Rechtsprechung
VG Hamburg, 14.08.2012 - 4 K 126/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 4 Abs 1 Nr 4 WaffG, § 5 Abs 1 Nr 2c WaffG, § 45 Abs 2 WaffG
Überlassen einer Waffe an eine nichtberechtigte Person - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 16.09.2008 - 21 ZB 08.655
Antrag auf Zulassung der Berufung; keine ernstlichen Zweifel; Waffenrecht; …
Auszug aus VG Hamburg, 14.08.2012 - 4 K 126/10
In Anbetracht des Gefahren vorbeugenden Charakters der Regelung und in Anbetracht der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, ist für die Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, vielmehr ist eine auf der Lebenserfahrung beruhende Einschätzung ausreichend; ein Restrisiko muss nicht hingenommen werden (VGH München, Beschl. v. 7.11.2007, -21 ZB 07.2711-, juris; Beschl. v. 16.9.2008, -21 ZB 08.655-, juris).Es genügt daher, dass bei verständiger Würdigung aller Umstände eine gewisse Wahrscheinlichkeit für einen nicht ordnungsgemäßen Umgang mit diesen Gegenständen besteht (VGH München, Beschl. v. 16.9.2008, -21 ZB 08.655-, juris).
- BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 7.77
Verhinderung der Waffenführung durch Nichtberechtigte - Sinn und Zweck der …
Auszug aus VG Hamburg, 14.08.2012 - 4 K 126/10
Für ein Überlassen genügt, wenn einem Nichtberechtigten die Möglichkeit eingeräumt wird, sich selbständig der Waffe oder Munition zu bedienen (BVerwG, Urteil vom 6.12.1978, 1 C 7.77, juris).Für ein Überlassen genügt, wenn einem Nichtberechtigten -wie vorliegend- die Möglichkeit eingeräumt wird, sich selbständig der Waffe (oder Munition) zu bedienen (BVerwG, Urteil vom 6.12.1978, 1 C 7.77, juris).
- OLG Zweibrücken, 29.01.1988 - 1 Ss 239/87
Auszug aus VG Hamburg, 14.08.2012 - 4 K 126/10
Denn nach dem Sinn der Vorschrift ist als ungeschriebene Voraussetzung zu fordern, dass die tatsächliche Gewalt über die Waffe wesentlicher Inhalt des Arbeitsverhältnisses sein muss und die Weisungsbefugnis des Arbeitgebers sich deshalb gerade auf den Umgang des Arbeitnehmers mit der Waffe beziehen muss (OLG Zweibrücken, Urt. v. 29.01.1988, -1 Ss 239/87, juris). - VG Würzburg, 07.09.2009 - W 5 S 09.786
Waffenhändler; Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis; Widerruf der Erlaubnis …
Auszug aus VG Hamburg, 14.08.2012 - 4 K 126/10
Für den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis ist demnach eine Schlussfolgerung aus Verhalten, Ereignissen und Umständen in der Vergangenheit auf künftiges Verhalten nötig (VG Würzburg, Beschl. v. 7.9.2009, -W 5 S 09.786-, juris). - VGH Bayern, 07.11.2007 - 21 ZB 07.2711
Auszug aus VG Hamburg, 14.08.2012 - 4 K 126/10
In Anbetracht des Gefahren vorbeugenden Charakters der Regelung und in Anbetracht der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, ist für die Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, vielmehr ist eine auf der Lebenserfahrung beruhende Einschätzung ausreichend; ein Restrisiko muss nicht hingenommen werden (VGH München, Beschl. v. 7.11.2007, -21 ZB 07.2711-, juris; Beschl. v. 16.9.2008, -21 ZB 08.655-, juris).