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   FG Brandenburg, 07.07.2005 - 4 K 12/04   

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https://dejure.org/2005,16452
FG Brandenburg, 07.07.2005 - 4 K 12/04 (https://dejure.org/2005,16452)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 07.07.2005 - 4 K 12/04 (https://dejure.org/2005,16452)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 07. Juli 2005 - 4 K 12/04 (https://dejure.org/2005,16452)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung eines Fahrzeuges als PKW; Nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen (einschließlich Fahrzeugführer) bestimmte Kraftfahrzeuge als PKW; Überwiegend der Güterbeförderung zu dienende Fahrzeuge als ...

  • Judicialis

    KraftStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; KraftStG § 2 Abs. 2 S. 1; ; KraftStG § 8 Nr. 1; ; KraftStG § 9 Abs. 1 Nr. 2; ; PBefG § 4 Abs. 4 Nr. 1; ; PBefG § 4 Abs. 4 Nr. 3; ; StVZO § 23 Abs. 6a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)

    Höhere Kfz-Steuer für "verblechte" Postautos

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Verblechte Postautos

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verblechte Postautos

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Höhere Kfz-Steuer für "verblechte" Postautos - Gebrauchtwagenkäufer müssen bei ehemaligen Postautos mit höherer Kfz-Steuer rechnen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 01.08.2000 - VII R 26/99

    Kfz-Steuer: Abgrenzung Pkw und Lkw

    Auszug aus FG Brandenburg, 07.07.2005 - 4 K 12/04
    Im Interesse praktikabler Zuordnungsmaßstäbe und der um der Rechtssicherheit willen geforderten Vorhersehbarkeit kraftfahrzeugsteuerrechtlicher Zuordnungen hält es der BFH für gerechtfertigt, typisierend davon auszugehen, dass Fahrzeuge nicht vorwiegend der Lastenbeförderung zu dienen geeignet und bestimmt sind, wenn ihre Ladefläche oder ihr Laderaum nicht mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche ausmacht (BFH-Urteil vom 01.08.2000 VII R 26/99, BStBl II 2001, 72).

    Erforderlich ist vielmehr, dass es für Zwecke von Nutzern mit Transportbedürfnissen verschiedenster Art geeignet und bestimmt erscheint, die der Hersteller bei der Konzeption eines Lkw in der Regel berücksichtigen wird (BFH-Urteil vom 01.08.2000 VII R 26/99, BStBl 2001, 72).

  • BFH, 30.04.1999 - I B 179/98

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Quellensteuerabzug -

    Auszug aus FG Brandenburg, 07.07.2005 - 4 K 12/04
    Ob das streitbefangene Fahrzeug tatsächlich zu Zwecken der Personenbeförderung eingesetzt wird, ist für die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung unerheblich (vgl. BFH-Beschluss vom 09.09.1999 Vll B 9/99, BFH/NV 2000, 227).
  • BFH, 09.09.1999 - VII B 9/99

    Abgrenzung Pkw-Lkw

    Auszug aus FG Brandenburg, 07.07.2005 - 4 K 12/04
    Ob das streitbefangene Fahrzeug tatsächlich zu Zwecken der Personenbeförderung eingesetzt wird, ist für die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung unerheblich (vgl. BFH-Beschluss vom 09.09.1999 Vll B 9/99, BFH/NV 2000, 227).
  • BFH, 26.11.1991 - VII R 88/90

    Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Zugmaschinen zur Verwendung in einem

    Auszug aus FG Brandenburg, 07.07.2005 - 4 K 12/04
    Bei Serienfahrzeugen bestimmt in der Regel bereits die Konzeption des Herstellers die Bauart und Einrichtung und prägt damit die objektive Beschaffenheit eines Fahrzeugs entscheidend (BFH-Urteile vom 26.11.1991 VII R 88/90, BFH/NV 1992, 414;vom 16.07.1993 III R 59/92, BStBl. II 1994, 304).
  • BFH, 16.07.1993 - III R 59/92

    Bei Gewährung einer Investitionszulage für ein Kraftfahrzeug ist die Eintragung

    Auszug aus FG Brandenburg, 07.07.2005 - 4 K 12/04
    Bei Serienfahrzeugen bestimmt in der Regel bereits die Konzeption des Herstellers die Bauart und Einrichtung und prägt damit die objektive Beschaffenheit eines Fahrzeugs entscheidend (BFH-Urteile vom 26.11.1991 VII R 88/90, BFH/NV 1992, 414;vom 16.07.1993 III R 59/92, BStBl. II 1994, 304).
  • BFH, 05.05.1998 - VII R 104/97

    Lkw-Begriff im Kfz-Steuerrecht

    Auszug aus FG Brandenburg, 07.07.2005 - 4 K 12/04
    Zwar stellt das Fehlen von Seitenfenstern im rückwärtigen Teil des Innenraums eines Fahrzeugs -wie bereits ausgeführt -bei der Gesamtwürdigung ein gewichtiges Zuordnungsmerkmal dar; eine Verblechung der hinteren Seitenfenster ist jedoch weder ein unabdingbares Erfordernis für eine Einordnung als Lkw noch folgt aus ihr automatisch eine solche kraftfahrzeugsteuerrechtliche Zuordnung (BFH-Urteil vom 05.05.1998 VII R 104/97, BStBl 1988, 489).
  • BFH, 26.06.1997 - VII R 12/97

    Anforderungen an die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung eines Fahrzeugs -

    Auszug aus FG Brandenburg, 07.07.2005 - 4 K 12/04
    Unter Berücksichtigung des § 23 Abs. 6 a StVZO, der sog. Kombinationskraftwagen erfasst, die geeignet und bestimmt sind, wahlweise vorwiegend der Beförderung von Personen oder vorwiegend der Beförderung von Gütern zu dienen, wird daher für die Zuordnung eines Fahrzeugs zum Typ des Lkw als anderes Fahrzeug im Sinne des Kraftfahrzeugsteuerrechts darauf abgestellt, ob es von seiner objektiven Beschaffenheit geeignet und bestimmt ist, mindestens überwiegend der Güterbeförderung zu dienen (vgl. nur BFH-Urteil vom 26.06.1997 VII R 12/97, BFH/NV 1997, 810).
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