werde; ausreichend sei, dass --wie auch das FG Münster entschieden habe (vgl. Urteil vom 9. Juni 2017 4 K 1034/15 E, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2017, 1268)-- der Vertrag nach Inhalt und Zweckbestimmung auf eine Nutzung von mehr als fünf Jahren angelegt sei.
  • FG Niedersachsen, 19.09.2018 - 9 K 325/17

    Steuerliche Behandlung von Leistungen für ein durch eine beschränkt persönliche

    Im Gegensatz zum Sachverhalt der der Entscheidung des Finanzgerichts Münster im Urteil vom 9. Juni 2017 (4 K 1034/15 E, EFG 2017, 1268) zugrunde lag, wird im Streitfall die Nutzungsüberlassung des Grundstücksteils auch nicht durch einen verpflichtenden Rückbau des eingebrachten Regenwasserkanals begrenzt.
  • FG Schleswig-Holstein, 09.11.2022 - 2 K 217/21

    Verteilung von Einnahmen aus einer Nutzungsüberlassung nur bei Bestimmbarkeit des

    a) Der Streitfall ist daher mit der vom Finanzgericht (FG) Münster im Urteil vom 9. Juni 2017 4 K 1034/15 E (Entscheidungen der Finanzgerichte 2017, 1268) entschiedenen und vom BFH mit Urteil vom 6. Juni 2019 VI R 34/17 (BStBl II 2021, 5) bestätigten Konstellation nicht vergleichbar.
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