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   VG Freiburg, 30.07.2014 - 4 K 1331/14   

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VG Freiburg, 30.07.2014 - 4 K 1331/14 (https://dejure.org/2014,19788)
VG Freiburg, Entscheidung vom 30.07.2014 - 4 K 1331/14 (https://dejure.org/2014,19788)
VG Freiburg, Entscheidung vom 30. Juli 2014 - 4 K 1331/14 (https://dejure.org/2014,19788)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt - und die Prozessunfähigkeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Prozesshandlungen eines beschränkt Geschäftsfähigen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Prozesshandlungen eines beschränkt Geschäftsfähigen

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 69 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.01.1996 - 5 B 219.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Nichtzulassungsbeschwerde durch einen Betreuten bei

    Auszug aus VG Freiburg, 30.07.2014 - 4 K 1331/14
    In diesem Aufgabenkreis, zu dem die Erhebung von Klagen sowie die Stellung von Anträgen beim (Verwaltungs-)Gericht gehören, ist der Antragsteller einem partiell Geschäftsfähigen (§§ 106 ff. BGB ) gleichgestellt und insoweit prozessunfähig ( BGH, Beschluss vom 11.04.2002 - BLw 33/01 -, juris; BFH, Beschluss vom 08.02.2012 - V B 3/12 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 26.01.1996 - 5 B 219/95 -, juris; vgl. auch Bier, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand: April 2013, Bd. 1, § 62 RdNrn. 13 ff. ).

    Vorschriften des öffentlichen Rechts, die den Antragsteller als Betreuten hinsichtlich des hier in Rede stehenden Antrags als handlungsfähig anerkennen, sind nicht ersichtlich ( vgl. hierzu u. a. auch BVerwG, Beschluss vom 26.01.1996, a.a.O. ).

  • BFH, 08.02.2012 - V B 3/12

    Prozessfähigkeit bei Betreuung - Einwilligungsvorbehalt - Absehen von

    Auszug aus VG Freiburg, 30.07.2014 - 4 K 1331/14
    In diesem Aufgabenkreis, zu dem die Erhebung von Klagen sowie die Stellung von Anträgen beim (Verwaltungs-)Gericht gehören, ist der Antragsteller einem partiell Geschäftsfähigen (§§ 106 ff. BGB ) gleichgestellt und insoweit prozessunfähig ( BGH, Beschluss vom 11.04.2002 - BLw 33/01 -, juris; BFH, Beschluss vom 08.02.2012 - V B 3/12 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 26.01.1996 - 5 B 219/95 -, juris; vgl. auch Bier, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand: April 2013, Bd. 1, § 62 RdNrn. 13 ff. ).

    Diese Unkenntnis muss bei einer unter Betreuung stehenden Person regelmäßig auch als unverschuldet angesehen werden ( so BFH, Beschluss vom 08.02.2012, a.a.O.; siehe auch - zur Vorgängervorschrift von § 21 GKG - BVerwG, Beschluss vom 02.04.1998 - 3 B 70/97 -, juris, und Bayer. VGH, Beschluss vom 17.04.1990, a.a.O.; vgl. auch Hartmann, Kostengesetze, 44. Aufl. 2014, § 21 GKG RdNrn. 49 ff. und 60 ff. ).

  • BGH, 11.04.2002 - BLw 33/01

    Prozeßfähigkeit einer unter Betreuung gestellten Partei

    Auszug aus VG Freiburg, 30.07.2014 - 4 K 1331/14
    In diesem Aufgabenkreis, zu dem die Erhebung von Klagen sowie die Stellung von Anträgen beim (Verwaltungs-)Gericht gehören, ist der Antragsteller einem partiell Geschäftsfähigen (§§ 106 ff. BGB ) gleichgestellt und insoweit prozessunfähig ( BGH, Beschluss vom 11.04.2002 - BLw 33/01 -, juris; BFH, Beschluss vom 08.02.2012 - V B 3/12 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 26.01.1996 - 5 B 219/95 -, juris; vgl. auch Bier, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand: April 2013, Bd. 1, § 62 RdNrn. 13 ff. ).
  • BFH, 10.02.2012 - VI B 130/11

    Prozessfähigkeit bei Betreuung - Einwilligungsvorbehalt - Löschungsbeschluss

    Auszug aus VG Freiburg, 30.07.2014 - 4 K 1331/14
    Wie bei einer Klage- bzw. Antragsrücknahme ist der Rechtsstreit damit nicht als anhängig geworden anzusehen ( so überzeugend Bayer. VGH, Beschluss vom 17.04.1990, NJW 1990, 2004; dem folgend Bier, a.a.O., § 62 RdNr. 20; vgl. auch BFH, Beschluss vom 10.02.2012 - VI B 130/11 -, juris, wonach ein vergleichbares Verfahren nachträglich in den Registern gelöscht wurde ).
  • LG Schwerin, 23.03.2015 - 4 T 11/14

    Auslegung der Hinterlegungsvereinbarung, Anspruch auf Auszahlung des hinterlegten

    Auszug aus VG Freiburg, 30.07.2014 - 4 K 1331/14
    Für den Antragsteller ist durch sofort wirksamen Beschluss des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 25.06.2014 - 4 T 11/14 - für den Aufgabenkreis Behördenangelegenheiten und gerichtliche Verfahren eine Betreuung und ein Einwilligungsvorbehalt ( § 1903 Abs. 1 BGB ) angeordnet worden.
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