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   FG Baden-Württemberg, 13.11.2013 - 4 K 1203/11   

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FG Baden-Württemberg, 13.11.2013 - 4 K 1203/11 (https://dejure.org/2013,45789)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.11.2013 - 4 K 1203/11 (https://dejure.org/2013,45789)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. November 2013 - 4 K 1203/11 (https://dejure.org/2013,45789)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versteuerung eines von der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte gezahltes Sterbegeld als "andere Leistung" nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa EStG 2002, EStG VZ 2008
    Als Zuschuss zu den Bestattungskosten als Einmalzahlung gewährtes Sterbegeld unterliegt nicht der Besteuerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Von berufsständischer Versorgungseinrichtung gezahltes Sterbegeld unterliegt nicht der Einkommensteuer rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch keine Befangenheit wegen früherer Zugehörigkeit des Richters zur Finanzverwaltung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Von berufsständischer Versorgungseinrichtung gezahltes Sterbegeld unterliegt nicht der Einkommensteuer - rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch - keine Befangenheit wegen früherer Zugehörigkeit des Richters zur Finanzverwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Sterbegeld unterliegt nicht der Einkommensteuer

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Sterbegeld unterliegt nicht der Einkommensteuer

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 19.10.1990 - III R 93/87

    Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung sind insoweit auf die als

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.11.2013 - 4 K 1203/11
    Dies habe der BFH mit Urteil vom 19. Oktober 1990 III R 93/87 (BStBI II 1991, 140) entschieden.

    Die Nachweise der Sterbekosten für den verstorbenen Ehemann der Klin würden nachgereicht, da diese noch so aufzuteilen seien, wie der BFH dies in seinem Urteil vom 19. Oktober 1990 III R 93/87 unter Tz. 4 ausgeführt habe.

    Es stelle eine "finanzamt-X-übliche Irreführung" dar, wenn behauptet werde, die BFH-Entscheidung vom 19. Oktober 1990 III R 93/87 (a.a.O.) sei nicht einschlägig.

    Hierzu verweise er auf das Urteil des BFH vom 19. Oktober 1990 III R 93/87 (a.a.O.).

  • BFH, 11.02.2003 - VII B 330/02

    Richterablehnung - grenzüberschreitende Steuerberatung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.11.2013 - 4 K 1203/11
    Dabei kommt es darauf an, ob der Prozessbeteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger objektiver Betrachtung Anlass hat, die Voreingenommenheit des abgelehnten Richters zu befürchten (Beschlüsse des BFH vom 27. August 1998 VII B 8/98, BFH/NV 1999, 480, und vom 11. Februar 2003 VII B 330/02, VII S 41/02, BStBl II 2003, 422).

    Gemäß § 51 Abs. 1 Satz 1 FGO i.V.m. § 44 Abs. 2 ZPO sind die das Misstrauen in die Unparteilichkeit rechtfertigenden Umstände im Ablehnungsgesuch substantiiert darzulegen und glaubhaft zu machen (Beschlüsse des BFH vom 13. September 1991 IV B 147/90, BFH/NV 1992, 320, und vom 11. Februar 2003 VII B 330/02, VII S 41/02, a.a.O.).

    In diesem Fall ist es auch nicht notwendig, über den Antrag in einem besonderen Beschluss zu entscheiden, sondern es kann im Urteil darüber mitentschieden werden (Beschlüsse des BFH vom 11. Februar 2002 VII B 330/02, a.a.O.; vom 21. November 2002 VII B 58/02, BFH/NV 2003, 485, und vom 31. August 1999 V B 53/97, V S 13/99, BFH/NV 2000, 244).

  • BFH, 23.10.2013 - X R 3/12

    Kapitalleistungen berufsständischer Versorgungseinrichtungen sind

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.11.2013 - 4 K 1203/11
    a) Der BFH hat in seinen - erst nach Verkündung des Urteils in der Streitsache veröffentlichten - Urteilen vom 23. Oktober 2013 X R 3/12 (BFH/NV 2014, 95) und vom 23. Oktober 2013 X R 21/12 (Juris) die Auffassung vertreten, dass der auslegungsbedürftige Wortlaut des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG so zu verstehen sei, dass der Besteuerungsgegenstand der sonstigen Einkünfte des § 22 EStG für die Fallgruppen des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG autonom durch die Begriffe "Leibrenten und andere Leistungen" in Verbindung mit den Aufzählungen und Definitionen in den nachfolgenden Doppelbuchst.

    Der Senat ist sich bewusst, dass den Urteilen des BFH vom 23. Oktober 2013 X R 3/12 (a.a.O.) und vom 23. Oktober 2013 X R 21/12 (a.a.O.) eine andere Rechtsauffassung zugrunde liegt.

  • BFH, 23.10.2013 - X R 21/12

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23. 10. 2013 X R 3/12 - Steuerpflicht

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.11.2013 - 4 K 1203/11
    a) Der BFH hat in seinen - erst nach Verkündung des Urteils in der Streitsache veröffentlichten - Urteilen vom 23. Oktober 2013 X R 3/12 (BFH/NV 2014, 95) und vom 23. Oktober 2013 X R 21/12 (Juris) die Auffassung vertreten, dass der auslegungsbedürftige Wortlaut des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG so zu verstehen sei, dass der Besteuerungsgegenstand der sonstigen Einkünfte des § 22 EStG für die Fallgruppen des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG autonom durch die Begriffe "Leibrenten und andere Leistungen" in Verbindung mit den Aufzählungen und Definitionen in den nachfolgenden Doppelbuchst.

    Der Senat ist sich bewusst, dass den Urteilen des BFH vom 23. Oktober 2013 X R 3/12 (a.a.O.) und vom 23. Oktober 2013 X R 21/12 (a.a.O.) eine andere Rechtsauffassung zugrunde liegt.

  • BFH, 01.04.2003 - VII S 7/03

    Richterablehnung, Missbrauch

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.11.2013 - 4 K 1203/11
    2.) Ist das Ablehnungsgesuch rechtsmissbräuchlich und deshalb offensichtlich unzulässig, entscheidet das Gericht darüber in der nach dem Geschäftsverteilungsplan vorgesehenen Besetzung, ohne dass es einer vorherigen dienstlichen Äußerung des abgelehnten Richters nach § 51 FGO i.V.m. § 44 Abs. 3 ZPO bedarf (vgl. z.B. den Beschluss des BFH vom 01. April 2003 VII S 7/03, BFH/NV 2003, 1331).
  • BFH, 27.08.1998 - VII B 8/98

    Richterablehnung; Strafanzeige gegen Richter als Befangenheitsgrund?

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.11.2013 - 4 K 1203/11
    Dabei kommt es darauf an, ob der Prozessbeteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger objektiver Betrachtung Anlass hat, die Voreingenommenheit des abgelehnten Richters zu befürchten (Beschlüsse des BFH vom 27. August 1998 VII B 8/98, BFH/NV 1999, 480, und vom 11. Februar 2003 VII B 330/02, VII S 41/02, BStBl II 2003, 422).
  • BFH, 03.08.2000 - VIII B 80/99

    Richterablehnung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.11.2013 - 4 K 1203/11
    Dies gilt in Bezug auf den Berichterstatter, Richter am FG ..., um so mehr, als dieser - wie dem Prozessbevollmächtigten aus einer Vielzahl "gemeinsamer" Verfahren bekannt ist - bereits seit mehr als 20 Jahren dem FG angehört (vgl. hierzu den Beschluss des BFH vom 03. August 2000 VII B 80/99, BFH/NV 2001, 783, m.w.Nachw.).
  • BFH, 31.08.1999 - V B 53/97

    Richterablehnung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.11.2013 - 4 K 1203/11
    In diesem Fall ist es auch nicht notwendig, über den Antrag in einem besonderen Beschluss zu entscheiden, sondern es kann im Urteil darüber mitentschieden werden (Beschlüsse des BFH vom 11. Februar 2002 VII B 330/02, a.a.O.; vom 21. November 2002 VII B 58/02, BFH/NV 2003, 485, und vom 31. August 1999 V B 53/97, V S 13/99, BFH/NV 2000, 244).
  • BFH, 13.09.1991 - IV B 147/90

    Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit bei Mißtrauen gegen die

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.11.2013 - 4 K 1203/11
    Gemäß § 51 Abs. 1 Satz 1 FGO i.V.m. § 44 Abs. 2 ZPO sind die das Misstrauen in die Unparteilichkeit rechtfertigenden Umstände im Ablehnungsgesuch substantiiert darzulegen und glaubhaft zu machen (Beschlüsse des BFH vom 13. September 1991 IV B 147/90, BFH/NV 1992, 320, und vom 11. Februar 2003 VII B 330/02, VII S 41/02, a.a.O.).
  • BVerfG, 09.12.1987 - 1 BvR 1271/87
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.11.2013 - 4 K 1203/11
    Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 09. Dezember 1987 1 BvR 1271/87 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 1989, 272) begründet die frühere Verbindung zur Exekutive noch keine Vermutung mangelnder Unabhängigkeit, da die mehr oder weniger vorhandene Vorprägung durch die Verwaltung und ein möglicherweise dadurch beeinflusstes Rollenverständnis sich im Zeitverlauf verändern.
  • BFH, 21.11.2002 - VII B 58/02

    NZB; Verfahrensmängel

  • BFH, 05.11.2019 - X R 38/18

    Einkommensteuerpflicht eines Sterbegelds aus einer Pensionskasse

    dd) Zu Unrecht berufen sich die Kläger auf das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 13.11.2013 - 4 K 1203/11 (Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge 2014, 388), mit dem ein einmaliges Sterbegeld aus einem berufsständischen Versorgungswerk als nicht nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG steuerpflichtig angesehen wurde.
  • BFH, 23.11.2016 - X R 13/14

    Steuerliche Behandlung eines Sterbegelds aus einem Versorgungswerk

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 13. November 2013  4 K 1203/11 aufgehoben.
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