Rechtsprechung
VG Neustadt, 13.06.2013 - 4 K 1091/12.NW |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 6b BDSG, § 22 Abs 2 GastG, § 4 Abs 3 GastG, § 5 Abs 1 GastG, § 5 GastV RP
Gaststättenrechtliche Auflage - JurPC
Beseitigung einer Videokontrolle des Eingangs einer Gaststätte
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechtigung der Gaststättenbehörde zur Erteilung einer Auflage betreffend der Zugangstür zum Gebäude gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 GastG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Überwachungskamera am Eingang zu Gaststätte in Neustadt muss entfernt werden
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Überwachungskamera am Gaststätteneingang
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Überwachungskamera am Eingang zu Gaststätte in Neustadt muss entfernt werden
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Zulässigkeit einer Überwachungskamera am Eingang einer Gaststätte
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Überwachungskamera am Eingang zu Gaststätte muss entfernt werden
- juraforum.de (Kurzinformation)
Keine Videokontrolle am Eingang einer Gaststätte
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Überwachungskamera am Gaststätteneingang muss entfernt werden - Dem Betrieb des Gewerbes dienende Räume müssen zudem gemäß Gaststättenverordnung leicht zugänglich sein
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- VG Neustadt, 07.09.2007 - 4 L 1016/07
Verstoß gegen Jugendschutzvorschriften: Gastwirt muss schließen
Auszug aus VG Neustadt, 13.06.2013 - 4 K 1091/12
Ihm wurden mit bestandskräftiger Verfügung vom 28. Juni 2007 die ihm am 23. Februar 1995 (B) sowie am 28. August 2001 (A) erteilten Gaststättenerlaubnisse widerrufen, nachdem in der Gaststätte "A" mehrere massive Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt worden waren (s. dazu ausführlich den Beschluss der Kammer vom 7. September 2007 - 4 L 1016/07.NW -).Wie die Kammer in ihrem den Beteiligten bekannten Beschluss vom 7. September 2007 - 4 L 1016/07 - (GewArch 2007, 496 = LKRZ 2007, 475) ausgeführt hat, ist Herr C, der die Gaststätte bis zum Jahre 2007 auch formal geführt hat, unzuverlässig im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG, weil er mehrfach gegen die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes verstoßen hat.
- BVerwG, 28.01.1998 - 1 B 5.98
Gewerberecht - Gaststätten, Verfassungsmäßigkeit der §§ § 22 Abs. 2 GastG , 3 …
Auszug aus VG Neustadt, 13.06.2013 - 4 K 1091/12
Überwachungsmaßnahmen nach § 22 GastG dienen der durch den gewerberechtlichen Zweck begrenzten Kontrolle des Geschäftsbetriebs unter ordnungsrechtlichen, insbesondere gaststättenrechtlichen Gesichtspunkten (BVerwG, GewArch 1998, 256). - OVG Hamburg, 25.06.1991 - Bs VI 47/91
Gewerberecht: Begriff der Beschäftigung i.S. von § 21 Abs. 1 GastG
Auszug aus VG Neustadt, 13.06.2013 - 4 K 1091/12
Hierzu zählt auch die Auflage an den Inhaber der Gaststättenerlaubnis, das Betreten der Gaststätte durch Personen, die unzuverlässig im Sinne des Gaststättengesetzes sind, zu unterbinden (vgl. OVG Hamburg, NVwZ-RR 1992, 245).
- OVG Niedersachsen, 06.10.1997 - 7 L 6802/96
Rechtmäßigkeit von Kontrollbesuchen der Polizei in einer Diskothek zur …
Auszug aus VG Neustadt, 13.06.2013 - 4 K 1091/12
Selbst dann, wenn im Einzelfall kein besonderer Anlass zur Prüfung gegeben ist, hat die zuständige Behörde die Rechtspflicht, Maßnahmen nach § 22 GastG zu treffen, weil die gewerberechtliche Überwachung ebenfalls dem Zweck dient, Nachlässigkeiten und Mängel in einem Betrieb gar nicht erst aufkommen zu lassen und etwaige vorhandene Mängel aufzudecken (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 6. Oktober 1997 - 7 L 6802/96 -, juris;… Michel/Kienzle, Das Gaststättengesetz, a.a.O., § 22 Rn. 5). - VG Neustadt, 29.09.2008 - 4 L 1083/08
Verbindung einer Gaststättenerlaubnis mit einer gaststättenrechtlichen Auflage …
Auszug aus VG Neustadt, 13.06.2013 - 4 K 1091/12
Das von dem Sohn der Eheleute C gegen die Anordnung der Auflage angestrengte Eilverfahren blieb erfolglos (s. dazu das Verfahren 4 L 1083/08.NW). - VGH Baden-Württemberg, 10.06.1994 - 14 S 1065/93
Gaststättenrechtliche Auflage - Offenhalten der Eingangstür
Auszug aus VG Neustadt, 13.06.2013 - 4 K 1091/12
In der diesbezüglichen Anforderung liegt naturgemäß gleichzeitig das Verbot, alles zu unterlassen, was diese Beschaffenheit aufhebt, also auch das Verbot, die Tür abzuschließen (vgl. BVerwG, GewArch 1984, 35; Hess. VGH, GewArch 1984, 239; VGH Baden-Württemberg, GewArch 1994, 489) . - BVerwG, 09.08.1983 - 1 C 36.81
Landesrechtliche Regelung - Eingangstür einer Gaststätte - Betriebszeit
Auszug aus VG Neustadt, 13.06.2013 - 4 K 1091/12
In der diesbezüglichen Anforderung liegt naturgemäß gleichzeitig das Verbot, alles zu unterlassen, was diese Beschaffenheit aufhebt, also auch das Verbot, die Tür abzuschließen (vgl. BVerwG, GewArch 1984, 35; Hess. VGH, GewArch 1984, 239; VGH Baden-Württemberg, GewArch 1994, 489) . - BVerwG, 17.10.2012 - 4 C 5.11
Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; …
Auszug aus VG Neustadt, 13.06.2013 - 4 K 1091/12
Einem Verwaltungsakt beigefügte Nebenbestimmungen sind stets isoliert anfechtbar (vgl. BVerwG, NVwZ 2013, 805 m.w.N.).
- VG Ansbach, 17.02.2017 - AN 4 S 16.02481
Pflicht zur Offenhaltung der Zugangstür einer Gaststätte während der …
Sie solle insbesondere eine effektive Überwachung des Gaststättenbetriebes gewährleisten (unter Hinweis auf BVerwG v. 9.8.1983 - 1 C 36/81; VG Neustadt/Weinstraße v. 13.6.2013 - 4 K 1091/12.NW).