Rechtsprechung
VG Freiburg, 30.07.2014 - 4 K 1331/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prozessunfähigkeit eines beschränkt Geschäftsfähigen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt - und die Prozessunfähigkeit
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Prozesshandlungen eines beschränkt Geschäftsfähigen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Prozesshandlungen eines beschränkt Geschäftsfähigen
Papierfundstellen
- FamRZ 2015, 69 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 26.01.1996 - 5 B 219.95
Verwaltungsprozeßrecht: Nichtzulassungsbeschwerde durch einen Betreuten bei …
Auszug aus VG Freiburg, 30.07.2014 - 4 K 1331/14
In diesem Aufgabenkreis, zu dem die Erhebung von Klagen sowie die Stellung von Anträgen beim (Verwaltungs-)Gericht gehören, ist der Antragsteller einem partiell Geschäftsfähigen (§§ 106 ff. BGB ) gleichgestellt und insoweit prozessunfähig ( BGH, Beschluss vom 11.04.2002 - BLw 33/01 -, juris; BFH, Beschluss vom 08.02.2012 - V B 3/12 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 26.01.1996 - 5 B 219/95 -, juris;… vgl. auch Bier, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand: April 2013, Bd. 1, § 62 RdNrn. 13 ff. ).Vorschriften des öffentlichen Rechts, die den Antragsteller als Betreuten hinsichtlich des hier in Rede stehenden Antrags als handlungsfähig anerkennen, sind nicht ersichtlich ( vgl. hierzu u. a. auch BVerwG, Beschluss vom 26.01.1996, a.a.O. ).
- BFH, 08.02.2012 - V B 3/12
Prozessfähigkeit bei Betreuung - Einwilligungsvorbehalt - Absehen von …
Auszug aus VG Freiburg, 30.07.2014 - 4 K 1331/14
In diesem Aufgabenkreis, zu dem die Erhebung von Klagen sowie die Stellung von Anträgen beim (Verwaltungs-)Gericht gehören, ist der Antragsteller einem partiell Geschäftsfähigen (§§ 106 ff. BGB ) gleichgestellt und insoweit prozessunfähig ( BGH, Beschluss vom 11.04.2002 - BLw 33/01 -, juris; BFH, Beschluss vom 08.02.2012 - V B 3/12 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 26.01.1996 - 5 B 219/95 -, juris;… vgl. auch Bier, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand: April 2013, Bd. 1, § 62 RdNrn. 13 ff. ).Diese Unkenntnis muss bei einer unter Betreuung stehenden Person regelmäßig auch als unverschuldet angesehen werden ( so BFH, Beschluss vom 08.02.2012, a.a.O.; siehe auch - zur Vorgängervorschrift von § 21 GKG - BVerwG, Beschluss vom 02.04.1998 - 3 B 70/97 -, juris, und Bayer. VGH…, Beschluss vom 17.04.1990, a.a.O.;… vgl. auch Hartmann, Kostengesetze, 44. Aufl. 2014, § 21 GKG RdNrn. 49 ff. und 60 ff. ).
- BGH, 11.04.2002 - BLw 33/01
Prozeßfähigkeit einer unter Betreuung gestellten Partei
Auszug aus VG Freiburg, 30.07.2014 - 4 K 1331/14
In diesem Aufgabenkreis, zu dem die Erhebung von Klagen sowie die Stellung von Anträgen beim (Verwaltungs-)Gericht gehören, ist der Antragsteller einem partiell Geschäftsfähigen (§§ 106 ff. BGB ) gleichgestellt und insoweit prozessunfähig ( BGH, Beschluss vom 11.04.2002 - BLw 33/01 -, juris; BFH, Beschluss vom 08.02.2012 - V B 3/12 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 26.01.1996 - 5 B 219/95 -, juris;… vgl. auch Bier, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand: April 2013, Bd. 1, § 62 RdNrn. 13 ff. ). - BFH, 10.02.2012 - VI B 130/11
Prozessfähigkeit bei Betreuung - Einwilligungsvorbehalt - Löschungsbeschluss
Auszug aus VG Freiburg, 30.07.2014 - 4 K 1331/14
Wie bei einer Klage- bzw. Antragsrücknahme ist der Rechtsstreit damit nicht als anhängig geworden anzusehen ( so überzeugend Bayer. VGH, Beschluss vom 17.04.1990, NJW 1990, 2004;… dem folgend Bier, a.a.O., § 62 RdNr. 20; vgl. auch BFH, Beschluss vom 10.02.2012 - VI B 130/11 -, juris, wonach ein vergleichbares Verfahren nachträglich in den Registern gelöscht wurde ). - LG Schwerin, 23.03.2015 - 4 T 11/14
Auslegung der Hinterlegungsvereinbarung, Anspruch auf Auszahlung des hinterlegten …
Auszug aus VG Freiburg, 30.07.2014 - 4 K 1331/14
Für den Antragsteller ist durch sofort wirksamen Beschluss des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 25.06.2014 - 4 T 11/14 - für den Aufgabenkreis Behördenangelegenheiten und gerichtliche Verfahren eine Betreuung und ein Einwilligungsvorbehalt ( § 1903 Abs. 1 BGB ) angeordnet worden.