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   FG Schleswig-Holstein, 06.02.2018 - 4 K 121/16   

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FG Schleswig-Holstein, 06.02.2018 - 4 K 121/16 (https://dejure.org/2018,30098)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06.02.2018 - 4 K 121/16 (https://dejure.org/2018,30098)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06. Februar 2018 - 4 K 121/16 (https://dejure.org/2018,30098)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG §; UStG § 1 ; UStG § 3 ; UStG § 10
    Durchlaufende Posten; Gutschein; Hotel; nachträgliches Entgelt; Provision; Vermittlungsleistung

  • rechtsportal.de

    UStG § 1 ; UStG § 3 ; UStG § 10
    Umsatzsteuerliche Behandlung von an einen Vermittler von Hotelverträgen zwischen potentiellen Gästen und Hotelbetreibern gezahlten Geldern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfall von Hotelgutscheinen - und die Umsatzsteuer

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Geldern an Vermittlerin von Hotelverträgen

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Was geschieht umsatzsteuerlich, wenn Hotelgutscheine verfallen?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Geldern an Vermittlerin von Hotelverträgen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Geldern an Vermittlerin von Hotelverträgen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 03.07.2014 - V R 1/14

    Gebühren für zweite Leichenschau als durchlaufender Posten

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.02.2018 - 4 K 121/16
    Dabei muss der Unternehmer die im Namen und für Rechnung des anderen vereinnahmten Beträge auch nach nationalem Recht in seiner Buchführung als durchlaufende Posten behandeln, wobei es hierfür ausreicht, wenn er die Beträge außerhalb der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage - und nicht notwendig ausdrücklich als "durchlaufende Posten" - verbucht (BFH- Urteil vom 3. Juli 2014 V R 1/14, BFH/NV 2014, 2014).

    § 10 Abs. 1 Satz 6 UStG ist aber richtlinienkonform unter Einbeziehung dieser Voraussetzung auszulegen (vgl. m.w.N. BFH- Urteil vom 3. Juli 2014 V R 1/14, BFH/NV 2014, 2014).

    Nimmt der Unternehmer diese Behandlung als durchlaufende Posten in seiner Buchführung nicht vor, fallen die Beträge - trotz der Vereinnahmung auf fremde Rechnung - (sogleich) in die Bemessungsgrundlage für seine Leistungen (BFH- Urteil vom 3. Juli 2014 V R 1/14, BFH/NV 2014, 2014 m.w.N.).

  • BFH, 02.07.2014 - XI R 22/10

    Grundsätzlich kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für Personenbeförderungsleistungen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.02.2018 - 4 K 121/16
    Dabei muss der Unternehmer die im Namen und für Rechnung des anderen vereinnahmten Beträge auch nach nationalem Recht in seiner Buchführung als durchlaufende Posten behandeln, wobei es hierfür ausreicht, wenn er die Beträge außerhalb der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage - und nicht notwendig ausdrücklich als "durchlaufende Posten" - verbucht (BFH- Urteil vom 3. Juli 2014 V R 1/14, BFH/NV 2014, 2014).

    § 10 Abs. 1 Satz 6 UStG ist aber richtlinienkonform unter Einbeziehung dieser Voraussetzung auszulegen (vgl. m.w.N. BFH- Urteil vom 3. Juli 2014 V R 1/14, BFH/NV 2014, 2014).

    Nimmt der Unternehmer diese Behandlung als durchlaufende Posten in seiner Buchführung nicht vor, fallen die Beträge - trotz der Vereinnahmung auf fremde Rechnung - (sogleich) in die Bemessungsgrundlage für seine Leistungen (BFH- Urteil vom 3. Juli 2014 V R 1/14, BFH/NV 2014, 2014 m.w.N.).

  • BFH, 18.01.2005 - V R 17/02

    Gegenseitiger Vertrag: Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenwert

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.02.2018 - 4 K 121/16
    Bei Leistungen, zu deren Ausführungen sich die Vertragsparteien verpflichtet haben, liegt auch der erforderliche Leistungsverbrauch grundsätzlich vor (vgl. BFH-Urteil vom 18. Januar 2005, V R 17/02, BFH/NV 2005, 1394).

    Unerheblich für die Annahme eines Leistungsaustausches ist dabei, ob der Leistungsempfänger die bezogene Leistung tatsächlich verwendet und gegebenenfalls zu welchem Zweck er dies tut (BFH-Urteil vom 18. Januar 2005, V R 17/02, BFH/NV 2005, 1394).

  • BFH, 18.12.2008 - V R 38/06

    Annahme eines Leistungsaustausches bei Zahlungen aus öffentlichen Kassen -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.02.2018 - 4 K 121/16
    Zwischen der Leistung und einem erhaltenen Gegenwert (Entgelt) muss ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen (vgl. EuGH-Urteil vom 21. März 2002, C-174/00, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- Beilage 2002, BFH-Urteil vom 18. Dezember 2008, V R 38/06, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2009, m.w.N.).

    Dieser unmittelbare Zusammenhang muss sich aus einem zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger bestehenden Rechtsverhältnis ergeben, in dessen Rahmen die Leistungen ausgetauscht werden, wobei die Vergütung den Gegenwert für die Leistung bildet (vgl. BFH-Urteil vom 18. Dezember 2008, V R 38/06, BStBl II 2009, 749 m.w.N.).

  • BFH, 20.02.1992 - V R 107/87

    Zahlung eines Apothekers für Vermietung von Räumen an Arzt

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.02.2018 - 4 K 121/16
    Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG gehört "zum Entgelt (auch), was ein anderer als der Leistungsempfänger dem Unternehmer für die Leistung gewährt" (zur Abgrenzung s. BFH-Urteil vom 20. Februar 1992 V R 107/87, BFHE 167, 567, BStBl II 1992, 705).
  • EuGH, 21.03.2002 - C-174/00

    Kennemer Golf

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.02.2018 - 4 K 121/16
    Zwischen der Leistung und einem erhaltenen Gegenwert (Entgelt) muss ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen (vgl. EuGH-Urteil vom 21. März 2002, C-174/00, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- Beilage 2002, BFH-Urteil vom 18. Dezember 2008, V R 38/06, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2009, m.w.N.).
  • BFH, 21.04.2005 - V R 11/03

    Übernahme der Betriebsführung auf zwei defizitären Bahnstrecken gegen Gewährung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.02.2018 - 4 K 121/16
    Dabei muss der Leistungsempfänger identifizierbar sein und einen Vorteil erhalten, der einen Kostenfaktor in seiner Tätigkeit bilden könnte und damit zu einem Verbrauch im Sinne des gemeinsamen Mehrwertsteuerrechts führt (BFH-Urteil vom 21. April 2005, V R 11/03, BStBl II 2007, 63 m.w.N.; BFH-Urteil vom 9. November 2006, V R 9/04, BStBl II 2007, 285 m.w.N.).
  • BFH, 09.11.2006 - V R 9/04

    Verwendung von Leistungsbezügen zur Herstellung öffentlicher Erschließungsanlagen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.02.2018 - 4 K 121/16
    Dabei muss der Leistungsempfänger identifizierbar sein und einen Vorteil erhalten, der einen Kostenfaktor in seiner Tätigkeit bilden könnte und damit zu einem Verbrauch im Sinne des gemeinsamen Mehrwertsteuerrechts führt (BFH-Urteil vom 21. April 2005, V R 11/03, BStBl II 2007, 63 m.w.N.; BFH-Urteil vom 9. November 2006, V R 9/04, BStBl II 2007, 285 m.w.N.).
  • BFH, 06.10.1988 - V R 124/83

    Berechtigung (eines Berliner Unternehmens) zur Kürzung der Umsatzsteuer gem. dem

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.02.2018 - 4 K 121/16
    Bei der insoweit gemäß §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vorzunehmenden Ermittlung des Inhalts der maßgeblichen Vereinbarungen sind die jeweiligen Willenserklärungen der Parteien grundsätzlich so auszulegen, wie sie im konkreten Fall nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der Verkehrssitte zu verstehen waren (vgl. BFH-Urteil vom 6. Oktober 1988, V R 124/83, juris).
  • BFH, 22.04.2015 - XI R 10/14

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.02.2018 - 4 K 121/16
    Ferner steht es einem Leistungsaustausch nicht entgegen, wenn der Unternehmer mit der Tätigkeit (auch) einen eigenen Zweck verwirklicht; die wirtschaftliche Tätigkeit wird nicht durch eine gleichzeitig im eigenen Interesse durchgeführte Betätigung verdrängt (BFH-Urteil vom 22. April 2015, XI R 10/14, BStBl II 2015, 862).
  • BFH, 22.02.2017 - XI R 17/15

    Erschließung eines Baugebiets; Zahlungen der Grundstückserwerber an

  • FG Köln, 25.07.2023 - 8 K 1512/19

    Umsatzsteuer: Abgrenzung zwischen Vermietungsleistungen und

    Dies habe das Finanzgericht Schleswig-Holstein in seinem Urteil vom 6. Februar 2018 - 4 K 121/16 - ebenso gesehen.

    Der Voucher beinhalte eine Reservierungsbestätigung und einen Gutschein in Höhe des zu leistenden Mietpreises, vgl. auch FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 6. Februar 2018 - 4 K 121/16 -.

    Der Kunde, dem nach Auffassung des Senats auch im Streitjahr 2009 schon gewisse Vorkenntnisse und Erfahrungen zugeschrieben werden können, erwartet, dass die Klägerin in die Vertragsbeziehungen zwischen ihm und dem jeweiligen Autovermieter lediglich als Vermittlerin eingeschaltet ist und zu ihm, dem Kunden, allenfalls in Form eines Abwicklungsverhältnisses (vgl. insoweit auch Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 6. Februar 2019 - 4 K 121/16 -) in vertragliche Beziehungen tritt.

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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Stuttgart, 22.07.2016 - A 2 K 2113/16

    Eilantrag gegen die Einreise- und Aufenthaltsverbote nach § 11 Abs. 1 AufenthG

    Abgelehnte Asylbewerber werden durch das angeordnete Einreise- und Aufenthaltsverbot vor der Bestandskraft des Ablehnungsbescheids mithin noch nicht beschwert (VG Münster, Beschluss vom 20.01.2016 - 4 L 39/16.A -, juris Rn. 13; VG Ansbach, Beschluss vom 01.03.2016 - AN 4 S 16.30141 -, juris Rn. 11; VG Stuttgart, Beschluss vom 16.03.2016 - A 4 K 155/16 -, Beschluss vom 22.04.2016 - A 8 K 1564/16 -, jeweils nicht veröffentlicht).
  • LG Görlitz, 18.06.2020 - 5 T 57/20

    Wie muss die Bietsicherheit vorliegen?

    So sei diese von der Rechtsanwältin Ba... bereits am 29.01.2020 vorsorglich darauf hingewiesen worden, dass für die Zuschlagbeschwerden in den Verfahren beim AG Görlitz zu den Az. 4 K 118/16 bis 4 K 120/16 die 14-Tage-Frist beginnend mit dem 03.02.2020 zu notieren sei.
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