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   FG Münster, 14.02.2014 - 4 K 1053/11 E   

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https://dejure.org/2014,5410
FG Münster, 14.02.2014 - 4 K 1053/11 E (https://dejure.org/2014,5410)
FG Münster, Entscheidung vom 14.02.2014 - 4 K 1053/11 E (https://dejure.org/2014,5410)
FG Münster, Entscheidung vom 14. Februar 2014 - 4 K 1053/11 E (https://dejure.org/2014,5410)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AStG § 1 Abs 1; EStG § 15
    Personelle Verflechtung, Markenüberlassung im Konzern, Knoppe-Formel

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Betriebsaufspaltung/Außensteuerrecht - Personelle Verflechtung, Markenüberlassung im Konzern, Knoppe-Formel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zur unentgeltlichen Überlassung eines Markenrechts

Besprechungen u.ä.

  • deloitte-tax-news.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unentgeltliche Markenüberlassung an eine konzernverbundene ausländische Gesellschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 921
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 09.08.2000 - I R 12/99

    VGA bei Überlassung des Konzernnamens

    Auszug aus FG Münster, 14.02.2014 - 4 K 1053/11
    Dies gelte nach der Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 9.8.2000 I R 12/99, BStBl II 2001, 140) jedoch nicht, wenn eine Marke überlassen werde, der ein eigenständiger Wert zukomme.

    Von Bedeutung sind in diesem Zusammenhang die erzielbaren Preise der unter dem Markennamen vertriebenen Güter, der Bekanntheitsgrad der Marke, die weltweite oder regionale Präsenz, die Exportquote des einzelnen Konzernunternehmens sowie die Frage, wer den Wert der Marke geschaffen und wer die Aufwendungen für deren Begründung und dessen Erhalt getragen hat (BFH-Urteil vom 9.8.2000 I R 12/99, BStBl II 2001, 140).

    Nicht von Bedeutung ist, dass die Verwendung des Markenzeichens tatsächlich zu einer Absatzsteigerung geführt hat; eine Eignung hierfür genügt (BFH-Urteil vom 9.8.2000 I R 12/99, BStBl II 2001, 140).

  • BFH, 28.01.1982 - IV R 100/78

    Personelle Verflechtung bei Betriebsaufspaltung im Falle mittelbarer Beteiligung

    Auszug aus FG Münster, 14.02.2014 - 4 K 1053/11
    Es genügt vielmehr, wenn sich aufgrund der Befugnis, die Mitglieder der geschäftsführenden Organe der Betriebsgesellschaft zu bestellen und abzuberufen, in der Betriebsgesellschaft auf Dauer nur ein geschäftlicher Betätigungswille entfalten kann, der vom Vertrauen der das Besitzunternehmen beherrschenden Person getragen ist und demgemäß mit deren geschäftlichem Betätigungswillen grundsätzlich übereinstimmt (BFH-Urteil vom 28.1.1982 IV R 100/78, BStBl II 1982, 479).
  • BFH, 28.11.2001 - X R 49/97

    Zwischengesellschaft: personelle Verflechtung

    Auszug aus FG Münster, 14.02.2014 - 4 K 1053/11
    Eine solche ist gegeben, wenn eine Person sowohl das Besitz- als auch das Betriebsunternehmen in der Weise beherrscht, dass sie in der Lage ist, in beiden Unternehmen einen einheitlichen Geschäfts- und Betätigungswillen durchzusetzen (BFH-Urteil vom 28.11.2001 X R 49/97, BFH/NV 2002, 631 m.w.N.).
  • BFH, 01.02.1967 - I 220/64

    Ausschluss des Ergehens eines Urteils im Revisionsverfahren durch die Einleitung

    Auszug aus FG Münster, 14.02.2014 - 4 K 1053/11
    Andererseits steht eine solche Entscheidung der Durchführung eines Verständigungsverfahrens auch nicht entgegen (vgl. BFH-Urteil vom 1.2.1967 I 220/64, BStBl III 1967, 495).
  • BFH, 17.04.1956 - I 332/55 U

    Vergütung eines Gesellschafters für die Überlassung seines Namens zur

    Auszug aus FG Münster, 14.02.2014 - 4 K 1053/11
    Zwar stellt die bloße Überlassung eines Namens durch einen Gesellschafter an die Gesellschaft eine gesellschaftsvertragliche Vereinbarung dar (BFH-Urteil vom 17.4.1956 I 332/55 U, BStBl III 1956, 180).
  • BFH, 15.06.2009 - I B 46/09

    Anwendbarkeit des § 8b Abs. 7 KStG 2002 auf Holdingunternehmen -

    Auszug aus FG Münster, 14.02.2014 - 4 K 1053/11
    Diese entsprechen ihrem Nennwert (BFH-Beschluss vom 15.6.2009 I B 46/09, BFH/NV 2009, 1843).
  • BFH, 16.12.2009 - I R 97/08

    Namens-/Zeichenrecht als wesentliche Betriebsgrundlage - Auswirkungen einer

    Auszug aus FG Münster, 14.02.2014 - 4 K 1053/11
    Maßgeblich ist allein, ob sie nach Art des Betriebs und seiner Funktion im Betrieb für diesen wesentlich sind (BFH-Urteil vom 16.12.2009 I R 97/08, BStBl II 2010, 808).
  • BFH, 21.01.2016 - I R 22/14

    Namensnutzung im Konzern - Kein einkommenserhöhender Ansatz auf der Grundlage von

    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 14. Februar 2014  4 K 1053/11 E aufgehoben.

    Das von den Klägern angerufene Finanzgericht (FG) Münster folgte im Urteil vom 14. Februar 2014 (4 K 1053/11 E, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2014, 921) im Kern der Auffassung des FA, schränkte die Einkommenskorrektur allerdings der Höhe nach ein unter Hinweis auf zivilrechtliche Maßgaben einer Schadensersatzbemessung.

  • FG Münster, 17.01.2020 - 4 K 1526/16

    Einkommensteuer - Gilt die Fiktion des Zuflusses von an den beherrschenden

    Im ersten Rechtsgang folgte der Senat mit Urteil vom 14.02.2014 4 K 1053/11 E (Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 921) im Kern der Auffassung des Beklagten, schränkte die Einkommenskorrektur allerdings der Höhe nach unter Hinweis auf zivilrechtliche Maßgaben einer Schadensersatzbemessung ein.
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