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   VG Koblenz, 30.04.2020 - 4 K 1332/19.KO   

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https://dejure.org/2020,9916
VG Koblenz, 30.04.2020 - 4 K 1332/19.KO (https://dejure.org/2020,9916)
VG Koblenz, Entscheidung vom 30.04.2020 - 4 K 1332/19.KO (https://dejure.org/2020,9916)
VG Koblenz, Entscheidung vom 30. April 2020 - 4 K 1332/19.KO (https://dejure.org/2020,9916)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz PDF

    Hohe Sehkraft für Kraftfahrzeuge über 3,5 t: Keine Ausnahme für Rettungssanitäter

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 12 Abs 1 FeV 2010, § 74 Abs 1 FeV 2010, Anl 6 § 12 FeV 2010, Anl 6 § 48 Abs 5 Nr 1.3 FeV 2010, § 2 Abs 2 StVG
    Zu den Anforderungen an die Tagessehschärfe für die Fahrerlaubnisklassen C und C1

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zu den Anforderungen an die Tagessehschärfe für die Fahrerlaubnisklassen C und C1

  • bussgeldsiegen.de

    Tagessehschärfe für Fahrerlaubnisklassen C und C1 - Anforderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Hohe Sehkraft für Kraftfahrzeuge über 3,5 t: Keine Ausnahme für Rettungssanitäter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge über 3,5 t - und die Ausnahmeregelung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnis: Einsatzwagenfahrer müssen gut sehen können

  • datev.de (Kurzinformation)

    Hohe Sehkraft für Kraftfahrzeuge über 3,5 t: Keine Ausnahme für Rettungssanitäter

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Ausnahme für Rettungssanitäter an die Mindestsehschärfe für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen - Jahrelange Erfahrung mit dem Führen von Einsatzfahrzeugen unter 3,5 Tonnen begründen keine Ausnahme vom Erfordernis der Mindestsehschärfe

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 22.05.2014 - C-356/12

    Glatzel - Vorabentscheidungsersuchen - Verkehr - Richtlinie 2006/126/EG - Anhang

    Auszug aus VG Koblenz, 30.04.2020 - 4 K 1332/19
    Der Einteilung der Fahrerlaubnisgruppen lag die Erwägung zugrunde, dass die unterschiedlichen Anforderungen an das Sehvermögen aufgrund der verschiedenen Merkmale der Fahrzeuge, zu deren Führung die Fahrerlaubnisklassen der Gruppe 1 und 2 jeweils berechtigen (Größe, Gewicht, Manövrierfähigkeit der Fahrzeuge, Anzahl der beförderten Personen) sowie der unterschiedlichen Verantwortung, die sich damit aus dem Führen der Fahrzeuge ergibt, geboten sind (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 22. Mai 2014 - C-356/12 - , juris).
  • VGH Bayern, 14.01.2015 - 11 BV 14.1345

    Nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse 3 alten Rechts hat der

    Auszug aus VG Koblenz, 30.04.2020 - 4 K 1332/19
    Der Kläger wies auf ein Urteil des BayVGH (Urteil vom 14. Januar 2015 - 11 BV 14.1345 -, juris) in einem nach seiner Auffassung ähnlich gelagerten Fall hin.
  • BVerwG, 28.10.1992 - 11 C 29.92

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Sehmängel - Ungeeignetheit

    Auszug aus VG Koblenz, 30.04.2020 - 4 K 1332/19
    Sollte ein Sonderfall vorliegen, weil für den Betroffenen durch die Versagung der Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse C, C1 so schwere Nachteile entstehen, dass bei der Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der des Einzelnen die Risiken für die Sicherheit des Straßenverkehrs zurücktreten müssen (vgl. hierzu OVG RP, Beschluss vom 26. September 2018 - 10 B 11004/18.OVG -) oder weil die Verkehrssicherheit aus besonderen Gründen trotz des Fehlens der festgesetzten abstrakt-generellen Eignungsanforderungen gewährleistet werden kann (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1992 - 11 C 29/92 -, juris), kommt allenfalls die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 74 Abs. 1 FeV in Betracht.
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