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   FG Hamburg, 04.08.2021 - 4 K 11/20   

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FG Hamburg, 04.08.2021 - 4 K 11/20 (https://dejure.org/2021,41062)
FG Hamburg, Entscheidung vom 04.08.2021 - 4 K 11/20 (https://dejure.org/2021,41062)
FG Hamburg, Entscheidung vom 04. August 2021 - 4 K 11/20 (https://dejure.org/2021,41062)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abgabenordnung: Erlass von Säumniszuschlägen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Abgabenordnung: Erlass von Säumniszuschlägen gegenüber einem an sich pünktlichen Steuerzahler

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2022, 103
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 16.07.1997 - XI R 32/96

    Das FA ist regelmäßig nicht verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit und

    Auszug aus FG Hamburg, 04.08.2021 - 4 K 11/20
    Durch Säumniszuschläge werden schließlich auch die Verwaltungsaufwendungen abgegolten, die bei den verwaltenden Körperschaften dadurch entstehen, dass Steuerpflichtige eine fällige Steuer nicht oder nicht fristgemäß zahlen (vgl. BFH, Beschluss vom 21.04.1999, VII B 347/98, BFH/NV 1999, 1440; BFH, Urteil vom 18.06.1998, V R 13/98, BFH/NV 1999, 10 und vom 16.07.1997, XI R 32/96, BStBl. II 1998, 7).

    Sachlich unbillig ist die Erhebung von Säumniszuschlägen vor diesem Hintergrund beispielsweise dann, wenn dem Steuerpflichtigen die rechtzeitige Zahlung der Steuer wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit unmöglich ist und deshalb die Ausübung von Druck zur Zahlung ihren Sinn verliert (vgl. BFH, Urteil vom 16.07.1997, XI R 32/96, juris).

  • BFH, 15.05.1990 - VII R 7/88

    - Keine Billigkeitsgründe für den Erlaß von Säumniszuschlägen nach laufender

    Auszug aus FG Hamburg, 04.08.2021 - 4 K 11/20
    Ein den Erlass rechtfertigender sachlicher Billigkeitsgrund kann ferner gegeben sein, wenn die Säumnis sich letztlich als offenbares Versehen eines bislang pünktlichen Steuerzahlers erweist (vgl. BFH, Urteil vom 15.05.1990, VII R 7/88, juris).

    Hat dagegen ein Steuerschuldner seine Steuern laufend unter Ausnutzung der Schonfrist des § 240 Abs. 3 AO gezahlt, so handelt die Behörde nicht ermessensfehlerhaft, wenn sie einen Antrag eines solchen Schuldners auf Erlass von Säumniszuschlägen aus Billigkeitsgründen ablehnt, auch wenn dieser erstmals die Schonfrist versäumt und für diese Säumnis Entschuldigungsgründe vorgetragen hat (BFH, Urteil vom 15.05.1990, VII R 7/88, juris; FG Hamburg, Urteile vom 22.10.2003, IV 249/00, und 30.12.1999, II 351/99, juris).

  • FG Hamburg, 22.10.2003 - IV 249/00

    Erlass von Säumniszuschlägen aus Billigkeitsgründen

    Auszug aus FG Hamburg, 04.08.2021 - 4 K 11/20
    Hat dagegen ein Steuerschuldner seine Steuern laufend unter Ausnutzung der Schonfrist des § 240 Abs. 3 AO gezahlt, so handelt die Behörde nicht ermessensfehlerhaft, wenn sie einen Antrag eines solchen Schuldners auf Erlass von Säumniszuschlägen aus Billigkeitsgründen ablehnt, auch wenn dieser erstmals die Schonfrist versäumt und für diese Säumnis Entschuldigungsgründe vorgetragen hat (BFH, Urteil vom 15.05.1990, VII R 7/88, juris; FG Hamburg, Urteile vom 22.10.2003, IV 249/00, und 30.12.1999, II 351/99, juris).
  • FG Hamburg, 30.12.1999 - II 351/99

    Möglichkeit eines Erlasses von Säumniszuschlägen bei unverschuldeter

    Auszug aus FG Hamburg, 04.08.2021 - 4 K 11/20
    Hat dagegen ein Steuerschuldner seine Steuern laufend unter Ausnutzung der Schonfrist des § 240 Abs. 3 AO gezahlt, so handelt die Behörde nicht ermessensfehlerhaft, wenn sie einen Antrag eines solchen Schuldners auf Erlass von Säumniszuschlägen aus Billigkeitsgründen ablehnt, auch wenn dieser erstmals die Schonfrist versäumt und für diese Säumnis Entschuldigungsgründe vorgetragen hat (BFH, Urteil vom 15.05.1990, VII R 7/88, juris; FG Hamburg, Urteile vom 22.10.2003, IV 249/00, und 30.12.1999, II 351/99, juris).
  • BFH, 11.06.1997 - X R 14/95

    Isolierte Verspätungszuschlagsfestsetzung zulässig; mit dem Höchstbetrag von 10

    Auszug aus FG Hamburg, 04.08.2021 - 4 K 11/20
    Abzustellen ist für die gerichtliche Prüfung der Ermessensentscheidung auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Einspruchsentscheidung als letzte Verwaltungsentscheidung (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BFH, Urteil vom 11. Juni 1997, X R 14/95, juris; Beschluss vom 4. März 1999, VII B 315/98, BFH/NV 1999, 1223; FG Hamburg, Urteil vom 28. Juni 2017, 2 K 154/16, juris).
  • BFH, 21.04.1999 - VII B 347/98

    Verjährungsunterbrechung gegenüber Gesellschaftern; Erlass von Säumniszuschlägen

    Auszug aus FG Hamburg, 04.08.2021 - 4 K 11/20
    Durch Säumniszuschläge werden schließlich auch die Verwaltungsaufwendungen abgegolten, die bei den verwaltenden Körperschaften dadurch entstehen, dass Steuerpflichtige eine fällige Steuer nicht oder nicht fristgemäß zahlen (vgl. BFH, Beschluss vom 21.04.1999, VII B 347/98, BFH/NV 1999, 1440; BFH, Urteil vom 18.06.1998, V R 13/98, BFH/NV 1999, 10 und vom 16.07.1997, XI R 32/96, BStBl. II 1998, 7).
  • BFH, 18.06.1998 - V R 13/98

    Erlass von Säumniszuschlägen durch das Finanzamt

    Auszug aus FG Hamburg, 04.08.2021 - 4 K 11/20
    Durch Säumniszuschläge werden schließlich auch die Verwaltungsaufwendungen abgegolten, die bei den verwaltenden Körperschaften dadurch entstehen, dass Steuerpflichtige eine fällige Steuer nicht oder nicht fristgemäß zahlen (vgl. BFH, Beschluss vom 21.04.1999, VII B 347/98, BFH/NV 1999, 1440; BFH, Urteil vom 18.06.1998, V R 13/98, BFH/NV 1999, 10 und vom 16.07.1997, XI R 32/96, BStBl. II 1998, 7).
  • BFH, 04.03.1999 - VII B 315/98

    Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung; Ermessensentscheidung

    Auszug aus FG Hamburg, 04.08.2021 - 4 K 11/20
    Abzustellen ist für die gerichtliche Prüfung der Ermessensentscheidung auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Einspruchsentscheidung als letzte Verwaltungsentscheidung (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BFH, Urteil vom 11. Juni 1997, X R 14/95, juris; Beschluss vom 4. März 1999, VII B 315/98, BFH/NV 1999, 1223; FG Hamburg, Urteil vom 28. Juni 2017, 2 K 154/16, juris).
  • BFH, 14.09.1978 - V R 35/72

    Vollziehung eines Steuerbescheids - Aufhebung der Vollziehung -

    Auszug aus FG Hamburg, 04.08.2021 - 4 K 11/20
    Ein Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen nach § 227 AO ist geboten, wenn ihre Einziehung im Einzelfall, insbesondere mit Rücksicht auf den Zweck der Säumniszuschläge, nicht zu rechtfertigen ist, obwohl der Sachverhalt zwar den gesetzlichen Tatbestand erfüllt, die Erhebung der Säumniszuschläge aber den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (sog. Gesetzesüberhang, vgl. etwa BFH, Urteil vom 14.9.1978, V R 35/72, juris).
  • FG Hamburg, 28.06.2017 - 2 K 154/16

    Erlass von Säumniszuschlägen

    Auszug aus FG Hamburg, 04.08.2021 - 4 K 11/20
    Abzustellen ist für die gerichtliche Prüfung der Ermessensentscheidung auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Einspruchsentscheidung als letzte Verwaltungsentscheidung (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BFH, Urteil vom 11. Juni 1997, X R 14/95, juris; Beschluss vom 4. März 1999, VII B 315/98, BFH/NV 1999, 1223; FG Hamburg, Urteil vom 28. Juni 2017, 2 K 154/16, juris).
  • BFH, 01.02.2022 - VII B 135/21

    Verfahrensmangel aufgrund einer unterlassenen Übersendung einer Anlage zur

    Auf die Beschwerde des Beklagten wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 04.08.2021 - 4 K 11/20 aufgehoben.
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