Rechtsprechung
   VG Mainz, 05.06.2009 - 4 K 1116/08.MZ   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,18193
VG Mainz, 05.06.2009 - 4 K 1116/08.MZ (https://dejure.org/2009,18193)
VG Mainz, Entscheidung vom 05.06.2009 - 4 K 1116/08.MZ (https://dejure.org/2009,18193)
VG Mainz, Entscheidung vom 05. Juni 2009 - 4 K 1116/08.MZ (https://dejure.org/2009,18193)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,18193) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Ausgestaltung der Rundfunkgebührenpflicht für ein Autoradio bei nicht nur privater Nutzung des Pkws; Anforderungen an die fristgemäße Einlegung eines Rechtsmittels gegen einen Rundfunkgebührenbescheid

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Autoradio auf der Fahrt in die Praxis

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Fahrten von der Wohnung zur Betriebsstelle - Autoradio gebührenpflichtig!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Rundfunkgebühren trotz eingeschränkter Kfz-Nutzung durch Selbstständigen

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Auto nur für Fahrt zur Praxis - Autoradio gebührenpflichtig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Auto nur für Fahrt zur Praxis - Autoradio gebührenpflichtig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Autoradio für Selbstständige gebührenpflichtig - Zahnarzt muss zahlen - Fahrten zur Berufsstelle kann bei Selbstständigen bereits meist der Berufsausübung zugeordnet werden

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2008 - 19 A 158/08

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Nutzung zu einer anderen selbstständigen

    Auszug aus VG Mainz, 05.06.2009 - 4 K 1116/08
    Insbesondere kann der Einzelrichter dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfahlen (vgl. Urteil vom 25. September 2008, Az.: 19 A 158/08; - [...] -) nicht beipflichten, wenn es feststellt, dass die weitere Ermittlung, ob der Selbständige sein Fahrzeug mit dem Radio darüber hinaus (also nicht nur für die Fahrten zur Betriebsstelle und zurück) auch für geschäftliche Fahrten nutzt, keinen erheblichen Mehraufwand an Ermittlung für den Beklagten darstelle.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.2009 - 2 S 1015/08

    Rundfunkgebühren - Zweitgerät im Kfz eines Selbständigen, das er nur für Fahrten

    Auszug aus VG Mainz, 05.06.2009 - 4 K 1116/08
    Dies kann jedoch letztlich offen bleiben, weil auch die unstreitigen Fahrten von der Wohnung zur Praxis und zurück keine private Nutzung im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 1 RGebStV darstellen (ebenso VGH Baden Württemberg , Urteile vom 19. Mai 2009, Az.: 2 S 1015/08 und 2 S 1203/08).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2009 - 2 S 1203/08

    Rundfunkgebührenfreiheit; Zweitgerät; wirtschaftlicher Vorteil;

    Auszug aus VG Mainz, 05.06.2009 - 4 K 1116/08
    Dies kann jedoch letztlich offen bleiben, weil auch die unstreitigen Fahrten von der Wohnung zur Praxis und zurück keine private Nutzung im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 1 RGebStV darstellen (ebenso VGH Baden Württemberg , Urteile vom 19. Mai 2009, Az.: 2 S 1015/08 und 2 S 1203/08).
  • OVG Berlin, 30.05.1978 - IV S 15.78
    Auszug aus VG Mainz, 05.06.2009 - 4 K 1116/08
    Die Angabe bei der Überweisung "Zahlung unter Vorbehalt der Rückforderung" ist kein Widerspruch im Sinne von § 70 VwGO (vgl. BVerwG, VerwRspr. Band 24, Seite 894 und NJW 78, Seite 1871; Kopp/Schenke, VwGO, 14. Auflage, § 70 Rdn. 5; Schoch-Dolde/Porsch, VwGO, § 69 Rdn. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht