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   VG Aachen, 12.02.2009 - 4 K 1077/07   

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VG Aachen, 12.02.2009 - 4 K 1077/07 (https://dejure.org/2009,7426)
VG Aachen, Entscheidung vom 12.02.2009 - 4 K 1077/07 (https://dejure.org/2009,7426)
VG Aachen, Entscheidung vom 12. Februar 2009 - 4 K 1077/07 (https://dejure.org/2009,7426)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung von Vergnügungssteuer für gewerbliche Spielautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit; Besteuerung von Geldspielautomaten nach Bemessung des Spieleraufwandes; Verletzung des Gleichbehandlungsgebots wegen der Verwendung des Einsatzes als Bemessungsgrundlage für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vergnügungssteuer für einarmige Banditen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Steuer bemisst sich nach dem Spieleinsatz

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (23)

  • VG Aachen, 16.11.2007 - 4 L 362/07

    Berechnung des Steuersatzes zur Erhebung der Vergnügungssteuer für den

    Auszug aus VG Aachen, 12.02.2009 - 4 K 1077/07
    Hierbei macht es keinen Unterschied, ob er sich den Gewinn auszahlen lässt und diesen nach jeweils erneutem Einwurf verspielt oder er den gewonnenen Betrag im Geldspeicher stehen und Spiel für Spiel abbuchen lässt, vgl. VG B. , Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 781/07 - Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07.

    Die dem angefochtenen Vergnügungssteuerbescheid zu Grunde liegende Vergnügungssteuersatzung der Stadt B. ist auch nicht wegen eines etwaigen Verstoßes gegen ein beim Satzungsbeschluss zu beachtendes Gebot der sachgerechten Abwägung nichtig, vgl. VG Aachen , Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 781/07 - Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07 -.

    Eine darüber hinausgehende Kontrolle der Erwägungen und Abwägungen des Normgebers im Verlaufe des Gesetzgebungsverfahrens findet demgegenüber grundsätzlich nicht statt, vgl. VG Aachen, Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 781/07 - Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07 -.

    Welche Motive die Mitglieder eines gesetzgebenden Organs letztlich dazu bewogen haben, einer bestimmten Gesetzesfassung zuzustimmen, entzieht sich grundsätzlich einer gerichtlichen Kontrolle, vgl. VG Aachen, Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 781/07 - Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07 - Kopp / Schenke, VwGO-Kommentar, 14. Auflage, München 2007 , § 47 Rz. 113ff; a.A.: VG Köln, Urteil vom 5. März 2007 - 23 K 1704/03 - www.nrwe.de; VG Göttingen, Urteil vom 1. Februar 2005 - 3 A 228/03 - zitiert nach juris.

  • VG Aachen, 14.02.2008 - 4 K 781/07

    Besteuerung von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit nach dem Einsatz des

    Auszug aus VG Aachen, 12.02.2009 - 4 K 1077/07
    Hierbei macht es keinen Unterschied, ob er sich den Gewinn auszahlen lässt und diesen nach jeweils erneutem Einwurf verspielt oder er den gewonnenen Betrag im Geldspeicher stehen und Spiel für Spiel abbuchen lässt, vgl. VG B. , Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 781/07 - Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07.

    Die dem angefochtenen Vergnügungssteuerbescheid zu Grunde liegende Vergnügungssteuersatzung der Stadt B. ist auch nicht wegen eines etwaigen Verstoßes gegen ein beim Satzungsbeschluss zu beachtendes Gebot der sachgerechten Abwägung nichtig, vgl. VG Aachen , Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 781/07 - Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07 -.

    Eine darüber hinausgehende Kontrolle der Erwägungen und Abwägungen des Normgebers im Verlaufe des Gesetzgebungsverfahrens findet demgegenüber grundsätzlich nicht statt, vgl. VG Aachen, Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 781/07 - Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07 -.

    Welche Motive die Mitglieder eines gesetzgebenden Organs letztlich dazu bewogen haben, einer bestimmten Gesetzesfassung zuzustimmen, entzieht sich grundsätzlich einer gerichtlichen Kontrolle, vgl. VG Aachen, Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 781/07 - Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07 - Kopp / Schenke, VwGO-Kommentar, 14. Auflage, München 2007 , § 47 Rz. 113ff; a.A.: VG Köln, Urteil vom 5. März 2007 - 23 K 1704/03 - www.nrwe.de; VG Göttingen, Urteil vom 1. Februar 2005 - 3 A 228/03 - zitiert nach juris.

  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

    Auszug aus VG Aachen, 12.02.2009 - 4 K 1077/07
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Jahre 1962, vgl. BVerfG, Urteil vom 10. Mai 1962 - 1 BvL 31/58 -, BVerfGE 14, 76, 102, zum Ausdruck gebracht, dass im Grunde der konkrete individuelle Aufwand besteuert werden müsste.

    Es ist gerade kein Kennzeichen der indirekten Besteuerung, dass die vom Aufsteller zu entrichtende Vergnügungssteuer wie ein durchlaufender Posten von den Spielern über den Aufsteller an die Steuerbehörde fließt, vgl. BVerfG, Urteil vom 10. Mai 1962 - 1 BvL 31/58 - BVerfGE 14, 76, juris Rz. 70.

    Bei der indirekten Besteuerung muss vielmehr nur sicher gestellt sein, dass derjenige, bei dem die Steuer erhoben wird, diese auf die eigentlich Steuerpflichtigen abwälzen kann, vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 31, 8; Urteil vom 10. Mai 1962, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 9 B 44.07 - Urteil vom 13. April 2005 - 10 C 8.04 -, NVwZ 2005, 1322; OVG NRW, Urteil vom 5. Juni 2007 - 14 A 527/05 - www.nrwe.de; für die Aufgabe dieser Anforderung im Falle der Einsatzbesteuerung: FG Hamburg, Urteil vom 6. August 2008 - 7 K 189/06 -.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Grundsatzentscheidung aus dem Jahre 1962, vgl. BVerfG, Urteil vom 10. Mai 1962 - 1 BvL 31/58 - BVerfGE 14, 76, in dieser ständig schwankenden Proportionalität keinen Grund gesehen, per se von einer Nicht-Abwälzbarkeit auszugehen, sondern insoweit auf Wirtschaftlichkeitsmaßnahmen des Aufstellers verwiesen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2007 - 14 A 527/05

    Erhebung einer Vergnügungssteuer bezüglich der Aufstellung von Spielautomaten mit

    Auszug aus VG Aachen, 12.02.2009 - 4 K 1077/07
    Die nun erfolgte Änderung des Steuermaßstabes ändert damit nichts an dem Befund, dass die Vergnügungssteuer auch für die hier in Rede stehenden Geldspielgeräte eine herkömmliche Gemeindesteuer bleibt, die nicht gleichartig mit bundesgesetzlich geregelten Steuern ist, vgl. zum Ganzen: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 5. Juni 2007 - 14 A 527/05 - www.nrwe.de - mit zahlreichen weiteren Nachweisen.

    Bei der indirekten Besteuerung muss vielmehr nur sicher gestellt sein, dass derjenige, bei dem die Steuer erhoben wird, diese auf die eigentlich Steuerpflichtigen abwälzen kann, vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 31, 8; Urteil vom 10. Mai 1962, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 9 B 44.07 - Urteil vom 13. April 2005 - 10 C 8.04 -, NVwZ 2005, 1322; OVG NRW, Urteil vom 5. Juni 2007 - 14 A 527/05 - www.nrwe.de; für die Aufgabe dieser Anforderung im Falle der Einsatzbesteuerung: FG Hamburg, Urteil vom 6. August 2008 - 7 K 189/06 -.

    Es reicht aus, wenn die Steuer auf eine Überwälzung der Steuerlast vom Steuerschuldner auf den Steuerträger angelegt ist, auch wenn eine Überwälzung nicht in jedem Einzelfall gelingt, vgl. BVerfG, Urteil vom 20. April 2004 - 1 BvR 1748/99, 1 BvR 905/00 -, DVBl. 2004, 705, 708. OVG NRW, Urteil vom 5. Juni 2007 a.a.O..

    Es handelt sich hierbei um einen wirtschaftlichen Vorgang, wobei das Gesetz es dem Steuerschuldner überlässt, die Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens auch unter Berücksichtigung des Steuerbetrages zu wahren, vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Mai 2001 - 1 BvR 624/00 -, a.a.O.; OVG NRW, Urteil vom 5. Juni 2007 a.a.O..

  • BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnspielgeräten in

    Auszug aus VG Aachen, 12.02.2009 - 4 K 1077/07
    Bei der indirekten Besteuerung muss vielmehr nur sicher gestellt sein, dass derjenige, bei dem die Steuer erhoben wird, diese auf die eigentlich Steuerpflichtigen abwälzen kann, vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 31, 8; Urteil vom 10. Mai 1962, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 9 B 44.07 - Urteil vom 13. April 2005 - 10 C 8.04 -, NVwZ 2005, 1322; OVG NRW, Urteil vom 5. Juni 2007 - 14 A 527/05 - www.nrwe.de; für die Aufgabe dieser Anforderung im Falle der Einsatzbesteuerung: FG Hamburg, Urteil vom 6. August 2008 - 7 K 189/06 -.

    Ebenso wie es aber verfassungsrechtlich unbedenklich ist, wenn bei dem Aufstellen von Spielgeräten mit Geldgewinnmöglichkeit in Gaststätten infolge der Zahlung hoher Wirteanteile kein ausreichender Ertrag für den Aufsteller selbst verbleibt, vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - a.a.O., berühren Veränderungen in der Gewinnverteilung infolge neu eingeführter bzw. erhöhter Bereitstellungsgebühren zu Gunsten der Hersteller die Zulässigkeit der erhobenen Vergnügungssteuer nicht.

  • VG Aachen, 30.10.2008 - 4 K 1032/07

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis mangels Beschwer aufgrund einer positiven

    Auszug aus VG Aachen, 12.02.2009 - 4 K 1077/07
    VG B. , Urteil vom 30. Oktober 2008 - 4 K 1032/07 - VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 12. Januar 2009 - 2 L 1512/08 - (n.v.) und Urteil vom 14. August 2008 - 2 K 4123/07 (n.v.); VG Minden, Urteil vom 17. Januar 2007 - 11 K 3272/06 - .

    Auch die in immer größerem Umfang eingesetzten Spielgeräte mit Geldgewinnmöglichkeit neuen Typs, bei denen das eingeworfene Geld zunächst in einem Geldspeicher aufgebucht, aber danach gemäß den Vorgaben der Spielverordnung in einen Punktestand in einem Punktespeicher umgebucht wird, führen nicht zur Unzulässigkeit der Besteuerung des Einsatzes, vgl. VG Aachen, Urteil vom 30. Oktober 2008 - 4 K 1032/07 - VG Gelsenkirchen, Urteil vom 14. August 2008 - 2 K 275/08 -.

  • OVG Sachsen, 06.10.2008 - 5 A 237/08

    Vergnügungssteuer; Spieleinsatz; Kalkulation; Einspielergebnis

    Auszug aus VG Aachen, 12.02.2009 - 4 K 1077/07
    Soweit das Sächsische Oberverwaltungsgericht, vgl. Urteil vom 6. Oktober 2008 - 5 A 237/08 -, entschieden hat, der Einsatz könne nicht zulässige Bemessungsgrundlage für die Vergnügungssteuer sein, weil es unmöglich sei, den Steueranteil vom Spielkapital auszusondern, folgt die Kammer dieser Auffassung ausdrücklich nicht.

    Die Kammer folgt in diesem Zusammenhang ausdrücklich nicht der Auffassung des Sächsischen OVG, vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 6. Oktober 2008 - 5 A 237/08 - wonach die kalkulatorische Abwälzbarkeit bei der Einsatzbesteuerung nicht gegeben sei, weil der Aufsteller wegen der fehlenden Proportionalität von Einsatz zu Einspielergebnis den Vergnügungssteueranteil am Einspielergebnis nicht vorhersehen könne.

  • BFH, 01.02.2007 - II B 51/06

    Hamburgisches Spielvergnügungsteuergesetz verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Aachen, 12.02.2009 - 4 K 1077/07
    Der kommunale Satzungsgeber ist berechtigt, zur Ermittlung des von den Spielern betriebenen Aufwandes an die Summe der zur Erlangung des Spielvergnügens eingesetzten Gelder anzuknüpfen, vgl. Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 1. Februar 2007 - II B 51/06 - BFH / NV 2007, 987 zur insoweit vergleichbaren Rechtslage nach dem Hamburgischen Spielvergnügungssteuergesetz; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 15. Mai 2007 - 14 B 2707/06: Einspielergebnis nicht der allein zulässige Steuermaßstab.

    Diese Möglichkeit der Abwälzung der Steuer ist entgegen der Auffassung der Klägerin sowohl bei der Anwendung des Einsatzes als auch des Dreieinhalbfachen des Einspielergebnisses als maßgebliche Bemessungsgrundlage gegeben, vgl. Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 1. Februar 2007 - II B 51/06 - BFH / NV 2007, 987 zur auch insoweit vergleichbaren Rechtslage nach dem Hamburgischen Spielvergnügungssteuergesetz.

  • FG Hamburg, 06.08.2008 - 7 K 189/06

    Spielvergnügungssteuer: Ist das Hamburgische Spielvergnügungssteuergesetz

    Auszug aus VG Aachen, 12.02.2009 - 4 K 1077/07
    Entgegen der Auffassung des Sächsischen OVG und - wenn auch mit anderen Schlussfolgerungen - des Finanzgerichts Hamburg, vgl. Urteil vom 6. August 2008 - 7 K 189/06 -, setzen sich die vom Spieler aufgewendeten Spielbeträge nicht aus zwei Positionen - einerseits Spielkapital, andererseits Vergnügungssteueranteil - zusammen.

    Bei der indirekten Besteuerung muss vielmehr nur sicher gestellt sein, dass derjenige, bei dem die Steuer erhoben wird, diese auf die eigentlich Steuerpflichtigen abwälzen kann, vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 31, 8; Urteil vom 10. Mai 1962, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 9 B 44.07 - Urteil vom 13. April 2005 - 10 C 8.04 -, NVwZ 2005, 1322; OVG NRW, Urteil vom 5. Juni 2007 - 14 A 527/05 - www.nrwe.de; für die Aufgabe dieser Anforderung im Falle der Einsatzbesteuerung: FG Hamburg, Urteil vom 6. August 2008 - 7 K 189/06 -.

  • VG Göttingen, 01.02.2005 - 3 A 228/03

    Zu den Anforderungen an eine ermessensgerechte Erhöhung von Sätzen der

    Auszug aus VG Aachen, 12.02.2009 - 4 K 1077/07
    Welche Motive die Mitglieder eines gesetzgebenden Organs letztlich dazu bewogen haben, einer bestimmten Gesetzesfassung zuzustimmen, entzieht sich grundsätzlich einer gerichtlichen Kontrolle, vgl. VG Aachen, Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 781/07 - Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07 - Kopp / Schenke, VwGO-Kommentar, 14. Auflage, München 2007 , § 47 Rz. 113ff; a.A.: VG Köln, Urteil vom 5. März 2007 - 23 K 1704/03 - www.nrwe.de; VG Göttingen, Urteil vom 1. Februar 2005 - 3 A 228/03 - zitiert nach juris.
  • EuGH, 03.03.1988 - 252/86

    Bergandi / Directeur général des impôts

  • EuGH, 19.03.1991 - C-109/90

    Giant / Overijse

  • VG Köln, 05.03.2007 - 23 K 1704/03

    Kölner Vergnügungssteuersatzung für Gewinnspielautomaten ist unwirksam

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2007 - 14 B 2707/06

    Rechtmäßigkeit des Ausrichtens einer Vergnügungssteuer an der Gesamtzahl aller

  • BVerfG, 03.05.2001 - 1 BvR 624/00

    Höhere Vergnügungsteuer auf Gewaltspielautomaten

  • VG Gelsenkirchen, 12.01.2009 - 2 L 1512/08

    Vernügungssteuer, Geldspielgerät mit Gewinnmöglichkeit, kalkulatorische

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

  • VG Minden, 17.01.2007 - 11 K 3272/06

    Vergnügungssteuer

  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 8.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

  • VG Gelsenkirchen, 14.08.2008 - 2 K 4123/07

    Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, Vergnügungssteuer, Spieleraufwand,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2008 - 14 B 492/08

    Streit über die Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Vergnügungssteuer für

  • BVerwG, 08.07.2008 - 9 B 44.07

    Vereinbarkeit der rückwirkenden Änderung der Vergnügungsteuersatzung mit dem

  • FG Hamburg, 28.07.2009 - 2 V 90/09

    Hamburgische Spielvergnügungsteuer - Aussetzung der Vollziehung

    In ähnlicher Weise hat das Verwaltungsgericht Aachen durch Urteil vom 12.02.2009 entschieden (4 K 1077/07, juris) und eine Aufteilung des von dem Spieler aufgewendeten Betrages in Spielkapital einerseits und Vergnügungsteueranteil andererseits abgelehnt.
  • FG Hamburg, 06.05.2009 - 2 V 20/09

    Spielvergnügungssteuer/Prozessrecht: Aussetzung der Vollziehung

    In ähnlicher Weise hat das Verwaltungsgericht Aachen durch Urteil vom 12.02.2009 entschieden (4 K 1077/07, juris) und eine Aufteilung des von dem Spieler aufgewendeten Betrages in Spielkapital einerseits und Vergnügungssteueranteil andererseits abgelehnt.
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   VG Aachen, 12.02.2009 - 4 K 1200/07   

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VG Aachen, 12.02.2009 - 4 K 1200/07 (https://dejure.org/2009,14648)
VG Aachen, Entscheidung vom 12.02.2009 - 4 K 1200/07 (https://dejure.org/2009,14648)
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  • Wolters Kluwer

    Erhebung von Vergnügungssteuer für Geldspielautomaten in Spielhallen; Besteuerung von Geldspielautomaten unter Bemessung eines Spieleraufwandes; Ermittlung des von den Spielern betriebenen Aufwandes durch Ermittlung der Summe der zur Erlangung des Spielvergnügens ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • VG Aachen, 16.11.2007 - 4 L 362/07

    Berechnung des Steuersatzes zur Erhebung der Vergnügungssteuer für den

    Auszug aus VG Aachen, 12.02.2009 - 4 K 1200/07
    Hierbei macht es keinen Unterschied, ob er sich den Gewinn auszahlen lässt und diesen nach jeweils erneutem Einwurf verspielt oder er den gewonnenen Betrag im Geldspeicher stehen und Spiel für Spiel abbuchen lässt, vgl. VG Aachen, Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 781/07 - Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07.

    Die dem angefochtenen Vergnügungssteuerbescheid zu Grunde liegende Vergnügungssteuersatzung der Stadt B1.------- ist auch nicht wegen eines etwaigen Verstoßes gegen ein beim Satzungsbeschluss zu beachtendes Gebot der sachgerechten Abwägung nichtig, vgl. VG Aachen, Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 781/07 - Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07 -.

    Eine darüber hinausgehende Kontrolle der Erwägungen und Abwägungen des Normgebers im Verlaufe des Gesetzgebungsverfahrens findet demgegenüber grundsätzlich nicht statt, vgl. VG Aachen, Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 781/07 - Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07 -.

    Welche Motive die Mitglieder eines gesetzgebenden Organs letztlich dazu bewogen haben, einer bestimmten Gesetzesfassung zuzustimmen, entzieht sich grundsätzlich einer gerichtlichen Kontrolle, vgl. VG Aachen, Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 781/07 - Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07 - Kopp / Schenke, VwGO-Kommentar, 14. Auflage, München 2007 , § 47 Rz. 113ff; a.A.: VG Köln, Urteil vom 5. März 2007 - 23 K 1704/03 - www.nrwe.de; VG Göttingen, Urteil vom 1. Februar 2005 - 3 A 228/03 - zitiert nach juris.

  • VG Aachen, 14.02.2008 - 4 K 781/07

    Besteuerung von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit nach dem Einsatz des

    Auszug aus VG Aachen, 12.02.2009 - 4 K 1200/07
    Hierbei macht es keinen Unterschied, ob er sich den Gewinn auszahlen lässt und diesen nach jeweils erneutem Einwurf verspielt oder er den gewonnenen Betrag im Geldspeicher stehen und Spiel für Spiel abbuchen lässt, vgl. VG Aachen, Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 781/07 - Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07.

    Die dem angefochtenen Vergnügungssteuerbescheid zu Grunde liegende Vergnügungssteuersatzung der Stadt B1.------- ist auch nicht wegen eines etwaigen Verstoßes gegen ein beim Satzungsbeschluss zu beachtendes Gebot der sachgerechten Abwägung nichtig, vgl. VG Aachen, Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 781/07 - Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07 -.

    Eine darüber hinausgehende Kontrolle der Erwägungen und Abwägungen des Normgebers im Verlaufe des Gesetzgebungsverfahrens findet demgegenüber grundsätzlich nicht statt, vgl. VG Aachen, Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 781/07 - Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07 -.

    Welche Motive die Mitglieder eines gesetzgebenden Organs letztlich dazu bewogen haben, einer bestimmten Gesetzesfassung zuzustimmen, entzieht sich grundsätzlich einer gerichtlichen Kontrolle, vgl. VG Aachen, Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 781/07 - Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07 - Kopp / Schenke, VwGO-Kommentar, 14. Auflage, München 2007 , § 47 Rz. 113ff; a.A.: VG Köln, Urteil vom 5. März 2007 - 23 K 1704/03 - www.nrwe.de; VG Göttingen, Urteil vom 1. Februar 2005 - 3 A 228/03 - zitiert nach juris.

  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

    Auszug aus VG Aachen, 12.02.2009 - 4 K 1200/07
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Jahre 1962, vgl. BVerfG, Urteil vom 10. Mai 1962 - 1 BvL 31/58 -, BVerfGE 14, 76, 102, zum Ausdruck gebracht, dass im Grunde der konkrete individuelle Aufwand besteuert werden müsste.

    Es ist gerade kein Kennzeichen der indirekten Besteuerung, dass die vom Aufsteller zu entrichtende Vergnügungssteuer wie ein durchlaufender Posten von den Spielern über den Aufsteller an die Steuerbehörde fließt, vgl. BVerfG, Urteil vom 10. Mai 1962 - 1 BvL 31/58 - BVerfGE 14, 76, juris Rz. 70.

    Bei der indirekten Besteuerung muss vielmehr nur sicher gestellt sein, dass derjenige, bei dem die Steuer erhoben wird, diese auf die eigentlich Steuerpflichtigen abwälzen kann, vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 31, 8; Urteil vom 10. Mai 1962, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 9 B 44.07 - Urteil vom 13. April 2005 - 10 C 8.04 -, NVwZ 2005, 1322; OVG NRW, Urteil vom 5. Juni 2007 - 14 A 527/05 - www.nrwe.de; für die Aufgabe dieser Anforderung im Falle der Einsatzbesteuerung: FG Hamburg, Urteil vom 6. August 2008 - 7 K 189/06 -.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Grundsatzentscheidung aus dem Jahre 1962, vgl. BVerfG, Urteil vom 10. Mai 1962 - 1 BvL 31/58 - BVerfGE 14, 76, in dieser ständig schwankenden Proportionalität keinen Grund gesehen, per se von einer Nicht-Abwälzbarkeit auszugehen, sondern insoweit auf Wirtschaftlichkeitsmaßnahmen des Aufstellers verwiesen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2007 - 14 A 527/05

    Erhebung einer Vergnügungssteuer bezüglich der Aufstellung von Spielautomaten mit

    Auszug aus VG Aachen, 12.02.2009 - 4 K 1200/07
    Die nun erfolgte Änderung des Steuermaßstabes ändert damit nichts an dem Befund, dass die Vergnügungssteuer auch für die hier in Rede stehenden Geldspielgeräte eine herkömmliche Gemeindesteuer bleibt, die nicht gleichartig mit bundesgesetzlich geregelten Steuern ist, vgl. zum Ganzen: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 5. Juni 2007 - 14 A 527/05 - www.nrwe.de - mit zahlreichen weiteren Nachweisen.

    Bei der indirekten Besteuerung muss vielmehr nur sicher gestellt sein, dass derjenige, bei dem die Steuer erhoben wird, diese auf die eigentlich Steuerpflichtigen abwälzen kann, vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 31, 8; Urteil vom 10. Mai 1962, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 9 B 44.07 - Urteil vom 13. April 2005 - 10 C 8.04 -, NVwZ 2005, 1322; OVG NRW, Urteil vom 5. Juni 2007 - 14 A 527/05 - www.nrwe.de; für die Aufgabe dieser Anforderung im Falle der Einsatzbesteuerung: FG Hamburg, Urteil vom 6. August 2008 - 7 K 189/06 -.

    Es reicht aus, wenn die Steuer auf eine Überwälzung der Steuerlast vom Steuerschuldner auf den Steuerträger angelegt ist, auch wenn eine Überwälzung nicht in jedem Einzelfall gelingt, vgl. BVerfG, Urteil vom 20. April 2004 - 1 BvR 1748/99, 1 BvR 905/00 -, DVBl. 2004, 705, 708. OVG NRW, Urteil vom 5. Juni 2007 a.a.O..

    Es handelt sich hierbei um einen wirtschaftlichen Vorgang, wobei das Gesetz es dem Steuerschuldner überlässt, die Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens auch unter Berücksichtigung des Steuerbetrages zu wahren, vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Mai 2001 - 1 BvR 624/00 -, a.a.O.; OVG NRW, Urteil vom 5. Juni 2007 a.a.O..

  • OVG Sachsen, 06.10.2008 - 5 A 237/08

    Vergnügungssteuer; Spieleinsatz; Kalkulation; Einspielergebnis

    Auszug aus VG Aachen, 12.02.2009 - 4 K 1200/07
    Soweit das Sächsische Oberverwaltungsgericht, vgl. Urteil vom 6. Oktober 2008 - 5 A 237/08 -, entschieden hat, der Einsatz könne nicht zulässige Bemessungsgrundlage für die Vergnügungssteuer sein, weil es unmöglich sei, den Steueranteil vom Spielkapital auszusondern, folgt die Kammer dieser Auffassung ausdrücklich nicht.

    Die Kammer folgt in diesem Zusammenhang ausdrücklich nicht der Auffassung des Sächsischen OVG, vgl. Urteil vom 6. Oktober 2008 - 5 A 237/08 - wonach die kalkulatorische Abwälzbarkeit bei der Einsatzbesteuerung nicht gegeben sei, weil der Aufsteller wegen der fehlenden Proportionalität von Einsatz zu Einspielergebnis den Vergnügungssteueranteil am Einspielergebnis nicht vorhersehen könne.

  • VG Aachen, 30.10.2008 - 4 K 1032/07

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis mangels Beschwer aufgrund einer positiven

    Auszug aus VG Aachen, 12.02.2009 - 4 K 1200/07
    VG Aachen, Urteil vom 30. Oktober 2008 - 4 K 1032/07 - VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 12. Januar 2009 - 2 L 1512/08 - (n.v.) und Urteil vom 14. August 2008 - 2 K 4123/07 (n.v.); VG Minden, Urteil vom 17. Januar 2007 - 11 K 3272/06 -.

    Auch die in immer größerem Umfang eingesetzten Spielgeräte mit Geldgewinnmöglichkeit neuen Typs, bei denen das eingeworfene Geld zunächst in einem Geldspeicher aufgebucht, aber danach gemäß den Vorgaben der Spielverordnung in einen Punktestand in einem Punktespeicher umgebucht wird, führen nicht zur Unzulässigkeit der Besteuerung des Einsatzes, vgl. VG Aachen, Urteil vom 30. Oktober 2008 - 4 K 1032/07 - VG Gelsenkirchen, Urteil vom 14. August 2008 - 2 K 275/08 -.

  • BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnspielgeräten in

    Auszug aus VG Aachen, 12.02.2009 - 4 K 1200/07
    Bei der indirekten Besteuerung muss vielmehr nur sicher gestellt sein, dass derjenige, bei dem die Steuer erhoben wird, diese auf die eigentlich Steuerpflichtigen abwälzen kann, vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 31, 8; Urteil vom 10. Mai 1962, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 9 B 44.07 - Urteil vom 13. April 2005 - 10 C 8.04 -, NVwZ 2005, 1322; OVG NRW, Urteil vom 5. Juni 2007 - 14 A 527/05 - www.nrwe.de; für die Aufgabe dieser Anforderung im Falle der Einsatzbesteuerung: FG Hamburg, Urteil vom 6. August 2008 - 7 K 189/06 -.

    Ebenso wie es aber verfassungsrechtlich unbedenklich ist, wenn bei dem Aufstellen von Spielgeräten mit Geldgewinnmöglichkeit in Gaststätten infolge der Zahlung hoher Wirteanteile kein ausreichender Ertrag für den Aufsteller selbst verbleibt, vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - a.a.O., berühren Veränderungen in der Gewinnverteilung infolge neu eingeführter bzw. erhöhter Bereitstellungsgebühren zu Gunsten der Hersteller die Zulässigkeit der erhobenen Vergnügungssteuer nicht.

  • FG Hamburg, 06.08.2008 - 7 K 189/06

    Spielvergnügungssteuer: Ist das Hamburgische Spielvergnügungssteuergesetz

    Auszug aus VG Aachen, 12.02.2009 - 4 K 1200/07
    Entgegen der Auffassung des Sächsischen OVG und - wenn auch mit anderen Schlussfolgerungen - des Finanzgerichts Hamburg, vgl. Urteil vom 6. August 2008 - 7 K 189/06 -, setzen sich die vom Spieler aufgewendeten Spielbeträge nicht aus zwei Positionen - einerseits Spielkapital, andererseits Vergnügungssteueranteil - zusammen.

    Bei der indirekten Besteuerung muss vielmehr nur sicher gestellt sein, dass derjenige, bei dem die Steuer erhoben wird, diese auf die eigentlich Steuerpflichtigen abwälzen kann, vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 31, 8; Urteil vom 10. Mai 1962, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 9 B 44.07 - Urteil vom 13. April 2005 - 10 C 8.04 -, NVwZ 2005, 1322; OVG NRW, Urteil vom 5. Juni 2007 - 14 A 527/05 - www.nrwe.de; für die Aufgabe dieser Anforderung im Falle der Einsatzbesteuerung: FG Hamburg, Urteil vom 6. August 2008 - 7 K 189/06 -.

  • BFH, 01.02.2007 - II B 51/06

    Hamburgisches Spielvergnügungsteuergesetz verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Aachen, 12.02.2009 - 4 K 1200/07
    Der kommunale Satzungsgeber ist berechtigt, zur Ermittlung des von den Spielern betriebenen Aufwandes an die Summe der zur Erlangung des Spielvergnügens eingesetzten Gelder anzuknüpfen, vgl. Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 1. Februar 2007 - II B 51/06 - BFH / NV 2007, 987 zur insoweit vergleichbaren Rechtslage nach dem Hamburgischen Spielvergnügungssteuergesetz; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 15. Mai 2007 - 14 B 2707/06: Einspielergebnis nicht der allein zulässige Steuermaßstab.

    Diese Möglichkeit der Abwälzung der Steuer ist entgegen der Auffassung der Klägerin sowohl bei der Anwendung des Einsatzes als auch des Dreieinhalbfachen des Einspielergebnisses als maßgebliche Bemessungsgrundlage gegeben, vgl. Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 1. Februar 2007 - II B 51/06 - BFH / NV 2007, 987 zur auch insoweit vergleichbaren Rechtslage nach dem Hamburgischen Spielvergnügungssteuergesetz.

  • EuGH, 03.03.1988 - 252/86

    Bergandi / Directeur général des impôts

    Auszug aus VG Aachen, 12.02.2009 - 4 K 1200/07
    Der EuGH hat dies in zwei Urteilen festgestellt, vgl. EuGH, Urteil vom 3. März 1988 - C-252/86 - sowie Urteil vom 19. März 1991 - C-109/90 - Nachweis jeweils bei: www.eurlex.europa.eu, wobei er allerdings im Urteil aus dem Jahre 1988 den Charakter als allgemeine proportionale Verbrauchssteuer mit dem Argument verneint hat, die Steuer werde unabhängig von den Einnahmen bereits auf das Aufstellen der Geräte erhoben.
  • VG Köln, 05.03.2007 - 23 K 1704/03

    Kölner Vergnügungssteuersatzung für Gewinnspielautomaten ist unwirksam

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

  • EuGH, 19.03.1991 - C-109/90

    Giant / Overijse

  • VG Göttingen, 01.02.2005 - 3 A 228/03

    Zu den Anforderungen an eine ermessensgerechte Erhöhung von Sätzen der

  • VG Gelsenkirchen, 12.01.2009 - 2 L 1512/08

    Vernügungssteuer, Geldspielgerät mit Gewinnmöglichkeit, kalkulatorische

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2007 - 14 B 2707/06

    Rechtmäßigkeit des Ausrichtens einer Vergnügungssteuer an der Gesamtzahl aller

  • BVerfG, 03.05.2001 - 1 BvR 624/00

    Höhere Vergnügungsteuer auf Gewaltspielautomaten

  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 8.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

  • VG Gelsenkirchen, 14.08.2008 - 2 K 4123/07

    Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, Vergnügungssteuer, Spieleraufwand,

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2008 - 14 B 492/08

    Streit über die Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Vergnügungssteuer für

  • VG Minden, 17.01.2007 - 11 K 3272/06

    Vergnügungssteuer

  • BVerwG, 08.07.2008 - 9 B 44.07

    Vereinbarkeit der rückwirkenden Änderung der Vergnügungsteuersatzung mit dem

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